Roter Stern Leipzig kritisiert Urteile des sächsischen Sportgerichts
Während der Partie SV Naunhof gegen Roter Stern Leipzig im Dezember vergangenen Jahres kam es zu homophoben, sexistischen und rassistischen Beleidigungen durch Naunhofer Spieler. Da der Schiedsrichter diese nicht im Spielbogen notieren wollte, zeigte Roter Stern die diskriminierenden Schmähungen im Nachgang beim Sächsischen Fußballverband (SFV) an. In den nun vorliegenden rechtskräftigen Urteilen wird der diskriminierende Charakter der Provokationen nicht anerkannt und teilweise relativiert. Roter Stern Leipzig hat diesbezüglich um Neubewertung der Urteile beim Verband gebeten.
Beim urteilenden Sportgericht handelt es sich um das Verbandsgericht des SFV, unter welchem Widerspruch formal ausgeschlossen ist. Die Urteile selbst betreffen drei Spieler. Der erste Schuldspruch verurteilt den rassistisch beleidigten Spieler von Roter Stern wegen angeblicher Beleidigungen seinerseits, obgleich hier Aussage gegen Aussage steht. Die eingestandenen rassistischen Beleidigungen eines Naunhofer Spielers werden im zweiten Schuldspruch nicht als solche eingeordnet oder benannt. Im dritten Urteil wird ein weiterer Naunhofer Spieler freigesprochen. Das Sportgericht wertet die homophob motivierte Frage ‚Bist du schwul oder was?‘ als Reaktion auf enge Deckung als fußballtypisch.
Die Bitte um inhaltliche Neubewertung und um eine korrekte Einordnung der einzelnen Situationen wurde mittlerweile durch das Sportgericht des SFV abgelehnt.
„Die Urteile des Sportgerichts ordnen die ausgesprochenen Diskriminierungen während unseres Auswärtsspiels nicht ein. Sie werden nicht einmal konkret benannt. Da eine Berufung der Verfahren ausgeschlossen ist, fordern wir zumindest eine klare Positionierung und eine Neubewertung der Vorfälle durch den Verband.“
sagt Conrad Lippert, Pressesprecher von Roter Stern Leipzig.