Integrative Maßnahmen – Teil 1 – Maßnahmen in den Bereichen Integration, Partizipation und gesellschaftlicher Zusammenhalt

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Autor_innen: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Wichtige Hinweise

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung
  • Gefördert werden Maßnahmen, die der Integration von Personen mit Migrationshintergrund und ihrer selbstbestimmten und aktiven Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, der interkulturellen Öffnung in Organisationen sowie dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und dem Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit dienen.

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund
  • Maßnahmen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt von Personen mit und ohne Migrationshintergrund fördern
  • Information, Beratung und Unterstützung von Personen mit Migrationshintergrund, insbesondere von Asylsuchenden und Flüchtlingen
  • Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung von Organisationen
  • Maßnahmen zur Unterstützung und Stärkung demokratischer und integrationsfördernder Migrantenselbstorganisationen
  • Maßnahmen zur Errichtung und Unterstützung eines sächsischen Landesnetzwerkes demokratischer und integrationsfördernder Migrantenselbstorganisationen
  • Wissenschaftliche Begleitung von neuen Handlungsansätzen im Integrationsbereich mit dem Ziel, deren Wirksamkeit einzuschätzen und den Transfer innovativer Ansätze zu ermöglichen
  • Besondere Modellvorhaben nach Förderbekanntmachung des Geschäftsbereichs Gleichstellung und Integration des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz

Wer wird gefördert?

  • Gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften, Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen sowie wissenschaftliche Einrichtungen in Kooperation mit gemeinnützigen Trägern oder kommunalen Gebietskörperschaften

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

  • Bei der Förderentscheidung werden interkulturelle Kompetenzen, Sprachkompetenzen des Personals sowie Referenzen aus vergleichbaren Vorhaben als besondere Qualitätskriterien berücksichtigt.    
  • Regionale Kooperationspartner sollen in die Umsetzung eingebunden werden.

Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?

  • Zuwendung wird als Projektförderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Eigenanteil in Höhe von 5 % erforderlich 
  • Zuwendungsbetrag setzt sich zusammen aus den zuwendungsfähigen Personalausgaben und der Restkostenpauschale.
  • Zweckgebundener Zuschuss
  • Zuwendungsfähig sind ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben.
  • Personalausgaben sind bis zur Höhe der Vergütungsgruppe E9 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zuwendungsfähig.
  • Sachausgaben werden über  individuell festgelegte Restkostenpauschale gefördert.
  • Nicht gefördert werden investive Ausgaben sowie Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen, die bei einer Kreditaufnahme zur Beschaffung des Eigenanteils oder bei einer Vor- und Zwischenfinanzierung entstehen.
  • Förderung entfällt für zuwendungsfähige Ausgaben, soweit anderweitige Mittel des Freistaates Sachsen, des Bundes oder europäischer Förderprogramme in Anspruch genommen werden können.
  • Eine Förderung nach dieser Richtlinie können jedoch Förderprogramme des Bundes oder der Europäischen Union ergänzen.
  • Ausgeschlossen ist auch die Förderung von Maßnahmen zur:
    • Unterstützung von niedrigschwelligen und ehrenamtlich getragenen Initiativen in den Bereichen Spracherwerb, Orientierung sowie Sprach- und Kulturmittlung, die mit kommunalen Trägern, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, gemeinnützigen Trägern oder anerkannten Religionsgemeinschaften sowie deren Untergliederungen kooperieren können
    • Unterstützung von Kommunen oder der von ihnen mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragten Träger durch eine anteilige Förderung von Ausgaben, die in Verbindung mit der Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Abs. 1 AsylbLG entstehen können

Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • Der Antrag ist zusammen mit der Stellungnahme des Landkreises/der kreisfreien Stadt bis spätestens 31. Juli des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen. 
  • Zum Stichtag 31. Januar dürfen nur Anträge für Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 1. Mai des laufenden Jahres oder später beginnen und die eine maximale Projektlaufzeit bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres haben.
  • Die Antragstellung von mehr- und überjährigen Projekten ist zum Antragsstichtag 31. Januar ausgeschlossen.
  • Anträge inklusive der dazugehörigen Anlagen sind zum nächsten Stichtag per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse bei der SAB einzureichen: integrative_massnahmen@sab.sachsen.de.

Weitere Informationen, Formulare & Downloads

Redaktion TolSax

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