Aus Politik und Zeitgeschichte: (Anti-)Rassismus
Autor_innen: Bundeszentrale für politische Bildung bpb
Artikel 3 des Grundgesetzes legt fest, dass kein Mensch aufgrund „seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen“ und „seiner Behinderung“ benachteiligt werden darf. Rassistische Übergriffe, Anschläge und Morde sowie Berichte über rechtsextreme Netzwerke auch in Polizeibehörden offenbaren jedoch die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit dieses Verfassungsgrundsatzes.
Rassismus als vermeintliche Legitimation von Ungleichheitsstrukturen kennt vielfältige Betroffene und passt sich an wandelnde gesellschaftliche Kontexte an. Während unter Demokrat:innen Einigkeit darüber besteht, dass er eine Gefahr ist und bekämpft werden muss, wird regelmäßig kontrovers diskutiert, wie rassistischen Zuschreibungen und Handlungsmustern begegnet werden kann.