SLM: Förderung von Medienkompetenz innerhalb regionaler Wirkungskreise in Sachsen
Autor_innen: Sächsische Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
Medienkompetenzförderung für ganz Sachsen
▪ Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) beschließt Richtlinie zur Förderung von Medienkompetenz für 15 regionale Wirkungskreise in Sachsen
▪ Rd. 3,7 Mio. Euro stehen für die erste Förderperiode mit einer Laufzeit von 30 Monaten zur Verfügung
▪ Aufruf zur Einreichung von Anträgen startet am 19.01.2021 unter www.slm-online.de
Leipzig, 19.01.2021: Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) beriet im Rahmen seiner heutigen Sitzung die neuen Grundsätze der Förderung von Medienkompetenzprojekten und verabschiedete die „Richtlinie der SLM zur Förderung von Medienkompetenz innerhalb regionaler Wirkungskreise in Sachsen“. Ziel ist es, Fördermittel einzelnen sächsischen Regionen konkret zuzuweisen, um insbesondere den ländlichen Raum angemessen an der Förderung von Angeboten teilhaben zu lassen. Die Antragsteller können sich mit ihren zielgruppenspezifischen und fachlich überzeugenden Umsetzungskonzept der Medienbildung auf 15 ausgewiesene regionale Wirkungskreise bewerben.
– vollständige Pressemitteilung
– Aufruf der SLM (Einsendeschluss: 16.03.2021)(PDF, 35 kB)
– Karte der 15 ausgewiesenen regionalen Wirkungskreise(PDF, 462 kB)
– Checkliste zur Antragstellung (folgt in Kürze auf https://www.slm-online.de/)
Aufruf der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) zur Förderung von Medienkompetenz innerhalb regionalerWirkungskreise in Sachsen im Rahmen der Förderrichtlinie Medienkompetenz -FöRiLMK
Antragsfrist: 16.03.2021
Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) hat neue Grundsätze zur Förderung von Medienkompetenzprojekten beschlossen, um künftig gleichmäßig in ganz Sachsen wirksam zu werden. Die Förderung dient dazu, erwachsenen Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen eine breite Palette an bedarfsgerechten Angeboten bereitzustellen, die sie darin unterstützen, ihre medienbezogenen Kompetenzen hinsichtlich eines kundigen, sicheren und kritisch-reflektierenden Medienumgangs zu erweitern. Die Informations- und Nachrichtenkompetenz soll dabei, im Hinblick auf eine aktive und selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe von Erwachsenen, besonders gefördert werden.
Die Fördermittel werden künftig in 15 ausgewiesenen regionalen Wirkungskreisen bereitgestellt. Gefördert wird pro Wirkungskreis ein Maßnahmenpaket eines Antragstellers im Umfang von max. ca. 250.000Euro für den Förderzeitraum. Der Förderzeitraum beträgt 30 Monate und beginnt ab dem 01.07.2021.
Die Förderung richtet sich an im medienpädagogischen oder bildungsbezogenen Bereich tätige Einrichtungen, Unternehmen und Einzelpersonen in Sachsen, die eine regionale Verankerung im jeweiligen Wirkungskreis haben. Dieser regionale Bezug erfordert einen ausgeübten Geschäftssitz oder eine in der Vergangenheit mehr als nur gelegentliche Bildungstätigkeit innerhalb des beantragten Wirkungskreises. Für weitere, an einen Zuwendungsempfänger gerichtete Anforderungen, sowie alle weiteren Regelungen, wird auf die Förderrichtline Medienkompetenz (FöRiLMK) verwiesen. Die Richtlinie ist unter: https://www.slm-online.de (Startseite) eingestellt. Anträge können auf dieser Grundlage bis zum 16.03.2021 bei der SLM eingereicht werden.
Nachfolgend wird gemäß §6 Abs.1 FöRiLMKauf einzelne Aspekte der Förderrichtlinie hingewiesen.
A Fördergegenstand:
Gefördert wird ein Maßnahmenpaket eines Antragstellers pro jeweiligen Wirkungskreis als Projektförderung. Eine Übersicht über die Verteilung der 15 regional begrenzten Wirkungskreise ist in Form einer Karte unter https://www.slm-online.de (Startseite) einsehbar.
B Förderzeitraum:
Der Förderzeitraum beträgt 30 Monate. Er beginnt am 01.07.2021 und endet am 31.12.2023.
C Förderumfang:
Den Gegenstand und räumlichen Umfang der Förderung regelt §3 FöRiLMK. Gefördert wird, in Konkretisierung von §3 Abs.2b), ein Maßnahmenpaket, welches jährlich durchschnittlich mindestens 50 einzelne Aktivitäten in einem zeitlichen Gesamtumfang von mindestens 250 Angebotsstunden umfasst. Unter Angebotsstunden wird ausschließlich die zeitliche Aktivität gegenüber den jeweiligen Teilnehmenden berücksichtigt. Vor-und nachbereitende Tätigkeiten, wie Planung, Organisation, Auswertung und etwaige Fahrzeiten sind keine Angebotsstunden.
D Förderfähige Kosten:
Den Umfang aller förderfähigen Kosten regelt §5 der FöRiLMK. In Bezug auf §5 Abs.1a) sind Personalkosten, sofern diese ausschließlich und exklusiv der Planung, Umsetzung oder Auswertung des geförderten Maßnahmenpaketes oder seiner einzelnen Aktivitäten dienen, mit einer Eingruppierung bis zu Entgeltgruppe E11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst -Entgeltordnung VKA förderbar.
E Fristen:
Die Förderanträge sind bis zum 16.03.2021, 24:00Uhr (Eingang im Briefkasten der SLM), mit der Benennung des jeweiligen Wirkungskreises 1 bis 15, für den die Förderung beantragt wird, zu richten an die:
Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
Ferdinand-Lassalle-Straße 21, 04109 Leipzig.
F Beratung:
Die SLM steht für alle Interessierten für Rückfragen unter den folgenden Kontakten zur Verfügung:
Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
Bereich II
Kersten Ihne
Tel. 0341 2259 130
E-Mail: kersten.ihne@slm-online.de
Heidi von Schmidsfeld
Tel. 0341 2259 132
E-Mail: heidi.schmidsfeld@slm-online.de