Kulturkonvent stellt Förderung des Treibhaus e.V. zurück
Am Montag, 2. Dezember, fand die 25. Sitzung des Kulturkonvent des Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen statt. Dabei wurde die Vergabe von Fördermitteln für laufende und investive Zwecke auf Grundlage der neuen Kulturpolitischen Leitlinien und der Förderrichtlinie des Kulturraumes beschlossen. Im kommenden Jahr erhalten insgesamt 175 Kultureinrichtungen und Maßnahmen Zuwendungen in Höhe von 19,3 Mio. Euro aus der Kulturkasse. Der Kulturkonvent besteht aus sieben Mitgliedern. Stimmberechtigt sind die beiden Landräte der Landkreise Mittelsachsen und Erzgebirge, beratende Mitglieder sind der Vorsitzende des Kulturbeirats sowie vier Kreistagsmitglieder, darunter zwei CDU- und zwei AfD-Abgeordnete.
Im Rahmen dieser Sitzung wurde auch über die Förderung des Treibhaus
e.V. im Rahmen einer institutionellen Förderung für das Jahr 2020
debattiert. Bereits Ende September wurde der Antrag des Treibhaus e.V.
auf institutionelle Förderung medial diskutiert, nachdem der Döbelner
Stadtrat die beantragte Summe von 14.660 EUR nicht bewilligte und auf
9.500 EUR kürzte. Diese Entscheidung führte mit sich, dass der vom
Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen verlangte Sitzgemeindeanteil nicht
erfüllt und die institutionelle Förderung gefährdet wird.
In der Sitzung des Kulturkonvent konnte keine Ausnahmeregel gefunden
werden, die den soziokulturellen Verein und seine zahlreichen Projekte
und Angebote unterstützt. Stattdessen wurde die Förderung laut Beschluss
„zurückgestellt“ und mit einer Forderung nach Bestätigung der
Neutralität des Vereins verbunden.
„Diese Zurückstellung bedeutet für uns und unsere Angestellten große Unsicherheit“, erklärt Judith Sophie Schilling, Geschäftsführerin des Treibhaus e.V. „Das, was wir brauchen, ist Planungssicherheit. Derzeit steht in Frage, ob wir den fünf Angestellten, die über die Förderung finanziert werden, ab Januar noch einen Arbeitsplatz bieten können.”
Darunter würden schlussendlich auch die Nutzer*innen und ehrenamtlich Aktiven des Vereins leiden.
Gleichzeitig bedeute die Zurückstellung keinesfalls eine Ablehnung des Antrags. Es müssten nun konkrete Informationen über bestehende Vorwürfe folgen, um dem Verein die Möglichkeit einer Reaktion und Stellungnahme zu geben.
„Unser Verein macht sich stark für demokratische Werte, für eine kritische Zivilgesellschaft und verteidigt damit auch die verfassungsrechtlichen Grundfreiheiten“, so Schilling. „Wenn wir tatsächlich über Neutralität diskutieren sollen, dann brauchen wir dafür konkrete Anhaltspunkte.“
Vor diesen Hintergründen sei eine zeitnahe Klärung nötig.