Solidarisches Bekenntnis des ADB Sachsen e.V. zum NSU-Urteil
Stellungnahme des Antidiskriminierungsbüros Sachsen e.V. vom 19.07.2018
Nach über fünf Jahren fand letzten Mittwoch, den 11.07.2018, der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München mit Urteilsspruch sein Ende.
Das Urteil ist, insbesondere für die Angehörigen der Mordopfer und für die von den Bombenanschlägen und Raubüberfällen des NSU betroffenen Menschen, ein Schock.
Die Strafen für die Angeklagten Ralf Wohlleben und André Eminger, zweier überzeugter und bekennender Nationalsozialisten, sind deutlich milde ausgefallen. Der einzige Angeklagte (Carsten Schultze), der echte Reue gezeigt hat und durch seine Aussage dazu beigetragen hat, dass ein weiterer Anschlag als Tat des NSU aufgeklärt wurde, muss für längere Zeit ins Gefängnis gehen. Das ist ein fatales Signal an die rechtsradikale Szene: Wer aussagt und aussteigt, wird bestraft, wer schweigt, kommt frei.
Die Fragen nach weiteren Mitgliedern des NSU und ihrem bundesweiten Unterstützer_innennetzwerk wurden nicht beantwortet. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage offengeblieben, ob die Opferauswahl zufällig oder bewusst getroffen wurde. Diese Frage belastet und beschäftigt die Angehörigen in besonderer Weise. Trotz der widerlegten These von der isolierten Dreierzelle haben Bundesanwaltschaft und Gericht an dieser These festgehalten. Das Signal, es gäbe keinen Rechtsterrorismus in Deutschland, sondern nur verirrte Einzeltäter, ist eine fatale Fehleinschätzung. Das Gericht hat diese These in seinem Urteil noch einmal bestätigt. Nun besteht die berechtigte Sorge, dass die noch laufenden Ermittlungsverfahren eingestellt werden.
Für Menschen mit Migrationsgeschichte bedeutet das Urteil und der Umstand, dass weiterhin Akten unter Verschluss gehalten werden, dass sie faktisch Bürger zweiter Klasse sind und ihre Sicherheit dem Rechtsstaat weniger wert ist als der Quellenschutz für V-Personen der Naziszene.
Ungeklärt bleibt auch die Frage der Verantwortung der Ermittlungsbehörden, warum diese nach den einzelnen Taten des NSU systematisch in falsche Richtungen und gegen die Opfer und ihre Angehörigen ermittelt haben. Diese wurden im Rahmen dieser Falschermittlungen – die zu einem wesentlichen Teil von institutionellem Rassismus geleitet waren – und der medialen Berichterstattung kriminalisiert und damit von Opfern zu Täter_innen gemacht. Eine umfassende Aufklärung der Hintergründe und Zusammenhänge der Verbrechen ist für die Opfer und Angehörigen auch deswegen unerlässlich.
Es besteht ein gesamtgesellschaftliches Interesse an der Aufklärung der Verbrechen und der Rolle der Ermittlungsbehörden, um das zum großen Teil verloren gegangene Vertrauen in die staatlichen Institutionen wiederherzustellen und ein klares Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Es steht die Frage im Raum, wie es möglich war, dass Rechtsterrorist_innen jahrelang unentdeckt durch Deutschland ziehen und Menschen ermorden konnten. Vor dem Hintergrund des Wiedererstarkens völkischen Gedankenguts und rechtsradikaler Tendenzen in Sachsen und in Deutschland und der damit verbundenen Gefahr, dass sich solche Verbrechen wiederholen können, ist eine Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit den Hintergründen und der Ideologie des NSU unabdingbar.
Der NSU-Komplex hat gezeigt:
- Die Perspektive der Betroffenen rassistischer Gewalt muss ernst genommen werden.
- Ihren Hinweisen auf rechte Täter_innen muss ernsthaft und unverzüglich nachgegangen werden
- Das verlorene gegangene Vertrauen in den Rechtsstaat muss wiederhergestellt werden.
Wir erklären uns solidarisch mit den vom NSU-Terror Betroffenen und fordern eine schonungs- wie lückenlose Aufklärung der zahlreichen offenen Fragen im NSU-Komplex.