MITWIRKEN. Hertie-Förderprogramm für gelebte Demokratie

Coaching, Beratung, Vernetzung, finanzielle Förderung von bis zu 30.000€ pro Projekt – mit seiner Projektentwicklung unterstützt MITWIRKEN bis zu 15 Demokratie-Projekte 12 Monate lang dabei, ihre guten Ideen und Vorhaben professioneller in die Tat umzusetzen. Das nächste Förderjahr startet Ende Januar 2023. Bewerben könnt ihr euch als gemeinnützige Organisation mit mindestens drei regelmäßig Aktiven im Team, wenn ihr mit eurem in Deutschland umgesetzten Projekt gelebte Demokratie stärkt, in der aktiven Planungs- und Umsetzungsphase seid und das Projekt mit einer Laufzeit bis mindestens Ende 2024 geplant ist. Bewerbungsfrist: 06. Oktober 2022.

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Förderprogramm „Soziale Orte“

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) ruft zur Interessenbekundung zur Förderung von „Sozialen Orten“ nach der Förderrichtlinie „Orte des Gemeinwesens“ auf. Dabei sollen lokale Gruppen darin unterstützt werden, Orte der Begegnung und des Austausches zu schaffen, fortzuführen oder auszubauen. Frist für die Interessenbekundung: 07. Oktober 2022

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MITEINANDER REDEN. Kontroversen führen – Vertrauen bilden

Das bundesweite Förder- und Qualifizierungsprogramm MITEINANDER REDEN in ländlichen Räumen startet die dritte (Zusatz-)Förderrunde (2022-2024). Im Kontext einer wachsenden gesellschaftlichen Polarisierung und Diffamierung werden 100 Projekte gesucht, deren Ideen und Formate dazu beitragen, Kontroversen zu führen und Räume zu schaffen, um (neues) Vertrauen in Politik und Demokratie zu stärken. Förderfähig sind Einzelpersonen, Bildungs- und Kulturträger, Vereine, Initiativen, Netzwerke, Bürgermeister:innen, Kommunalvertreter:innen, Ortsvorsteher:innen, Gemeindeverbände und -kooperationen sowie Unternehmen, die aus ländlichen Regionen, Dörfern, Städte und Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohner:innen kommen und nicht bereits durch andere Bundesprogramme gefördert werden. Gefördert werden Honorare für Projektmanagement, Moderation, Referent:innen/Künstler:innen, Beratung; Sachmittel zur Umsetzung, Technik, Öffentlichkeitsarbeit sowie Erstattung von Reisekosten ohne Tagegeld mit bis zu 10.000 € (Vollfinanzierung). Bewerbungsschluss für den Förderzeitraum Oktober 2022 – Oktober 2024: 11. September 2022.

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Programmbereich 3b: Modellprojekte zur Stärkung von Teilhabe und Engagement – Ideenfonds

Im Rahmen des Ideenfonds „Engagement in ländlichen Räumen stärken“ des BMI können regionale Vereine mit maximal 20.000€/Jahr für Honorar- und Sachausgaben ohne Kofinanzierung gefördert werden, die gezielt lokale Impulse zur Demokratiestärkung umsetzen wollen und die aufgrund ihrer Struktur bisher für eine Förderung im Bundesprogramm nicht berücksichtigt werden konnten. Frühestmöglicher Projektstart im Haushaltsjahr 2022 ist der 01.09.2022. Maximale Projektlaufzeit: 1-2 Jahre (max. bis 31.12.2024). Nicht förderfähig sind Einzelmaßnahmen, reine Anschaffungskosten und Personalkosten (ausgenommen: Honorarkosten). Antragsfrist: fortlaufend.

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(Post-)Migrantischer Jugendpreis

Mit dem (Post-)Migrantischen Jugendpreis vergibt DaMOST insgesamt 2000 € an (Post-)Migrantische Initiativen, Gruppierungen oder Einzelpersonen aus Ostdeutschland! Mit dem Preis sollen (post-)migrantische Perspektiven finanziell unterstützt werden. Der erste Platz gewinnt 1000 Euro. Zwei weitere Plätze gewinnen jeweils 500 Euro. Bewerben können sich Einzelpersonen, Initiativen, Gruppen, Vereine und Verbände bis 27 Jahre mit einem Projekt in den fünf ostdeutschen Bundesländern, wenn ihre Veranstaltungen, Aktivitäten und Projekte der Initiative u.a. das Ziel haben, (post-)migrantische Perspektiven zu präsentieren, sie sichtbar zu machen und/ oder junge Migrant*innen zu empowern und schon mindestens zwei Veranstaltungen, Aktivitäten oder Projekte ab 2021 durchgeführt wurden. Bewerbungsfrist: 20. August 2022.

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Ausschreibung für Projektkooperationen

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung Sachsen organisiert nicht nur eigene Veranstaltungen, sondern es besteht auch die Möglichkeit, politische Bildungsveranstaltungen in Kooperation mit ihr zu planen und durchzuführen. Im Herbst stehen noch einmal je Projekt zwischen 500 und 2000€ pro Verfügung. In der aktuellen Runde werden ausschließlich Projekte und Veranstaltungen im Themenschwerpunkt Theorie/Theoriebildung unterstützt. Nächste Antragsfrist: 07. August 2022 (für Projekte mit Laufzeit im Oktober und November 2022).

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Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung: 2. Antragsfrist

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung fördert mit der neuen Richtlinie „Bürgerbeteiligung“ lokale Beteiligungsformate von Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen in Sachsen mit Anteilsfinanzierung zwischen 5.000 und 80.000 Euro pro Jahr. Nächste Antragsmöglichkeit für Projekte in 2022: 15. Juli bis 11. September 2022.

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Förderaufruf: Von den Baseballschlägerjahren bis heute – Kein Raum für rechte Gewalt

Die Amadeu Antonio Stiftung startet eine Förderkampagne gegen rechte Gewalt und unterstützt mit 50.000€ Projekte und Initiativen, die Angsträume aufbrechen und rechte Orte zurückkippen. Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind oder Körperschaften des öffentlichen Rechts können eine Förderung von Reisekosten, Sachmitteln, Honoraren, anteiligen Personalkosten (bis zu 50% Arbeitgeber:innen-Brutto), Versicherungen z.B. Veranstaltungshaftpflichtversicherung für thematisch passende Projekte mit lokalem Bezug beantragen, bei denen die Perspektiven und Bedarfe von Betroffenen bei Projektentwicklung und –durchführung einbezogen werden. Die Höchstfördersumme pro Projekt beträgt 5.000€. Antragsfrist: fortlaufend.

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Interessenbekundungsverfahren für Projekte im Bereich Innovationsfonds

Ab dem 11. Juli 2022 können Projektideen für eine Förderung im Bereich Innovationsfonds eingereicht werden. Vom 11. Juli bis 12. August 2022 wird ein Interessenbekundungsverfahren für neue Projekte im Innovationsfonds stattfinden. Interessierte können sich in diesem Zeitraum beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für eine Projektförderung bewerben. Nähere Informationen zum Verfahren und die dazugehörigen Unterlagen werden ab dem 11. Juli auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Fragen zum in Kürze beginnenden Interessenbekundungsverfahren können per E-Mail gestellt werden. Ab dem 11. Juli wird darüber hinaus eine Service-Hotline zum Interessenbekundungsverfahren zur Verfügung stehen. Die entsprechenden Kontaktdaten werden am 11. Juli mit Start des Interessen-Bekundungsverfahrens auf dieser Seite veröffentlicht. Zum Förderaufruf hier, Angaben zu den Fördergrundsätzen hier. Frist für die Interessensbekundung: 12. August 2022.

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Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“

Der Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ wird jedes Jahr vom Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt ausgeschrieben. Den Gewinner/-innen winken Geldpreise in Höhe von bis zu
10.000 €, eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit sowie ein Workshop-Angebot, welches die Interessen der Preisträgerprojekte aufgreift. Für den Wettbewerb werden jedes Jahr vorbildliche und nachahmbare zivilgesellschaftliche Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet gesucht, die bereits durchgeführt wurden und sich in den Themenfeldern des BfDT bewegen: Demokratie, Toleranz, Integration, Gewaltprävention, Extremismus, Antisemitismus. Es sollen Einzelpersonen und Gruppen für ihr Engagement gewürdigt werden, die das Grundgesetz im Alltag auf kreative Weise mit Leben füllen. Bewerbungsfrist: 30.09.2022.

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Integrative Maßnahmen – Teil 1 – Maßnahmen in den Bereichen Integration, Partizipation und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Das Landesprogramm „Integrative Maßnahmen“ fördert Projekte, die zur gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens beitragen, „Hilfe zur Selbsthilfe“ geben, zum Abbau von Vorurteilen  und Fremdenfeindlichkeit beitragen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Im ersten Teil liegt der Fokus auf Projekten, die den Dialog und das Zusammenleben zwischen Zugewanderten und einheimischer Bevölkerung aufbauen beziehungsweise stärken. Projektträger sind hauptsächlich gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Wohlfahrtspflege. Nächste Antragsfrist: 31. Juli 2022.

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01.09. und 01.11. | Quartiermeister Projektförderung | Quartiermeister e.V.

Der Quartiermeister e.V. fördert Menschen und Initiativen, die sich in ihrer Stadt, in ihrer Nachbarschaft, im Kiez, in ihrem Dorf, oder in ihrer Region für gesellschaftliche Vielfalt und Teilhabe engagieren. Förderfähig sind Projekte, Vereine, Personen und Kollektive, die in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft tätig sind. Dabei ist es unerheblich, ob die Initiativen vom Finanzamt gemeinnützig anerkannt sind oder nicht. Was zählt ist der gemeinnützige und lokale Fokus der Idee. Nach dem offiziellen Ende der Bewerbungsfrist entscheiden die lokal aktiven, ehrenamtlichen Quartiermeister*innen, welche Projekte zu unserer öffentlichen Onlineabstimmung zugelassen werden. In dieser Zeit können alle Menschen online mitentscheiden, welche Projekte gefördert werden. In Leipzig und Dresden stehen jeweils 2x 1000€ zur Verfügung. Bewerbungsfrist Leipzig: 01. September 2022. Bewerbungsfrist Dresden: 01. November 2022.

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28.07. | Wie weiter? | MONOM Stiftung

Häufig können Vereine gerade so mit ihrer Förderung arbeiten, es gibt mehr Aufgaben als Menschen, die sie erledigen können und für die Aufarbeitung von Konflikten oder Weiterbildung der engagierten Ehrenamtlichen ist weder Zeit noch Geld übrig. Die MONOM Stiftung fördert bei dieser Ausschreibung Weiterbildungen für Mitarbeiter:innen und strukturelle Beratungen, z. B. um Teamkonflikte zu lösen oder um die Arbeit neu auszurichten. Eine Beantragung ist bis zum 28. Juli 2022 möglich und die Maximalförderung beträgt 1.500 €. In dieser Förderrunde werden bis zu 20.000 € vergeben. Eine Teilfinanzierung kann beantragt werden. Förderfähig sind Kosten, die direkt mit der Weiterbildung oder Beratung verbunden sind, wie Honorare und Reisekosten. Eine Verwaltungspauschale von bis zu 4 % der Fördersumme für Telefon, Internet, Bürobedarf usw. kann angesetzt werden.

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fortlaufend | „SALVETE – Toleranz. möglich. machen!“ | Sächsische Jugendstiftung

SALVETE ist ein Förderprogramm der Sächsischen Jugendstiftung. Gefördert werden Projekte von Jugendinitiativen und Jugendgruppen aus ganz Sachsen mit 250 EURO. Voraussetzungen: Die Idee ist umsetzbar und kommt direkt von jungen Menschen im Alter von 14 bis 22 Jahren. Sie wendet sich an geflüchtete Menschen und bezieht sie ein, erleichtert den Menschen das Ankommen in unserem Land und ermöglicht Begegnungen. Die Idee fördert die Verständigung verschiedener Kulturen und das Miteinander.

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Ausschreibung zum Sächsischen Förderpreis für Demokratie 2022

Zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai startete die Bewerbungsphase für den Sächsischen Förderpreis für Demokratie 2022. Der Preis würdigt alljährlich herausragendes Engagement von Initiativen und Kommunen gegen menschenfeindliche Ideologien und für Menschenrechte sowie ein demokratisches Miteinander in Sachsen. Bis zum 17. Juli können sich Vereine, Netzwerke, Religionsgemeinschaften, Schulen, Bürgerinitiativen, Unternehmen und Kommunen in Sachsen bewerben oder vorgeschlagen werden. Dabei gibt es folgende Kategorien: Den Projektpreis (Preisgeld 5.000 Euro bzw. 1.000 Euro; Projekt, Teilprojekt oder die Maßnahmen müssen 2022 zumindest begonnen worden sein; Projekte, Teilprojekte oder Maßnahmen, die sich als Integrationsmaßnahmen verstehen, sind nicht förderfähig!), den Kommunenpreis (Der Kommunenpreis wird ausschließlich auf Vorschlag der Bürger:innen vergeben. Die Auszeichnung wird mit einem Siegel verliehen und ist mit 3.000 Euro dotiert.) und den Peter-Henkenborg-Preis für die Didaktik der politischen Bildung (Dieser Preis wird für didaktisch und methodisch herausragende Projekte der politischen Bildung ausgelobt. Das Preisgeld beträgt 3.000 Euro.). Bewerbungsfrist: 17. Juli 2022.

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Sozialministerium stellt eine Viertel Million Euro für Kleinprojekte mit Ukraine-Bezug bereit

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt stellt themenbezogen Mittel in Höhe von 250.000 Euro für Kleinprojekte auf Grundlage der Richtlinie »Weltoffenes Sachsen« (WOS) bereit, die sich mit den gesellschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges für die hier in Sachsen lebenden Menschen präventiv oder anlassbezogen auseinandersetzen und mit Ihrem Wirken die demokratische Kultur im Freistaat Sachsen stärken. Diese können fortlaufend beantragt und je Projekt mit bis zu 10.000 Euro unterstützt werden. Die Projekte sind bis zum 31. Dezember 2022 abzuschließen und müssen den Fördergegenständen sowie Förderzielen der Richtlinie Weltoffenes Sachsen entsprechen.

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Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung fördert mit der neuen Richtlinie „Bürgerbeteiligung“ lokale Beteiligungsformate von Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen in Sachsen mit Anteilsfinanzierung zwischen 5.000 und 80.000 Euro pro Jahr. Nächste Antragsmöglichkeit für Projekte in 2022: 20. April bis 10. Mai 2022

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Ausschreibung – SPURENSUCHE 2022*

Das Jugendprogramm Spurensuche der Sächsischen Jugendstiftung fördert 2022 erneut Projekte der Jugendgeschichtsarbeit mit maximal 1.800€ pro Vorhaben. Mit dem Programm fördert und begleitet die Sächsische Jugendstiftung jedes Jahr Projektgruppen, die sich auf historische Forschungsreise begeben und die Geschichte ihres Ortes oder die der Menschen ihres Ortes beleuchten. Projektzeitraum: 1. April bis 30. November 2022. Da es noch keine schriftliche Zusage der Fördermittel für das Programm Spurensuche gibt, erfolgt die Antragstellung unter Vorbehalt. Antragsfrist: 28. Februar 2022.

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