Diskriminierung in Sachsen

Das DeZIM hat eine Studie zu „Diskriminierungserfahrungen in Sachsen“ durchgeführt. Am 20. Februar 2023 wurde sie gemeinsam mit der sächsischen Landesbeauftragten für Antidiskriminierung in Dresden vorgestellt. Jede*r zweite von mehr als 3.700 Befragten in Sachsen hat bereits Erfahrungen mit Formen von Diskriminierung gemacht. Das ist das Ergebnis der heute von der Landesbeauftragten für Antidiskriminierung, Dr. Andrea Blumtritt, gemeinsam mit dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) vorgestellten Studie »Diskriminierung erlebt?! Diskriminierungserfahrungen in Sachsen«. Die Studie wurde vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) in Auftrag gegeben und vom DeZIM umgesetzt.

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Abriss eines europäischen Erinnerungsorts verhindern

Auf dem Gelände der Landesfeuerwehrschule in Nardt bei Hoyerswerda (Niederlausitz, Sachsen) befand sich das Lager Elsterhorst, welches u.a. zwischen 1940 und 1945 als französisches Kriegsgefangenenlager Oflag IV D diente. Als einziges Lagergebäude ist die Lazarettbaracke mit einer Dauerausstellung erhalten. Hier wird neben den französischen auch an polnische und sowjetische Kriegsgefangene sowie an die nach 1945 vertriebenen und in Elsterhorst einquartierten Deutschen erinnert. Leider existieren inzwischen Pläne seitens des sächsischen Innenministeriums, das letzte erhaltene Lagergebäude abzureißen. Dies ist sehr bedauerlich, denn damit geht bedeutendes historisch-didaktisches Potenzial eines außergewöhnlichen, noch wenig bekannten Ortes in Ostsachsen verloren, welches im Hinblick auf seine europäische Symbolik dann nicht mehr genutzt werden kann. Hilf mit und unterschreibe jetzt die Petition für den Erhalt dieses europäischen Erinnerungsortes sowie dessen Ausbau zum Friedens- und Begegnungsort!

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Kooperationsprojekte der kulturellen Bildung im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien 2023

Der Kulturraum mit der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung unterstützt auch im Jahr 2023 Kooperationsprojekte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz, die sich mit der Vermittlung von Kunst und Kultur befassen. Die Förderung beläuft sich im Regelfall auf mindestens 1.500 Euro je Projekt und kann bis zu diesem Betrag auch als Vollfinanzierung gewährt werden. Auch umfangreichere Projekte können mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden, wobei eine Eigenbeteiligung von mindestens 15% vorausgesetzt wird. Über die neue Förderrichtlinie Kooperationen Kulturelle Bildung können Ideen und Konzepte eingereicht werden, die sich in Form von fachlich-künstlerisch geleiteten Beteiligungsangeboten insbesondere an Kinder und Jugendliche richten oder die einen generationsübergreifenden Ansatz verfolgen. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Partnern, aus den Bereichen Kunst/Kultur und Bildung oder Jugend/Soziales, um den Zugang zur Zielgruppe zu gewährleisten. Förderfähig sind Projekte aller künstlerischen Sparten wie z.B. Bildende Kunst, Theater, Literatur, Musik, Performance, Tanz, neue Medien etc.  sowie spartenübergreifende Projektideen. Der Umsetzungszeitraum ist voraussichtlich der 01.Mai 2023 bis 31.Dezember 2023.  Antragsfrist: 31. März 2023.

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Rückgang der Mobilisierung – Fortsetzung der Agitation

Der vierte EFBI Digital Report beschäftigt sich mit den aktuellen Entwicklungen des kontinuierlichen Online-Monitorings der extrem rechten und verschwörungsideologischen Telegram-Szene in Sachsen. Außerdem widmen sich die Wissenschaftler dem Thema „Klimawandel“ und dessen Anschlussfähigkeit an verschwörungsideologische Narrative.

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Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume

Mit dem Mikroförderprogramm fördert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen mit bis zu 2.500€. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts. Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben. Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten, Personalkosten können nicht gefördert werden. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beendet sein. Antragsfrist: fortlaufend.

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Statement zu den Erdbeben in Syrien und der Türkei​

Der Dachverband sächsischer Migrant*innenorganisationen e.V. ist tief betroffen von den verheerenden Erdbeben in Syrien und der Türkei und sendet sein aufrichtiges Beileid an alle betroffenen Menschen und ihre Familien. Der Verein ruft zu Spenden auf, die bei allen Menschen ankommen und appelliert an die Bundesregierung für schnelle und umfassende Hilfe.

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Ausschreibung Aktionstopf

Die MONOM Stiftung fördert mit dem Aktionstopf Vorhaben, die sich kritisch mit der Gesellschaft auseinandersetzen, sich mit Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und anderen Ideologien der Ungleichheit beschäftigen oder Projekte, die die Shoah oder den Nationalsozialismus thematisieren mit maximal 5.000€ pro Projekt. Gemeinnützige Vereine sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem gemeinnützigen Verein können aus dem Aktionstopf beantragen. Förderfähig sind Kosten, die mit dem Projekt verbunden sind, wie Personalkosten (auch anteilig), Honorare, kleinere Anschaffungen, Reisekosten für Referent:innen, Druckkosten, Raummieten u. ä. Eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 4 % der Fördersumme für Telefon, Internet, Porto, Bürobedarf kann angesetzt werden. Diese muss nicht en détail abgerechnet werden. Die Projekte sollen planmäßig in 2023 durchgeführt werden. Bewerbungsfrist: 17. März 2023.

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100xDigital. Das DSEE-Programm für den digitalen Wandel in Engagement und Ehrenamt

Mit dem Programm 100xDigital unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt deutschlandweit 100 gemeinnützige Organisationen aus unterschiedlichen Engagement-Feldern beim digitalen Wandel. Neben umfangreichem und anwendbarem Grundlagenwissen erhalten die 100 teilnehmenden Organisationen neben der monetären Förderung zur Umsetzung eines konkreten Digitalvorhabens in Höhe von bis zu 20.000 Euro die Kostenübernahme für eine ressourcenorientierte und bedarfsgerechte Prozessbegleitung und werden in die 100xDigital-Community aufgenommen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen, die sich einer konkreten Herausforderung des digitalen Wandels stellen wollen. Es werden sowohl rein ehrenamtlich geführte Organisationen unterstützt, als auch solche bis zu einer Größe von maximal 20 hauptamtlichen Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent). Im Programm können vorhabenbezogene Personalausgaben, Sachausgaben (Hardware und Software), Honorare und Entgelte, sowie fach- und sachbezogene Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche als zuwendungsfähig anerkannt werden soweit sie erforderlich und angemessen sind. Die bereitgestellten Fördermittel müssen bis zum Ende des Förderzeitraums verwendet werden. Bewerbungsfrist: 20. Februar 2023.

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Ausschreibung X-Dörfer: Kulturprojekte im ländlichen Raum

Das Staatsschauspiel Dresden sucht Kulturinteressierte aller Altersstufen, die Lust haben, gemeinsam Kulturprojekte im ländlichen Raum zu erfinden und umzusetzen. Kultureinrichtungen, Vereine, bürgerschaftliche Initiativen, Kulturschaffende oder kulturinteressierte Laien jeden Alters aus sächsischen Gemeinden mit bis zu 40.000 Einwohnern, die nicht weiter als 60 km von Dresden entfernt liegen, können sich bewerben. Wenn Ihre Bewerbung ausgewählt wird, kommt die Projektleitung von X-DÖRFER in Ihren Ort, um die Idee gemeinsam weiterzuentwickeln und herauszufinden, wo das Projekt Unterstützung braucht, sodass es schließlich von den Beteiligten mit der Unterstützung der Projektleitung von X-DÖRFER vor Ort umgesetzt werden kann. Projektzeitraum: 2023 und/oder 2024. Bewerbungsfrist: 15. März 2023.

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TolSax Update | Februar 2023

Auch das #TolSax-Update Februar zeigt Handlungsbedarfe auf und liefert wie gewohnt viele Anregungen für politische Bildungsarbeit und zivilgesellschaftliches Engagement. Im Editorial schreibt TolSax-Sprecherin Melanie Riedlinger vom Kulturbüro Sachsen e.V. über rechtsextreme Hetze und Taten gegen Geflüchtete in Sachsen und ruft dazu auf, die Interessen und Rechte von Schutzsuchenden zu verteidigen.

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Jetzt Forderungen zur Unterbringung von umF mit unterzeichnen!

Fachkräfte und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dürfen nicht alleine gelassen werden! Gemeinsam mit der IGFH und terre des hommes hat der BumF ein Papier zur aktuellen Unterbringungssituation von umF erstellt und hofft auf weitere Initiativen und Einzelpersonen, die mit unterzeichnen, um das Papier für die Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.

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Mehr Wählen wagen? Ungleichheiten beim „Wählen ab 16“ und ihre Folgen

Zum zweiten Mal untersuchten Thorsten Faas (FU Berlin) und Arndt Leininger (TU Chemnitz) die Ungleichheiten beim „Wählen ab 16“ und wie sich diese auf junge Menschen auswirken. Die Ergebnisse der neuen Untersuchung legen nahe, dass eine Absenkung des Wahlalters kein Selbstläufer ist und dringend (bildungs-)politisch begleitet werden muss.

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Die Bedarfsanalyse der Migrant:innenorganisationen in Leipzig

Der Dachverband sächsischer Migrant*innenorganisationen (DSM) freut sich sehr, heute eine neue Publikation vorzustellen: die Bedarfsanalyse der Migrant:innenorganisationen in Leipzig. Ziel der Bedarfsanalyse war es, die in Leipzig angesiedelten Mitgrant*innenorganisationen (MOs) sichtbar zu machen, einen Überblick über ihre Arbeit zu geben und ihre Anliegen darzustellen.

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,,Logbuch Politische Bildung“ der JoDDiD-Forschungsstel­le

Bildungsmaterialien sind oft zum Weitergeben da. Dieses Buch nicht. Das „Logbuch Politische Bildung“ der Forschungsstelle JoDDiD richtet sich direkt an Menschen, die in der Politischen Bildung oder demokratischen Arbeit tätig sind. Es regt sie an, ihre Arbeit neu und anders zu denken, sich selbst Fragen zu stellen und Wagnisse einzugehen. Es hilft, neue Ideen zu entwickeln, die eigene Arbeit zu reflektieren und Gewohntes neu zu betrachten.

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Extrem neutral? Rechtsexpertise für die politische Bildung und Rechtsextremismusprävention

Das sogenannte politische Neutralitäts­gebot führt in der schulischen und außerschulischen Bildung regelmäßig zu Verunsicherung: Was bedeutet dieses Gebot für den Umgang mit diskriminierenden und menschen­feindlichen Äußerungen? Auf welcher rechtlichen Grundlage können Schulen überhaupt einen Projekttag gegen Rechts­extremismus durchführen? Und wie kann der Umgang mit Parteien, die den eigenen Ziel­setzungen widersprechen, in der politischen Bildungs­arbeit aussehen? Dürfen sie einfach von Veranstaltungen ausgeladen werden? Diese und weitere Fragen haben Träger der Präventions- und Jugend­arbeit in den letzten Jahren zunehmend beschäftigt. Um die Handlungs­sicherheit in der Praxis zu stärken, hat cultures interactive e.V. den Juristen Leon A. Brandt von SOCLES beauftragt, eine Rechts­expertise zu erstellen, die sich ausführlich mit den verfassungs­rechtlichen Grundlagen des politischen Neutralitäts­gebots auseinandersetzt.

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Offener Brief aus dem Bereich Flucht und Migration

Das Willkommensbündnis Görlitz kritisiert in einem Offenen Brief die unzureichende Unterstützung von Geflüchteten in der Stadt Görlitz und fordert die Etablierung eines gerechten und solidarischen Systems der Aufteilung der Verantwortlichkeit für alle Vertriebenen,
Geflüchteten und Migrant:innen unabhängig ihrer Herkunft. In dem Brief werden konkrete Punkte benannt, deren Umsetzung es bedarf, um dieses Ziel zu erreichen.

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Wissen schafft Demokratie 12/2022: Demokratie unter Druck

Der 12. Band der IDZ-Schriftenreihe „Wissen schafft Demokratie“ dokumentiert und reflektiert, in welchen Bereichen und in welcher Form demokratische Akteur*innen und Prinzipien aktuell unter Druck geraten, beispielsweise durch Anfeindungen und Angriffe. Über diese Zustandsbeschreibung hinausgehend nehmen die Beiträge Einordnungen in die jeweiligen gesellschaftlichen Kontexte vor und unterbreiten Handlungsempfehlungen.

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Sachsenweite Online-Umfrage zur Beteiligung von Mädchen und jungen Frauen in ländlichen Räumen

Nach dem erfolgreichen Programmstart im Herbst 2022, führt Landheldinnen derzeit eine sachsenweite Online-Befragung zur Beteiligung von Mädchen und jungen Frauen, die in ländlichen Räumen leben durch. Die Online-Umfrage richtet sich insbesondere an Mädchen und junge Frauen im Alter von 14 bis 20 Jahren, die in ländlichen Räumen in Sachsen leben. Sie dauert etwa 15 Minuten und beinhaltet Fragen zu verschiedenen Themenbereichen, wie beispielsweise Engagement, Beteiligung und Gleichstellung. Die Teilnahme ist bis 12.03.2023 möglich.

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Ein Carsharing-Van für die Görlitzer Soziokultur

Um Transporte von Materialien im Ehrenamt leichter zu organisieren und logistisch einfacher zu bewerkstelligen, wird zwischen dem 15.04.2023 und 15.09.2023 ein ein Testlauf für ein gemeinschaftliches CarSharing-Modell unterstützt. Die Görlitzer Soziokultur fungiert als Initiator und andere Vereine, Sozialprojekte und die Bevölkerung vor Ort können das Fahrzeug ebenfalls nutzen. Logistik und Transporte sind für so viele Initiativen eine riesige Herausforderung. Mit Eurer Unterstützung der Kampagne vereinfacht ihr das Engagement sehr vieler Akteur*innen vor Ort in Görlitz und helft den Initiator*innen dabei, ein Meinungsbild zum Thema „Soziokultur und Mobilität“ in der Stadt Görlitz zu erhalten.

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Projektförderung: Kunst- und Kulturprojekte

Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen mit maximal 50% der Gesamtausgaben (Ausnahmen lt. Förderrichtlinie Nr. 5.1.1; Eigenanteil mind. 5% der Gesamtausgaben). Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Nicht förderfähig sind investive Maßnahmen, Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten, Benefizveranstaltungen, Vorhaben der Heimat- und Brauchtumspflege sowie Projekte, die bereits durch den Vorstand der Kulturstiftung abgelehnt worden sind oder nicht mit der Förderrichtlinie der Kulturstiftung übereinstimmen. Nächste Antragsfrist: 1. März 2023 (für Projekte mit Laufzeit zwischen 1. Juli und 31. Dezember desselben Jahres).

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