Positionspapier zum sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz
Autor_innen: Sächsischer Flüchtlingsrat
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz positioniert sich der SFR e.V. im Sinne der Schutzsuchenden in Sachsen. Gesellschaftliche Teilhabe muss für alle Menschen in Sachsen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, möglich sein und durch gesetzliche Strukturen gestärkt werden.
Über mehrere Monate dauerte der Beteiligungsprozess des Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), indem für ein sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz gearbeitet wurde. In Fachkonferenzen zu unterschiedlichen Thematiken wurden Diskussionen geführt, Argumente ausgetauscht und aktuelle Herausforderungen in der Geflüchtetenarbeit skizziert. Die zivilgesellschaftliche Teilhabe für diesen Prozess war gewünscht. Kommende Woche findet die Abschlusskonferenz statt.
Zuvor veröffentlicht der SFR in einem Positionspapier wichtige Kernforderungen, die sich an den Bedürfnissen der Geflüchteten orientieren. Dafür muss ein sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz zwingend folgende Aspekte beinhalten:
- Gesetzliche Verankerung einer flächendeckenden und unabhängigen Asylberatung
- Gesetzliche Verankerung einer professionellen Flüchtlingssozialarbeit unter Wahrung der Subsidiarität
- Verstetigung von Erstorientierungskursen sowie Landessprachkursen
- Etablierung eines Schulprogrammes für nachholende Bildung von Volljährigen
- Schaffung eines kommunalen Wahlrechts für geflüchtete Menschen mit gewöhnlichem Wohnsitz in Sachsen
- Wahrung von Ergebnissoffenheit in der Rückkehrberatung
- Unterstützung der interkulturellen Öffnung von Behörden
Angela Müller vom Sächsischen Flüchtlingsrat betont: „Das Kernanliegen bleibt: es müssen menschenrechtliche Grundvoraussetzungen geschaffen werden, um gesellschaftliche Teilhabe zu gewähren und Inklusion zu ermöglichen. Dafür sind professionelle, finanziell gesicherte Beratungs- und Begleitungsangebote notwendig. Weiter braucht es die Mehrsprachigkeit in Behörden, besonders Englisch in den Ausländerbehörden, und den gesicherten Zugang zu Sprach- und Bildungsangeboten für alle Geflüchteten!“
Der SFR e.V. unterstützt die Anstrengung des SMS, zivilgesellschaftliche Teilhabe im Vorfeld zu ermöglichen. Gleichzeitig wird der Sächsische Flüchtlingsrat auch während des weiteren Gesetzgebungsprozesses die Stimme erheben, um seine Forderungen zu betonen. Weitere Beteiligungsformate am Gesetzesentwurf wären hierfür sinnvoll. Denn: gesellschaftliche Teilhabe darf nicht vom Aufenthaltsstatus abhängig sein.
Kontakt:
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
– Angela Müller –
Mobil: 0176 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de