Korrektur: DSM Stellungnahme zum Verbändegespräch zur Novellierung der „Integrativen Maßnahmen“

Autor_innen: Dachverband sächsischer Migrant*innenorganisationen e.V.

Korrektur zur DSM-Stellungnahme vom 20.10.2022

Dresden, 30.11.2022

In unserer Stellungnahme vom 20. Oktober 2022 bezog der DSM kritisch Stellung zu einigen der im Verbändegespräch des Sächsischen Sozialministeriums zur Novellierung der sächsischen Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ vorgestellten Neuregelungen.
Die Kritik bezog sich dabei u.a. auch auf die Rückführung der Förderhöhen auf 75 Prozent.

In einem Gespräch mit Vertreter*innen des Sozialministeriums wurde uns gegenüber klargestellt, dass es sich bei diesem Punkt um eine Misskommunikation handelt. Bei der Rückführung der Förderhöhen handelt es sich ausschließlich um eine Empfehlung der Förderkommission II. Das Sächsische Sozialministerium selbst hat sich nicht für die Annahme dieser Empfehlung ausgesprochen.

Wenngleich wir sehr erleichtert darüber sind, dass dieser Vorschlag der Förderkommission keine Zustimmung beim Sozialministerium findet, werden wir uns weiterhin dafür stark machen, dass die von den sächsischen Migrant*innenorganisationen aufgestellten Forderungen Eingang in die Richtlinien-Novellierung finden und sind deshalb immer noch im Gespräch zum Fachbeirat und der Förderung der Fahrtkosten von Teilnehmer*innen.

DSM Stellungnahme zum Verbändegespräch zur Novellierung der „Integrativen Maßnahmen“

Autor_innen: Dachverband sächsischer Migrant*innenorganisationen e.V.

Dresden, 20. Oktober 2022

Die Richtlinie „Integrative Maßnahmen“, welche für Migrant*innenorganisationen sowie andere im Bereich Migration und Integration aktive zivilgesellschaftliche Akteur*innen eine der wichtigsten Fördermöglichkeiten für ihre Arbeit in Sachsen darstellt, wird derzeit novelliert. Wenngleich sich die Richtlinie noch im Veränderungsprozess befindet,gaben Vertreter*innen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Rahmen des Verbändegesprächs „Integration“ in Dresden erste Einblicke in die neugestaltete Richtlinie. Einige der geplanten Neuregelungen betrachtet der Dachverband sächsischer Migrant*innenorganisationen e.V. (DSM) mit großer Sorge und möchte deshalb mit dem hier vorliegenden Papier zu einigen dieser Punkte konkret Stellung beziehen.

Der DSM selbst hat anlässlich der Novellierung ein Eckpunktepapier veröffentlicht, welches wichtige Forderungen, aufgestellt von Migrant*innnenorganisationen in Sachsen, für eine nachhaltige Veränderung der Richtlinie beinhaltet. Positiv ist zu bemerken, dass eine zentrale Forderung des Papiers bereits Eingang in die Novellierung gefunden hat: Für Projektpersonal wird in Zukunft eine höhere Gruppierung als TVöD 9 möglich sein. Diese Erhöhung ist nicht nur in Anbetracht der derzeitigen wirtschaftlichen Lage äußerst wichtig, sondern auch zentral für die finanzielle Anerkennung und Wertschätzung essenzieller Arbeit, die in Sachsen geleistet wird.

Weitere Veränderungen betreffen die Strukturierung der Richtlinie. Diese soll zukünftig in verschiedene Programmsäulen eingeteilt werden. Hinzu kommt die Einrichtung eines beratenden Fachbeirats, der Förderschwerpunkte für die Säule C (integrationsfördernde Einzelprojekte) setzen und Bedarfe für Themen in der Säule A (Landesweite Fach- und Kompetenzstellen FKS) ermitteln soll. Vielfalt im Beirat soll durch wissenschaftliche, politische, kommunale und zivilgesellschaftliche Vertreter*innen gewährleistet werden. Zur Wahrung der Unabhängigkeit dieses Gremiums dürfen Beiratsmitglieder jedoch keinem Träger angehören, welcher über die Richtlinie gefördert wird. Tritt diese Regelung in Kraft, würde einem Großteil der im migrations- und integrationspolitischen Bereich tätigen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen grundsätzlich ein Platz im Beirat verwehrt werden. Damit bliebe eine wichtige Personengruppe, die gerade auf Grund ihrer durch die Integrativen Maßnahmen geförderte Arbeit über enorm viel Expertise, Erfahrung und Wissen verfügt, generell von diesem Gremium ausgeschlossen. Doch eben dieser Personengruppe und ihren Einblicken vor Ort bedarf es im Sinne einer effektiven Rückkopplung der Bedarfe und Probleme, damit die Richtlinie ihre Wirkung nicht von vornherein verfehlt.

Eine weitere Veränderung innerhalb der Richtlinie betrifft die Förderhöhen. Geplant ist eine Rückführung der Förderhöhen auf 75 Prozent, was wiederum die Erhöhung des zu erbringenden Eigenanteils zur Folge hätte. Im Falle der Umsetzung dieser Neuregelung könnte kaum eine (post-)migrantische Organisation in Sachsen überhaupt noch eine Förderung über die Integrative Maßnahme beantragen, denn für viele Migrant*innenorganisationen, insbesondere für junge und kleine Vereine, stellt bereits der aktuell zu erbringende Eigenanteil von fünf Prozent eine finanzielle Herausforderung dar, weshalb u.a. dessen Abschaffung eingefordert wird. Die Erhöhung des Eigenanteils auf das Fünffache, selbst im Rahmen der Maximalförderung von 90 Prozent auf das Doppelte, würde das Aus für viele Migrant*innenorganisationen und deren Möglichkeit auf finanzielle Anerkennung und Unterstützung ihrer Arbeit über die Integrativen Maßnahmen bedeuten. Dies wäre ein unermesslicher Verlust von außergewöhnlichem Engagement und essenzieller Arbeit in Sachsen.

Mit der Novellierung verbunden ist auch die Hoffnung darauf, dass zukünftig Fahrtkosten für Teilnehmer*innen von Veranstaltungen gefördert werden. Die meisten Migrant*innenorganisationen sind nicht lokal, sondern sachsenweit tätig, weshalb auch ihre Zielgruppen in ganz Sachsen verteilt sind. Die Förderung von Fahrtkosten ist unerlässlich, damit wichtige, niederschwellige Angebote – insbesondere auch solche, die auf den ländlichen Raum abzielen – wahrgenommen werden können. Die Förderung von Fahrtkosten würde nicht nur Interessent*innen und Zielgruppen aus Sachsen die Teilnahme an Veranstaltungen erleichtern, sondern würde es auch ermöglichen, Referent*innen aus anderen Bundesländern für Angebote und Veranstaltungen zu gewinnen und Potenziale außerhalb Sachsens zur Erreichung wichtiger Ziele nutzen zu können.

Der DSM macht sich weiterhin für die im Eckpunktepapier genannten Forderungen der Migrant*innenorganisationen stark, möchte aber an dieser Stelle noch einmal mit Nachdruck auf die weitreichenden Folgen der hier genannten Punkte hinweisen und richtet seinen Appell an das sächsische Sozialministerium, diese im weiteren Prozess der Novellierung zu berücksichtigen. Soll die Novellierung der Integrativen Maßnahmen nicht als Enttäuschung sondern als eine reale Chance auf eine nachhaltige Veränderung und Verbesserung der Förderpraxis begriffen werden, müssen unbedingt Tür und Tor für einen gemeinsamen Diskurs unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft offengehalten werden. Denn eben diese ist es, auf deren Schultern die getroffenen Entscheidungen zum Schluss lasten werden.

Die Stellungnahme gibt es HIER zum Download.

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Redaktion TolSax

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