Förderung des Engagements junger Menschen
Autor_innen: Doris-Wuppermann-Stiftung
Mit den Mitteln der Stiftung sollen im weitesten Sinne soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung gefördert und ermöglicht werden. Um die Zahl engagierter Jugendlicher zu vergrößern und die Zahl von Aktivitätsfeldern und Organisationsformen zu erweitern, will die Stiftung bessere Voraussetzungen für die Übernahme von Verantwortung durch Jugendliche und Jugendinitiativen schaffen helfen. Sie will insbesondere Initiativen in der Jugendarbeit fördern, vor allem, wenn sie von Jugendlichen selbst ausgehen.
– Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Engagements junger Menschen durch die Förderung von politischer Bildung und Erziehung und des demokratischen Staatswesens.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- – politische Bildung durch Maßnahmen wie die Durchführung oder Förderung von Seminaren, Ausreichung von Stipendien und anderes mehr
- – finanzielle Unterstützung aktiven Handelns, das der Förderung des demokratischen Staatswesens dient, z.B. durch Verleihung von Preisen
- -finanzielle Förderung steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für Projekte im Sinne der Präambel, wie z.B. Publikationen und Ausstellungen
- -Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, sowie Stiftungen mit ähnlicher Zielsetzung
– Antragsberechtigte
Grundsätzlich sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, antragsberechtigt. Es können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder bei der Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen.
Dazu zählen zum Beispiel:
• Eingetragene Vereine (e.V.)
• Kommunale Jugendeinrichtungen
• Schulen
Nur in Ausnahmefällen können wir engagierte Gruppen oder Einzelpersonen fördern. Bitte melden Sie sich in diesen Fällen unter dem angegebenen Kontakt.
– Fördervoraussetzungen
Für den Antrag muss das Antragsformular verwendet werden. Auf der Antragsrückseite ist eine Beschreibung und Begründung des Antrags vorzunehmen. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind bis 3 Monate nach Beendigung des Projekts durch einen Verwendungsnachweis mit entsprechendem Formular zu belegen. Eine Dokumentation in Form eines Kurzberichts, einer Belegliste sowie Belegkopien sind dem Verwendungsnachweis beizulegen. Bei allen Veröffentlichungen des geförderten Projektes ist auf die Förderung durch die Stiftung hinzuweisen.
– Umfang der Förderung
In der Regel wird eine Förderung bis zu einem Höchstbetrag von € 1.500.- gewährt.
– Antragsverfahren
Die Anträge sollen per Email an die Stiftung gestellt werden. Die Entscheidung über die Förderung treffen der Vorstand oder die von ihm dazu Beauftragten. Über die Förderentscheidung werden die AntragstellerInnen postalisch benachrichtigt.
Die Anträge sind an folgende Anschrift zu senden:
Email: foerderung@doris-wuppermann-stiftung.de