Wirtschaft für ein Weltoffenes Sachsen e.V. begrüßt das Bemühen der Sächsischen Staatsregierung zum Integrations- und Teilhabegesetz ausdrücklich
Autor_innen: Wirtschaft für ein weltoffenes Sachsen e.V.
Wirtschaft für ein Weltoffenes Sachsen zum Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz (SITG)
Wirtschaft für ein Weltoffenes Sachsen e.V. begrüßt das Bemühen der Sächsischen Staatsregierung, als fünftes Bundesland ein Integrations- und Teilhabegesetz auf den Weg zu bringen, ausdrücklich. Für den breiten gesellschaftlichen Diskurs mit den Akteuren für Integration, der durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt geführt wurde, bedanken wir uns herzlich.
Derzeit ist das Gesetz in Arbeit. Mit dem SITG ergibt sich eine herausragende Möglichkeit der positiven Außenwirkung für den Freistaat. Sachsen ist ein vielfältiges und weltoffenes Einwanderungsland. Das entspricht unserer Historie und ist auch gegenwärtig der Status Quo. Das gesetzgeberische Bekenntnis dazu muss sich im SITG widerspiegeln.
Das SITG sollte keine conclusio bestehender Gesetze sein, sondern einen signifikanten Mehrwert abbilden und Gestaltungsraum für die Zukunft bieten. Das jüngste, nämlich das sächsische Gesetz, darf nicht hinter die vier bestehenden Ländergesetze zurückfallen, sondern soll die Chance wahrnehmen, Neues zu schaffen. Es kann ein funktionierendes Integrationsmanagement im Freistaat ermöglichen und damit eine Ertüchtigungsgrundlage für die Integration von Menschen in der gesamten Gesellschaft sein. Das ist nicht zum Nulltarif erreichbar, sondern sollte sich im sächsischen Haushalt widerspiegeln.
Das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz muss seinen Wirkungsrahmen in allen Lebensbereichen entfalten.
Unser Blick richtet sich insbesondere auf die Arbeitswelt, die auf die Zuwanderung von Fachkräften angewiesen ist, um den Wohlstand in Sachsen zu erhalten bzw. nach Möglichkeit weiter auszubauen. Die Erwerbstätigkeit in Unternehmen und im öffentlichen Sektor führt zu signifikanter zu Wertschätzung und Sinnstiftung bei den zu integrierenden Menschen.
Impulse und Eckpunkte aus Sicht der Unternehmen für die Verankerung im SITG:
1. Die Integration durch Arbeit sollte in einem gesonderten Paragrafen abgebildet werden, ggf. in gemeinsamer Abbildung mit Spracherwerb und Ausbildung.
- Der Freistaat Sachsen erkennt in Menschen mit Migrationshintergrund ein wichtiges Potenzial an qualifizierten Fachkräften. Dazu braucht es ein aktives Fachkräfte-Standortmarketing für Sachsen. Im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe sollte Sachsen der beste Standort für jede Familie sein. Um ausländische Fachkräfte dauerhaft an Sachsen zu binden, müssen auch Lösungen für deren Familienangehörige aufgezeigt werden.
- Die Integration ausländischer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist ein wesentlicher Schlüssel für das Wachstum der Wirtschaft, mithin der Sicherung des Wohlstandes im Freistaat. Dazu benötigen die Unternehmen die aktive Förderung der Integration in Arbeit.
- Wir brauchen die Verstetigung der bestehenden gut funktionierenden Arbeitsmarktstrukturen zur Integration von Migrantinnen und Migranten. Der Freistaat Sachsen setzt sich mit den Akteuren der Arbeitsmarktförderung und der beruflichen Bildung dafür ein, die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen mit Migrationshintergrund nachhaltig zu stärken.
- Die sächsische Gesellschaft profitiert vom Willen der Unternehmen, demokratische Bildung für die Belegschaften anzubieten. Damit werden Integrationsprozesse erleichtert und die Offenheit der Belegschaften für kulturelle Vielfalt wirkt auf die öffentliche Wahrnehmung Sachsens. Für die Motivierung demokratischer Bildung in den Unternehmen müssen Anreize geschaffen werden.
2. Die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung benötigt u.E. ebenso einen gesonderten Paragraphen
- Eine Landes- und Kommunalverwaltung, die als Vorbild und Modellarbeitgeber für die Erwerbsmigration agiert und den Umgang mit einer vielfältigen Gesellschaft bei ihren Beschäftigten durch Kompetenzerwerb forciert, trägt der kulturellen Vielfalt im Arbeitsmarkt Rechnung. Dazu sind angemessene Angebote zu entwickeln, die mit geeigneten Kommunikationsformen und Verfahren einhergehen.
- Die Landes- und Kommunalverwaltungen verankern ihren Willen der Erhöhung des Beschäftigtenanteils mit ausländischen Wurzeln gesetzlich.
- Die Entwicklung interkultureller Kompetenzen der Bediensteten der Landes- und Kommunalverwaltungen wird gesetzlich festgeschrieben, beispielweise über eine definierte Stundenzahl für demokratische Bildung jedes Beschäftigten.
Wir möchten die Landesregierung ermutigen, ein gutes Gesetz aufzulegen und wir wollen Sie dazu motivieren, das Thema Integration in Arbeit Ressort übergreifend zu bearbeiten, weil die Erwerbstätigkeit und mithin die Integration in Arbeit DER nachhaltige Schlüssel für gelingende Integration ist.
Lassen Sie uns nicht länger ein – zumindest wahrgenommen – Einwanderungsland wider Willen sein.