Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien für Träger der politischen Bildung in Transformationsregionen

Autor_innen: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

Kurzbeschreibung

Gefördert werden soll die Entwicklung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Kompetenz im Wissen und Umgang mit Verschwörungsideologien von Trägern der politischen Bildung in Transformationsregionen oder strukturschwachen Räumen, insbesondere im ostdeutschen Raum.

Das Projekt kann frühestens ab dem 01.10.2023 beginnen und sollte bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein (Anm.: Abhängig von der Verfügbarkeit zukünftiger Haushaltsmittel könnte diese Förderung auf eine dreijährige Förderung verlängert werden). Die Zuwendung beträgt bis zu 100.000 € pro Projekt.

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Träger mit nachweisbarer Erfahrung auf dem Feld der politischen Bildung. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt. Beantragt werden können zum einen Sachausgaben für die jeweiligen Projekte, aber auch projektbezogene Personalausgaben sind im Zuwendungsumfang enthalten.

Bewerbungen sind nicht geheftet mit dem anliegenden Antragsformular bis zum 25.04.2023 (12 Uhr) per Post und per E-Mail bei der Bundeszentrale für politische Bildung, Fachbereich Extremismus, Adenauerallee 86, 53113 Bonn / E-Mail Link: rex-verschwoerungsideologien@bpb.de (Betreff: Ausschreibung Verschwörungsideologien) einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Posteingangs bei der Bundeszentrale für politische Bildung entscheidend.

Vorprüfungen von Konzepten sind nicht möglich.

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die bpb. Die Mitteilung über die Bewilligung erfolgt in den Sommermonaten. Grundlage für die Bewertung sind die Kriterien, die in der Bewertungsmatrix dargelegt werden.

Interner Link: Bewertungsmatrix (PDF) herunterladen

1. Förderziele

In Zeiten der massiven Verbreitung von rechtsextremen Verschwörungserzählungen mit menschenverachtendem, antisemitischem Antlitz sind Träger der politischen Bildung besonders gefordert, sich den neuen Herausforderungen und Bedrohungen entgegenzustellen. Dies trifft auf Transformationsgesellschaften bzw. lokale Gesellschaften in Transformationsregionen, strukturschwache Räume, insbesondere im ostdeutschen Raum, besonders zu. Grundlage für den Umgang mit rechtsextremen Verschwörungserzählungen ist Hintergrundwissen zu den Strukturen, den Akteurinnen und Akteuren sowie den Einstellungen der verschwörungsideologischen Szenen, aber auch Kompetenz im Umgang mit Anhängerinnen und Anhängern dieser Mythen.

Format

Die Ausschreibung mit dem Titel „Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien für Träger der politischen Bildung in Transformationsregionen“ soll sich an die Landschaft der Bildungsträger richten, die in den Transformationsregionen und strukturschwachen Räumen, insbesondere im ostdeutschen Raum, arbeiten.

Das Format will die Kompetenzen bzgl. rechtsextremer Verschwörungserzählungen gezielt in Anlehnung an den Aktionsplan gegen Rechtsextremismus fördern. Aus diesem Grund werden in einem Ausschreibungsprozess Angebote von Bildungsträgern ausgewählt, die in dieser Thematik Projekte entwickeln und durchführen werden. Ein Schwerpunkt kann auf der trägerinternen Qualifizierung und der Weiterbildung im Bereich rechtsextremer Verschwörungsideologien liegen, gewichtiger ist jedoch ein sozialräumlicher Ansatz.

Gesucht sind Formatansätze, welche die jeweiligen Träger intern hinsichtlich ihres Hintergrundwissens und der Handlungskompetenz gegenüber Verschwörungsideologien sowie der Medienkompetenz innerhalb des Trägers schulen – so sind diese auch in Zeiten des dynamischen Wandels rechtsextremer Erzählungen und neuer Feindbilder gut gegen die neuen, vielfältigen Bedrohungen unseres demokratischen Zusammenlebens gewappnet. Oder die jeweiligen Träger wählen einen sozialräumlichen Ansatz, der in ihren jeweiligen Transformationsgesellschaften und strukturschwachen Räumen, insbesondere im ostdeutschen Raum, wirkmächtig ist.

In Abgrenzung zum Projekt „Demokratie im Netz“ soll der Fokus auf analogen Formaten der Auseinandersetzung mit rechtsextremen Verschwörungsideologien liegen. In Abgrenzung zum Förderprogramm „Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien für die Träger der politischen Bildung“, das bis Ende 2023 läuft, soll der Fokus insbesondere auf den ostdeutschen Raum gelegt werden. Beantragt werden können zum einen Sachausgaben für die jeweiligen Formate, aber auch projektbezogene Personalausgaben sind im Zuwendungsumfang enthalten.

Zielgruppen

In den Blick genommen werden sollen Mitarbeitende der Träger der politischen Bildung oder Sozialräume in Transformationsgesellschaften und strukturschwachen Räumen, insbesondere im ost-deutschen Raum.

2. Gegenstand der Förderung

Förderfähige Maßnahmen sind Fortbildungen (z. B. Argumentationstrainings, Vermittlung von Handlungskompetenzen im Umgang mit aktuellen Formen von Rechtsextremismus und menschenfeindlichen Verschwörungsideologien oder Medienkompetenzen zur Identifizierung von Verschwörungsideologien etc.), Qualifizierungsangebote für Ehren- und Hauptamtliche, Veranstaltungen zur Diskussion und Informationsvermittlung zu oben genannten Themenfeldern, Vernetzungsangebote zur Bündelung von Synergien und Ressourcen, Angebote der politischen Bildung für Mitarbeitende.

Im Antrag (max. 15.000 Zeichen) soll klar formuliert auf Ziele und Hauptinhalte des Projekts eingegangen werden. Die Projektbeschreibung soll folgendermaßen strukturiert sein:

  • Titel
  • Inhaltliche Ausrichtung
  • Darstellung der Methoden
  • Programm
  • Mögliche einzubindende externe Institutionen, Akteurinnen und Akteure, Referentinnen und Referenten
  • Vorschlag möglicher Örtlichkeiten
  • Zeitplan
  • Darstellung bisheriger Erfahrungen und Ressourcen im Themenfeld

Bereits vorhandene fachliche Expertisen in den Themenfeldern sind zu erläutern. Ebenso soll die dem geplanten Projekt zugrunde liegende Problemlage oder Ausgangssituation in Bezug auf die internen Bedarfe an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen geschildert werden. Der zeitliche Ablauf des Projekts ist plausibel darzulegen.

Nicht gefördert werden können zum Beispiel:

  • Maßnahmen und Projekte, die nicht den didaktischen Prinzipien und den Grundlagen der politischen Bildung entsprechen,
  • Maßnahmen und Projekte mit rein digitaler Ausrichtung,
  • Maßnahmen und Projekte mit einem Schwerpunkt außerhalb von Transformationsgesellschaften und / oder strukturschwachen Räumen,
  • Maßnahmen und Projekte, bei denen wirtschaftliche Interessen verfolgt werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Träger mit nachweisbarer Erfahrung auf dem Feld der politischen Bildung.
Es sollte Erfahrung mit der Konzeption, Bewerbung, Planung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vorhanden sein. Auf diese Erfahrungen und Ressourcen muss in der Projektbeschreibung konkret eingegangen werden.

4. Art, Umfang und Dauer der Projektförderung

Gefördert werden zeitlich begrenzte Projekte, die die Expertise der anerkannten Träger der politischen Bildung im Themenfeld aktueller Formen des Rechtsextremismus und menschenfeindlicher Verschwörungsideologien sowie kompetenten Umgang und qualifizierte Entgegnung diesbezüglich stärken sollen, oder die einen Fokus auf sozialräumliche Ansätze im Feld aktueller Formen des Rechtsextremismus und menschenfeindlicher Verschwörungsideologien legen. Die Perspektive auf Transformationsregionen oder strukturschwache Räume, insbesondere im ostdeutschen Raum, zu legen, ist dabei Voraussetzung.

Die Zuwendungen werden als Projektförderung auf der Grundlage der Paragrafen 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) zur Deckung von notwendigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne, abgegrenzte Vorhaben vergeben.

Zuwendungen werden grundsätzlich zur Teilfinanzierung bewilligt, können jedoch bei Vorliegen der Voraussetzungen als Vollfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt werden, vgl. 2.4 VV zu § 44 BHO. Eine Vollfinanzierung setzt eine Begründung voraus, die dem Antrag beizufügen ist.

Die maximale Fördersumme pro Träger beträgt 100.000 €. Förderfähig sind ausschließlich unmittelbar projektbezogene Personal- und Sachkosten. Investive Ausgaben und Ausgaben für Stammpersonal sind nicht zuwendungsfähig.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Zuwendungsempfänger ein wirtschaftliches Interesse an der Erfüllung des Zuwendungszwecks hat.

Die Antragstellung erfolgt auf dem der Ausschreibung beigefügten Antragsformular.

Die Zuwendung kann für einen Zeitraum ab dem 01.10.2023 beantragt werden. Als vorläufiges Ende der Förderdauer ist der 31.12.2024 vorgesehen. Abhängig von der Verfügbarkeit zukünftiger Sach- und Personalmittel könnte diese Förderung auf eine mindestens dreijährige Förderung verlängert werden.

5. Verwendungsnachweis

Die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung ist durch Vorlage eines Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 6.4 ANBest-P nachzuweisen.

6. Kontakt

Bei Fragen zur Ausschreibung können Sie sich per E-Mail an Frau Kathrin Fitzek unter E-Mail Link: rex-verschwoerungsideologien@bpb.de wenden. Telefonisch erreichen Sie uns montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 14-16 Uhr unter der Telefonnummer 0228 99515 358.

7. Antrag

Einzureichen sind:

  • Ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb auf Grundlage der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P/ANBest-Gk) inkl. Projektbeschreibung (max. 15.000 Zeichen) über das beigefügte Antragsformular:

    Interner Link: Antragsformular Trägerförderung (PDF)

    Bitte beachten Sie insbesondere die im Antrag aufgeführten und einzureichenden Anlagen:

    – Rechtsform und der Nachweis der Vertretungsverhältnisse

    – Aktueller Jahresabschluss oder Geschäftsbericht des Vorjahres

    – Vollmacht des/der Unterzeichnenden, sofern diese/r nicht namentlich lt. Registerauszug zur Vertretung des/der Antragsstellers/in berechtigt ist
  • Ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular des Ausgaben- und Finanzierungsplans über das beigefügte Formular:

    Interner Link: Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • Ggfs. die Begründung für eine Vollfinanzierung des geplanten Projekts

Weitere Informationen hier

Redaktion TolSax

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