Aktuelle Förderfristen Oktober bis Dezember 2024
11.10. | Kleine Hilfe | MONOM
Die MONOM Stiftung fördert mit der Kleinen Hilfe Gemeinnützige Einrichtungen sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein, deren Arbeit zu den Kernthemen der Stiftung passen. Das Programm der Kleinen Hilfe existiert um ein aktuelles Loch in der Finanzierung zu stopfen. Dieser Topf ist offen für Vieles, der Fokus liegt auf akuter finanzieller Hilfe, das Geld soll bis März 2025 verwendet werden. Für die Beantragung muss das Antragsformular verwendet werden. Die Maximalförderung beträgt 1.500 €, in dieser Förderrunde werden bis zu 30.000 € vergeben. Anschaffungen und (anteilige) Miet-, Sach- und Personalkosten können beantragt werden. Antragsfrist: 11.10.2024. Mehr Informationen
15.10. | Gemeinschaftsfonds | Zukunftswege Ost
Der Gemeinschaftsfonds bietet fortlaufend mit bis zu 5.000 Euro für Aktionen eine Möglichkeit, dass Vorhaben in den drei geförderten Bereichen in ländlichen Räumen Ostdeutschlands zeitnah umgesetzt werden können. Der Gemeinschaftsfonds unterstützt Projekte und Initiativen, die nachweisbar in mindestens einem der drei zentralen Förderbereiche wirken: Austausch und Dialog, Demokratische Kultur und Stärkung der Zivilgesellschaft. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Projekten und Initiativen, die in ländlichen Räumen der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen umgesetzt werden. Einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einer Projektidee kann nur eine gemeinnützige Organisation stellen. Einzelpersonen oder ehrenamtliche Initiativen ohne eigene Rechtsform können über lokale, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen gefördert werden, die in Ihrem Namen Fördermittel beantragen und verwalten. Die Stiftung Bürger für Bürger kann bei der Suche geeigneter Trägerstrukturen vor Ort unterstützen. Die Antragstellung erfolgt digital über das Formular. Nachdem das Formular abgesendet worden ist, erhalten alle Antragstellenden eine Eingangsbestätigung. Antragsfrist: 15.10.2024 Mehr Informationen
15.10. | Strukturen schaffen gegen Antisemitismus | Stiftung EVZ
Um Antisemitismus gesamtgesellschaftlich wirksam zu bekämpfen, fördert die Stiftung EVZ die Errichtung von Erst-Anlaufstellen für Antisemitismusprävention in Institutionen und Organisationen, begleitende Projekte und Aktivitäten sowie die Erarbeitung verbindlicher Maßnahmen bei antisemitischen Vorfällen. Institutionen und Organisationen können sein: Dachverbände, Sportverbände, Umweltschutzorganisationen, Gewerkschaften, Genossenschaften, Interessensvereinigungen, Kultureinrichtungen, Universitäten und Medienhäuser. Die geförderten Anlaufstellen fungieren als Erst- und Verweisberatungsstellen und werden mit Ressourcen und Kompetenzen ausgestattet. Durch diese Anschubfinanzierung strebt die EVZ die Etablierung von dauerhaften Maßnahmen und Konzepten und die Implementierung von Interventionskompetenzen für Multiplikator_innen und Akteur_innen in Gesellschaft und Organisationen an. Projekte werden mit einer Fördersumme von 50.000 bis 90.000 Euro unterstützt. Die Einbringung von Dritt- und Eigenmitteln ist erwünscht, ist aber keine Förderbedingung. Die geförderten Projekte bzw. Träger werden durch Vernetzungstreffen, analoge und digitale Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Netzwerkbetreuung begleitet. Die Laufzeit der Förderung der Projekte beläuft sich auf 18 bis 24 Monate. Der Projektbeginn soll zwischen dem 01.03. und dem 01.04.2025 liegen. Antragsfrist: 15.10.2024. Mehr Informationen
31.10. | Bildungsfahrten „Weltoffenes Sachsen“ | Freistaat Sachsen
Das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (WOS) unterstützt Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Kultur und der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Sachsen sowie zum Abbau von Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Projekte im Bereich Fördersäule E – Bildungsfahrten im ersten Halbjahr 2025 können bis Ende Oktober beantragt werden. Förderfähig sind 25 EUR pro Teilnehmer und Tag für Ein-Tagesfahrten im Inland; 20 EUR pro Teilnehmer und Tag für Mehr-Tagesfahrten im Inland; 30 EUR pro Teilnehmer und Tag für Mehr-Tagesfahrten ins Ausland; 10 EUR für Vor- und Nachbereitungstreffen pro Teilnehmer, wenn die Fahrt nicht im schulischen Kontext stattfindet. Antragsfrist für Bildungsfahrten, die im ersten Halbjahr 2025: 31.10.2024. Mehr Informationen
31.10. | Integrative Maßnahmen | Freistaat Sachsen
Das Landesprogramm „Integrative Maßnahmen“ unterstützt Projekte zur Integration und Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Sachsen. Aktuell ausgeschrieben sind Förderungen in der Fördersäule A – Landesweite integrationsfördernde Strukturprojekte, der Fördersäule D – Patenschafts- und Mentoringprojekte, sowie der Fördersäule E – Sprach-Lern-Räume. Finanziert werden 90% der förderfähigen Kosten (bei eingetragenen Vereinen 95%). Patenschafts- und Mentoringprojekte so wie Sprach-Lern-Räume werden mit bis zu 120.000 EUR pro Jahr gefördert. Achtung: Es gibt besondere Hinweise des Sozialministeriums zur Beantragung und Bewilligung zur Fördersäule D und Fördersäule E. Antragsfrist: 31.10.2024. Mehr Informationen
07.11. | Interessenbekundung: Demokratie leben! | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Zu Beginn der dritten Förderperiode des Bundesprogramms »Demokratie leben!« ab dem 01.01.2025 werden im Rahmen einer Interessenbekundung Träger für die landesweite Umsetzung der verschiedenen Beratungsangebote in Sachsen gesucht. Die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgte am 17.10.2024 im Sächsischen Amtsblatt, Heft 42/2024. Das Antragsformular für die Interessenbekundung kann beim Demokratie-Zentrum Sachsen (lks-dz@sms.sachsen.de) angefordert werden. Die Interessenbekundung muss unter Verwendung des Formulars fristgerecht elektronisch bis zum 07.11.2024 eingereicht werden. Es gibt Aufrufe für die Bereiche Opfer- und Betroffenenberatung, Mobile Beratung sowie Distanzierungsberatung:
Frist: 07.11.2024. Mehr Informationen
15.11. | Mikroprojektförderung | Zukunftswege Ost
Der Gemeinschaftsfonds bietet fortlaufend mit bis zu 5.000 Euro für Mikroprojekte eine Möglichkeit, dass Vorhaben in den drei geförderten Bereichen in ländlichen Räumen Ostdeutschlands zeitnah umgesetzt werden können. Langfristig soll der Fonds mit weiteren Partner*innen schrittweise ausgebaut werden und so auch strukturelle Förderung ermöglichen. Die Mikroprojekteförderung unterstützt Projekte und Initiativen, die nachweisbar in mindestens einem der drei zentralen Förderbereiche wirken: Austausch und Dialog, Demokratische Kultur und Stärkung der Zivilgesellschaft. Wir legen außerdem großen Wert darauf, dass die geförderten Projekte direkt in den ostdeutschen Flächenländern wirken und die Realitäten vor Ort adressieren. Unser Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Projekten und Initiativen, die in ländlichen Räumen der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen umgesetzt werden. Einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einer Projektidee kann nur eine gemeinnützige Organisation stellen. Einzelpersonen oder ehrenamtliche Initiativen ohne eigene Rechtsform können über lokale, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen gefördert werden, die in Ihrem Namen Fördermittel beantragen und verwalten. Die Stiftung Bürger für Bürger kann bei der Suche geeigneter Trägerstrukturen vor Ort unterstützen. Bitte sende uns dafür eine Mail an zukunftswege-ost@buerger-fuer-buerger.de mit dem Betreff “Trägerstruktur”. Die Antragstellung erfolgt digital über das Formular. Antragsfrist: 15.11.2024. Mehr Informationen
15.11. | Ankommen und bleiben | Stiftung :do
Die Stiftung :do unterstützt Rpojekte und Initiativen, die sich für Geflüchtete und Migrant*innen entlang der Fluchtroute und im Zielland einsetzen. Um die hier ankommenden Menschen zu integrieren und ihnen einen würdigen Start zu ermöglichen, werden migrantische Initiativen in ostdeutschen Bundesländern gefördert. Es kann sowohl Projektförderung als auch strukturelle Förderung (z.B. Raummiete, Material-, Personal- oder Fahrtkosten) bis zu 3.000€ beantragt werden. Antragsfrist: 15. November 2024. Mehr Informationen
18.11. | Vor Ort vereint: Für ein starkes Miteinander | Änderwerk gGmbH
In vielen kleineren Städten und Dörfern fühlen sich Menschen tief mit ihrer Heimat verbunden. Doch zunehmend erleben sie, dass der Zusammenhalt in ihren Gemeinden schwindet. Gleichzeitig stehen sie vor wachsenden Herausforderungen: gesellschaftliche Spannungen, der Verlust von Treffpunkten und ein Rückgang des Engagements für das Gemeinwohl prägen das lokale Leben. Das Programm Vor Ort vereint: Für ein starkes Miteinander soll diesen Entwicklungen entgegenwirken. Ausgewählte Projekte erhalten zwischen 5.000 und 15.000 Euro über einen Zeitraum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten ab dem 1. Januar 2025, um ihre Ideen umzusetzen. Die Förderung orientiert sich flexibel an den Bedürfnissen vor Ort und umfasst alle relevanten Kostenarten, darunter Honorare, Sachmittel und Personalkosten. Darüber hinaus wird Beratung und Unterstützung während der gesamten Projektlaufzeit angeboten, damit die Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden können. Diese Ausschreibung richtet sich an Einzelpersonen, Vereine und Initiativen, die in kleineren Städten und Dörfern oder gemeindeübergreifenden Kooperationen (bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner) aktiv sind und sich für den Zusammenhalt und die Förderung demokratischer Werte vor Ort einsetzen möchten. Eine formelle (gemeinnützige) Struktur ist keine Voraussetzung. Besonders unterstützt werden Vorhaben, die neue oder ungewöhnliche Partnerschaften schaffen und ein respektvolles Miteinander fördern. Es sollen lokale Bündnisse entstehen oder bestehende gestärkt werden, die die Vielfalt der Perspektiven und Meinungen im Ort sichtbar machen. Bewerbungsfrist: 18.11.2024. Mehr Informationen
26.11. | Cultural Bridge | Fonds Soziokultur
Der Fonds Soziokultur fördert mit dem Programm Cultural Bridge bilaterale Partnerschaften zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland. Durch die Finanzierung von Kooperationen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich zielt das Programm darauf ab, neue Beziehungen aufzubauen und die künstlerische Zusammenarbeit und kulturelle Demokratie zu fördern. Gefördert werden Austauschtreffen, um neue Partnerschaften zwischen Organisationen in Deutschland und dem Vereinigten Königreich der Community Art aufzubauen (Förderbereich 1 | bis zu 10.000 Pfund) als auch konkrete soziokulturelle Projekte von Partnerorganisationen, die bereits zusammengearbeitet haben (Förderbereich 2 | bis zu 30.000 Pfund). Für Organisationen ohne Partner in UK, finden im September sogenannte Matchmaking Sessions statt. Anmeldefrist hierzu ist der 09.09.2024. Bewerbungsfrist für das Programm 15.10.-26.11.2024. Mehr Informationen (englisch). Mehr Informationen (deutsch)
13.12. | Soziale Projekte in Dresden | Quartiermeister
Die Quartiermeister Stiftung fördert aktuell in Dresden gemeinnützige und nicht-gemeinnützige Initiativen, die sich in sozialen Projekten für gesellschaftliche Teilhabe engagieren. Gefördert wird mit jeweils 1.000 € bzw. 500 €in Form einer Spende bzw. Schenkung. Antragsfrist: 13. Dezember 2024. Mehr Informationen
15.12. | Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ für Kinder und Jugendliche | Förderverein Demokratisch Handeln e.V.
Der Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ lädt alle Kinder und Jugendlichen bis 25 Jahre ein, sich zu bewerben, die ein Demokratieprojekt durchgeführt haben – egal ob allein, in Gruppen oder mit der Schulklasse. Ob es sich bei dem Projekt um ein Tages-, Wochen, Monats oder Jahresprojekt handelt oder gar um ein Projekt, das es seit mehreren Jahren gibt, spielt keine Rolle. Auch Wiederbewerbungen mehrjähriger Projekte sind möglich. Das Projekt kann in fünf verschiedenen Themenbereichen erfolgen: Geschichte & Erinnern, Schule & Lernen, Kommune & Lokales, Welt & Umwelt, Zusammenleben & Inklusion. Bei der Umsetzung sind alle möglichen Formate zugelassen. Nächste Antragsfrist: 15. Dezember 2024. Mehr Informationen
16.12. | Jugend Erinnert | Bundesstiftung Aufarbeitung
Ziel des Programms ist es, junge Menschen durch außerschulische Bildung dazu anzuregen, sich mit der SED-Diktatur und ihren bis heute andauernden Folgen für die Opfer und die gesamtdeutsche Gesellschaft auseinanderzusetzen. Gefördert werden Projekte, die innovative Ansätze zur Vermittlung entwickeln und junge Menschen dazu ermutigen, sich aktiv damit zu beschäftigen. Die zweite Förderrunde von „Jugend erinnert“ erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren. Jedes Projekt kann eine Förderung von bis zu 200.000 Euro erhalten. Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige juristische Personen (z.B. Gedenkstätten, Museen, Dokumentationszentren und Wissenschaftsorganisationen, Vereine und Institutionen der historisch-politischen Bildungsarbeit) mit Sitz in Deutschland, die sich in mindestens einem Arbeitsschwerpunkt mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur befassen. Hier sind die Fördergrundsätze sowie die offizielle Ausschreibung einsehbar. Antragsfrist: 16.12.2024. Mehr Informationen
19.12. | Projektförderung | Deutsche Fernsehlotterie
Mit den durch den Losverkauf der Deutschen Fernsehlotterie eingespielten Zweckerträgen fördert die Stiftung Deutsches Hilfswerk bundesweit soziale Projekte gemeinnütziger Organisationen. Satzungsgemäße Aufgabe der Stiftung ist die Förderung sozialer zeitgemäßer Maßnahmen und Einrichtungen aller Art, insbesondere solcher mit Modellcharakter. Die Arbeit der Stiftung ist getragen von dem Gedanken, Menschen zu motivieren und es ihnen zu ermöglichen, andere Menschen zu unterstützen, um unser Gemeinwesen zu stärken. Gemäß der Fördergrundsätzen werden soziale Projekte und Initiativen gefördert, die sich positiv und unmittelbar auf das Zusammenleben in Deutschland auswirken. Die geförderten Projekte sollen die Lebenssituation von Menschen verbessern, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen von Benachteiligung betroffen oder bedroht sind. Es wird dort gefördert, wo eine Gemeinschaft von Menschen in ihrer Lebenssituation gestärkt wird oder die Aufwertung nachbarschaftlicher Lebensräume das Ziel ist. Förderfähig sind sowohl gemeinnützige Organisationen, die den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege angehören, als auch freie Träger. Gefördert werden nur Personenvereinigungen (juristische Personen), eine Förderung oder Unterstützung von Einzelpersonen (natürliche Personen) ist auch bei individuellen Notlagen nicht möglich. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist eine gemeinnützige Rechtsform der Organisation (z.B. eingetragener Verein, gemeinnützige GmbH, Stiftung des bürgerlichen Rechts, Körperschaft des öffentlichen Rechts). Zudem muss jede geförderte Organisation mindestens einen Satzungszweck gemäß Freistellungsbescheid („Grund der Steuerbegünstigung“) mit dem Deutschen Hilfswerk teilen. Die Satzungszwecke der Stiftung können der Satzung entnommen werden. Die Bewerbung erfolgt über das Förderportal. Bitte beachtet, dass nur Bewerbungen von Organisationen Berücksichtigung finden, deren Organisationsangaben bis zum 12.12.2024 durch die Stiftung positiv geprüft wurden. Bewerbungsfrist: 19.12.2024. Mehr Informationen
31.12. | Aktions-Förderangebot | Aktion Mensch e.V.
Gesellschaftliche und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch immer stärker digitale Teilhabe. Nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Das macht die digitale Teilhabe zu einem Grundrecht für alle Menschen. Die Aktion Mensch möchte diese Teilhabe ermöglichen und stärken. Mit dem Aktions-Förderangebot wird inklusive Medienarbeit, die digitale Teilhabe für alle Menschen möglich macht, mit bis zu 20.000 Euro bezuschusst. Nach Bewilligung ist jedes Vorhaben innerhalb von 24 Monaten umzusetzen. Unterstützt werden beispielsweise folgende partizipative Vorhaben: Erstellen barrierearmer Medienprodukte / Dreh und Bearbeitung von Videos; Programmierung und Gestaltung von Webseiten; Programmierung von Lern-Robotern und Erstellen von Beiträgen für soziale Medien. Die Aktion Mensch fördert auch die Ausbildung, Qualifizierung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen als Peer-Berater/-Trainer*innen für digitale Themen, um Peers bei der Bedienung und Nutzung von digitalen Geräten und Anwendungen zu unterstützen. Bewerbungsfrist: 31.12.2024. Mehr Informationen
31.12. | Projektantrag | FC St. Pauli von 1910 e.V.
Ihr möchtet einen Projektantrag stellen? Dann nur zu! Der Antrag dient maßgeblich dazu, das Projekt und den Förderbedarf zu verstehen und inhaltlich einzuordnen. Zusätzlich zum voll ausgefüllten Projektantrag wird der aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts benötigt. Die Ausschüttung des Spendentopfes erfolgt dreimal jährlich – zumeist im Februar, im Juni und im Oktober. Projekt sollten einen und oder mehrere Bezüge zu folgenden Aspekten haben: Stadtteil St. Pauli, Sport, Inklusion, Integration, Fankultur des FCSP, Vereinskultur des FCSP, Musik und Kultur. Informationen über die genauen Termine, die Deadline für den nächsten Durchgang oder weitere Details können bei natascha.clasen@fcstpauli.com erfragt werden. Hier kann der Förderantrag direkt herunterladen werden! Antragsfrist: 31.12.2024. Mehr Informationen
fortlaufend | Mikroförderung | Aktion Mensch e.V.
Die Mikroförderung eignet sich für vielfältige, lokale Projektideen, die klein und niederschwellig sind. Außerdem unterstützt die Aktion Mensch Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen und beispielsweise ein Netzwerk planen oder aufbauen. Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar und zugänglich sind und genutzt werden können. Möglich machen dies zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit). Aber auch Gestaltung von Webseiten (digitale Barrierefreiheit) oder technische Unterstützung wie Elektro-Fahrräder für mindestens zwei Personen zur Stärkung der Mobilität von Menschen mit Behinderung (beispielsweise Rikschas oder Tandems mit E-Motor). Auch Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) gehören dazu. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Mehr Informationen
fortlaufend | Viel vor: Gemeinsam aktiv für Inklusion | Aktion Mensch e.V.
Die Aktion Mensch e.V. möchten dabei helfen, zusätzliche Gelegenheiten für inklusive Begegnungen zu schaffen, um Inklusion erlebbar und erfahrbar zu machen. Inklusion bedeutet, eine vielfältige und offene Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von individuellen Unterschieden am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 10.000 € ganz ohne Eigenmittel beantragt werden. Förderanträge können vom 1.2.2024 bis zum 31.1.2026 gestellt werden. Der maximale Durchführungszeitraum eines Projektes kann bis zu 12 Monate betragen. Mehr Informationen
fortlaufend | NOVUM: Ideen.einfach.machen! | Sächsische Jugendstiftung
Mit dem Förderprogramm NOVUM werden Gruppen von mind. 3 Personen zwischen 14 und 26 Jahren aus Sachsen mit – je nach Kategorie – bis zu maximal 500€ (Gestaltung), 750€ (Aktion) bzw. 1.500€ (Neugründung) gefördert. Förderfähige Projekte sind Angebote in Gemeinden, die es dort so noch nicht gibt, nutzbar für möglichst viele junge Menschen vor Ort, lange wirksam, realisierbar und das Projekt darf noch nicht begonnen haben. Die Umsetzung erfolgt in einem vielfältigen und diskriminierungsfreiem Miteinander. Das Projekt darf nicht durch eine weitere öffentliche Zuwendung gefördert werden, da ansonsten eine unzulässige Doppelfinanzierung vorliegt. Ebenso kann die NOVUM-Förderung nicht als eine Drittmittelfinanzierung für ein größeres Projektvorhaben eingesetzt werden. Antragsfrist: fortlaufend. Mehr Informationen
fortlaufend | Projektförderung | Doris-Wuppermann Stiftung
Die Stiftung will junge Menschen zum politischen Handeln ermuntern und ihr politisches Engagement unterstützen. Dazu fördert und ermöglicht sie im weitesten Sinne soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung engagierter junger Menschen. Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern: Stärkung politischer Beteiligungsformen und Empowerment von Kindern und Jugendlichen; Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierungsarbeit; Klimaschutz demokratisch gestalten; Erinnerungskultur bewahren. In der Regel wird eine Förderung bis zu einem Höchstbetrag von € 5.000 gewährt. Grundsätzlich sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, antragsberechtigt. Es können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder bei der Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen. Dazu zählen zum Beispiel eingetragene Vereine (e.V.) oder kommunale Jugendeinrichtungen.Die Initiative, die den Antrag stellt, muss rechtsfähig und gemeinnützig sein. Initiativen, die nicht rechtsfähig sind, sollten sich bitte einen gemeinnützigen Träger suchen. Anträge werden laufend entgegengenommen. Mehr Informationen
fortlaufend | Projektförderung | Fonds auf Augenhöhe
Der »Fonds Auf Augenhöhe« unterstützt gemeinsam mit unserem House of Resources Projekte, die insbesondere Begegnungsformate für Menschen mit und ohne Fluchtbiografie umsetzen wollen. Der Austausch untereinander und gemeinsame Aktivitäten stehen im Fokus. Der Fonds Auf Augenhöhe ist eine Initiative für mehr Vielfalt, Respekt und Miteinander. Dabei lässt er den Antragsteller_innen und ihren Förderpartner_innen viel (Frei-)Raum in der Ausgestaltung ihres zivilgesellschaftlichen Engagements. Dies kann z.B. Beratung und Begleitung in verschiedenen sozialen Bereichen, unterschiedliche Formen der Selbstorganisation und des Empowerments oder auch Garten, Kunst und Kulturaktionen oder Feste und weitere Begegnungsformate umfassen. Um möglichst viele Projekte fördern zu können, hat der »Fonds Auf Augenhöhe« das House of Resources und die Bürgerstiftungen beauftragt, die Abwicklung und die Betreuung der Projekte zu organisieren. Eine direkte Antragstellung beim »Fonds Auf Augenhöhe« ist für Vereine NICHT möglich. Ein Projektkonzept und den Kostenplan schickt man bei Interesse einer Förderung an das House of Resources. Dieses prüft inhaltlich und formal, ob das Projekt den Vorgaben des »Fonds Auf Augenhöhe« entspricht. Das House of Resources beantragt das Projekt dann direkt beim des »Fonds Auf Augenhöhe«. Konzepte können laufend eingereicht werden. Feste Fristen und Termine gibt es nicht. Konzepte, die bis zum 15. jeden Monats vollständig eingereicht wurden, werden in der Jurysitzung des darauffolgenden Monats beim »Fonds Auf Augenhöhe« entschieden. Mehr Informationen
fortlaufend | Projektförderung | Deutsche Bank Stiftung
Die Deutsche Bank Stiftung unterstützt Projekte, die den Nachwuchs fördern, kulturelle Erfahrungsräume öffnen oder den Austausch zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen. Die Deutsche Bank Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales in Deutschland. Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben, wie zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Hochschulen, gGmbHs. Antragsfrist: fortlaufend. Mehr Informationen
fortlaufend | Förderung | F.C. Flick Stiftung
Die F.C. Flick Stiftung unterstützt Projekte, die geeignet sind, die Völkerverständigung zu fördern, Rechtsextremismus, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und daraus motivierte Gewalt in Deutschland entgegenzuwirken. Zuwendungsempfänger können in der Regel nur juristische Personen oder rechtsfähige Vereine sein. Zielgruppe der Förderung sind Kinder und Jugendliche. Die Stiftung fördert insbesondere innovative Projekte im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich und Jugendaustauschprojekte. Die Projekte sollten nachhaltig angelegt sein. Der Antrag muss der Stiftung mindestens 2-3 Monate vor Projektbeginn vorliegen. Mehr Informationen
fortlaufend | Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Zuwendungsempfangende können juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie inländische Personengesellschaften und internationale Organisationen sein, § 4 der Förderrichtlinie. Natürliche Personen sind von einer Förderung durch den AMIF ausgeschlossen. Ein Antrag soll mindestens sechs Monate vor dem geplanten Projektbeginn gestellt werden. In der Förderperiode 2021–2027 sind Projektmaßnahmen förderfähig, die frühestens am 01. Januar 2021 begonnen haben und spätestens am 30. Juni 2029 enden. Die maximal geförderte Projektdauer beträgt 36 Monate und darf nicht über den 30. Juni 2029 hinausgehen. Hierbei ist die Projektlaufzeit nicht an das Kalenderjahr gebunden. Eine Mindestprojektlaufzeit ist nicht vorgesehen. Mehr Informationen
fortlaufend | Förderkriterien | Netzwerk Polylux e.V.
Netzwerk Polylux e.V. fördert undogmatisch, unbürokratisch und unkompliziert. Gefördert werden auch Posten und Kosten, die andere nicht fördern: etwa für Miete, Druck-, Porto-, Technik und Veranstaltungskosten etc. Polylux fördert sowohl einmalig als auch mittel- und langfristig; sowohl langjährig bestehende Zusammenhänge als auch neue, gerade entstehende Strukturen. Besonders gefördert werden Projekte mit emanzipatorischen Ansätze, in ländlicheren Regionen im Osten, mit antifaschistischer Positionierung, kritische Kinder- und Jugendarbeit und weiteres. Mehr Informationen
Dieser Beitrag wurde mehrfach aktualisiert (18.10.2024, 13.11.2024).