Durch Mitgliederabstimmung (Stichtag 24.10.2022) beschlossenes Selbstverständnis des Netzwerks Tolerantes Sachsen.
1. Präambel
Das Netzwerk Tolerantes Sachsen ist eine Plattform lokaler Initiativen und Vereine, die sich konkret und praktisch für die Stärkung der demokratischen Alltagskultur und für vielfältige Lebensrealitäten in Sachsen einsetzen.
Die Projekte und Organisationen im Netzwerk Tolerantes Sachsen orientieren sich an den unveräußerlichen Menschenrechten, die von der Freiheit, Gleichwertigkeit und Würde des Einzelnen ausgehen.
Ideologien der Ungleichwertigkeit und Phänomene Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit widersprechen diesem Menschenbild. Dies umfasst insbesondere Rassismus in all seinen Ausformungen, Neonazismus, Antisemitismus, Sozialdarwinismus, Heterosexismus und verwandte Phänomene.
Dabei gehen wir in unseren Arbeitsansätzen von dem Verständnis aus, dass diese menschenverachtenden Einstellungen und Diskurse keine Ausnahmen oder Randerscheinungen sind, sondern in der Breite unserer Gesellschaft zu finden sind.
Deshalb lehnt das Netzwerk Tolerantes Sachsen die sog. Extremismustheorie ab. Diese unproduktive Vereinfachung behindert die notwendigen Analysen sächsischer Problemlagen, sowie die Stärkung demokratischer Alltagskultur. Die Zustände von Menschenrechten und Diskriminierung in der Mitte der sächsischen Gesellschaft lassen sich vielmehr durch qualitative Beschreibungen fassen.
Das Netzwerk Tolerantes Sachsen tritt Ideologien der Ungleichwertigkeit und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gewaltfrei und kreativ entgegen. Es leistet Unterstützung bei der Entwicklung von Strategien dagegen – landesweit und in Zusammenarbeit mit regionalen Akteur_innen, Partner_innen, Initiativen und lokalen Bündnissen. Das Netzwerk informiert, vernetzt und vertritt seine Mitglieder.
Im Sinne einer vertrauensvollen und breiten Bündnisarbeit sowie eines ausgeprägten Selbstverständnisses als zivilgesellschaftlicher Akteur tritt das Netzwerk Tolerantes Sachsen auch mit staatlichen Behörden und politischen Entscheidungsträger_innen in Dialog und vertritt dabei die Interessen der im Netzwerk organisierten Initiativen, bündelt deren Forderungen und verschafft diesen Gehör.
Dabei kommt eine Instrumentalisierung für Aufgaben, die in staatlicher Verantwortung liegen, insbesondere ordnungspolitischer Art, für das Netzwerk jedoch nicht in Frage.
2. Mitgliedschaft
Das Netzwerk Tolerantes Sachsen lebt vom Engagement seiner Mitglieder.
Gruppen und Vereine, die sich gegen Ideologien der Ungleichwertigkeit und Phänomene Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit engagieren und das Selbstverständnis des Netzwerks anerkennen, können Teil des Netzwerks werden. Parteien sind als Mitglieder nicht zugelassen. Ausgenommen davon sind Jugendorganisationen von Parteien, die Projekte im o.g. Sinne betreiben.
Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an die Koordination. Die Anmeldung muss neben der Vorstellung der Gruppe eine kurze Beschreibung ihrer Netzwerk-relevanten Aktivitäten beinhalten. Die Anmeldung wird vom Sprecher_innenrat bestätigt oder verworfen.
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme am Landestreffen und zum aktiven und passiven Wahlrecht bei der Wahl des Sprecher_innenrates. Die Mitglieder können ihre Aktivitäten in den Rahmen des Netzwerks stellen und dafür das Label des Netzwerks benutzen.
Die Mitgliedschaft im Netzwerk ist kostenlos.
Verstoßen Mitglieder gegen das Selbstverständnis des Netzwerks, kann der Sprecher_innenrat in letzter Konsequenz einen Ausschluss aus dem Netzwerk beschließen. Dafür ist eine 2/3-Mehrheit aller Sprecher_innen erforderlich.
3. Sprecher_innenrat
Der Sprecher_innenrat besteht aus höchstens 13 Sprecher_innen. Er vertritt das Netzwerk nach außen, leistet Öffentlichkeitsarbeit, koordiniert die Netzwerkaktivitäten, bereitet netzwerkeigene Veranstaltungen vor und verwaltet das Internet-Portal. Der Rat trifft sich mind. sechsmal im Jahr. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Über die Termine und Ergebnisse der Treffen werden die Mitglieder informiert. Mitglieder des Netzwerks können an den Treffen des Sprecher_innenrates teilnehmen und Themen setzen. Dafür sollte ein Anmeldung bis drei Tage vor dem Treffen per E-Mail oder über eine_n Sprecher_in erfolgen.
Das Selbstverständnis des Netzwerks kann vom Sprecher_innenrat geändert werden. Die Änderungen müssen den Mitgliedern zur Diskussion und Entscheidung gestellt werden.
Der Sprecher_innenrat informiert die Mitglieder über seine Aktivitäten.
Der Sprecher_innenrat wird jährlich durch die Mitglieder des Netzwerks in geheimer Wahl gewählt. Jedes Mitglied des Netzwerks kann dabei eine_n Kandidat_in und eine_n Stellvertreter_in aufstellen und hat einen Wahlzettel mit maximal 13 Stimmen. Stimmen dürfen nicht kumuliert werden. Die Kandidat_innen sind gewählt, wenn sie mind. 50 Prozent der maximal möglichen Stimmen auf sich vereinen. Erreichen mehr als 13 Kandidat_innen die einfache Mehrheit der Stimmen, entscheidet die Reihenfolge nach Stimmenzahl. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet eine Stichwahl.