Stiftung :do

Förderung von Projekten für die Stärkung der Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen

Was fördert die Stiftung :do?

Die Stiftung :do fördert Projekte und Initiativen mit dem Ziel, individuelle Bewegungsfreiheit und egalitäre Zugänge zu Gesundheit, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft zu verwirklichen. Unser Fokus liegt auf Initiativen, die für ein solidarisches Miteinander und eine nicht-rassistische Politik eintreten und dadurch die herrschende Realität von Flucht und Migration grundsätzlich in Frage stellen.

Diese Kriterien sind dabei besonders wichtig

  • Selbst bestimmtes Engagement und Selbstorganisation
  • Verbesserung der rechtlichen Situation
  • Zugang zu Gesundheit, Bildung und Entlohnung – auch für Menschen ohne Papiere
  • Wissensproduktion und Öffentlichkeitsarbeit zur Situation von MigrantInnen
  • Antidiskriminierung

Wen fördert die Stiftung :do?

Aufgrund stiftungsrechtlicher Bestimmungen können nur Gruppen und Organisationen gefördert werden, die als gemeinnützig anerkannt sind. Wir brauchen einen entsprechenden Nachweis des Finanzamtes (Freistellungsbescheid).

Initiativen, die keine Gemeinnützigkeit besitzen, können sich einen inhaltlich nahe stehenden Verein suchen, der für Ihr Vorhaben als Antragsteller auftritt.Wir fördern nur einzelne, in sich geschlossene Projekte. Eine institutionelle Dauerförderung ist ebenso wenig möglich wie die Hilfe für einzelne Personen oder Familien.

In welcher Höhe fördert die Stiftung :do?

Die Höchstfördersumme der Stiftung :do beträgt 5000 Euro pro Projekt und Antrag.

Für kurzfristige oder kleinere Projekte gibt es einmal zusätzlich die Möglichkeit, einen Antrag für eine Förderung bis zu 1000 Euro zu stellen.
Termine und Fristen

Die Stiftung :do vergibt dreimal pro Jahr Fördermittel: zweimal bis zu maximal 5000 Euro und einmal bis zu 1000 Euro.

Antragsschluss für Anträge bis max. 5000 Euro

15. Februar (für Projekte ab 15. März)
15. September (für Projekte ab 15. Oktober)

Zusätzlicher Antragsschluss für Anträge bis 1000 Euro

15. Mai (für Projekte ab 15. Juni)

Der Vorstand entscheidet in der ersten Woche des Folgemonats. Die Entscheidung über eine Förderung teilen wir Ihnen kurzfristig mit. Der bewilligte Förderbetrag wird direkt nach der Vorstandssitzung überwiesen.

Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht rückwirkend gefördert werden!

Beratung

Das Team der Stiftung :do berät Sie gern zu der Frage, ob Ihr Projekt zum Förderprofil der Stiftung :do passt. Bitte wenden Sie sich frühzeitig vor Antragschluss mit einer Voranfrage an die Geschäftsstelle.

Kontakt

Stiftung :do
Bodenstedtstraße 16
Hinterhof, Eingang West
22765 Hamburg
Tel.: 040 – 22 86 59 19
E-Mail: info @ stiftung-do.org
Web: http://www.stiftung-do.org/

Redaktion TolSax

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