Demokratie-Initiativen kritisieren ausstehende Bewilligung von Projekten

Die Sprecher_innen des Netzwerks Tolerantes Sachsen kritisieren in einer Pressemitteilung, dass sich in diesem Jahr die Bescheidung von zahlreichen Projekten gegen Demokratie- und Menschenfeindlichkeit stark verzögert. Trotz anderslautender Zusagen aus dem Landtag, dem Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) sowie der Sächsischen Aufbaubank (SAB) warten die meisten Träger nach wie vor auf ihren Förderbescheid.

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Wir brauchen eine Förderung der Sende- und Leitungskosten aus den Rundfunkgebühren

Der Bundesverband der Freien Radios und das Rundfunkkombinat Sachsen fordern die baldige und zukünftig gesicherte Übernahme der Sende- und Leitungskosten aus den Rundfunkgebühren. Für ein sachsenweites, vielfältiges und nicht-kommerzielles Radioprogramm von vielen lokalen Akteuren auf DAB+. Denn so geht Medienvielfalt!

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Rückblick TolSax Konkret: Die neue Autoritarismus Studie 2022. Autoritäre Dynamiken in unsicheren Zeiten – Neue Erkenntnisse und Implikationen für Sachsen am 07.03.23

Wie steht es um rassistische und antisemitische Einstellungsmuster? Und wie stehen die Deutschen zur Demokratie? Diese Fragen beantwortet die „Leipziger Autoritarismus Studie 2022“. Bei der digitalen TolSax Konkret am 07. März 2023 stellte Mitautor und -herausgeber der Studie, Univ.-Prof. Dr. phil. Oliver Decker, die wichtigsten Ergebnisse und aktuellen Trends aus der Studie vor.

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21.04. | Wie wir erinnern: Plurale Erzählungen – Kollektive Geschichten – Gemeinsame Wege | Stiftung EVZ

Die Stiftung EVZ fördert Projekte der historisch-politischen Bildungsarbeit, die sich mit der Geschichte des Nationalsozialismus auseinandersetzen mit mindestens 30.000 und höchstens 80.000 Euro. Die Laufzeit eines Projekts beträgt zwischen 6 und 18 Monaten, frühestmöglicher Projektbeginn ist der 01.09.2023. Das Programm richtet sich an antisemitismus- und rassismuserfahrene Community-Organisationen in Deutschland. Antragsfrist: 21. April 2023.

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2. Förderrunde „Orte der Demokratie“

In der zweiten Förderrunde der „Orte der Demokratie“ sollen bis zu acht weitere Projekte für eine Förderung von bis zu 100.000 Euro pro Jahr ausgewählt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen auch höher. Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit dem Interessenbekundungsverfahren. Ein externer Fachbeirat von Sachverständigen – Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik – wird die eingereichten Konzepte sichten und eine Empfehlung abgeben, welche Träger zur Antragstellung (Stufe 2 des Antragsverfahrens) aufgefordert werden sollen. Frist zur Interessensbekundung: 18. April 2023.

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Handbuch: Demokratietraining im Basketball. Spielend Demokratie erleben

Im Rahmen der ersten beiden Projektjahre von b:all inclusive (anDemos e.V.) ist ein Handbuch mit dem Titel „Demokratietraining im Basketball. Spielend Demokratie erleben“ entstanden. Darin wird die Bedeutung von Sportvereinen für die Demokratie, sowie der praxisbezogene Demokratiebegriff und die Projektmethode des Vereins beschrieben.

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Antidiskriminierungsbüro Sachsen: Fallzahlen steigen | Es braucht einen effektiven rechtlichen Diskriminierungsschutz im Bereich Behörden und Bildung (Pressemitteilung)

Anlässlich des weltweiten Zero Discrimination Day am 1. März veröffentlicht das Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB Sachsen) seine Fallzahlen aus der Beratungsarbeit in Sachsen für das Jahr 2022.

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TolSax Update | März 2023

Im Editorial unseres #TolSaxUpdate März blickt TolSax-Sprecher Benjamin Winkler von der Amadeu Antonio Stiftung zurück auf drei Jahre Pandemie-Bekämpfung in Deutschland. Außerdem informieren wir Euch wie gewohnt über viele Termine, Analysen, Stellenangebote, und Fördertipps rund um zivilgesellschaftliches Engagement in Sachsen.

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Sächsischer Preis für Kulturelle Bildung 2023

Der Sächsische Preis für Kulturelle Bildung Kultur.LEBT.Demokratie prämiert beispielhafte Projekte der Kulturellen Bildung mit 1.000€ (3. Platz), 2.500€ (2. Platz) und 5.000€ (1. Platz). Im Fokus stehen Formate, die eine nachhaltige Entwicklung bei Einzelpersonen und Gruppen jeden Alters angestoßen haben und damit das demokratische Miteinander fördern, demokratische Prozesse verstehen helfen, zur demokratischen Teilhabe befähigen. Die Projekte können sich in jeder künstlerischen Sparte (Musik, Literatur…) und jeder kulturellen Praxis (Handwerk, Brauchtum…) bewegen und sich sowohl an Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene richten. Gewürdigt werden: kulturell-künstlerische Bildungsformate, die im Ergebnis helfen, ein demokratisches Gemeinwesen zu stärken. Einrichtungen oder Akteure, die kulturelle Bildung als Methode im Sinne der Demokratieförderung begreifen und anwenden. Innovative Ansätze genauso wie verstetigte Strategien, die nicht das Rad neu erfinden, sondern stets am Laufen halten. Aufgerufen sind auch all jene Projekte kultureller Bildung, die vielleicht gar keine Demokratiearbeit intendierten und erst im Prozess auf solche Wirkungen gestoßen sind. Einsendefrist: 30. April 2023.

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Politische Medienbildung: „Keine Angst vor schlechten Nachrichten“

Unter dem Schwerpunkt „Keine Angst vor schlechten Nachrichten“ sollen erwachsene Mediennutzende in ihrem Umgang mit belastenden medialen Informationen und Nachrichten gestärkt werden. Sächsische Vereine und Einrichtungen aus dem medienpädagogischen Bereich und der Erwachsenenbildung sind aufgerufen, sich mit geeigneten Konzepten bei der SLM zu bewerben (Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen in Sachsen). SLM und SLpB treffen dann eine gemeinsame Auswahl der förderungswürdigen Projekte. Die Förderprojekte im Umfang von mind. 2.000 Euro bis max. 18.000 Euro bei einem Eigenanteil von mind. 5% sollen 2023 umgesetzt werden (frühester Maßnahmenbeginn Juni 2023; Förderzeitraum endet spätestens zum 28.03.2024). Für die Antragsstellung, Durchführung und Abrechnung der Projekte gilt die Förderrichtlinie der SLM. Verlängerte Antragsfrist (Jene, die bereits Anträge einreichten, haben die Möglichkeit, diese bei Bedarf zu überarbeiten und zeitlich anzupassen): 05. April 2023.

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Kooperationsprojekte der kulturellen Bildung im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien 2023

Der Kulturraum mit der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung unterstützt auch im Jahr 2023 Kooperationsprojekte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz, die sich mit der Vermittlung von Kunst und Kultur befassen. Die Förderung beläuft sich im Regelfall auf mindestens 1.500 Euro je Projekt und kann bis zu diesem Betrag auch als Vollfinanzierung gewährt werden. Auch umfangreichere Projekte können mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden, wobei eine Eigenbeteiligung von mindestens 15% vorausgesetzt wird. Über die neue Förderrichtlinie Kooperationen Kulturelle Bildung können Ideen und Konzepte eingereicht werden, die sich in Form von fachlich-künstlerisch geleiteten Beteiligungsangeboten insbesondere an Kinder und Jugendliche richten oder die einen generationsübergreifenden Ansatz verfolgen. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Partnern, aus den Bereichen Kunst/Kultur und Bildung oder Jugend/Soziales, um den Zugang zur Zielgruppe zu gewährleisten. Förderfähig sind Projekte aller künstlerischen Sparten wie z.B. Bildende Kunst, Theater, Literatur, Musik, Performance, Tanz, neue Medien etc.  sowie spartenübergreifende Projektideen. Der Umsetzungszeitraum ist voraussichtlich der 01.Mai 2023 bis 31.Dezember 2023.  Antragsfrist: 31. März 2023.

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Rückgang der Mobilisierung – Fortsetzung der Agitation

Der vierte EFBI Digital Report beschäftigt sich mit den aktuellen Entwicklungen des kontinuierlichen Online-Monitorings der extrem rechten und verschwörungsideologischen Telegram-Szene in Sachsen. Außerdem widmen sich die Wissenschaftler dem Thema „Klimawandel“ und dessen Anschlussfähigkeit an verschwörungsideologische Narrative.

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Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume

Mit dem Mikroförderprogramm fördert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen mit bis zu 2.500€. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts. Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben. Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten, Personalkosten können nicht gefördert werden. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beendet sein. Antragsfrist: fortlaufend.

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100xDigital. Das DSEE-Programm für den digitalen Wandel in Engagement und Ehrenamt

Mit dem Programm 100xDigital unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt deutschlandweit 100 gemeinnützige Organisationen aus unterschiedlichen Engagement-Feldern beim digitalen Wandel. Neben umfangreichem und anwendbarem Grundlagenwissen erhalten die 100 teilnehmenden Organisationen neben der monetären Förderung zur Umsetzung eines konkreten Digitalvorhabens in Höhe von bis zu 20.000 Euro die Kostenübernahme für eine ressourcenorientierte und bedarfsgerechte Prozessbegleitung und werden in die 100xDigital-Community aufgenommen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen, die sich einer konkreten Herausforderung des digitalen Wandels stellen wollen. Es werden sowohl rein ehrenamtlich geführte Organisationen unterstützt, als auch solche bis zu einer Größe von maximal 20 hauptamtlichen Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent). Im Programm können vorhabenbezogene Personalausgaben, Sachausgaben (Hardware und Software), Honorare und Entgelte, sowie fach- und sachbezogene Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche als zuwendungsfähig anerkannt werden soweit sie erforderlich und angemessen sind. Die bereitgestellten Fördermittel müssen bis zum Ende des Förderzeitraums verwendet werden. Bewerbungsfrist: 20. Februar 2023.

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Ausschreibung X-Dörfer: Kulturprojekte im ländlichen Raum

Das Staatsschauspiel Dresden sucht Kulturinteressierte aller Altersstufen, die Lust haben, gemeinsam Kulturprojekte im ländlichen Raum zu erfinden und umzusetzen. Kultureinrichtungen, Vereine, bürgerschaftliche Initiativen, Kulturschaffende oder kulturinteressierte Laien jeden Alters aus sächsischen Gemeinden mit bis zu 40.000 Einwohnern, die nicht weiter als 60 km von Dresden entfernt liegen, können sich bewerben. Wenn Ihre Bewerbung ausgewählt wird, kommt die Projektleitung von X-DÖRFER in Ihren Ort, um die Idee gemeinsam weiterzuentwickeln und herauszufinden, wo das Projekt Unterstützung braucht, sodass es schließlich von den Beteiligten mit der Unterstützung der Projektleitung von X-DÖRFER vor Ort umgesetzt werden kann. Projektzeitraum: 2023 und/oder 2024. Bewerbungsfrist: 15. März 2023.

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Kürzt der Medienrat unsere Grundfinanzierung?

Radio Blau bangt zur Zeit um zwei Koordinationsstellen. Ein vorläufiger Förderbescheid beläuft sich auf nur 68% der beantragten Summe. In einer Mitteilung bittet das Projekt den Medienrat dringend, die Programmkoordination von Radio Blau, Radio T und Coloradio 2023 abzusichern. Alle drei Radios sind gemeinnützig und müssen ihre Gesamtfinanzen und Stellen für das Jahr 2023 sicher planen können.

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TolSax Update | Februar 2023

Auch das #TolSax-Update Februar zeigt Handlungsbedarfe auf und liefert wie gewohnt viele Anregungen für politische Bildungsarbeit und zivilgesellschaftliches Engagement. Im Editorial schreibt TolSax-Sprecherin Melanie Riedlinger vom Kulturbüro Sachsen e.V. über rechtsextreme Hetze und Taten gegen Geflüchtete in Sachsen und ruft dazu auf, die Interessen und Rechte von Schutzsuchenden zu verteidigen.

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Mehr Fortschritt wagen, heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen! – 100 Organisationen fordern eine schnelle und tiefgreifende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

100 Organisationen haben am 25.01.2023 gemeinsam als zivilgesellschaftliches Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“ eine umfassende Ergänzungsliste zum Gesetz und Stellungnahme mit 11 zentralen Forderungen vorgestellt und werden beides an die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung übergeben.

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Mehr Wählen wagen? Ungleichheiten beim „Wählen ab 16“ und ihre Folgen

Zum zweiten Mal untersuchten Thorsten Faas (FU Berlin) und Arndt Leininger (TU Chemnitz) die Ungleichheiten beim „Wählen ab 16“ und wie sich diese auf junge Menschen auswirken. Die Ergebnisse der neuen Untersuchung legen nahe, dass eine Absenkung des Wahlalters kein Selbstläufer ist und dringend (bildungs-)politisch begleitet werden muss.

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