Finanzen – Fördermittel und Arbeitsrecht

Das hier ist ein Archiv-Beitrag aus dem Mai 2020.

Wie kann politisches Engagement und Bildungsarbeit in Zeiten von #corona weitergehen, wenn Veranstaltungen und Workshops abgesagt werden müssen und öffentliche Treffs und Beratungsstellen schließen? Hier tragen wir Informationen zu förder- und arbeitsrechtlichen Fragen zusammen.

Wir freuen uns über Eure Hinweise!

Per Mail an koordination@tolerantes-sachsen.de

Aktualisiert am 25.05.2020 („Soforthilfe-Zuschuss Soziale Organisationen“)

Arbeitsrechtliche Fragen

Steuerrechtliche Fragen

Soforthilfe-Programme

Förderrechtliche Fragen


Arbeitsrechtliche Fragen

Arbeit und Leben | Mail-Beratung zu Ausgangsbeschränkungen und Arbeitsweg

Viele von uns, auch Migrant*innen, haben Fragen zu den Ausgangsbeschränkungen, die seit Mitternacht in Sachsen gelten (23.03.2020 Anm.d.R.). Die Mitarbeiter*innen im Projekt Faire Integration von Arbeit und Leben Sachsen informieren Arbeitnehmer*innen zur Situation. Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an faire-integration@arbeitundleben.eu


DGB | Co­ro­na: Ar­beits­recht, Ho­me Of­fi­ce, Kurz­ar­bei­ter­geld – Was Be­schäf­tig­te wis­sen müs­sen

Der DGB beantwortet die wichtigsten Fragen für Arbeitnehmer_innen in Zeiten von #Corona – mit Hinweisen zu Aufhebungs- oder Änderungsverträgen und Terminen bei Jobcentern/Arbeitsagenturen. Mehr Informationen


Steuerrechtliche Fragen

Bundesministerium für Finanzen | Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 09. April 2020 ein umfassendes Schreiben zur Behandlung der steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe von der Corona-Krise Betroffene herausgegeben (Geschäftszeichen: IV C 4 -S 2223/19/10003 :003). Die steuerlichen Regelungen sind befristet auf Maßnahmen zwischen dem 1. März bis 31. Dezember 2020. Der Paritätische Gesamtverband ordnet das Schreiben ein. Mehr Informationen


Soforthilfe-Programme

Freistaat Sachsen | Informationen für Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der Freistaat Sachsen beantwortet unter coronavirus.sachsen.de wichtige Fragen für Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.


Freistaat Sachsen | „Soforthilfe-Zuschuss Soziale Organisationen“

Mit dem Soforthilfe-Zuschuss unterstützt der Freistaat Sachsen sächsische Einrichtungen von sozialen Trägern, die infolge amtlicher Maßnahmen während der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage geraten sind. Anträge dürfen nur von sozialen Organisationen gestellt werden, die dem Geschäftsbereich des Sächsischen Sozialministeriums zugeordnet sind. Dazu gehören auch Träger der Integrations- und der Demokratiearbeit.

Der Soforthilfe-Zuschuss ist gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und beträgt in Abhängigkeit des erklärten Liquiditätsengpasses:

  • bei bis zu 5,0 Beschäftigten: bis zu 9.000 Euro
  • bei bis zu 10,0 Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
  • bei bis zu 25,0 Beschäftigten: bis zu 20.000 Euro
  • bei mehr als 25,0 Beschäftigten: bis zu 30.000 Euro

Anträge können bis spätestens 30. September 2020 bei der SAB gestellt werden. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Ende Mai möglich. Bei Fragen können sich Träger ab 27.05. an ihre jeweilige Bewilligungsstelle wenden.

Weitere Informationen dazu direkt bei der SAB. Ergänzend die Medieninformation des Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20.05.2020.


Freistaat unterstützt Vereine und Institutionen in den Bereichen Soziales, Sport, Kultur, Umwelt und Landwirtschaft

Kabinett beschließt Schutzschirm im Volumen von rund 55 Millionen Euro

Dresden (7. April 2020) – Von den Folgen der Corona-Pandemie sind im Freistaat zahlreiche Institutionen, Vereine und Verbände betroffen, die für den Zusammenhalt und das gesellschaftliche Leben eine wichtige Rolle spielen.

Das Kabinett hat am Dienstag daher ein weiteres Maßnahmenpaket insbesondere für die Bereiche Soziales, Kultur und Sport sowie Umwelt und Landwirtschaft beschlossen, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern.

Es hat ein Volumen von rund 55 Millionen Euro. Der Maßnahmenplan richtet sich vorrangig an Vereine und Privatpersonen, die nicht auf die Unterstützung durch Bundes- oder Landeshilfen sowie kommunaler Träger zurückgreifen können. Mit dem Unterstützungsprogramm sollen noch bestehende Lücken in Sachsen geschlossen werden. […] Weiterlesen

Medieninformation des Freistaates Sachsen vom 07.04.2020 14:48


Freistaat Sachsen | „Sachsen hilft sofort“

Sicher interessant für die Eine oder den Anderen freiberuflichen oder selbständigen Menschen der politischen Bildungsarbeit: Der Freistaat Sachsen startet heute, am 23.03.2020, das Soforthilfeprogramm „Sachsen hilft sofort“. Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleinstunternehmen können dabei Soforthilfe-Darlehen beantragen. Mehr Informationen bei der SAB bzw. auf der Programmseite der SAB

Direkt zur Sächsischen Aufbaubank (SAB)
(Stand 23.03.2020 13:40)

Freistaat Sachsen | FAQ: Können Vereine im Rahmen des Sachsen-hilft-sofort-Programms Unterstützung erhalten?

„Das Darlehensprogramm »Sachsen hilft sofort« zielt ausschließlich auf Wirtschaftsförderung, also gewerbliche Unternehmen und Freiberufler, und schließt gemeinnützige Vereine aus, auch wenn sie wirtschaftlich tätig sind.“

Aus des FAQs des Sächsischen Corona-Infoportals Stand der Informationen: 2. April 2020

Soforthilfezuschuss Bund

Mit dem Soforthilfe-Zuschuss unterstützt der Bund kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Pandemie 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Wichtiger Hinweis: Sie können den Förderantrag unabhängig vom prozentualen Rückgang Ihres Umsatzes stellen. Mehr Informationen bei der SAB

Freistaat Sachsen | FAQ: Können Vereine im Rahmen des Zuschuss-Programms des Bundes Unterstützung erhalten?

„Das Zuschussprogramm des Bundes schließt gemeinnützige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform ausdrücklich ein, wenn sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind. Das heißt, den Antrag dürfen gemeinnützige Unternehmen stellen, die unternehmerisch tätig sind. Dies umfasst auch entsprechende Vereine, wenn sie sich zwar wirtschaftlich betätigen, aber eine gemeinnützige Tätigkeit im Vordergrund steht (BGH, Beschl. V. 16.5.2017, Az. II ZB /716). Beim antragstellenden Verein muss jedoch ein erheblicher Teil der Einnahmen aus erzielten Umsätzen bestanden haben, die durch die Corona-Krise beeinträchtigt wurden. Ein Verein, der überwiegend von Beiträgen, kommunalen Zuschüssen oder Sponsoring lebt und wenig gewerblich am Markt mit seinen Dienstleistungen tätig ist, kann keinen Antrag stellen, weil er nicht unternehmerisch tätig ist.“

Aus des FAQs des Sächsischen Corona-Infoportals Stand der Informationen: 2. April 2020

plus humanité | Erfahrungen mit dem Soforthilfezuschuss des Bundes

Der “Corona-Soforthilfe-Zuschuss” vom Bund kann auch für gemeinnützige Vereine relevant sein. Wir von plus humanité haben unsere Erfahrungen und Informationen in diesem Pad zusammengetragen. Mehr Informationen


Kreatives Sachsen| Informationen für Selbstständige und Kleinstunternehmer

Der Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft hat ein Krisentelefon eingerichtet und hilfreiche Informationen zu den (finanziellen) Auswirkungen des Coronavirus für Kreativschaffende zusammengestellt. Mehr Informationen


Förderrechtliche Fragen

Stiftungen

Immer mehr Förderstiftungen schließen sich einer gemeinsamen Selbstverpflichtung des Arbeitskreises Förderstiftung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen an:

Stiftungsengagement im Zeichen der Corona-Krise. Ein Aufruf vom Arbeitskreis Förderstiftungen

„Stiftungen sind für viele Organisationen im Sozial-, Kultur-, Umwelt- oder Bildungsbereich unverzichtbare Partner, um Projekte und Angebote zu finanzieren.

Jetzt sind unsere geförderten Organisationen von der Corona-Krise unmittelbar und existentiell betroffen. Als Stiftungen sehen wir uns in der Verantwortung, unseren Förderpartner*innen in dieser Ausnahmesituation zur Seite zu stehen.

Allen geförderten Organisationen und Projekten möchten wir unseren Dank und unsere Anerkennung für ihr Engagement in dieser schwierigen Situation aussprechen. Wir versichern Ihnen, dass Sie auf uns als Stiftungen zählen können […]“

Aus dem Aufruf „Stiftungsengagement im Zeichen der Corona-Krise“ des Arbeitskreises Förderstiftung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen


Landesförderprogramme

Wir sammeln hier für Euch Informationen der zuständigen Ministerien zu förderrechtlichen Fragen in #Corona-Zeiten, die auf den Websites der Ministerien oder der SAB publiziert wurden – also bestätigte Informationen von offizieller Seite. Weil wir glauben, dass verlässliche Informationen jetzt sehr wichtig sind.

Bitte habt Verständnis, dass dies noch eine Weile dauern kann. Die Situation ist für alle Institutionen neu und stellt uns alle vor große Herausforderungen.

Zudem wenden sich die zuständigen Ministerien nach unserem Kenntnisstand direkt an die geförderten Projekte. Da hilft ein regelmäßiger Blick in die E-Mail-Postfächer.

16.04.2020: In einem „Informationsblatt für Projektträger im Geschäftsbereich des SMS“, das auch per Mail verschickt wurde, gibt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) wichtige Hinweise für Initiativen, die aus Förderprogrammen des Landes wie „Weltoffenes Sachsen“ oder „Integrative Maßnahmen“ gefördert werden und „ihrer eigentlichen Projektumsetzung aufgrund der aktuellen pandemischen Krisensituation nicht oder nur eingeschränkt nachgehen können“. Angesprochen werden u.a. diese Themen:

  • (spätere) Erreichung von Projektzielen
  • Verlängerung des Bewilligungszeitraums
  • Förderfähigkeit von Projektausgaben (z.B. bei Digitalformaten)
  • Projektfinanzierung (geringere Drittmittel/Eigenmittel)
  • Verwendungszeitraum und Verwendungsnachweis
  • Korrespondenz mit der Bewilligungsstelle (insbesondere der SAB)

Landesverband Soziokultur | Informationsportal für soziokulturelle Zentren

Im Infoportal CORONA sammelt der Landesverband Soziokultur allgemeine Infos und hilfreiche Hinweise zum Thema Covid-19 als gesellschaftliche Herausforderung – u.a. auch zum Zuwendungsrecht, Sonderprogrammen und Soforthilfen. Mehr Informationen


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Redaktion TolSax

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