Menschenrecht ist unsere Basis! Erklärung für eine menschenrechtsorientierte Sozial- und Bildungsarbeit in Sachsen
Auf Initiative des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen haben eine Vielzahl von Trägern und Verbänden der Sozialen Arbeit und Bildung eine Erklärung erarbeitet. Diese stellt die Menschenrechte als elementare Basis ihrer Arbeit für und mit Menschen im Freistaat Sachsen in den Mittelpunkt. Die Unterzeichnenden fordern mit der Erklärung, dass sowohl bei der Weiterentwicklung der fachlichen Arbeit als auch der Rahmenbedingungen die Menschenrechte oberstes Leitmotiv sind. Die Initiative will in den kommenden Monaten möglichst viele Träger der Sozial- und Bildungsarbeit in Sachsen für ein sichtbares Bekenntnis zu den Menschenrechten gewinnen.
Im Freistaat Sachsen ist in den letzten 30 Jahren eine vielfältige Landschaft an Trägern und Verbänden der Sozialen Arbeit und Bildung entstanden. Über 110.000 Menschen sind in diesen Bereichen bei freien Trägern beschäftigt. „Darauf können wir zu Recht stolz sein“, sagt Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen. „Wir verstehen unsere Arbeit als Menschenrechtsprofession. Vor dem Hintergrund einer sich verändernden Gesellschaft und von Megatrends wie Individualisierung und Digitalisierung wollen wir hierzu Gesicht zeigen“, so Richter.
Torsten Siegemund, Projektleiter beim Männernetzwerk Dresden und einer der Mitinitiatoren sowie Erstunterzeichner, sagt: „Die Selbstverständlichkeit, Menschen zu helfen und zu unterstützen, muss unverrückbares Fundament Sozialer Arbeit sein und bleiben. Das muss ebenso für die gesamte Gesellschaft gelten und alle Menschen ohne Ansehen der Person einbeziehen.“
Margit Weihnert, Landesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Sachsen, legt den Schwerpunkt auf die Teilhabe: „Unsere Kernaufgaben sind unter anderem die Unterstützung selbstbestimmten Lebens und die Förderung gemeinsamen Lernens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung. Die Anerkennung der Menschenrechte ist hierbei eine notwendige Selbstverständlichkeit.“
Julia Hartmann, Geschäftsleiterin des Sächsischen Flüchtlingsrates, sagt bezogen auf die Flüchtlingsarbeit: „Soziale Arbeit ist dann eine Menschenrechtsprofession, wenn sie sich als Advokat derjenigen versteht, die sich gegen Ungleichheit, Marginalisierung und sozialen Ausschluss nicht wehren können. Wir fördern die Fähigkeit der Selbstvertretung Geflüchteter und bauen dabei auf die vielfältigen Erfahrungen und Fähigkeiten der Menschen. Dies ist keineswegs einfach und bedarf häufig eines längeren Atems. Aber die Erfolge sprechen für sich.“
Mit der Erklärung für menschenrechtsorientierte Rahmenbedingungen als Basis Sozialer Arbeit und Bildung in Sachsen wollen die unterzeichnenden Träger und Verbände diesem Anliegen Nachdruck und Gewicht verleihen. Alle Träger und Verbände des Tätigkeitsfeldes in Sachsen sind eingeladen, mit ihrer Unterschrift ein sichtbares Bekenntnis zu den Menschenrechten als oberstes Leitmotiv abzugeben.
Die Erklärung lesen Sie hier: Erklärung für eine menschenrechtsorientierte Sozial- und Bildungsarbeit in Sachsen
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