Förderprogramm Common Ground – Über Grenzen mitgestalten
Autor_innen: Robert-Bosch-Stiftung
In Kürze
Über das Projekt
Regionen, die Nachbarstaaten verbinden – Grenzregionen – sind besondere Räume, die viel Potenzial bieten. Doch obwohl sich die grenzüberschreitenden Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Nachbarstaaten intensiviert haben, hemmen unterschiedliche Verwaltungsstrukturen die gemeinsame Gestaltung der Regionen. Mit Common Ground fördern wir die grenzübergreifende Beteiligung der Bevölkerung an der Gestaltung ihrer Region. Durch das Programm soll eine verbindende Beteiligungskultur zwischen Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und lokaler Bevölkerung beiderseits der Grenze etabliert werden. Durch die gemeinsame Konzeption, Organisation und Durchführung eines grenzübergreifenden Beteiligungsprozesses werden regionale Herausforderungen angegangen, Potenziale freigesetzt und Lösungen gefunden. Daraus sollen nachhaltige grenzüberschreitende Beteiligungsstrukturen entstehen, die über die zunächst dreijährige Laufzeit des Programms hinaus Bestand haben.
Werden Sie eine Common Ground Region!
Sie stehen in Ihrer Grenzregion vor einer Herausforderung, die Sie mit Beteiligung der Einwohner:innen auf beiden Seiten der Grenze angehen wollen? Sie möchten etwas bewegen und Potenziale freisetzen? Sie wollen dabei in einem starken grenzüberschreitenden Bündnis von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten? Sie sind motiviert, eine Beteiligungskultur in ihrer Grenzregion zu etablieren – mit allen relevanten Akteur:innen? Dann bewerben Sie sich für das Programm Common Ground – Über Grenzen mitgestalten und werden Sie eine Common Ground Region!
Das bietet Ihnen unser Programm
Als ausgewählte Grenzregion werden Sie sowohl bei der Auswahl der Themen als auch bei der Gestaltung und Durchführung eines Beteiligungsprozesses unterstützt. Das nexus Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung, das für die Durchführung von Common Ground mit der Robert Bosch Stiftung zusammenarbeitet, unterstützt und berät Sie dabei bedarfsorientiert und individuell. Des Weiteren kann jede ausgewählte Grenzregion eine:n regionale:n Beteiligungs-berater:in in Anspruch nehmen, der/die den Beteiligungsprozess über den gesamten Förderzeitraum begleitet. Wissenswertes rund um das Thema Beteiligung erhalten Sie außerdem in angebotenen Weiterbildungen.
Im Rahmen des Programms haben Sie zudem die Möglichkeit, sich mit anderen kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteur:innen verschiedener Grenzregionen zu vernetzen und über Fragen zu Beteiligung und grenzübergreifender Zusammenarbeit auszutauschen. Dafür werden fachliche Workshops und Vernetzungstreffen angeboten.
Für die Realisierung der grenzüberschreitenden Beteiligungsprozesse steht den bis zu acht ausgewählten Grenzregionen insgesamt eine Fördersumme von bis zu 1,3 Mio. Euro zur Verfügung. Die genaue Höhe pro Region hängt vom plausibel dargelegten finanziellen Bedarf ab und umfasst einen Förderzeitraum von drei Jahren. Gefördert werden ausdrücklich Beteiligungsprozesse, die aus mehreren, unterschiedlichen Beteiligungsformaten bestehen können, sowie der Aufbau grenzüberschreitender Beteiligungsstrukturen. Im Anschluss an diese Pilotförderung werden ausgewählte Grenzregionen bei der Verstetigung ihrer Beteiligungsstrukturen weiter unterstützt. Hierzu werden alle in der Pilotphase geförderten Projekte wissenschaftlich begleitet.
Informationen zur Bewerbung
Was sind mögliche Themen für eine grenzüberschreitende Beteiligung?
Common Ground ist grundsätzlich offen für die Förderung aller Themen, die dem Gemeinwohl dienen. Themen können zum Beispiel sein:
- Projekte zur Entwicklung der grenzüberschreitenden Daseinsvorsorge, zum Beispiel in den Bereichen ÖPNV, Energieversorgung, Abfallbeseitigung, Gesundheitsversorgung, und Bildung
- Projekte zur gemeinsamen Entwicklung von Konzepten für die Region, zum Beispiel eines grenzübergreifenden Tourismus-, Kultur-, Mobilitäts- oder Klimaschutzkonzepts, die gemeinsame Konzeptionierung von (öffentlichen) Einrichtungen, die von Einwohner:innen auf beiden Seiten der Grenze genutzt werden, zum Beispiel eines gemeinsamen Schwimmbads.
Wer kann sich bewerben?
- Die Bewerbung als Grenzregion erfolgt durch eine:n Hauptantrag-steller:in. Dies sollte eine regionale Gebietskörperschaft sein, das heißt ein Landkreis, eine Kommune, ein Kommunalverband oder eine andere Gebietskörperschaft aus Deutschland oder einem der Nachbarländer. Auch eine zivilgesellschaftliche Organisation kann Hauptantragstellerin sein, wenn sie eine Kooperation mit einer Gebietskörperschaft vorweisen kann.
- Der/die Hauptantragsteller:in sollte sich gemeinsam mit drei weiteren Partner:innen bewerben (insgesamt also je eine Gebietskörperschaft und je eine zivilgesellschaftliche Organisation pro Land). Diese Partner:innen weisen ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit durch Absichtserklärungen (Letters of Intent) nach.
- Wichtig: Hauptantragsteller:in kann nur eine gemeinnützige Körperschaft sein. Assoziierte Partner:innen können im Rahmen von Kooperationen privatwirtschaftlich organisiert sein.
Wie können Sie sich bewerben?
- Die Bewerbung als Region für Common Ground ist zweistufig.
- In der ersten Stufe reichen Sie als Hauptantragsteller:in bis zum 15.11.2021 Ihre Interessenbekundung ein. Hierfür ist nur eine Registrierung im Portal der Robert Bosch Stiftung und eine Vorstellung Ihrer Idee notwendig. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir postalische Einreichungen nicht annehmen können.
- Alle Bewerber:innen, die sich bis zum 15.11.2021 registriert haben, werden zu einem ganztägigen Workshop zum Thema „Gute Beteiligung in Kommunen“ eingeladen, der Ende November 2021 stattfindet. Hier werden weitere Informationen zum Programm Common Ground und der Ausschreibung vermittelt. Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung werden rechtzeitig bekanntgegeben.
- Bis zum 15.02.2022 reichen Sie Ihre finale Bewerbung (inkl. Kostenplan und Letters of Intent) ein – per E-Mail an common.ground@bosch-stiftung.de. Das Bewerbungsformular hierfür wird im November bereitgestellt.
- Die Auswahl der max. acht Grenzregionen erfolgt bis Ende März 2022.