Rassistisch motivierte Polizeigewalt gibt es auch hier
Autor_innen: Support für Betroffene rechter Gewalt (RAA Sachsen)
Seit dem brutalen Tod George Floyds durch Polizeibeamte in Minneapolis (USA) wird auch hierzulande über Rassismus und Polizeigewalt gesprochen. Das ist höchste Zeit! Denn entgegen der Darstellung, die dieser Tage immer wieder zu lesen und zu hören war, dass Deutschland nicht die USA sei und es hierzulande keine solche Probleme gäbe, zeichnen die Erfahrungen von Black, Indigenous and People of Color (BIPoC) ein anderes Bild.
Racial Profiling, Demütigungen, Respektlosigkeit, Diskriminierung, Machtmissbrauch bis hin zu körperlicher Gewalt.
Auch in unserer Beratungsarbeit ist rassistische Polizeigewalt immer wieder Thema. Betroffene rassistisch motivierter Gewalt berichten uns von ständigen Kontrollen, Beleidigungen und Übergriffen. Betroffene rassistisch motivierter Angriffe werden durch die hinzukommende Polizei als Täter*innen behandelt, die eigentlichen Aggressor*innen nicht belangt, Anzeigen werden nicht aufgenommen, Betroffenen kein Glauben geschenkt.
Noch fataler wirken Fälle expliziter rassistisch motivierter Polizeigewalt. 26 solcher Fälle hatten wir seit 2015 bei uns in Beratung. Auslöser sind häufig sog. verdachtsunabhängige Kontrollen. Solche Situationen können dann der Anlass für physische Gewaltanwendung sein – etwa, wenn sich Betroffene beschweren, weigern sich schon wieder auszuweisen, auf Beleidigungen reagieren. Da sind aber auch Fälle überzogener Gewaltanwendung bei Festnahmen und unnötige Fixierung, Ignoranz gegenüber Vorerkrankungen oder Verletzungen. Und es gibt Fälle, in denen nicht von überzogener, sondern explizit von ungerechtfertigter Gewaltanwendung gesprochen werden muss. Neben Kontrollsituationen sind es vor allem Einsätze im Wohnumfeld, bei denen es zu ungerechtfertigter und offenbar rassistisch motivierter Polizeigewalt kam – bis hin zu schweren Misshandlungen von wehrlosen Personen.
Zu einem folgenschweren Polizeieinsatz kam es in jüngster Zeit beispielsweise aufgrund des Verdachts, dass gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen worden sein könnte. Die Polizei klingelte an der Tür einer Familie, der Mann öffnete und ließ die Polizei – ohne Mund-Nasen-Schutz – alle Räume kontrollieren. Er versicherte den Beamt*innen, dass es lediglich ein Videotelefonat war, was den Eindruck der Regelverletzung erweckt zu haben schien. Doch damit war der Einsatz keineswegs beendet. Die Bitte, eine Angehörige zur besseren Verständigung anrufen zu dürfen, um die Situation aufzuklären, wurde ihm verwehrt, stattdessen wurde das Telefon abgenommen. Die ausgehändigte Brieftasche mit den verlangten Ausweispapieren kippte ein Beamter aus, kommentierte jene abfällig und warf sie in den Raum. In einer darauffolgenden Auseinandersetzung wurde der Mann zu Boden gebracht und mit Handschellen fixiert. Einer der Polizisten kniete sich auf den Brustkorb des Betroffenen, legte ein gefaltetes Handtuch auf sein Gesicht und schlug mehrfach zu. Die Schreie um Hilfe des Betroffenen quittierte ein Kollege mit dem Schließen des Fensters. Der Mann verlor das Bewusstsein. Als seine Frau versuchte dazwischen zu gehen, zog sie ein Beamter weg, brachte auch die sichtbar Schwangere zu Boden und legte ihr bäuchlings Handschellen an. Der Mann erlitt Gesichtsverletzungen, die ambulant behandelt wurden. Die Frau wurde zur Absicherung der Schwangerschaft zwei Tage stationär im Krankenhaus behalten.
Ähnliche Fälle gab es in der Vergangenheit auch im Zusammenhang mit Ruhestörungsanzeigen oder bei der Suche nach Menschen, die abgeschoben werden sollten.
Gerechtfertigt wird die Gewaltanwendung dann zumeist mit dem widerständigen Verhalten der Betroffenen. Eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist meist die Folge. Häufig steht dann Aussage gegen Aussage und andere Beweise gibt es nicht. Das Vertrauen in die Gesetzes- und Wahrheitstreue der Beamt*innen ist groß. Und natürlich darf die Polizei Gewalt anwenden – aber in welchem Maße, zu welchem Zweck und aus welchem Anlass unterliegt Regeln und Gesetzen und immer auch dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Und genau in diesem Spannungsfeld findet rassistische Polizeigewalt statt – auch in Deutschland, auch in Sachsen.
Das mantraartige Vortragen der Verfassungstreue aller deutscher Polizeibeamt*innen und ihrer Standhaftigkeit auf dem Boden des demokratischen Rechtsstaats hilft nicht weiter. Der ständige Verweis auf „Einzelfälle“ und dass „sich die überwältigende Mehrheit der Polizisten an Recht und Gesetz hält“, ignoriert die Betroffenen dieser „Einzelfälle“ und erweist der „überwältigenden Mehrheit“ einen Bärendienst. Denn das Fehlverhalten auch nur eines Einzelnen hat das Potential das Vertrauen in die Gesamtheit zu nehmen.
Diese Reaktionen auf Kritik verleugnen die zahlreichen Erfahrungen von Betroffenen und schützen letztendlich rassistisches Fehlverhalten und Straftaten. Das Problematisieren von Rassismus in der Polizei ist kein Generalverdacht gegen jede*n einzelne*n Polizeibeamt*in, sondern gehört zum Grundprinzip des Rechtsstaats. Als staatliche Institution ausgestattet mit dem Gewaltmonopol ist Polizei rechenschaftspflichtig und muss kontrolliert werden.
Unsere Gesellschaft ist divers, deshalb muss die Polizei als Institution immer um das Vertrauen Aller in der Gesellschaft werben. Das ist ihre Aufgabe als Exekutive und als Trägerin des Gewaltmonopols. Deshalb braucht es spezifische Ansprechstellen, unabhängige Beschwerdestellen, Kontrollinstanzen, unabhängige Ermittlungsmöglichkeiten, eine Reflexion der Organisationskultur bei der Polizei, eine konsequente Verfolgung von Fehlverhalten, eine offene Fehlerkultur und eine Auseinandersetzung mit Rassismus in den eigenen Reihen wie auch in der gesamten Gesellschaft.
Rechte Netzwerke innerhalb der Polizei, Polizeibeamt*innen mit Beziehungen zu extrem rechten Gruppierungen und rassistische Einstellungen bei Polizist*innen treten immer wieder zutage. Es wäre müßig alle Beispiele hier aufzuzählen, es sind allein in den letzten Jahren zu viele. Und wie bei jeder Organisation gibt es auch bei der Polizei verinnerlichte Strukturen und Kulturen, die tagtäglich reproduziert werden – dies meint strukturellen Rassismus in der Polizei und dies gilt es zu durchbrechen.
Über 100.000 Menschen beteiligten sich auch in Deutschland an Demonstrationen, die im Zuge des internationalen Aktionstages #BlackLivesMatter ausgerichtet wurden. Sie zeigten deutlich, dass sie nicht bereit sind, solche Zustände länger einfach so hinzunehmen. Auch in Sachsen demonstrierten am 6. Juni über 4.000 Menschen in Dresden und am 7. Juni 15.000 in Leipzig gegen Rassismus und Polizeigewalt.
Wir stehen an der Seite der Betroffenen rassistischer Polizeigewalt.