Ausschreibung Kleine Hilfe
Autor_innen: MONOM Stiftung
Die Maximalförderung beträgt 1.500 €, in dieser Förderrunde werden bis zu 25.000 € vergeben. Über die Vergabe entscheidet ein Team aus Mitarbeitenden und Stiftungsvorstand. Die Entscheidung wird im November 2023 getroffen.
Wer kann beantragen und was wird gefördert?
Gemeinnützige Vereine sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein können die Kleine Hilfe beantragen. Die Arbeit des Vereins muss zu der Ausrichtung und den Themen der MONOM Stiftung passen.
Fehlt euch gerade etwas Geld? Vielleicht habt ihr unvorhergesehene Ausgaben, weil ihr die erhöhten Energiepreise nicht abfangen könnt, weil euch eine Anwältin beraten muss oder weil die Tischtennisplatte kaputt gegangen ist. Vielleicht wird zum Anfang des Jahres ein Zuschuss zu den Personalkosten oder der Miete gebraucht, weil die Förderung erst im April überwiesen wird. Dieser Topf ist offen für Vieles, was gemeinnützige Initiativen benötigen können. Der Fokus liegt auf akuter finanzieller Hilfe, das Geld soll bis Mai 2024 verwendet werden.
Was und wer wird nicht gefördert?
Die Kleine Hilfe möchte bei Unvorhergesehenem helfen, somit sind z. B. Teilfinanzierungen von größeren Projekten oder Ideen für das zweite Quartal 2024 nicht förderfähig.
Vereine oder Gruppen, die in 2023 bereits Förderung von der MONOM Stiftung erhalten haben, werden nachrangig berücksichtigt. Bitte beachtet: Das Gleiche wird im kommenden Jahr gelten. Also verrringert eine Förderung bei dieser Kleinen Hilfe die Chancen bei einer anderen Ausschreibung in 2024.
Formalia
Der Antrag umfasst maximal eine DIN-A 4 Seite (mehr nicht!) mit mindestens 2 cm Rand an allen vier Seiten, Schriftgröße mindestens 11 Punkt.
Der Förderantrag wird als PDF Anhang per Mail mit der Betreffzeile Kleine Hilfe an: antrag@monom-stiftung.org gesendet. Der aktuelle Freistellungsbescheid und die Satzung der beantragenden, gemeinnützigen Einrichtung werden ebenfalls als PDF an diese Mail angehängt.
Bitte keine weiteren Anhänge, wie Anschreiben, Haushaltpläne o.ä.!
Die Einhaltung dieser Formalia ist notwendige Voraussetzung, um in die Förderentscheidung aufgenommen zu werden. Sie erleichtern die Arbeit der Stiftung und sollen allen Antragsteller:innen gleiche Chancen ermöglichen. Das Geld sollte bis Mai 2024 verwendet werden.
Aufbau des formlosen Antrags
1. Wer beantragt?
Name, Adresse, Homepage (Vertragspartner:in der MONOM Stiftung kann nur ein Verein werden, dessen Gemeinnützigkeit steuerrechtlich anerkannt ist.)
Ansprechpartner:in für den Antrag, inkl. Name, E-Mail, Telefonnummer
Kurze Vorstellung der Initiative/ des Vereins (Wer seid ihr, seit wann gibt es euch, wofür/ wogegen/ für wen engagiert ihr euch, warum passt ihr zu uns, wie ist das Team zusammengesetzt?)
2. Warum braucht ihr Geld?
Erläutert uns, wofür ihr die kleine Hilfe benötigt. Was wollt ihr mit der Förderung machen? Warum reichen eure vorhandenen Mittel nicht aus? Was plant ihr, wofür auszugeben? Bitte vergesst nicht zu erwähnen, wieviel Geld ihr beantragt.
Diese Formalia erleichtern die Arbeit der Stiftung und sollen allen Antragsteller:innen gleiche Chancen ermöglichen. Bewerbungen, die die Formalia nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt.
Fragen zur Antragstellung können gerne und ausschließlich per Mail an info@monom-stiftung.org gestellt werden. Bitte vor einer Kontaktaufnahme die gesamte Ausschreibung durchlesen.
Auswahlverfahren
Eine Beantragung ist bis zum 31. Oktober 2023 möglich. Die Maximalförderung beträgt 1.500 €, in dieser Förderrunde werden bis zu 20.000€ vergeben. Über die Vergabe entscheidet ein Team aus Mitarbeitenden und Stiftungsvorstand. Die Entscheidung wird im November 2023 getroffen.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Beantragenden informiert. Individuelle Auskünfte werden nicht erteilt, Absagen werden nicht begründet.
Fördergrundsätze und Datenschutz
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die MONOM Stiftung fördert keine Personen oder Einrichtungen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Nationalität, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung oder sozioökonomischem Hintergrund befürworten, unterstützen oder aktiv praktizieren. Hierzu zählen unter anderem der Ausschluss von bestimmten Personengruppen von Veranstaltungen (Ausnahme sind empowernde Konzepte, die sich speziell an eine diskriminierte Gruppe richten) und die Unterstützung oder öffentliche Befürwortung von Boykottaufrufen (wie z.B. die BDS Kampagne) gegen Menschen oder Produkte aus Israel.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist bei der Planung darauf zu achten, dass Podien/ Panel/ Bühnen etc. heterogen besetzt werden, die Mindestanforderung ist, dass reine Männerrunden vermieden werden.
Die Daten der Antragsteller:innen werden so lange von der MONOM Stiftung gespeichert und verwendet, wie es für die Förderung notwendig ist bzw. wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht für die geplante Förderung des Projekts notwendig ist.
Die Antragsunterlagen werden vertraulich behandelt und im Falle einer Absage spätestens drei Monate nach Mitteilung der Entscheidung vernichtet.
Bei einer Förderzusage werden der Name der beantragenden Einrichtung und des Projektes sowie der Projektinhalt von der MONOM Stiftung veröffentlicht.
Mit der Beantragung wird diesen Fördergrundsätzen ausdrücklich zugestimmt.
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