Ausschreibung und Förderrichtlinien 2023 für die „Ich kann was!“-Initiative
Autor_innen: Deutsche Telekom Stiftung
Wer kann sich bewerben?
Mit der bundesweiten Initiative „Ich kann was!“ unterstützt die Deutsche Telekom Stiftung Projekte und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Es werden also Angebote und Einrichtungen gefördert, die von allen Kindern und Jugendlichen besucht werden können – ohne Zugangshürden wie Mitgliedschaften oder Teilnahmekosten.
Die Angebotsorte und -formen sind dabei sehr vielfältig. Sie reichen von Jugendzentren, Häusern der offenen Tür, Kinder- und Jugendtreffs, Spielmobilen, Abenteuerspielplätzen, bis hin zu mobilen, aufsuchenden Einrichtungen oder auch Schulen, in denen partizipative, offene und freiwillig besuchte Angebote außerhalb des Schulcurriculums gemacht werden. Für alle Einrichtungen gilt: Die pädagogische Arbeit der Bewerber orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. Die Ausschreibung richtet sich insbesondere an Einrichtungen, die benachteiligte junge Menschen adressieren.
Unter dem dauerhaften Motto „Kompetenzen für die digitale Welt“ unterstützt die Telekom-Stiftung verstärkt Vorhaben, die einen kreativen und zugleich reflektierten Umgang mit Medien und der digitalen Welt fördern. Kinder und Jugendliche sollen so handlungsorientiert die souveräne Nutzung digitaler Werkzeuge erlernen.
Um eine Förderung können sich Einrichtungen und Projekte aus ganz Deutschland bewerben. Sie sollten:
- in der offenen Kinder- und Jugendarbeit aktiv sein
- in einem sozial und wirtschaftlich schwachen Umfeld arbeiten
- Kompetenzvermittlung im Bereich digitale Medien und Werkzeuge als pädagogisches Ziel verfolgen
- spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren anbieten
- handlungsorientiert und alltagsnah arbeiten
- bereits über eine gesicherte finanzielle Grundversorgung verfügen
- bereit sein, sich im Ich kann was!-Netzwerk einzubringen
Was wird gefördert?
In Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit fehlt es oft an den Rahmenbedingungen für eine gelingende medienpädagogische Arbeit. Die Telekom-Stiftung möchte Einrichtungen dabei unterstützen, offene Angebote im digitalen und medienpädagogischen Bereich anzubieten und weiterzuentwickeln. Dabei richtet sich der Fokus auf die Organisations- und Entwicklungsförderung vor dem Hintergrund der medienpädagogischen Arbeit. Um nachhaltig Einrichtungen in Ihrer Arbeit zu unterstützten, stellt die Deutsche Telekom Stiftung Fördermittel für die Schaffung dieser Rahmenbedingungen bereit. Hier können zum Beispiel Makerspaces für die offene Arbeit eingerichtet, kreative Fortbildungskonzepte für das hauptamtliche Personal umgesetzt oder mit professioneller Begleitung ein umfassendes Medienkonzept erarbeitet werden.
Wie wird gefördert?
Jede ausgewählte Einrichtung erhält für die Umsetzung des Vorhabens eine Förderung bis zu einer Höhe von € 10.000.
Ein ideeller Teil der Förderung ist ein jährlich stattfindendes Netzwerktreffen der „Ich kann was!“-Einrichtungen, das den Austausch, die Vernetzung und die Professionalisierung in medienpädagogischen Themen zum Ziel hat.
Bewerbungen sind ab dem 15. Mai bis zum 17. Juli 2023 möglich. Der Förderzeitraum beginnt für alle geförderten Vorhaben ab Mitte/Ende Oktober 2023 und läuft bis zum Ende des darauffolgenden Jahres, also dem 31. Dezember 2024.
Wie erfolgt die Bewerbung?
Bewerbungen nimmt die Telekom-Stiftung ab dem 15. Mai 2023 ausschließlich online entgegen. Es besteht keine Möglichkeit, die Bewerbung postalisch an die Deutsche Telekom Stiftung zu senden.
Wer wählt die Einrichtungen aus?
Jedes Jahr wählt eine unabhängige Expertenjury neue Projekte für „Ich kann was!“ aus. Die Jurysitzung findet Mitte September statt. Alle Bewerber werden schriftlich per E-Mail über den Ausgang des Auswahlverfahrens informiert. Die für eine Förderung ausgewählten Initiativen erhalten mit der Bewilligung alle Informationen zu Verwendung, Abruf und Abrechnung der bewilligten Summe. Die Fördersumme kann unmittelbar im Anschluss bei der Deutsche Telekom Stiftung abgerufen werden.