Novellierung des sächsischen Polizeigesetzes [Stellungnahme des KJRS]
Novellierung der Sächsischen Polizeigesetzes konterkariert die Ziele der Eigenständigen Jugendpolitik und gefährdet menschenrechtliche Grundwerte
Stellungnahme vom 11.02.2019
Der Sächsische Landtag befasst sich aktuell mit der Novellierung des Sächsischen Polizeigesetzes (SächsPolG), ein Vorhaben, das angesichts technischer Entwicklungen und sicherheitspolitischer Herausforderungen geboten scheint. Aus Sicht des Kinder- und Jugendring Sachsen e.V., Arbeitsgemeinschaft jugendverbandlicher Arbeit im Freistaat, ist die Abwägung zwischen dem Bedürfnis nach Sicherheit und den grundlegenden Freiheitsrechten im vorliegenden Entwurf zu einseitig zu Gunsten angestrebter Sicherheit ausgefallen. Dies wird nachteilige Entwicklungen und Veränderungen sowohl für junge Menschen als auch für die Jugendarbeit nach sich ziehen.