Gemeinsame PM mit Pro Asyl und Münchner Flüchtlingsrat: Kampf für unabhängige Asyl-Beratung geht weiter – Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am Dienstag
Autor_innen: Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
24.03.2023
Gemeinsame PM zum Verhandlungstermin vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28. März 2023 um 14 Uhr
Am Dienstag, 28. März, geht es vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig um das Zutrittsverbot zu den AnkER-Zentren in Oberbayern für das Beratungsangebot Infobus für Flüchtlinge des Münchner Flüchtlingsrats. Dem Infobus, der seit mehr als 20 Jahren Asylsuchende in München und Umgebung berät, wurde 2018 der Zutritt zu den AnkER-Einrichtungen durch die Regierung von Oberbayern versagt. Dagegen erhob der Münchner Flüchtlingsrat Klage, finanziell unterstützt von PRO ASYL.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat bundesweite Bedeutung, da unabhängigen Nichtregierungsorganisationen an vielen Orten der Zugang zu AnkER-Zentren und anderen Erstaufnahmezentren erschwert wird. „Der Zugang zu unabhängiger Beratung ist ein grundlegendes Recht und eine Voraussetzung für eine faire und gerechte Asylpolitik. Dass es überhaupt zu einem Rechtsstreit kommen muss, damit die Menschen in den Einrichtungen unabhängige Beratungsangebote wahrnehmen können, ist ein Armutszeugnis und ein Schlag ins Gesicht für zivilgesellschaftliche Beratungsstrukturen, die sich für die Rechte von Asylsuchenden einsetzen“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.
Auch Sachsen behindert die Beratung immer wieder
Auch in Sachsen unterliegen Angebote zur Beratung von Asylsuchenden durch Nichtregierungsorganisationen regelmäßig einem Zugangsverbot. „Der niedrigschwellige und kurze Weg von neu-ankommenden Menschen zu Beratungsangeboten in Erstaufnahmeeinrichtungen ist essentiell, um ein faires Verfahren zu gewährleisten. Informationen zum Asylverfahren, aber auch zum Leben in Deutschland und zu alltäglichen Abläufen, sind gerade in den ersten Tagen des Ankommens von großer Bedeutung für die Schutzsuchenden“, so Dave Schmidkte vom Sächsischen Flüchtlingsrat. „Fehlende Informationen oder unzureichende Beratung können zu schwerwiegenden Folgen im Asylverfahren führen.“
In Oberbayern Beratung nur auf Anforderung
In Oberbayern hat das Verwaltungsgericht München entschieden, dass ein “mandatierter” Zugang gewährt werden muss, das heißt, dass die Berater*innen in das AnkER-Zentrum dürfen, wenn sie konkret von einem Schutzsuchenden angefragt wurden. In der Praxis verhindert dies jedoch einen effektiven Zugang zur Rechtsberatung vor allem für vulnerable Gruppen.
„Die anlassbezogene Zutrittserlaubnis ist mit hohen bürokratischen Hürden verbunden. Die Niederschwelligkeit geht dabei verloren. Wir wünschen uns, wie früher, mit unserem Infobus wieder auf dem Gelände der Ankereinrichtungen parken zu dürfen, um so möglichst gut wahrgenommen zu werden und gleichzeitig unsere Unabhängigkeit zu zeigen”, erklärt Sheena Tönnies vom Infobus München.
Bundesweite Neuregelung der Asylverfahrensberatung
Auch angesichts der Neuregelung der Asylverfahrensberatung durch die Bundesregierung hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Bedeutung. Seit Januar 2023 ist der Bund zur Förderung einer behördenunabhängigen, freiwilligen, unentgeltlichen und ergebnisoffenen Asylverfahrensberatung verpflichtet. „Mittlerweile hat auch die Bundesregierung erkannt, wie dringend eine unabhängige Beratung nötig ist, insbesondere niederschwellige Angebote für vulnerable Gruppen. Diese lassen sich nicht erreichen, wenn Beratungsangeboten der Zugang verwehrt wird. Bei unserer Klage geht es darum, den ohnehin schon isolierten Menschen in den AnkER-Einrichtungen einen freien Zugang zur Beratung wieder zu ermöglichen“, sagt Tönnies.
Die mündliche Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht beginnt am Dienstag, 28. März 2023 um 9.30 Uhr am Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig. Vertreter*innen des Infobusses und des Münchner Flüchtlingsrat sowie des Sächsischen Flüchtlingsrats werden vor Ort sein und stehen dort – und auch vorher – für Presseanfragen zur Verfügung.
Kontakte:
Christian Oppl
Münchner Flüchtlingsrat
Mail: info@muenchner-fluechtlingsrat.de
Tel.: 0176 30773471
Tareq Alaows
Flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL
Mail: presse@proasyl.de
Tel.: 069 / 24 23 14 30
Dave Schmidtke
Pressereferent Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Dammweg 5
01097 Dresden
Tel.: 0176 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de