Gesellschaft für Freiheitsrechte: Corona und Zivilgesellschaft

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Autor_innen: Gesellschaft für Freiheitsrechte

Das öffentliche Leben ist durch die Maßnahmen fast vollständig lahm gelegt, mit denen die Regierung die Corona-Pandemie eindämmen will. Für unsere Demokratie ist das eine kritische Zeit. Denn aktuell können zivilgesellschaftliche Akteure, Organisationen wie Einzelpersonen ihre Aufgaben nur noch sehr begrenzt wahrnehmen. Die Freiheitsrechte, auf denen unser friedliches Miteinander basiert, sind stark eingeschränkt: die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ebenso wie die demokratischen Teilhabemöglichkeiten. Damit Demokratie und Zivilgesellschaft durch das Corona-Virus keinen irreparablen Schaden nehmen, gilt es jetzt, wachsam zu bleiben.

Mit dem Monitoring-Projekt „Corona-Virus und Civic Space in Deutschland“, das wir im Auftrag von Greenpeace durchführen, beobachten wir die aktuellen Beschränkungen zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume und bewerten sie verfassungsrechtlich. Auf dieser Seite veröffentlichen wir ab dem 9. April 2020 regelmäßig neue Analysen. Dabei konzentrieren wir uns auf die für die Zivilgesellschaft relevanten Bereiche:

  1. Demonstration und Protest: Beschränkungen im Versammlungsrecht erschweren stark öffentlichkeitswirksame Demonstrationen und Meinungsäußerungen.
  2. Demokratische Teilhabe: Beschleunigte Gesetzgebungsverfahren schränken zivilgesellschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten deutlich ein.
  3. Überwachung: Neue Überwachungstechnologien bergen Gefahren auch für zivilgesellschaftliche Akteure.

Zu den Analysen

Redaktion TolSax

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