Förderfonds „Begegnung und Zusammenhalt“
Autor_innen: Stiftung Mitarbeit
Gesellschaftlicher Zusammenhalt bildet die Grundlage unseres Miteinanders in einer stabilen Demokratie. Dieser Zusammenhalt muss jedoch immer wieder aufs Neue geschaffen und gelebt werden. Aktuelle Studien zeigen, dass sich viele Menschen grundlegende Sorgen um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland machen.
Damit Vertrauen in der Gesellschaft entstehen kann und erhalten bleibt, braucht es alltägliche Begegnungen und Kontakte zwischen Menschen mit unterschiedlichen Werthaltungen und Überzeugungen, von Menschen aus unterschiedlichen sozialen oder kulturellen Milieus. Persönliche Begegnung ermöglicht einen Austausch, aus dem gegenseitiges Verständnis erwachsen kann – eine wichtige Ressource für eine Gesellschaft, die so vielfältig, aber auch so individualisiert ist wie nie zuvor.
Ziel des Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Hilfe von fantasievollen Begegnungsformaten zu stärken. Im Mittelpunkt stehen öffentliche Orte, an denen sich Menschen im Alltag unkompliziert begegnen können. Gesucht werden zivilgesellschaftliche Organisationen, die den jeweiligen Alltagsort mit klugen und innovativen Ideen in einen ungewohnten Ort für spontane, gezielte, aber auch längerfristige und wiederholte Begegnungen verwandeln und dabei mit den jeweiligen »Ortebetreibern« zusammenarbeiten. Sie erproben, wie sich diese Orte mit leicht zugänglichen Mitmach- und Austauschformaten für Begegnung nutzen lassen. Ausgewählte Begegnungsprojekte werden jeweils mit insgesamt bis zu 70.000,– Euro für Sach- und/oder Personalkosten gefördert.
Wer kann sich bewerben?
Der Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« richtet sich an zivilgesellschaftliche Organisationen (z.B. gemeinnützige Vereine, Wohlfahrtsverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Sozialunternehmen) aus dem gesamten Bundesgebiet, die das brachliegende Begegnungspotenzial von Alltagsorten für Begegnung ausloten und aktivieren wollen. Interessierte bewerben sich mit Ideen für neue und ungewöhnliche Begegnungsformate, die eine breite Zielgruppe ansprechen. Für die Umsetzung der Projektidee an einem Alltagsort kooperieren die Bewerber/innen mit den jeweiligen Ortebetreibern. Ortebetreiber können öffentlich-rechtliche und kommunale Einrichtungen, Wirtschaftsakteure oder andere zivilgesellschaftliche Organisationen sein.
Was wird gefördert?
An kommerziellen und öffentlichen Orten wie z.B. Einkaufszentren, Restaurants und Cafés, Gemeindehäusern, Bahnhöfen, Kinos, Möbelhäusern, Parks und Marktplätzen treffen alltäglich viele Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Überzeugungen aufeinander. Es werden Projekte gesucht, die diese einfachen, spontanen – oft flüchtigen – Alltagsbegegnungen nutzen.
Die Menschen werden am Alltagsort angesprochen, aktiviert und erhalten Impulse, sich kennenzulernen, Verbindendes zu entdecken und im gemeinsamen Tun Vorbehalte abzubauen. Dabei sollen insbesondere auch Personengruppen eingebunden werden, die in der Regel nicht mit zivilgesellschaftlicher Projektarbeit erreicht werden.
Ob Nachbarschafts-Börsen im Discounter um die Ecke, ein mobiles Erzählcafé an den Trinkhallen des Quartiers, eine Kreativwerkstatt zur Gestaltung des Marktplatzes oder Fahrradreparatur-Workshops im Baumarkt – Projekte im Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« eröffnen an Orten des alltäglichen Lebens Gelegenheiten für Interaktion und Austausch entlang geteilter Interessen. Es entsteht ein Rahmen, der es den Menschen vor Ort ermöglicht, sich aufeinander einzulassen, gemeinsame Erfahrungen zu machen und ggf. zusammen aktiv zu werden.
Die Projekte im Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« sind explorativ angelegt und sollen Erkenntnisse darüber liefern, mit welchen Formen der Ansprache und mit welchen Methoden und Formaten Menschen im Alltag über gesellschaftliche Unterschiede hinweg zusammengebracht werden können und wie die Einbeziehung schwer erreichbarer Zielgruppen dabei gelingt. Hierzu können verschiedene Begegnungsansätze erprobt, kombiniert und weiterentwickelt werden. Darüber hinaus wird untersucht, welche Begegnungsideen sich besonders für eine Verbreitung an andere Orte (Skalierung) eignen.
Die ausgewählten Projekte werden wissenschaftlich begleitet. Geförderte Projektträger erklären sich dazu bereit, die wissenschaftliche Auswertung ihres Vorhabens vor Ort zu unterstützen.
Wie funktioniert die Bewerbung?
Die Bewerbung erfolgt online über www.begegnungsfonds.de/bewerbung. Bewerbungen sind vom 3. Juli bis zum 30. September 2023 möglich. Die Bewerber/innen erläutern im Förderantrag, wie sie einen Alltagsort mithilfe ihres Projektes und in Kooperation mit dem Ortebetreiber in einen Begegnungsort verwandeln wollen. Sie fügen ihrer Bewerbung einen schriftlichen Nachweis (z.B. Absichtserklärung, Kooperationsvereinbarung) über die angestrebte Zusammenarbeit mit dem Ortebetreiber bei.
In einem aussagekräftigen und nachvollziehbaren Kosten- und Finanzierungsplan legen die Bewerber/innen dar, welche im Projektzeitraum anfallenden Sachkosten (z.B. Arbeitsmaterialien, Honorare, Verpflegung, projektrelevante Anschaffungen) und Personalkosten mit der Förderung gedeckt werden sollen.
Was passiert nach der Bewerbung?
Über die abschließende Auswahl der Projekte und die Bewilligung der Mittel entscheidet Ende 2023 eine mehrköpfige Expert/innen-Jury. Alle Bewerber/innen werden schriftlich über den Ausgang des Auswahlverfahrens informiert. Die für eine Förderung ausgewählten Organisationen erhalten mit der Bewilligung alle Informationen zu Verwendung, Abruf und Abrechnung der bewilligten Fördersumme.
Die Projekte können ab Januar 2024 in die Umsetzung starten. Der Förderzeitraum endet spätestens am 30. September 2025. Die Mindestlaufzeit der Förderung beträgt 9 Monate.
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Programmbüro
Das Programmbüro der Stiftung Mitarbeit gibt Auskunft zu formalen und inhaltlichen Fragen rund um den Bewerbungsprozess.
E-Mail: begegnungsfonds(at)mitarbeit.de
Tel.: (02 28) 6 04 24-60