Aktuelle Förderfristen Juli bis September 2023
Wir haben ein paar aktuelle Fördertipps und Preisausschreiben von Juli bis September 2023 für Euch zusammengestellt.
14.07. | transform_D: das Förderprogramm | DSEE
Mit dem Förderprogramm transform_D fördert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt neue Projekte des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts und Projekte, die ihre Wirkung in einem der drei Themenschwerpunkte (Digitalisierung, Klimawandel und Gesellschaftlicher Zusammenhalt) des Förderprogramms bereits nachgewiesen haben und diese auch für andere nutzbar machen oder skalieren wollen mit mind. 20.000€ bis max. 100.000€ (Eigenanteil: 10%). Bewerben können sich gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und deren rechtsfähige Zusammenschlüsse. Die Umsetzungsphase läuft bis zum 31. Dezember 2024. Nächste Antragsfrist: 14. Juli 2023. Mehr Informationen
17.07. | Sächsischer Förderpreis für Demokratie 2023 | Amadeu Antonio Stiftung u.a.
Die Bewerbungsphase für den Sächsischen Förderpreis für Demokratie 2023 ist eröffnet! Mit dem Preis werden zum 17. Mal Projekte, Initiativen und Kommunen ausgezeichnet, die sich für die Stärkung der Demokratie und Menschenrechte in Sachsen engagieren und sich gegen Rassismus, Antisemitismus oder Rechtsextremismus einsetzen. Bis zum 17. Juli können sich Vereine, Netzwerke, Religionsgemeinschaften, Schulen, Bürgerinitiativen, Unternehmen und Kommunen in Sachsen bewerben oder vorgeschlagen werden. Dabei gibt es folgende Kategorien: Den Projektpreis (Preisgeld 5.000 Euro bzw. 1.000 Euro; Projekt, Teilprojekt oder die Maßnahmen müssen 2023 zumindest begonnen worden sein; Projekte, Teilprojekte oder Maßnahmen, die sich als Integrationsmaßnahmen verstehen, sind nicht förderfähig!), den Kommunenpreis (Der Kommunenpreis wird ausschließlich auf Vorschlag der Bürger:innen vergeben. Die Auszeichnung wird mit einem Siegel verliehen.) und den Peter-Henkenborg-Preis für die Didaktik der politischen Bildung (Dieser Preis wird für didaktisch und methodisch herausragende Projekte der politischen Bildung ausgelobt. Das Preisgeld beträgt 3.000 Euro.). Bewerbungsfrist: 17. Juli 2023. Mehr Informationen
17.07. | Ausschreibung und Förderrichtlinien 2023 für die „Ich kann was!“-Initiative | Deutsche Telekom Stiftung
Mit der bundesweiten Initiative „Ich kann was!“ unterstützt die Deutsche Telekom Stiftung Projekte und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit aus ganz Deutschland mit bis zu 10.000€. Die Telekom-Stiftung möchte Einrichtungen dabei unterstützen, offene Angebote im digitalen und medienpädagogischen Bereich anzubieten und weiterzuentwickeln. Ein ideeller Teil der Förderung ist ein jährlich stattfindendes Netzwerktreffen der „Ich kann was!“-Einrichtungen, das den Austausch, die Vernetzung und die Professionalisierung in medienpädagogischen Themen zum Ziel hat. Mitte September wählt eine unabhängige Expertenjury die Projekte für „Ich kann was!“ aus. Die für eine Förderung ausgewählten Initiativen erhalten mit der Bewilligung alle Informationen zu Verwendung, Abruf und Abrechnung der bewilligten Summe. Die Fördersumme kann unmittelbar im Anschluss bei der Deutsche Telekom Stiftung abgerufen werden. Der Förderzeitraum beginnt für alle geförderten Vorhaben ab Mitte/Ende Oktober 2023 und läuft bis zum Ende des darauffolgenden Jahres, also dem 31. Dezember 2024. Nächste Antragsfrist: 17. Juli 2023. Mehr Informationen
31.07. | Integrative Maßnahmen, Teil 1 | Freistaat Sachsen
Das Landesprogramm „Integrative Maßnahmen“ fördert Projekte, die zur gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens beitragen, „Hilfe zur Selbsthilfe“ geben, zum Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit beitragen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Im ersten Teil liegt der Fokus auf Projekten, die den Dialog und das Zusammenleben zwischen Zugewanderten und einheimischer Bevölkerung aufbauen beziehungsweise stärken. Projektträger sind hauptsächlich gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Wohlfahrtspflege. Nächste Antragsfrist: 31. Juli 2023. Mehr Informationen und Informationsschreiben vom 06.06.2023 zur Antragsfrist
fortlaufend bis 31.07. | RE:Start: Neustart für Jugendräume im ländlichen Raum | Sächsische Jugendstiftung
Auch 2023 vergibt die Sächsische Jugendstiftung Förderungen an Jugendgruppen, Selbstverwaltete Jugendclubs und Jugendinitiativen im ländlichen Raum Sachsens, in denen sich junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren vor Ort engagieren und Freiräume für sich und andere wiederbeleben bzw. schaffen wollen. Fördersumme und -bedingungen sind abhängig vom jeweiligen KIT, auf das ihr euch bewerbt. Die Jury trifft sich einmal im Monat und entscheidet über alle bisher eingegangen Anträge. Förderzeitraum ist Februar bis Oktober 2023. Antragsfrist: fortlaufend bis 31. Juli 2023. Mehr Informationen
13.08. | Sterntaler Preis 2023 | Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. und der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth MdL
Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. und der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth MdL setzen ihre langjährige Zusammenarbeit fort und verleihen auch im Jahr 2023 den Sterntalerpreis, der mit 3.000 Euro dotiert ist. Die Ausschreibung richtet sich an diejenigen, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien mit Migrationserfahrung oder Kindern arbeiten, die soziale Benachteiligung erfahren. Bewerben können sich Initiativen, Schulen, Bildungsträger, Vereine, Projektgruppen, Verbände oder Einzelpersonen. Das vorgeschlagene Projekt muss im aktuellen Zeitraum 2022/2023 in Sachsen bestehen. Das Preisgeld ist für die Fortführung des aktuellen oder eines anschließenden Projektes einzusetzen. Einsendeschluss für Bewerbungen und Vorschläge: 13. August 2023. Mehr Informationen
24.08. | Förderung | Land in Sicht e.V.
Land in Sicht e.V. fördert gemeinnützige Vereine und Initiativen im ländlichen Raum bzw. in kleinen Städten in Sachsen, die sich für Weltoffenheit, humane, demokratische und soziale Denkweisen engagieren. Für die Durchführung von Projekten im kulturellen und sozialen Bereich können schnell und unbürokratisch Zuschüsse in Höhe von 100 bis 2500 EUR beantragt werden. So sollen beispielsweise auch gezielt Drittmittel-Anteile abgedeckt werden, die besagten Initiativen bei der Beantragung öffentlicher Gelder häufig fehlen. Die Höhe der Förderung soll im Regelfall nicht mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten und im Einzelfall höchstens 2500 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen. Im Regelfall nicht förderfähig sind Personalkostenzuschüsse sowie Sachkostenzuschüsse zum Betrieb von Vereinsräumen. Anträge können jederzeit eingesandt werden. Auch wenn eine Antragsstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn empfohlen wird, sind bereits laufende Projekte nicht von einer Förderung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen vergeben wir auch jenseits des regulären Vergaberhythmus Fördergelder, wenn z.B. ein akuter Fördernotfall vorliegt. In dem Fall bittet der Verein um eine E-Mail. Nächste Antragsfristen: 24. August 2023 (für die Jurysitzung am 07.09.). Mehr Informationen
15.09. | Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken | BKM, BMEL, bpb und BMI
Im Rahmen des Bundesprogramms »Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken« wird der Bund zunächst in den Jahren 2024/25 bis zu acht sächsische Regionen im ländlichen Raum mit maximal 40.000 Euro unterstützen. Die Träger sollen in der ersten Phase des Programms ein ausführliches Konzept für beteiligungsorientierte Kulturvorhaben erarbeiten, die auf Langfristigkeit ausgelegt sind und sich Herausforderungen vor Ort konkret stellen. Ab Mitte 2025 beginnt dann die zweite Projektförderphase, welche voraussichtlich bis zum Jahr 2030 läuft. An dieser können im Sinne der Programmkonzeption bundesweit 30 Regionen teilnehmen. Gefördert wird in diesem Zeitraum mit Mitteln von insgesamt bis zu 1,5 Mio. EUR je Trägerregion. Diese werden voraussichtlich mit jährlich bis zu 250.000,00 EUR an die Projektträger ausgereicht. Das Programm richtet sich an Träger in ländlichen Räumen. Bewerbungszeitraum: 6. Juli 2023 – 15. September 2023. Mehr Informationen
fortlaufend bis 15.09. | Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Mit dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit will das BMFSFJ Kindern und Jugendlichen Raum für Teilhabe und Engagement geben. Junge Menschen von der Kita bis zum vollendeten 26. Lebensjahr werden eingeladen beim Zukunftspaket mitzumachen. Zudem sind Träger antragsberechtigt, die Einzelprojekte unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit planen und umsetzen möchten. Antragsstellung von Trägerprojekten: 20. März bis 3. April 2023. (Fördervolumen: 3 Mio.) und 8. bis 26. Mai 2023 (Fördervolumen: 1 Mio.). Eine Förderentscheidung für die Trägerprojekte fällt ca. 4 Wochen nach Ende der jeweiligen Antragsfrist. Antragsfrist für Kinder und Jugendliche, die gemeinsam mit einem Träger ihrer Wahl einen Antrag stellen: fortlaufend bis 15. September 2023. Mehr Informationen
17.09. | JUGEND erinnert | Stiftung EVZ
Das Programm Jugend erinnert international der Stiftung EVZ ermöglicht jungen Menschen die kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte. Im Mittelpunkt stehen das transnationale Lernen an historischen Orten der NS-Verfolgung und -Vernichtung sowie Fragen von europäischen Erinnerungskultur(en). Gefördert werden Gedenkstätten, Bildungseinrichtungen und NGOs in Deutschland, Europa und Israel. In der Förderlinie [re]act finding memories stehen bi- und multilaterale Jugendbegegnungen für junge Menschen zwischen 14 und 35 Jahren und Fachaustausche für Multiplikator:innen im Fokus. Zielgruppe sind Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Young Professionals etc. zwischen 14 und 35 Jahren. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 9 Monate mit frühestem Beginn ab 15.01.2024. Die Projektlaufzeit endet spätestens am 30.11.2024. Die Fördersumme beträgt mindestens 20.000 EUR und maximal 50.000 EUR. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten, die Projekte können Eigen- und Drittmittel einbringen. Antragsfrist: 17. September 2023. Mehr Informationen
26.09. | Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung: 4. Förderaufruf | SMJusDEG
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung fördert mit der neuen Richtlinie „Bürgerbeteiligung“ lokale Beteiligungsformate von Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen in Sachsen mit Anteilsfinanzierung zwischen 5.000 und 80.000 Euro pro Jahr. Schwerpunkt des aktuellen Förderaufrufs sind zum einen Beteiligungsverfahren für Bürgerbudgets und zum anderen die Durchführung von Bürgerräten. Unabhängig von der Schwerpunktsetzung können auch weiterhin zu allen Förderaspekten der Richtlinie Projektanträge gestellt werden. Nächste Antragsfrist: 26. September 2023. Mehr Informationen
30.09. | Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz | Freistaat Sachsen
Das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (WOS) unterstützt Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Kultur und der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Sachsen sowie zum Abbau von Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Besonders im Fokus stehen Projekte, die sich an lokalen Bedürfnissen orientieren und die lokal und regional vernetzt sind. Förderfähig sind projektbezogene Sach- und Personalausgaben. Antragsfrist für Projekte zur Demokratieförderung (Teil C der Richtlinie): 30. September. Kurzleitfaden zu Fördersäule C des WOS, Mehr Informationen bei der SAB
Der WOS-Fachbeirat hat am 3. Mai 2022 eine Schwerpunktsetzung für die Projekte zur Demokratieförderung (Teil C) im Jahr 2023 mit regionalen Schwerpunkten sowie Schwerpunkten in den Zielgruppen und in der Methodik beschlossen. Gemäß dem Beschluss des Fachbeirates vom 22. März 2023 ist für das Haushaltsjahr 2024 eine Aufteilung der – in den Haushaltstiteln 08 10/633 54 und 08 10/684 54 veranschlagten – Mittel auf die WOS-Fördersäulen wie hier beschrieben vorgesehen. Zur Schwerpunktsetzung 2024. Zur Bekanntmachung der Schwerpunktsetzung (3. Mai 2023).
Die Antragstellung zum Stichtag 30. September 2023 in der Fördersäule C erfolgt in diesem Jahr erstmals ausschließlich über das Förderportal der SAB. Hinweise zum Umgang mit dem Förderportal gibt es hier. In einem aktuellen FAQ zur Förderrichtlinie (Stand: September 2023) beantwortet die SAB Fragen zum Antrag und zu weiteren Aspekten der Mittelverwendung.
30.09. | Förderfonds „Begegnung und Zusammenhalt“ | Stiftung Mitarbeit
Ziel des Förderfonds „Begegnung und Zusammenhalt“ der Stiftung Mitarbeit ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Hilfe von fantasievollen Begegnungsformaten zu stärken. Ausgewählte Begegnungsprojekte werden jeweils mit insgesamt bis zu 70.000,– Euro für Sach- und/oder Personalkosten gefördert. Bewerbungen sind bis zum 30. September 2023 möglich.
fortlaufend | NOVUM: Ideen.einfach.machen! | Sächsische Jugendstiftung
Mit dem Förderprogramm NOVUM werden Gruppen von mind. 3 Personen zwischen 14 und 26 Jahren aus Sachsen mit – je nach Kategorie – bis zu maximal 500€ (Gestaltung), 750€ (Aktion) bzw. 1.500€ (Neugründung) gefördert. Förderfähige Projekte sind Angebote in eurer Gemeinde, die es dort so noch nicht gibt, nutzbar für möglichst viele junge Menschen vor Ort, lange wirksam, realisierbar und hat noch nicht begonnen. Außerdem setzt ihr es demokratisch und tolerant miteinander um. Das Projekt darf nicht durch eine weitere öffentliche Zuwendung gefördert werden, da ansonsten eine unzulässige Doppelfinanzierung vorliegt. Ebenso kann die NOVUM-Förderung nicht als eine Drittmittelfinanzierung für ein größeres Projektvorhaben eingesetzt werden. Antragsfrist: fortlaufend. Mehr Informationen