Jugend bewegt Kommune
Jugend bewegt Kommune geht 2019 in die achte Runde: Egal ob Ortentwicklungskonzept, Dorfmarketing, Bauvorhaben…
Wir unterstützen Sie!
In diesem Jahr unterstützen wir besonders Kommunen, die bereits erste Beteiligungserfahrungen gemacht haben.
In diesem jahr unterstützen wird Kommunen in ihren speziellen Vorhaben: Ob Ortsentwicklungskonzepte, Bauvorhaben, das Einbeziehen von Jugendlichen in den Gemeinderat, Dorfmarketing oder das Vorhaben eines Jugendraums – Wir stehen Ihnen mit einer kompetenten Prozessbegleitung und -beratung, finanziellen Mitteln und Fachexperten zur Seite.
Warum machen wir das?
Nach der Ergänzung der sächsischen Gemeindeordnung durch den neuen §47a stehen sächsische Kommunen vor einer besonderen Herausforderung, da nunmehr Kinder und Jugendliche bei allen kommunalen Planungen, die ihre Interessen berühren, beteiligt werden sollen. Jugend bewegt Kommune bietet dafür die passgenaue Unterstützung und richtet sich insbesondere an Akteure aus Kommunalpolitik, Verwaltung und Kinder- und Jugendorganisationen, insbesondere an Kommunen, die bereits erste Beteiligungserfahrungen mit Kindern und Jugendlichen gemacht haben.
Wie unterstützen wir?
Neben einer finanziellen Unterstützung bieten wir im Programm Jugend bewegt Kommune eine bedarfsgerechte fachliche Prozessbegleitung durch Expert/-innen der DKJS beim Initiieren und Steuern der lokalen zur kinder- und jugendfreundlichen Kommune und Austauschmöglichkeiten bei Dialogveranstaltungen und Netzwerktreffen
Was wird gefördert?
Jugend bewegt Kommune fördert Beteiligungsprojekte von Jugendlichen gemeinsam mit einer Kommune. Es ist kein Thema vorgegeben.
Wer kann eine Förderung bekommen?
Kommunen mit einer maximalen Größe von 10.000 Einwohner/-innen in ländlichen Räumen in Sachsen.
Was sollten Sie mitbringen?
Wir arbeiten gern mit Kommunen, die offen für generationsübergreifende- und beteiligungsorientierte Prozesse sind und bereit sind, kommunale Strukturen und Netzwerke einzubinden.
Wieviel Geld kann beantragt werden?
Beantragt werden kann ein Projektmittelbudget von bis zu 5.000,00 Euro je Kommune für Beteiligungsprojekte für Kinder und Jugendliche, wenn ein finanzieller Eigenanteil von 2.000,00 Euro vorhanden ist.
Die Interessenbekundungen können bis zum 19.04.2019 (Poststempel) eingereicht werden. Die Antragsformulare sind auf unserer Webseite unter www.starkimland.de und www.jugendbewegtkommune.de zu finden.
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Interessensbekundungen und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung:
Anikó Popella
Tel. 0351– 320 156 50
Mail: aniko.popella@dkjs.de