Gemeinsamer offener Brief: Landesweite Gesundheitskarte für ALLE jetzt einführen!

Autor_innen: Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

Mit anderen sächsischen Organisationen der Zivilgesellschaft engagieren wir uns in den letzten Jahren, dass allen Geflüchteten ein direkter Zugang zum Gesundheitssystem ermöglicht wird. Häufig sind medizinische Behandlungen für Asylbewerber*innen davon abhängig, ob ungeschultes Personal diese als notwendig ansieht. Aktuell sind die Sozialämter mit der Ausstellung von Behandlungsscheinen, vor allem durch Anträge von Geflüchteten aus der Ukraine, an ihren Kapazitätsgrenzen. Wenn jetzt Medinetze und Medibüros die Einführung einer Gesundheitskarte für ALLE fordern, unterstützen wir diesen längst überfälligen Schritt, der auch eine direkte Entlastung für Kosten und Ressourcen der Behörden wäre.

Offener Brief der Medinetze/Medibüros in Sachsen:

Sehr geehrte Frau Staatsministerin,

seit vielen Jahren machen wir auf den dringenden Bedarf eines gleichberechtigten Zugangs zum Gesundheitswesen aufmerksam und fordern die landesweite Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für alle.

Neben der Corona-Pandemie, die diese Notwendigkeit noch schärfer deutlich gemacht hat, ist es jetzt die hohe Auslastung aller Aufnahmeeinrichtungen in Sachsen, die uns dazu veranlasst, diese Forderung erneut laut zu machen. Wir betonen, dass die elektronische Gesundheitskarte auf keinen Fall an einen bestimmten Aufenthaltsstatus oder die Zuweisung in bestimmte Kommunen geknüpft werden darf, sondern unbedingt für alle Menschen mit Anspruch auf Asylbewerberleistungen eingeführt werden muss.

In unserer Praxis beobachten wir, dass nicht nur papierlose Menschen und erwerbslose EU-
Bürger*innen, sondern auch Personen im Asylbewerberleistungsbezug häufig medizinisch unterversorgt sind. Die Verfahren der Kostenübernahme durch die Landesdirektion und der kommunalen Behandlungsscheinvergabe sind hochschwellig und an die Beurteilung medizinischer Bedarfe durch nicht-medizinisches Personal geknüpft. Teilweise kommt es zu Fehlentscheidungen, die die Einschränkung oder Ablehnung von Behandlungen zur Folge haben. Aktuell kommen aufgrund der enormen Zahlen an Anfragen viele der entsprechenden Stellen zudem an ihre Belastungsgrenzen, es kommt zu massiven Verzögerungen. Die Folge können schwerere Krankheitsverläufe, kostenintensive Notfallbehandlungen und ein höheres Risiko für Folgeschäden sein. Die sofortige Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für alle in ganz Sachsen würde dieses vermeidbare Leid verringern und gleichzeitig kommunale, sowie Landesstrukturen entlasten!

Dazu kommt: In der derzeitigen Praxis wird sich bei der Entscheidung über die Bewilligung medizinischer Behandlungen regelmäßig nur auf §4 AsylbLG berufen. Der darüber hinausgehende Leistungsanspruch nach §6 AsylbLG wird dabei missachtet: Danach sollen auch „sonstige Leistungen“ gewährt werden, wenn sie „zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerläßlich“ sind. In verschiedenen Rechtssprechungen wurde bereits festgestellt, dass – angesichts der Bedeutung von Gesundheit als Grundlage aller Grundrechte – sämtlichen Personen im Asylbewerberleistungsbezug Gesundheitsleistungen entsprechend dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V zu gewähren sind. Davon ist die Lebensrealität der betreffenden Personen in Sachsen durch die derzeitige Praxis weit entfernt.

Durch die elektronische Gesundheitskarte könnten endlich alle Menschen gleichberechtigt
Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, wie es gesetzlich festgeschrieben ist. Das würde nicht nur das Leid der betreffenden Personen verringern, sondern auch zum Abbau von Diskriminierung und Stigmatisierung beitragen und Verunsicherungen aufseiten der Behandler*innen verringern. Zudem würde es den Betroffenen endlich die freie Ärzt*innenwahl ermöglichen, auf die auch alle anderen Menschen ein Anrecht haben.

Wir appellieren hiermit erneut an Sie als Gesundheitsministerin, allen in Sachsen derzeit lebenden Menschen den Zugang in das Gesundheitssystem zu ermöglichen. Die Gesundheitskarte jetzt landesweit zügig einzuführen, muss durch Ihr Ministerium erfolgen. Ein „Flickenteppich“ der Versorgungslandschaft ist unbedingt zu vermeiden. Er würde Ausschluss und Ungleichheit, große Verunsicherungen aufseiten der Behandler*innen und Krankenhäuser und erhöhten bürokratischen und finanziellen Aufwand bedeuten. Eine Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen auf Landesebene muss daher obligatorisch für alle Kommunen sein, z. B. orientiert an der Umsetzung in Schleswig-Holstein
oder Thüringen. Nur die flächendeckende und obligatorische Einführung der eGK auf Landesebene baut die bestehenden Diskriminierungen im Zugang zum Gesundheitswesen ab.
Eine Orientierung an Modellen der „optionalen eGK-Einführung“ wie etwa in Brandenburg oder Niedersachsen würde die Kommunen zu wenig entlasten und die Menschen dort, wo die Kommune der Vereinbarung schlussendlich nicht beitritt, weiterhin faktisch vom Gesundheitswesen ausschließen.

Als sächsische Medinetze und Medibüros sind wir bundesweit mit Akteur*innen in vielen Bundesländern vernetzt, die bereits Erfahrungen mit der Einführung der „eGK für alle“ machen konnten. Vor diesem Hintergrund weisen wir auch noch einmal auf die voraussichtlichen Kosteneinsparungen für das Land hin. Im Rahmen unserer Möglichkeiten sichern wir Ihnen bei der Umsetzung in Sachsen gerne Unterstützung und Beratung zu.

Die Aufgabe der Vermittlung (und Finanzierung!) bzw. des „Erstreitens“ von bedarfsgerechter medizinischer Versorgung für die Gruppen, die vom Gesundheitssystem ausgeschlossen sind, kann nicht auf den Schultern von Beratungsstellen und ehrenamtlich arbeitenden Gesundheitsinitiativen lasten. Die Verantwortung dafür liegt bei staatlichen Stellen. Die betreffenden Menschen in Sachsen brauchen die eGK jetzt.

Es besteht weiterhin eine große Versorgungslücke bei Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Sie gelten ebenso als leistungsberechtigt nach dem AsylbLG wie Asylbewerber*innen, können ihr Recht auf medizinische Versorgung aber faktisch nicht in Anspruch nehmen. Es bedarf daher des ausdrücklichen Versprechens, dass die Gesundheitsämter keine persönlichen Daten an Polizei und Ausländerbehörden
weitergeben werden. Bitte weisen Sie die Gesundheitsämter an, von der Übermittlungspflicht nach § 87 Aufenthaltsgesetz abzusehen!

Mit freundlichen Grüßen,
Medibüro Chemnitz e. V.
Medinetz Dresden e. V.
Medinetz Leipzig e. V.

Kontakt:
Ansprechperson: Maleen Täger, Medibüro Chemnitz, maleen@medibuero-chemnitz.org
Medibüro Chemnitz, kontakt@medibuero-chemnitz.org
Medinetz Dresden, medinetzdresden@gmx.de
Medinetz Leipzig, kontakt@medinetz-leipzig.de

Mitunterzeichnende:
AG Asylsuchende SOE e.V.
Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V.
Bon Courage e. V., Borna
Bündnis Bunte Westlausitz e.V.
Clearingstelle und Anonymer Behandlungsschein Leipzig e.V. (CABL)
Hoyerswerda hilft mit Herz
Infobus Leipzig
Infostelle für Asyl und Bildung (Grimma)
Landesarbeitsgemeinschaft Flüchtlings- und Migrationssozialarbeit Sachsen
MISSION LIFELINE e.V.
Projekt zur Etablierung einer Landesfachstelle FSA/MSA an der Evangelischen Hochschule Dresden
Refugee Law Clinic Leipzig
Runder Tisch Migration des Landkreises Leipzig
Sächsischer Flüchtlingsrat e. V.
SUPPORT Leipzig – Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt
Treibhaus e.V. Döbeln

Weitere Informationen hier

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

Der Sächsische Flüchtlingsrat e. V. engagiert sich seit 1991 für den Schutz geflüchteter Menschen und für menschenwürdige Unterbringungsbedingungen in Sachsen. Er ergreift Partei für die schutzwürdigen Interessen von Geflüchteten und sichert die öffentliche Kontrolle bei der Umsetzung des Asylverfahrens- sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes in Sachsen. Weitere Aufgabenbereiche liegen in der Dokumentation und Veröffentlichung von Menschenrechtsverstößen in diesem Bereich. Du findest unsere Arbeit wichtig? Unterstütze uns jetzt mit einer Spende!

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