Interviewreihe „Menschenrechte konkret“
Autor_innen: Paritätischer Wohlfahrtsverband Sachsen
Menschenrechte in der Sozial- und Bildungsarbeit umsetzen. Was bedeutet das konkret?
In der Reihe „Menschenrechte konkret“ erzählen sächsische Organisationen der Sozial- und Bildungsarbeit, was einzelne Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für ihre Arbeit bedeuten.
Unter anderem zu:
Menschenrechte konkret: Asylrecht
Der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. zu Artikel 14 – Asylrecht
Menschenrechte konkret: Recht auf die freie und volle Entfaltung der eigenen Persönlichkeit
Der Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e.V. aus Zwickau zu Artikel 29 – Grundpflichten.
Menschenrechte konkret: Recht auf Eheschließung und Familie
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Queeres Netzwerk Sachsen e.V. zu Artikel 16 – Recht auf Eheschließung und Familie.
Menschenrechte konkret: Freiheitssphäre des Einzelnen
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. in Leipzig zu Artikel 12 – Freiheitssphäre des Einzelnen
Alle beteiligten Organisationen unterstützen die Erklärung für eine menschenrechtsorientierte Sozial- und Bildungsarbeit in Sachsen.