„LAND INTAKT – Soforthilfeprogramm Kulturzentren“ stärkt die Kultur in ländlichen Regionen
Autor_innen: Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V.
Das Projekt „LAND INTAKT – Soforthilfeprogramm Kulturzentren“ der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. richtet sich an Soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser sowie Kultur- und Bürgerzentren in ländlichen Räumen mit bis zu 20.000 Einwohner. Diese Einrichtungen können Mittel beantragen, um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen.
Durch LAND INTAKT werden Kulturzentren in ihrem Betrieb und ihrer Weiterentwicklung gestärkt – und so der Erhalt eines lebendigen kulturellen und sozialen Umfeldes in ländlichen Räumen unterstützt. Damit leistet das Projekt einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Die Maßnahme „LAND INTAKT – Soforthilfeprogramm Kulturzentren“ wird im Rahmen des Förderprogramms „Kultur in ländlichen Räumen“ gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Wie ist der Förderzeitraum des Projekts?
Die Förderung erfolgt für das Jahr 2020. Die Maßnahme kann ab Abschluss des Zuwendungsvertrags beginnen und muss am 31.12.2020 beendet sein.
Wer wird gefördert?
Soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser sowie Kultur- und Bürgerzentren in Städten und Gemeinden mit bis zu 20.000 EW können eine Förderung beantragen.
Ausschlaggebend ist, dass der Ort, an dem das Projekt wirken soll, einen ländlichen Charakter aufweist.
Es können daher auch eingemeindete Orte, die zum ländlichen Raum gehören, berücksichtigt werden.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Maßnahmen zum Bauunterhalt und zur Instandsetzung, Anschaffungen für den Veranstaltungsbetrieb sowie Maßnahmen für die Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 75 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten der Maßnahme und ist auf 25.000 Euro pro Kulturzentrum begrenzt. Die Zuwendung wird grundsätzlich dann gewährt, wenn das Kulturzentrum eine finanzielle Eigenbeteiligung von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben der Maßnahme aufbringt. Diese kann durch Eigen- oder Drittmittel finanziert werden.
Wie kann ich mich bewerben?
Der Antrag kann ab dem 15.04.2020 über die Online-Datenbank eingereicht werden. Die Antragsbearbeitung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.