Der Prozess gegen die „Gruppe Freital“ – Teil II
Am 31. Juli 2017 wurde am Oberlandesgericht in Dresden der Prozess gegen die sogenannte Gruppe Freital fortgesetzt. Fanden bis zur Sommerpause 34 Verhandlungstage mit insgesamt 55 gehörten Zeug*innen statt, waren es bis Jahresende noch einmal 29 Tage, an denen 32 weitere Zeug*innen zu Wort kamen bzw. kommen sollten: Weitere Betroffene, Anwohner*innen der Anschlagsziele, Kolleg*innen der Angeklagten, auch Zeug*innen aus dem politischen und persönlichen Umfeld der Angeklagten, Polizeibeamt*innen und Ärzt*innen, außerdem ein weiterer Gutachter. Auch Gordian Meyer-Plath, Präsident des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz und Oberstaatsanwalt Dr. Christian Richter sagten vor dem OLG aus.
Am 31. Juli 2017 wurde am Oberlandesgericht in Dresden der Prozess gegen die sogenannte Gruppe Freital fortgesetzt. Fanden bis zur Sommerpause 34 Verhandlungstage mit insgesamt 55 gehörten Zeug*innen statt, waren es bis Jahresende noch einmal 29 Tage, an denen 32 weitere Zeug*innen zu Wort kamen bzw. kommen sollten: Weitere Betroffene, Anwohner*innen der Anschlagsziele, Kolleg*innen der Angeklagten, auch Zeug*innen aus dem politischen und persönlichen Umfeld der Angeklagten, Polizeibeamt*innen und Ärzt*innen, außerdem ein weiterer Gutachter. Auch Gordian Meyer-Plath, Präsident des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz und Oberstaatsanwalt Dr. Christian Richter sagten vor dem OLG aus. Der eine oder die andere Zeug*in waren bereits zum zweiten oder gar dritten Mal geladen. Manche Zeug*innen erschienen gar nicht vor Gericht oder machten von ihrem Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. Außerdem verlas das Gericht zahlreiche Dokumente: Chatprotokolle, Briefe, Mitschnitte aus der Telefonüberwachung, Aktenvermerke oder Auswerteberichte. Auch Beweisanträge wurden durch Verteidigung oder Nebenklage gestellt, der Großteil wurde jedoch durch das Gericht abgelehnt.
Am 65. Prozesstag schloss das Gericht die Beweisaufnahme. Es folgen nun die Plädoyers der Bundesanwaltschaft, der Nebenklage und der Verteidigungen, bevor das Gericht ein Urteil über die „Gruppe Freital“ und die ihr vorgeworfenen Taten sprechen wird. Zeit für einen weiteren zusammenfassenden Rückblick auf die zurückliegenden Prozesstage.
Weitere Betroffene der „Mangelwirtschaft“ sagen aus
Nach der Sommerpause wurden zwei weitere Betroffene des Anschlags auf das Hausprojekt in der Overbeckstraße in Dresden gehört. Beide bestätigten das Bild, welches bereits drei Bewohner*innen vor Gericht zeichneten. Bereits vor dem Angriff am 18. Oktober 2015 sei es zu rassistischen Vorfällen im Viertel gekommen. Im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Notunterkunft in einer Turnhalle seien Flugblätter aufgetaucht, die zu Widerstand aufgerufen hätten. Später seien mehrere Anwohner*innen zu einer Blockade vor dem Turnhalleneingang zusammengekommen. Auch das Hausprojekt sei in den Fokus gerückt. Mehrfach hätten schwarzgekleidete Personengruppen vor dem Haus Stellung bezogen. Der Angriff sei in eine damals spürbare Bedrohungssituation einzuordnen.
Die Zeug*innen machten deutlich, dass sich zum Zeitpunkt des Angriffs Menschen in den Räumen des Erdgeschosses aufhielten. Eine*r der Betroffenen berichtete, dass er zum Tatzeitpunkt gerade ins Bett gehen wollte, sein Zimmerlicht im Erdgeschoss noch brannte. Als der Angriff begann, stand er auf und ging in den Hausflur. Ein weiterer Zeuge befand sich zu Beginn des Angriffs mit zwei weiteren Bewohner*innen in der Küche im ersten Obergeschoss und sei dann ins Erdgeschoss und dort in die Küche gelaufen. Wie bereits die anderen Zeug*innen, berichteten auch sie von beschädigten Fenstern, lautem Knallen, starker Rauchentwicklung im Hof, von aufgefundenen Pflastersteinen und Böllerresten, sowie von beschädigtem Mauerputz.
Overbeckstraße – versuchter Mord?
Angeklagt ist der Angriff auf das Hausprojekt Mangelwirtschaft als versuchte gefährliche Körperverletzung, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung. Doch die Frage, ob der nächtliche Anschlag mit Steinen, Buttersäure und explosionstarker Pyrotechnik, wie einer Kugelbombe und Cobra-12-Sprengkörpern, nicht auch anders gewertet werden könnte, stand vor dem Oberlandesgericht im Raum.
Die Tat war vom zuständigen Polizeirevier in Dresden als Sachbeschädigung aufgenommen worden – für die später zuständigen Kriminalbeamten bis heute unverständlich. Denn allein wegen der Größe der aufgefundenen Pyrotechnik sei klar gewesen, dass hier von einer schwereren Straftat auszugehen sei. Auch Spuren wurden kaum gesichert und die zuständige USBV-Gruppe nicht hinzugezogen.
Bereits vor der Sommerpause, am 33. Verhandlungstag, stellte ein Teil der Nebenklagevertreter den Antrag auf Erteilung eines rechtlichen Hinweises durch das Gericht, dass in diesem Fall auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Frage kommt. Im ausführlichen Antrag wurde auf die bisher erfolgte Beweisaufnahme verwiesen, insbesondere auf das rechtsmedizinische Gutachten und die Einlassungen der beiden Angeklagten Justin S. und Patrick F. Nach der vierwöchigen Sommerpause startete die Bundesanwaltschaft den 35. Prozesstag ebenfalls mit der Anregung diesen rechtlichen Hinweis zu erteilen.
Nach weiterer Beweisaufnahme erklärte die Bundesanwaltschaft jedoch Anfang November, dass man diese Anregung zurückziehe. Man sehe bei der Tat keinen Versuch eines Tötungsdeliktes. Es sei nicht nachzuweisen, dass für einen der Hausbewohner eine konkrete Gefahr für Leib und Leben bestanden habe. Das sei der »Knackpunkt«. Es sei nicht festzustellen, ob sich ein Bewohner direkt hinter einer Scheibe im Erdgeschoss aufgehalten habe. Zwar liege die Anwesenheit von Bewohnern nahe, das genüge aber nicht um einen vollendeten Versuch eines Tötungsdelikts zu unterstellen. Und auch der Vorsitzende Richter Fresemann stellte daraufhin klar, dass der Senat darüber beraten habe, aber derzeit keinen Grund für eine Verurteilung nach einem Tötungsverbrechen sehe.
Weitere Einlassungen
Zu den anklagten Vorwürfen ließen sich bisher lediglich Patrick F. und Justin S. vor Gericht ein. Am 53. Verhandlungstag tat dies auch Rico K. durch eine schriftliche Erklärung seiner Verteidiger. Er räumte darin seine Beteiligung am Angriff Overbekstraße ein. Er habe sich aber dagegen ausgesprochen, weil dort auch Kinder wohnen würden. Die Böller sollten niemals in das Haus, sondern nur gegen die Fassade geworfen werden, nur die Buttersäure sollte in das Haus kommen um „Präsenz zu zeigen“. Auch seine Beteiligung am Anschlag Wilsdruffer Straße versuchte er kleinzureden. Er wollte lediglich Zigaretten und Bier in Tschechien kaufen und habe dann erst an der ARAL Tankstelle von dem Plan erfahren. Obwohl er nach Hause wollte, sei er noch mit zu F. gefahren und habe, während dieser die Böller präpariert habe, ferngesehen. Da er nach Hause gefahren werden wollte, sei er mit zum Treffpunkt nach Kleinnaundorf gekommen und dort zu Timo S. ins Auto gestiegen. Fragen des Gerichts, der Bundesanwaltschaft, von anderen Verteidigern oder der Nebenklage wollte K. nicht beantworten.
Weitere Ermittlungsergebnisse
Zahlreiche Polizeibeamte wurden auch nach der Sommerpause gehört, zum Teil mehrfach. Die Beamten berichteten von Vernehmungen, Durchsuchungen, Observationen, Auswertungen von Asservaten, Funkzellenabfragen und von Ermittlungsverläufen.
Neben dem Nachweis der Beteiligung der einzelnen Angeklagten an den Anschlägen, ging es um die Gruppenstruktur sowie um die Gewaltbereitschaft, die rechte Gesinnung und die Tatmotivation. So wurde berichtet, dass in der Wohnung Mike S. eine Reichskriegsflagge über dem Bett hing und am Kühlschrank ein aus von Magneten zusammengesetztes Hakenkreuz zu finden war. Auch eine Schreckschusswaffe, ein Pfefferspray, zwei Teleskopschlagstöcke, eine Zwille mit Metallkugeln und Stinkbomben stellte die Polizei in der Wohnung fest.
Auf Telefonen, Laptops und USB-Sticks konnte die Polizei Bilder und Videos sicherstellen: Die Herstellung von Transparenten mit der Aufschrift »Wir wollen keine Asylheime«, Mike S. mit einem Teleskopschlagstock vor einer Reichskriegsflagge posierend, eine zerstörte Briefkastenanlage, Screenshots aus einem Chat, pyrotechnische Gegenstände, Patrick F. ausgestattet mit einer mutmaßlichen Softair-Ausrüstung und Bilder des neuen PKWs des Stadtrats Richter, Justin S. in einem T-Shirt auf das mit Klebeband ein Hakenkreuz aufgeklebt war, Hakenkreuzflaggen, die Ausschreitungen in Heidenau und Sprengversuche. Auch äußerst antisemitische und NS-verherrlichende Bilder wurden vor Gericht eingeführt: Eines zeigt Adolf Hitler vor einem Schornstein und dazu den Spruch: »Umso größer der Jude, desto wärmer die Bude.« Das zweite Bild zeigt einen Vergaser und den Satz: »Vergaser – früher war das mal ein Beruf«. Auf dem Telefon Rico K.s fiel unter den Audiodateien insbesondere ein Hörbuch auf: Hitlers »Mein Kampf«.
Den Angeklagten wurden auch persönliche Facebookprofile zugeordnet und zumindest teilweise ausgewertet. Die Auswertevermerke der Polizeibeamten, sowie sichergestellte Chatprotokolle wurden zum Teil vor Gericht verlesen. Menschenverachtung und Gewaltverherrlichung wurden hier besonders deutlich: Timo S. verfasste ein Gedicht, in dem die Aktivitäten der Gruppe und einzelner Mitglieder auf zynische Art und Weise zusammengefasst wurden. Philipp W. berichtet im Chat, dass er eine Person mit einem DumBum-Böller beworfen habe. Er stellt außerdem in einem Gespräch über die Sprengversuche und die dabei festgestellte Streuwirkung fest, dass solche Sprengkörper »perfekt für innen oder große Menschenmengen« seien. Auch werden die Überlegungen zu einem Anschlag auf eine Kundgebung am Freitaler Friedensplatz thematisiert. Der User »DAKOM«, hinter dem der Freitaler NPD-Stadtrat Dirk Abraham stehen soll, erwidert auf die Einwände, dass dort auch Frauen und Kinder beteiligt seien: »Kinder haben da nichts zu suchen. Gebt den Eltern die Schuld.«
Der Großteil dieser Dokumente wurde im Selbstleseverfahren eingeführt. Dazu gaben die Nebenklagevertreter*innen eine Erklärung ab. Zahlreiche Äußerungen in den Chats belegen die manifeste Fremdenfeindlichkeit, die antisemitischen Ressentiments und die klaren Bezüge zur nationalsozialistischen Weltanschauung innerhalb der Gruppierung.
Vorgesetzte der Angeklagten demonstriert fehlendes Problembewusstsein …
Die Personalleiterin beim Regionalverkehr Dresden (RVD) gab in ihrer Aussage zu Protokoll, dass sie über die Angeklagten Timo S. und Philipp W. nichts Negatives berichten könne. Beide Angeklagten waren dort als Busfahrer beschäftigt. Beide seien im Unternehmen wie auch bei den Kunden beliebt gewesen, nie habe es Beschwerden gegeben. Man sei im Unternehmen nach den Verhaftungen »sehr überrascht« gewesen. Die Zeugin führte mit den Angeklagten mehrere Personalgespräche, u.a. aufgrund Timo S.s Teilnahme an einer Demonstration trotz Krankschreibung. In diesem Gespräch habe Timo S. von einer »Bürgerwehr« berichtet und gefragt, ob diese nicht unentgeltlich im RVD mitfahren dürfe, um »aufzupassen«. Sie habe das zur Kenntnis genommen, aber die kostenlose Mitfahrt abgelehnt. Sie erklärte vor Gericht, dass das ja »Fahrgäste« seien, »die sollen bezahlen und sich anständig benehmen«. Sie habe »keine Veranlassung gesehen, in irgendeiner Weise in Frage zu stellen, was Timo S. in seiner Freizeit macht.« Der Personalleiterin wurde auch ein Chatmitschnitt vorgehalten, in dem Philipp W. nach seinem Personalgespräch schrieb, dass dem RVD »das alles eigentlich egal« sei. Entsprechend schloss die Zeugin damit, dass sie für eine erneute Beschäftigung Philipp W.s offen wäre. Wenn er seine Strafe verbüßt habe, sei er ein »freier Bürger« und habe durchaus eine zweite Chance verdient. Sie erklärte auch, dass sie in der Befragung das Gefühl bekommen habe, ihr und dem Unternehmen werde vorgeworfen keine »Gesinnungsprüfung« vorzunehmen. Ungefragt erklärte sie: »Das machen wir nicht.« Wenn jemand eine rechtsradikale Gesinnung habe, die aber nicht auslebe, dann interessiere »uns« das nicht. Konfession interessiere sie nicht, genauso wenig ob jemand Hooligan sei – so lange er dabei nicht die Dienstkleidung trage – oder wenn jemand seine Frau schlage. »Wir beschäftigen nach Profession – etwas Anderes interessiert uns nicht.«
Auch die Leiterin eines Pflegedienstes berichtete über das Arbeitsverhältnis mit dem Angeklagten Mike S., der dort seit Anfang 2012 als Pflegehelfer angestellt war. Demnach war Mike S. »engagiert«, »sehr nett«, bei den Mitarbeitern und Bewohnern angesehen. Sie habe ein Personalgespräch mit ihm geführt, nachdem er am 5. November 2015 unentschuldigt der Arbeit fernblieb. Ganz im Gegensatz zur RVD Personalleiterin, reagierte die Pflegedienstleiterin auf Hinweise zu den Aktivitäten ihres Angestellten außerhalb seiner Arbeit. Sie habe ihn angesprochen, ob er sich als »Uwe Fr.« ausgegeben habe. Anlass hierfür war eine Mail, in der darauf hingewiesen wurde, dass sie mit »Uwe Fr.« einen »aktiven Nazi« beschäftige. Uwe Fr. sei der Schwager von Mike S. und lebe wegen einer Alkoholabhängigkeit im Pflegeheim, in dem Mike S. arbeitet. Im Personalgespräch habe Mike S. eingeräumt, den Namen seines Schwagers genutzt zu haben. Mit Nazis habe er aber nichts zu tun. Die Zeugin berichtete jedoch von »rechts angehauchten« Äußerungen, extrem rechte Äußerungen wären aber »sicherlich« auf ihrem Schreibtisch gelandet. Allerdings, so schränkte die Zeugin ein, äußerte eine Kollegin, dass sie das nicht interessiere, wichtig sei, dass er mitarbeite.
…wie auch die Jugendgerichtshilfe zum Angeklagten Justin S.
Da der Angeklagte Justin S. zum Tatzeitpunkt Heranwachsender gewesen ist, wird durch die Jugendgerichtshilfe beurteilt, ob für ihn eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht in Frage käme. So stellte die Freitaler Jugendgerichtshelferin am 59. Verhandlungstag ihren Bericht vor. Sie berichtete über die familiären Hintergründe und die Entwicklung von Justin S. und empfahl dem Gericht Jugendstrafrecht anzuwenden. Zu den Tatvorwürfen erklärte sie, dass sich Justin S. durch die Meinung und Zustimmung in Freital bestärkt fühlen konnte und bei ihm die »Gruppendynamik« besonders stark gewirkt habe. Alles in allem sieht die Jugendgerichtshelferin »keine Rückfallgefahr« und »keine schädlichen Neigungen«. Sie käme zu einer »positiven Prognose«, da Justin S. eine Familie habe, die ihn unterstütze, eine Beziehung, sowie eine berufliche Perspektive im großväterlichen Betrieb. Die Ausführungen der Jugendgerichtshilfe stießen schon während des halbstündigen Vortrags auf erstaunte Gesichter. Oberstaatsanwalt Hauschild machte deutlich, dass er Ausführungen zu den rechtsextremen Einstellungen von Justin S. und seine Auseinandersetzung damit vermisse. Die Jugendgerichtshelferin erwiderte, dass sie die Einstellungen von Justin S. nur »wenig thematisiert« habe: »Er hat ja verneint rechtsextrem zu sein.«
Verbindung zur Freien Kameradschaft Dresden
Ein zentrales Thema der Beweisaufnahme war die enge Vernetzung und Zusammenarbeit mit der „Freien Kameradschaft Dresden“ (FKD). Deutlich wurde, dass die beiden Gruppierungen spätestens ab Sommer 2015 in Kontakt standen und zahlreiche Aktionen gemeinsam durchführten. Die Dresdner nahmen an Demonstrationen in Freital teil, Freitaler in Dresden-Laubegast, Übigau, Prohlis oder an der Bremer Straße.
Justin S. bezeugte die Kontakte in seiner Einlassung und in zusätzlichen Schreiben, ebenso wie Patrick F. Auf den Mobiltelefonen der Angeklagten fanden sich zusätzliche Anhaltspunkte für die Verbindungen zwischen der Gruppe Freital und der FKD. Auch einige Angeklagte in den bisherigen FKD Prozessen beschrieben die Vernetzung. In zahlreichen polizeilichen Aussagen von Beschuldigten aus allen Verfahren wurden gemeinsame Aktionen, Kommunikationswege und Kontaktpersonen benannt. Der Leitende Ermittler im FKD-Komplex und der verfahrensführende Oberstaatsanwalt sagten mehrfach vor dem OLG aus um ihre Erkenntnisse aus diesen Vernehmungen, Durchsuchungen, Auswertungen und aus den laufenden Prozessen (bisher drei gegen insgesamt elf Angeklagte wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung) darzulegen:
KHK Marcel W. vom OAZ berichtete von Vernehmungen mit Robert S. und Florian N., in denen sie Kontaktpersonen benannten, ausführliche Angaben zum Angriff auf das Wohnprojekt in der Overbeckstraße und zum Angriff auf die Asylunterkunft in der Podemusstraße machten. In den Augen des OAZ-Beamten haben die Ermittlungen gezeigt, dass vor allem Florian N. und Janette P. Kontakte für die Freitaler gewesen seien. Rico K. sei auf beiden Seiten zu verorten. In ein paar Punkten habe es Kooperationen zwischen beiden Gruppierungen gegeben: »Wenn man sich gefunden hatte, ist man arbeitsteilig vorgegangen.«
Auch Oberstaatsanwalt Dr. Christian Richter berichtete über die Aussagen von FKD-Angeklagten (50 und 59). Man habe sich im Zuge der Proteste gegen das Leonardo Hotel kennengelernt. »Richtig getroffen« habe man sich dann aber zum ersten Mal im Zuge der Ausschreitungen in Heidenau im August 2015. Einer Mobilisierung der FKD am Sonntag desselben Wochenendes seien etwa 20 bis 30 Personen gefolgt, darunter Patrick F. und Timo S. Die hätten auch die Idee gehabt, die Aktion »etwas größer aufzuziehen« und gleich zwei Unterkünfte, in Podemusstraße und Schäferstraße, parallel zu attackieren. Erneut wurde das arbeitsteilige Vorgehen beim Angriff in der Overbeckstraße geschildert, auch Maria K. wurde belastet beim Angriff dabei gewesen zu sein und keine Einwände gehabt zu haben. Darüber hinaus berichtete der Oberstaatsanwalt von Aussagen zu Angriffen auf dem Rummel in Dresden im Oktober 2015, deren Anlass eine Nachricht des Angeklagten Rico K. gewesen sei, oder am 30. Oktober 2015 im Anschluss an eine AfD-Demonstration in Pirna, bei dem Timo S., Patrick F. und »eventuell auch mehr« Freitaler dabei gewesen seien. Nach den ersten Festnahmen in Freital im November 2015 habe es Aktionen gegeben, in denen Transparente »Free Freital« und »Lasst unsere Jungs frei« gezeigt wurden.
Probleme in den Ermittlungen
Auch im zweiten Teil des Prozesses gegen die Gruppe Freital tauchten immer wieder Fehler, Unzulänglichkeiten und strukturelle Probleme in der Ermittlungsarbeit auf: Die fehlerhafte Auswertung eines USB-Sticks, fehlende Observationsberichte in den Akten und die ausgebliebene umfassende Auswertung des „Kakaotalkchats“ (interner Chatraum) aufgrund knapper personeller Ressourcen beim OAZ. Knappe personelle Ressourcen seien auch der Grund gewesen, warum nur eine Observationsmaßnahme gleichzeitig möglich war und man sich in der Ermittlungsgruppe entscheiden musste zwischen Timo S. und dem neuen PKW des Stadtrats Richter. Für letzteres habe man sich entschieden, da man vermutete, dass dieser das nächste Anschlagsziel sei. So hätten die Observationskräfte nicht das tatsächliche Anschlagsziel in der Wilsdruffer Straße feststellen können.
Dass es entgegen der Einschätzung der ermittelnden Polizeibeamten die Staatsanwaltschaft gewesen sei, die Strukturermittlungen ablehnte und keine Organisation erkennen wollte, bestätigten weitere Beamte, nachdem dies KHK M. bereits deutlich kritisierte. Auch OAZ-Beamtin Susann H. bestätigte, dass zum Zeitpunkt, als sie zur Ermittlungsgruppe Deuben gestoßen ist, die Kollegen bereits von einer Vereinigung ausgegangen seien, die Staatsanwaltschaft jedoch nur wegen Einzeldelikten ermitteln ließ. Auch KHK Matthias Ro., leitender Sachbearbeiter der EG, erklärte, dass spätestens seitdem die „Kakaotalk-Chats“ durch Torsten L. vorgelegt worden sind, der Verdacht nahelag, dass die Taten als Bildung einer kriminellen Vereinigung verfolgt werden können. Die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens habe aber deutlich gemacht, dass sie nicht genügend hinreichende Verdachtsmomente sieht. Das sei bei einem Treffen am 28. Oktober 2015 erklärt worden, bei dem sich Vertreter der EG Deuben mit vier Staatsanwälten getroffen haben sollen. Auch danach, bis zur Übernahme durch die Bundesanwaltschaft im April 2016, habe die zuständige Staatsanwältin Kirchhof darauf bestanden, dass die Taten als Einzelstraftaten bearbeitet werden.
Die drei Polizisten
Offen blieb die Frage nach Kontakten der Gruppe Freital zu drei Polizisten. Sämtliche Ermittlungen hierzu wurden eingestellt. Interesse an einer Klärung dieser brisanten Frage hatte einzig die Nebenklage. Die Anwält*innen scheiterten jedoch mit Beweisanträgen und Frageversuchen in diese Richtung. Die beantragte Vernehmung der drei zeitweise beschuldigten Polizeibeamten berühre nicht die Merkmale der angeklagten Tatbestände und sei für die Rechtsfolgen unerheblich. Bei der Frage an den Vernehmungsbeamten von Patrick F. nach dessen Kontakten zu Polizeibeamten, intervenierte die Bundesanwaltschaft aufgrund fehlender Aussagegenehmigung. Deutlich wurde jedoch zumindest, dass es eine weitere Befragung von Patrick F. durch das Dezernat für Amtsdelikte gegeben hat, in der es um diese Verbindungen ging.
Der (vertrauliche) Zeuge Torsten L.
Der Frage nach dem Zeugen Torsten L., der als vertraulicher Tippgeber bereits im Vorfeld des Prozesses mehrfach im Fokus der Öffentlichkeit stand, widmete sich das Gericht jedoch durchaus erschöpfend. Torsten L. ist der Zeuge gewesen, dem zu Beginn der Ermittlungen Vertraulichkeit durch die Staatsanwaltschaft zugesichert, später aber widerrufen wurde. Torsten L. selbst wurde als Zeuge geladen, machte jedoch vor Gericht keine Angaben, da er bereits alles gesagt habe. Ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht stand ihm auch zu, da er in einem zweiten Ermittlungsverfahren zur Gruppe Freital als Beschuldigter geführt wird. Dafür sagte der Polizeibeamte Thomas G., der bis zum 29. Oktober 2015 Dienstvorgesetzter der EG Deuben war, ausführlich dazu aus. Er hatte die ursprünglich vertrauliche Vernehmung am 27. Oktober 2015 mit Torsten L. durchgeführt, nachdem die Staatsanwaltschaft die Vertraulichkeit bestätigt habe. Torsten L. erklärte, dass er während des Angriffs auf die Overbeckstraße anwesend gewesen sei und machte ausführliche Angaben zu Ablauf und Beteiligten. Auch weitere Angriffe ordnete er der Gruppe zu und berichtete von einem Chat, aus dem er Protokolle zeigte. Thomas G. erklärt auch, dass er ein Treffen zwischen Torsten L. und zwei Mitarbeitern des LfV Sachsen »anmoderiert« habe, auf Wunsch Torsten L.s.
Dazu sprach der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen Gordian Meyer-Plath. Geladen wurde dieser auf Antrag der Verteidigung, um eventuelle Kontakte zwischen LfV und einem der Angeklagten bzw. dem Umfeld aufzudecken. Meyer-Plath verneint dies für die Angeklagten, auch zum Zeugen Dirk Abraham habe es keine Kontakte gegeben. Jedoch habe es mit Torsten L. einen einmaligen Kontakt am 26. Oktober 2015 gegeben, so der LfV Präsident weiter. Eine Zusammenarbeit sei jedoch nicht zustande gekommen und Informationen »über die Szene« seien bei diesem Treffen »nicht abgeflossen.« Zu den näheren Umständen der Kontaktaufnahmen will Meyer-Plath nur in nichtöffentlicher Sitzung Stellung nehmen, was der Senat daraufhin veranlasste.
Manches bleibt ungeklärt
Der Ablauf des Anschlags auf die Bahnhofstraße, den Patrick F. nach seinen Angaben allein und spontan begangenen haben will, kann in der Beweisaufnahme nicht endgültig geklärt werden. Zentrale Frage war, ob das Fenster, wie von F. behauptet, angekippt gewesen sei oder geschlossen. Ein eindeutiges Ergebnis konnte der Gutachter für Fensterbau anhand der Ermittlungsakte und der unzureichenden Tatortbilder jedoch nicht rekonstruieren, das wäre nur durch Begutachtung des beschädigten Originalfensters möglich. Der Sachverständige hatte auch einen Ortstermin in der Bahnhofstraße um sich ein Bild zu machen. Vor Gericht wurde ihm zudem ein Video der BKA-Sprengversuche gezeigt, außerdem hatte die Nebenklage Videoprints vorbereitet. Die Frage blieb dennoch offen, wenn auch Indizien für ein zum Tatzeitpunkt geschlossenes Fenster sprächen. Trotzdem die Nebenklage in einer Erklärung aufzeigt, dass der Gutachter plausibel erklärt habe, dass das Fenster vor der Explosion geschlossen gewesen sein könnte, erklärte die Bundesanwaltschaft, dass deutlich geworden sei, dass der Zustand nicht mehr eindeutig rekonstruierbar sei. Deswegen gehe die Bundesanwaltschaft von der Richtigkeit der Angaben des Angeklagten Patrick F. aus.
Neben den einzelnen Anschlägen und der Bildung einer terroristischen Vereinigung hatte die Bundesanwaltschaft auch die Vorbereitung weiterer Sprengstoffanschläge angeklagt. Dieser Anklagepunkt wurde jedoch Anfang November zurückgezogen. Die aufgefundenen Sprengstoffmittel, also nicht zugelassene Pyrotechnik und Metallrohre mit beidseitigem Gewinde, seien nicht ausreichend, um Vorbereitungshandlungen zu unterstellen. Ob beispielsweise die Metallrohre im Keller von Patrick F. bearbeitet wurden, war nicht Gegenstand von Ermittlungen. Für konkrete Planungen würden eindeutige Hinweise auf Tatziel, -zeit und -modalitäten fehlen. Das Gericht bestätigte zwei Verhandlungstage später diesen Antrag der Bundesanwaltschaft den siebten Anklagepunkt »Vorbereitung weiterer Sprengstoffexplosionen« fallen zu lassen.