Gewaltschutz in Sachsen – Forderungen nach Transparenz und Aufklärung

Geflüchtete in Sachsen sind nicht ausreichend geschützt und werden immer wieder Opfer von Gewalt unterschiedlicher Art. Die kürzlich von der Sächsischen Zeitung veröffentlichten Vorwürfe gegen den Vorstandsvorsitzenden des Christopher Street Day Dresden e.V. (CSD Dresden e.V.), Ronald Zenker, hinsichtlich sexualisierter Gewalt durch Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen (siehe Fußnote 1) veranlassen uns, erneut Stellung zu beziehen und unsere Forderungen darzulegen.

Derartige Tatvorwürfe müssen sofortige Maßnahmen zur Sicherheit der möglichen Betroffenen nach sich ziehen. Eine transparente Aufarbeitung muss gewährleistet und Maßnahmen zur Prävention realisiert werden.

Wir fordern insbesondere von den Behörden der Landeshauptstadt Dresden und der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration:

  • Hinweise auf (sexualisierte) Gewalt müssen in jedem Fall ernstgenommen und sorgfältig untersucht werden, unabhängig vom Vorliegen einer Strafanzeige.
  • Zum Schutz möglicher Betroffener und um die Chance der Aufklärung zu erhalten, bedarf es einer sofortigen Beurlaubung des Beschuldigten durch den CSD Dresden e.V.. Das heißt, dass der Vorstandsvorsitzende Ronald Zenker sich vorübergehend aus sämtlichen Arbeitszusammenhängen der Landeskoordinierungsstelle für queere Geflüchtete sowie dem Kontakt mit Klient*innen zurückzuziehen hat. Sofern nötig, müssen die Landeshauptstadt Dresden und die Staatsministerin dahingehend Druck auf den CSD Dresden e.V. ausüben.
  • Sofern der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration daran gelegen ist, den CSD Dresden e.V. weiterhin als Träger der Stelle zu halten, muss sie darauf bestehen, dass der Verein glaubhaft und umfassend zu Transparenz und Aufklärung beiträgt. Dazu gehören unter anderem Transparenz bzgl. der Unterkunftsstruktur, der Umsetzung von Gewaltschutzmaßnahmen sowie der Einhaltung des Fachkräftegebotes.
  • Transparenz hinsichtlich der bisherigen und möglicherweise künftigen Förderung des CSD Dresden e.V., der Kommunikation der Fördermittelgeber mit der Person des Vorstandsvorsitzenden sowie der bisher unternommenen Schritte zur Aufklärung der lautbar gewordenen Vorwürfe muss zügig hergestellt werden.
  • Eine unabhängige Beschwerdestelle muss eingerichtet werden, an die sich mögliche weitere Betroffene wenden können.
  • Es bedarf Sensibilität für den besonderen Schutzbedarf von Betroffenen nach einer Aussage.
  • Ausreichend Ressourcen müssen bereitgestellt werden um mögliche Betroffene zu unterstützen und professionell zu beraten.

Die aktuellen Vorwürfe zeigen erneut die Dringlichkeit der Umsetzung eines umfassenden Gewaltschutzkonzeptes in Unterbringungen für Geflüchtete, damit diese besser vor körperlicher, sexualisierter, psychischer und struktureller Gewalt geschützt sind. Dies wurde bereits im November 2018 in einem offenen Brief an die Landesdirektion, das Staatsministerium des Inneren und die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration (siehe Fußnote 2) formuliert. An dieser Stelle heben wir drei der darin enthaltenen zentralen Forderungen hervor.

  • Es muss eine betreiberunabhängige, landesweite und auch für die Kommunen zuständige Beschwerdestelle geben. Menschen aus allen Unterbringungsformen benötigen eine Stelle, an die sie sich im Zweifel vertrauensvoll und anonym, auch bei struktureller Ausbeutung durch Betreiber*innen von Geflüchtetenunterkünften, wenden können.
  • Der Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen muss Nichtregierungsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden ohne Hürden erlaubt werden. Uneingeschränkter Zugang bedeutet nicht, dass wir die Wohnungen von Menschen in Sammelunterkünften betreten, sondern dass es in den Unterkünften geschützte Beratungsräume geben muss.
  • Es muss eine unabhängige Asylberatung, insbesondere die Vorbereitung auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, geben.

Im Allgemeinen ist für die Arbeit mit Geflüchteten eine grundgesetz- und menschenrechtsorientierte Grundhaltung erforderlich. Daraus resultieren die folgenden Forderungen:

  • Einhaltung des Grundgesetzes, z.B. Artikel 13: Der Schutz der Wohnung gilt! Dies betrifft Sammelunterkünfte, Gewährleistungswohnungen, Wohnungen von Unternehmen, Wohlfahrtsverbänden oder Vereinen sowie selbst angemietete Wohnungen. Ersatzschlüssel und unbefugtes Betreten durch Dritte, wie es beispielsweise in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen (durch die Hausordnung legitimiert) geschieht, sind zu verbieten!
  • Entgegenwirken von bedenklichen und unnötigen Abhängigkeitsverhältnissen: Der Einsatz von Generalvollmachten ist in der Regel nicht notwendig und daher von Fördermittelgebern auszuschließen.
  • Transparenz zur Vermeidung struktureller Ausbeutungsverhältnisse und Unterdrückungsmechanismen: Alle Betreiber*innenverträge, die der Freistaat Sachsen sowie die Landkreise und kreisfreien Städte mit Unternehmen oder Wohlfahrtsverbänden zum Betrieb von Unterkünften, gleich welcher Form, geschlossen haben, müssen offengelegt werden um Transparenz und somit Rechenschaft zu gewährleisten.

Es liegt darüber hinaus in der Verantwortung der Landeshauptstadt Dresden, der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration und an uns, den zivilgesellschaftlichen Verbänden und Vereinen, die obengenannten Vorwürfe aufzuarbeiten und entsprechende Rückschlüsse für unsere Arbeit zu ziehen. Öffentliche sowie gegenseitige Rechenschaft sind unser aller Aufgabe. Der erste Schritt dazu ist es, derlei Vorwürfe grundsätzlich ernst zu nehmen.

Fußnoten:

1. https://www.saechsische.de/plus/der-fall-des-dresdner-csd-chefs-eine-recherche-5079230.html

2. https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/wp-content/uploads/2018/11/Offener-Brief-Gewaltschutzkonzept.pdf

Unterzeichnende

AG Asylsuchende Sächsische Schweiz – Osterzgebirge e.V.

AZ☆Conni

Fach- und Koordinierungsstelle für die Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen

Gerede e.V.

Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen und junge Frauen in Sachsen e.V.

LAG Sexualisierte Gewalt – Prävention und Intervention in Sachsen

LSVD Sachsen

Initiativkreis: Menschen.Würdig – Dezentralisierung in Leipzig Jetzt

RosaLinde Leipzig e.V.

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

*sowieso* Frauen für Frauen e.V.

TIAM e.V.

Gerede e.V., Respekt beginnt im Kopf!

Gerede e.V. ist ein Verein in Dresden, der sich schon seit Anfang der 80er Jahre mit der Thematik der Homo-, Bi-, und Transsexualität auseinandersetzt und sich im Rahmen einer umfassenden Beratungs-, Bildungs-, Begegnungs-, und Kulturarbeit engagiert. Angebote des Gerede e.V. richten sich vorwiegend an Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Identität in Konflikt mit der Gesellschaft und in Folge dessen mit sich selbst geraten. Du findest unsere Arbeit wichtig? Unterstütze uns jetzt mit einer Spende!

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