Förderung Lastenfahrräder/-pedelecs
Autor_innen: Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Am 1. Dezember 2020 hat das sächsische Kabinett die neue Richtlinie Lastenfahrrad beschlossen. Darüber fördert der Freistaat die Beschaffung von gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Vereine sowie Kommunen und Zweckverbände. Gefördert wird die Neuanschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis 150 Kilogramm Nutzlast. Für die Anschaffung eines Lastenfahrrads gibt es einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro. Der Zuschuss je Lastenpedelec beläuft sich auf 1.500 Euro. Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs förderfähig. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen eine Lasten-Zuladung von mindestens 40 Kilogramm ermöglichen.
Die sächsische Förderrichtlinie ergänzt die Bundesförderung von Schwerlastenfahrrädern.
Hinweise zur Förderung
- Die Anträge können ab sofort mit den untenstehenden Antragsformularen und Anlagen gestellt werden. Wir bitten zu beachten, dass die Anträge schriftlich einzureichen sind. Ein Versand per E-Mail ist nicht ausreichend.
- Die Lastenfahrräder dürfen frühestens nach Erhalt einer Eingangsbestätigung gekauft werden (siehe auch Punkt VI. Nummer 3. der Förderrichtlinie).
- Bis zur Bewilligung erfolgt der Kauf der Fahrräder auf eigenes finanzielles Risiko.
- Richtlinie zur Förderung von Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) bei gewerblicher und institutioneller Nutzung (*.pdf, 0,10 MB)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (*.pdf, 0,17 MB)
- Anlage 2 zur RL Lastenfahrrad: Subventionserhebliche De-minimis-Eigenerklärung (*.pdf, 49,01 KB)
- Merkblatt zur RL Lastenfahrrad (*.pdf, 9,00 KB)