Das Neutralitätsgebot in der Bildung. Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?
Autor_innen: Hendrik Cremer, Herausgeberin: Deutsches Institut für Menschenrechte
Hinweis: Die Printversion ist produktionsbedingt frühestens ab 15. August 2019 lieferbar.
Welche Bedeutung kommt den Menschenrechten und dem staatlichen Neutralitätsgebot, insbesondere dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Artikel 21 Grundgesetz) zu, wenn Lehrkräfte im Schulunterricht oder Akteure der außerschulischen politischen Bildung rassistische oder rechtsextreme Positionen einer Partei thematisieren? Die Publikation richtet sich an Entscheidungsträger_innen in Ministerien und Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie Gerichte, die mit diesen Fragen konfrontiert werden. Hierbei wird verdeutlicht, dass die Grund- und Menschenrechte einen zentralen rechtlichen Maßstab für die schulische und außerschulische Bildung bilden.
(PDF, 599 KB, nicht barrierefrei)
Autor/in: Hendrik Cremer
Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschenrechte
Analyse/Studie
ISBN: 978-3-946499-51-0 (PDF)
ISBN: 978-3-946499-50-3 (Print)
40 Seiten
August 2019
Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 05.08.2019
Neutralitätsgebot und politische Bildung
Kritische Behandlung rassistischer und rechtsextremer Positionen von Parteien ist geboten
Berlin.
„Rassismus und Rechtsextremismus kritisch zu thematisieren, ist ein wichtiger Bestandteil des staatlichen Bildungsauftrags und menschenrechtlich geboten“, erklärte das Deutsche Institut für Menschenrechte anlässlich der Veröffentlichung der Publikation „Das Neutralitätsgebot in der Bildung“ am 5. August.
Dies gelte auch für rassistische und rechtsextreme Positionen von Parteien. Entscheidend sei, dass die Positionen der Parteien sachlich zutreffend wiedergegeben würden und auch deren Behandlung sachlich erfolge.
„Das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates und das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Art. 21 Grundgesetz) stehen einer kritischen Thematisierung solcher Positionen von Parteien in der politischen Bildung nicht entgegen“, so das Institut.
Die Publikation richtet sich an Entscheidungsträger in Ministerien und Behörden sowie an Gerichte, die mit der Frage konfrontiert werden, welche Bedeutung dem staatlichen Neutralitätsgebot und dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Art. 21 Grundgesetz) zukommt, wenn Lehrkräfte oder Akteure der außerschulischen Bildung rassistische und rechtsextreme Positionen einer Partei thematisieren.
„Diese rechtlichen Fragen sind bisher wenig untersucht. Sie stellen sich aber, insbesondere seit die Partei AfD in einigen Bundesländern die gegen die Lehrerschaft gerichtete Aktion ‚Neutrale Schule‘ gestartet hat“, so das Institut weiter.
Zudem stelle die Partei von Bundesregierung und Landesregierungen aufgelegte Programme zur Demokratieförderung infrage und setze dabei Akteure unter Druck, die sich im Bereich der außerschulischen Bildung kritisch mit rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien auseinandersetzen.
Weitere Informationen:
Hendrik
Cremer (2019): Das Neutralitätsgebot in der Bildung. Neutral gegenüber
rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien? Berlin:
Deutsches Institut für Menschenrechte.
Pressekontakt
Bettina Hildebrand
Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-14
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de