Zukunftsorientierte Aufnahme auch in Sachsen – Wohnungs- statt Unterbringungspolitik!

Autor_innen: IKMW und SFR e.V.

Pressemitteilung vom 29. Juli 2021

Am 29. Juli 2021 wurde auf Initiative der Diakonie Deutschland, dem Deutschen Caritasverband, dem Paritätischen Gesamtverband, der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband und PRO ASYL der Aufruf: „Isolation beenden – das Ankommen fördern – faire Asylverfahren sicherstellen“  veröffentlicht. Der Aufruf fordert die Abschaffung von „AnkER-Zentren“ und ähnlich konzipierten Einrichtungen und listet konkrete Maßnahmen auf, die ein Ankommen in Sicherheit und Würde ermöglichen.

Der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. (SFR) und der Leipziger Initiativkreis: Menschen.Würdig (IKMW) unterstreichen diesen Aufruf und verdeutlichen die spezifische Lage in Sachsen.

Dazu Angela Müller vom SFR:

„Ein Ankommen bedeutet vor allem, Schutz vor weiterer Gewalt zu erfahren. Das scheitert in Sachsen bereits an der Hausordnung für die Aufnahmeeinrichtungen des Landes. Die sehen zum Beispiel regelmäßige Zimmerdurchsuchungen oder Hausverbote von bis zu vier Stunden vor. Ein von uns als SFR und IKMW wie vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt, dass der Freistaat hier regelmäßig gegen Art. 13 GG verstößt – die Unverletzlichkeit der Wohnung.“

Kim Schöneberg vom IKMW ergänzt:

„Im Doppelhaushalt 2021/22 stellte der Sächsische Landtag finanzielle Mittel für die Identifizierung vulnerabler Personen wie einen effektiven Gewaltschutz bereit. Daran anschließend gehen wir davon aus, dass Personen, die als besonders schutzbedürftig identifiziert werden, auch die entsprechende Versorgung in den Kommunen erhalten. Ebenso muss dringend die Hausordnung für die Aufnahmeeinrichtung überarbeitet werden.“

Beide schließen:

„Erste Reformansätze sind erkennbar. Nun erwarten wir uns die schnelle Umsetzung im Sinne des Grundgesetzes. Tatsächlich, und das zeigt das Rechtsgutachten deutlich, geschehen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes bisher Grundrechtseingriffe, die so nur in Justizvollzugsanstalten legitimiert sind. Gewalt ist so vorprogrammiert, teils wird in den Einrichtungen gar überhaupt erst die besondere Schutzbedürftigkeit in Form psychischer Erkrankungen und Traumata geschaffen. Das muss ein Ende haben!“

Kontakt:
Sächsischer Flüchtlingsrat
– Angela Müller –
Mobil: 0176 211 286 10
Mail: mueller@sfrev.de
https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/

Initiativkreis: Menschen.Würdig
– Kim Schöneberg –
Mail: menschen.wuerdig@googlemail.com
https://www.menschen-wuerdig.org

Weitere Informationen hier

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

Der Sächsische Flüchtlingsrat e. V. engagiert sich seit 1991 für den Schutz geflüchteter Menschen und für menschenwürdige Unterbringungsbedingungen in Sachsen. Er ergreift Partei für die schutzwürdigen Interessen von Geflüchteten und sichert die öffentliche Kontrolle bei der Umsetzung des Asylverfahrens- sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes in Sachsen. Weitere Aufgabenbereiche liegen in der Dokumentation und Veröffentlichung von Menschenrechtsverstößen in diesem Bereich. Du findest unsere Arbeit wichtig? Unterstütze uns jetzt mit einer Spende!

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