Starthilfe: Förderung durch die Stiftung Mitarbeit
Autor_innen: Stiftung Mitarbeit
Ziele der Starthilfe
Warum eine Starthilfe?
Die Stiftung Mitarbeit unterstützt mit ihren Starthilfezuschüssen seit vielen Jahren neue Initiativen und junge Vereine, die in den Bereichen Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und Bildung (jenseits von Schule) tätig sind. Gefördert werden hierbei kleinere lokale Organisationen, die über keine oder nur geringe eigene finanzielle Ressourcen verfügen. Wesentlich für die Vergabe einer Starthilfeförderung ist, dass beispielhaft aufgezeigt wird, wie Zusammenschlüsse von Menschen mit zivilgesellschaftlichem Engagement gemeinsam das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mitgestalten.
Wer soll durch die Starthilfe gefördert werden?
Mit der Starthilfeförderung will die Stiftung Mitarbeit Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben in Deutschland aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen. Dabei steht die Förderung von Aktionen und Initiativen im kommunalen Raum im Vordergrund. Die Stiftung Mitarbeit fördert im Durchschnitt ca. 50 bürgerschaftliche Initiativen und junge Vereine pro Jahr mit einer finanziellen Starthilfe.
Wie sieht die Starthilfeförderung praktisch aus?
Bürgerschaftlich engagierte Gruppen benötigen in ihrer Gründungsphase oft einen finanziellen Impuls, um ihre Arbeit aufnehmen zu können. Die formlos und unbürokratisch vergebenen Mikro-Förderungen sind in vielen Fällen ein wichtiger Anstoß und eine Ermutigung aktiv zu werden und sich einzumischen. Der Bedarf an finanzieller Unterstützung gerade in der Startphase einer Initiative oder eines jungen Vereins ist groß. Es gibt nur wenig vergleichbare Programme mit Mikro-Förderungen. Für viele der geförderten Gruppen ist die Starthilfeförderung ein Signal weiter zu machen. Dies galt in der Startphase der Stiftung Mitarbeit genauso wie heute.
Förderrichtlinien der Stiftung Mitarbeit und Hinweise
Die Förderung der Stiftung Mitarbeit unterstützt mit ihrer Starthilfe neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen aus Deutschland in ihrer Anfangsphase. Wesentlich ist dabei, dass die förderfähigen Aktionen beispielhaft aufzeigen, wie Zusammenschlüsse von freiwillig engagierten Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mit gestalten können. Die Starthilfeförderung will auf diese Weise Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben in Deutschland aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.
Gefördert werden Vorhaben
- in den Bereichen Soziales, Politik, Bildung (jenseits von Schule), Kultur und Umwelt
- die auf freiwilligem und ideellem Engagement beruhen
- mit geringen eigenen finanziellen Ressourcen.
die das Ziel verfolgen
- einen konkreten Mangel oder Missstand zu beheben
- gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege zu lösen
- persönliche Eigeninitiative und Handlungskompetenz zu stärken
- die Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements zu fördern
- Bürger/innen zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu befähigen
- die Demokratie zu stärken und zur Demokratieentwicklung beizutragen
- Vorurteile gegen Minderheiten abzubauen und die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen
für Ausgaben in den Bereichen:
- Sachmittel für die Öffentlichkeitsarbeit
- Sachmittel für Initiativen- und Vereinsorganisation (z. B. Ausstattungsgegenstände, Büro-, Verbrauchs- und Moderationsmaterial)
- Sachmittel für erste Aktivitäten
Nicht förderfähig sind:
- Einzelpersonen
- Personalkosten, Honorare
- Bau- und Sanierungsvorhaben
- laufende Kosten (Miete, Versicherungen etc.)
- Tagungen, Ferienfreizeiten, Reise- und Fahrtkosten, Verpflegungskosten
- laufende bzw. bereits beendete Projekte
- „etablierte“ Initiativen/Vereine
- Projekte mit großem Fördervolumen
- Vorhaben mit geschlossenem Nutzerkreis
- Kindergärten, Schulen, Hochschul- und Studienprojekte, Stipendien
- Auslandsprojekte
- Projekte von öffentlichen Trägern und Kommunen
Antragstellung
Die Starthilfeförderung der Stiftung Mitarbeit richtet sich an neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen aus Deutschland, denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offen stehen und die keinem finanzstarken Dachverband angeschlossen oder zuordenbar sind. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und kann deshalb niemals Voll-, sondern immer bloß Anschubfinanzierung sein. Ein und dieselbe Aktion/Initiative kann in der Regel nur einmal mit einem Betrag von bis zu € 500,- gefördert werden.
Förderanträge sind formlos zu stellen. Sie müssen schriftlich (per Post) eingereicht werden und folgende Angaben enthalten:
- eine kurze Darstellung der Initiative (Name, Größe, Gründungsdatum, bisherige Aktivitäten)
- Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefonnummer) und verantwortliche Ansprechperson (Kontaktdaten von min. 2 Personen)
- Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zur Ausgangssituation, zu Zielen und Zielgruppe, zu zeitlichem Ablauf und Bedarf des Vorhabens sowie evtl. Kooperationspartnern
- eine Übersicht der Kosten und Finanzierung (vorhandene Eigenmittel, geplante Ausgaben/Einnahmen sowie Anträge/bewilligte Förderungen bei anderen Fördermittelgebern)
- Verwendungszweck für die bei der Stiftung Mitarbeit beantragten Mittel
- sofern vorhanden: Satzung (-entwurf), Freistellungsbescheid
Auswahl- und Bewilligungsverfahren
Über die Bewilligung entscheidet ein Gremium der Stiftung Mitarbeit mehrmals im Jahr.
Antragsfristen für Starthilfeanträge für die Jahre 2022 und 2023:
- 31. Oktober 2022
- 27. Februar • 19. Juni • 23. Oktober 2023
Es gilt der Poststempel.
Die Nachricht über die Bewilligung erfolgt binnen 4 Wochen nach Antragsfrist.
Förderfähig sind Ausgaben ab Datum der Mittelbewilligung.
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Kontakt
Stiftung Mitarbeit
Am Kurpark 6
D-53177 Bonn
Telefon: 0228-60424-0
Fax: 0228-60424-22
E-Mail: starthilfe(at)mitarbeit.de
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