„Geheimdienstliche Überprüfung von Demokratieprojekten stärkt extreme Rechte und schwächt demokratische, solidarische Prozesse vor Ort.“
Bundesverbände fordern sofortige Einstellung dieser Praxis und Rückkehr zu vertrauensvoller Zusammenarbeit.
Die Bundesverbände der Mobilen Beratung (BMB e.V.) und der unabhängigen Opferberatungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) kritisieren die Ausforschung von Demokratieprojekten durch den Verfassungsschutz, die erst jetzt durch eine parlamentarische Anfrage im Bundestag bekannt wurden:
„Wir fordern die sofortige Einstellung der geheimdienstlichen Überprüfung der Demokratieprojekte“, so Heiko Klare vom BMB e.V.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat offenbar allein in den letzten drei Jahren mehr als 50 Projektträger des vom Bundesfamilienministerium geförderten Bundesprogramms „Demokratie leben!“ „anlassbezogen einer Überprüfung auf mögliche verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse unterzogen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Linksfraktion BT-Drs. 19/1668 vom 17. April 2018).
Weder die betroffenen Träger noch deren Mitarbeiter*innen hatten Kenntnis davon, dass sie Ziel von geheimdienstlichen Maßnahmen waren, noch wurde ihnen eine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die geheimdienstlichen Überprüfungen fanden mehrheitlich bereits während der Antragsverfahren der Projektträger statt. Die derzeitige Antwort an das Parlament lässt offen, ob aufgrund der Prüfungen Projektanträge nicht bewilligt wurden. Darüber hinaus bleibt unklar, welche ‚Anlässe’ zur Überprüfung von Projektträgern führen, welche Rechtsgrundlage und welche Kriterien einer solchen Prüfung zu Grunde liegen und in welcher Form das Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen gesammelt und weitergeleitet hat.
Die beiden Bundesverbände, in denen insgesamt 47 Mobile Beratungsteams und 13 unabhängige Opferberatungsstellen zusammengeschlossen sind, sehen in der Überprüfung von mehr als 50 Projektträgern einen weiteren Ausdruck des grundsätzlichen Misstrauens gegenüber denjenigen, die sich für Opfer rechter Gewalt und gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus einsetzen. Dies spielt den Gegner*innen der Demokratie in die Hände. Das Misstrauen gegenüber den Trägern dieser dringend notwendigen demokratischen Beratungs- und Präventionsarbeit muss aufgegeben und die Arbeit endlich wieder wertgeschätzt werden.
„Wir fordern vom Bundesfamilienministerium eine vollständige Offenlegung der Rechtsgrundlage für diese von Misstrauen statt Vertrauen und Respekt bestimmte Praxis gegen Projekte, die oft mit dem Rücken zur Wand demokratische Werte verteidigen“, sagt Robert Kusche vom VBRG.
Schon anlässlich der Ende 2017 in Hessen geplanten so genannten „Sicherheitsüberprüfung“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz in Hessen für Träger der „Extremismusprävention“ hatten die Verbände dieses behördliche Misstrauen kritisiert. Aus Sicht der Bundesverbände entspricht das Vorgehen nicht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Gerade das Engagement der kleinen und großen Träger, die sich vor Ort für Demokratie einsetzen, ist für die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und anderen Ungleichwertigkeitsvorstellungen unverzichtbar.
„Ob ein Träger oder Projekt förderfähig ist, darf nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz entscheiden, sondern muss an Qualitätsstandards festgemacht werden,“ sagt Heiko Klare vom BMB. „Die beiden Bundesverbände haben daher gemeinsam mit Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V. und anderen großen zivilgesellschaftlichen Trägern ein juristisches Gutachten zur Frage der Verknüpfung staatlicher Förderleistungen mit geheimdienstlichen Überprüfungen der geförderten Träger und deren Mitarbeiter*innen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden wir zeitnah zur Verfügung stellen.“
Hintergrund
- Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag:
- http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/016/1901668.pdf
- Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/020/1902086.pdf
- Bericht der taz zum Vorgang:
http://www.taz.de/Verfassungsschutz-ueberpruefte-NGOs/!5506316/
Ansprechpartner
Verband der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt
Robert Kusche, Vorstand (VBRG e.V.)
0176-23562761
r.kusche@verband-brg.de
www.verband-brg.de
Bundesverband Mobile Beratung e.V.
Heiko Klare, Mitglied des Sprecher_innenkreises und Regionalbüro Münster
0251-4927109
klare@bundesverband-mobile-beratung.de
www.bundesverband-mobile-beratung.de