Projektförderung Kinder- und Jugendengagement – Neue Bundesländer für ein vielfältiges Deutschland

Die Kreuzberger Kinderstiftung fördert Projekte, die interkulturellen Austausch, soziales Engagement und interkulturelle Begegnungen zwischen geflüchteten und nicht geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie die Auseinandersetzung mit anderen Kulturen ermöglichen.

Für die nächsten beiden Bewilligungsrunden (21. September 2019 und 30. November 2019) werden Projekte mit dem Schwerpunkt ,,Neue Bundesländer für ein vielfältiges Deutschland“ bevorzugt gefördert.

Aktuelle Frist:
Die nächste Frist für das Einreichen von Förderanträgen ist der 28. August 2019.

Unsere Motivation

Die Kreuzberger Kinderstiftung möchte Kinder und Jugendliche dazu anregen, ihr eigenes Lebensumfeld und unsere Gesellschaft aktiv, verantwortungsbewusst und demokratisch mitzugestalten. Deshalb fördern wir das Engagement junger Menschen und ihre Teilhabe an gesellschaftspolitischen Prozessen.

Diesem partizipativen Gedanken entsprechend entscheidet bei uns ein Jugendrat über alle eingehenden Förderanträge.

Welche Projekte können gefördert werden?

Wir fördern Projekte, die interkulturellen Austausch, soziales Engagement und interkulturelle Begegnungen zwischen geflüchteten und nicht geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie die Auseinandersetzung mit anderen Kulturen ermöglichen. Es geht darum, voneinander zu lernen, Werte des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft aufzuzeigen, Konfliktpotenzial zu benennen und einen konfliktfreien Umgang miteinander anzustreben.

Die Zielsetzung des Projektes steht an oberster Stelle und muss genau definiert werden. Die Partizipation Jugendlicher an der Organisation und Durchführung des Projektes ist anzustreben und gewünscht. Es werden nur außerschulische Projekte gefördert, die nicht im Rahmen eines schulischen Lehrplans stattfinden.

Besonders gerne fördern wir Projekte, die von Kindern und Jugendlichen mit initiiert und getragen werden.

Für die nächsten beiden Bewilligungsrunden (21. September 2019 und 30. November 2019) werden Projekte mit dem Schwerpunkt ,,Neue Bundesländer für ein vielfältiges Deutschland“ bevorzugt gefördert.

Für jede Bewilligungsrunde stehen 25.000 Euro zur Verfügung, mit denen im Schnitt 10-15 Projekte gefördert werden.

Eine Übersicht über viele unserer bisher geförderten Projekte findet Ihr hier.

Antragstellung und Fristen

Euer Förderantrag sollte eine detaillierte Projektbeschreibung und einen nachvollziehbar dargestellten Finanzierungsplan enthalten. Zur Veranschaulichung der Projektidee könnt Ihr weitere Anlagen beifügen.

Euer Projektträger muss als gemeinnützig anerkannt sein. Bitte beachtet, dass die Kreuzberger Kinderstiftung immer nur Mitfinanzierer eines Projektes sein kann.

Antrag auf Teilförderung (PDF, 229 KB; um ihn auszufüllen, müsst Ihr ihn zunächst speichern)

Bitte sendet den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an unseren Jugendrat:
Kreuzberger Kinderstiftung gAG
Jugendrat
Ratiborstraße 14a
10999 Berlin

Aktuelle Frist:
Die nächste Frist für das Einreichen von Förderanträgen ist der 28. August 2019.

Der Jugendrat kommt am 21. September 2019 zusammen, um die eingegangenen Anträge zu diskutieren und über eine Förderung zu entscheiden. Seine Entscheidungen fällt er eigenständig und unabhängig von den anderen Gremien der Kreuzberger Kinderstiftung gAG. Die Jugendratssitzungen finden fünfmal pro Jahr statt.

Hinweis: Wir können nur Projekte fördern, die zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht begonnen haben.

Kontakt

Eure Ansprechpartnerin ist:

Claudia Grüneberg
Telefon: 030 – 695 339 7-14
E-Mail: grueneberg@kreuzberger-kinderstiftung.de

Redaktion TolSax

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