Ausschreibung zum Innovationspreis Weiterbildung des Freistaates Sachsen 2021
Autor_innen: Freistaat Sachsen
Der Freistaat Sachsen vergibt im Jahr 2021 zum zwanzigsten Mal einen Preis für beispielhafte Innovationen in der allgemeinen, beruflichen, wissenschaftlichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Grundlage der Preisauslobung ist das Weiterbildungsgesetz in Verbindung mit der Weiterbildungsförderungsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.
Ziel
Mit der Auszeichnung erfahren herausragende konkrete Ideen oder Projekte zur Weiterbildung im Freistaat Sachsen eine öffentliche Anerkennung und Verbreitung. Das innovative Konzept, beispielsweise zu den aktuellen oder zukünftigen großen Herausforderungen in Sachsen, soll sich deutlich von guter Praxis unterscheiden und Transferpotential aufweisen, um die weitere Entwicklung der sächsischen Weiterbildung als ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil des Bildungswesens positiv zu beeinflussen. Dazu ist der Preis insgesamt mit bis zu 40 000 Euro dotiert. Das Preisgeld soll für Weiterbildungsprojekte in Sachsen verwendet werden.
Die Weiterbildungsangebote können sich dabei beispielsweise in folgenden Bereichen bewegen:
– Naturwissenschaft und Ökologie
– Politik und Weltanschauung
– Medien und Technik
– Beruf und Arbeitswelt
– Kultur und Interkulturalität
– Soziales und Gesundheit
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle im Freistaat Sachsen ansässigen und in der Weiterbildung tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die durch ihre Einrichtungen Veranstaltungen der Weiterbildung in eigener Verantwortung organisieren, öffentlich anbieten und durchführen. Pro Träger dürfen bis zu zwei Projekte eingereicht werden, wobei nur eines davon prämiert werden kann.
Inhalt der Bewerbungen
Die Bewerbungen haben Aussagen zu unten genannten Punkten zu enthalten. Besondere Bedeutung kommt dem Innovationsgehalt zu, welcher in mindestens einem dieser Bereiche liegen soll:
• Inhalt (einschließlich Weiterbildungsansatz und Alleinstellungsmerkmal)
• Projektidee und -ziel
• strategisches Vorgehen
• Arbeitsformen und Methoden
• Organisationsstruktur und Kooperationen
• Nachhaltigkeit
Weiterhin werden Aussagen zu folgenden Punkten erwartet:
• Barrierefreiheit
• Qualitätssicherung
• Transferpotential
• Fortsetzbarkeit
• Finanzierung
Aus den Bewerbungsunterlagen muss der Rechtsstatus der sich Bewerbenden eindeutig hervorgehen. Von juristischen Personen des Privatrechts ist ein Nachweis über deren Gemeinnützigkeit einzureichen.
Verfahren
Bewerbungen sind bis zum 21. April 2021 (Ausschlussfrist) digital im pdf-Format einzureichen bei:
innovationspreis@lasub.smk.sachsen.de, Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), Standort Radebeul, Referat 33, Dresdner Straße 78c, 01445 Radebeul.
Die formal zulässigen Bewerbungen werden durch eine vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) auf Empfehlung des Landesbeirates für Erwachsenenbildung (LBEB) berufene Jury bewertet.
Preisverleihung
Unter den Bewerbungen wird im Jahr 2021 zusätzlich ein Sonderpreis zum Thema „Weiterbildung verbindet! Gesellschaftlicher Zusammenhalt in besonderen Zeiten.“ ausgelobt.
Auf Empfehlung der eingesetzten Jury erfolgt die abschließende Entscheidung über die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus.
Der Preis wird im Rahmen einer festlichen Veranstaltung voraussichtlich am 22. September 2021 in Leipzig verliehen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Beratung zur Bewerbung
Es besteht die Möglichkeit der Beratung im Landesamt für Schule und Bildung, Standort Radebeul (Telefon 0351 8324-313).
Bewerbungsform
Es ist auf die korrekte Angabe der Kontaktdaten und Ansprechpartner zu achten. Die nachfolgenden Kriterien führen bei Nichteinhaltung zwingend zum Ausschluss der Bewerbung vom weiteren Verfahren:
Die Bewerbung ist auf maximal 10 DIN-A4-Seiten (inklusive Anlagen, beispielsweise Deckblatt/Fotos/Grafiken), Schrift Arial, Schriftgröße mindestens 11 Punkt, Zeilenabstand mindestens 1,5 zu beschränken. Die Bewerberinnen und Bewerber stimmen einer Veröffentlichung ihrer eingereichten Projekte durch Dritte zu.