Schuldenbremse reformieren für Investitionen und Zusammenhalt
Autor_innen: DGB Sachsen
Stand 02.08.2021
Die Schuldenbremse in Sachsen hat es zu bundesweiter Bekanntheit gebracht. Es ist vom Sonderweg Sachsen die Rede, da sie in hohem Maße unflexibel und starr ist. Das resultiert insbesondere daraus, dass die Schuldenbremse in der Verfassung festgeschrieben ist und selbst Details in der Verfassung geregelt sind. In Sachsen ist eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig, um dringende Anpassungen vorzunehmen. Das ist in anderen Bundesländern anders und besser geregelt.
Aberwitzig kurz ist auch der in der Verfassung festgeschriebene Tilgungszeitraum von lediglich acht Jahren. In NRW sind es 50 Jahre. Alle namenhaften Experten sind sich einig, dass eine Änderung notwendig ist. Der DGB Sachsen fordert eine umfassende Änderung und die Verlängerung des Tilgungszeitraums auf 50 Jahre. Ansonsten drohen ab 2023 massive Einsparungen im Haushalt, von dem alle Bereiche betroffen sein werden.
Auf der Themenseite gibt es Informationen zur Schuldenbremse, interessante Artikel und unsere Meldungen zum Thema Schuldenbremse, Tilgungsfristen, Investitionen und Zusammenhalt.
Hinweis: Die Seite wird regelmäßig ergänzt. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es sind ausschließlich Medienartikel ohne Bezahlschranke verlinkt.