Aktuelle Förderfristen Oktober bis Dezember 2024

11.10. | Kleine Hilfe | MONOM

Die MONOM Stiftung fördert mit der Kleinen Hilfe Gemeinnützige Einrichtungen sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein, deren Arbeit zu den Kernthemen der Stiftung passen. Das Programm der Kleinen Hilfe existiert um ein aktuelles Loch in der Finanzierung zu stopfen. Dieser Topf ist offen für Vieles, der Fokus liegt auf akuter finanzieller Hilfe, das Geld soll bis März 2025 verwendet werden. Für die Beantragung muss das Antragsformular verwendet werden. Die Maximalförderung beträgt 1.500 €, in dieser Förderrunde werden bis zu 30.000 € vergeben. Anschaffungen und (anteilige) Miet-, Sach- und Personalkosten können beantragt werden. Antragsfrist: 11.10.2024. Mehr Informationen

15.10. | Gemeinschaftsfonds | Zukunftswege Ost

Der Gemeinschaftsfonds bietet fortlaufend mit bis zu 5.000 Euro für Aktionen eine Möglichkeit, dass Vorhaben in den drei geförderten Bereichen in ländlichen Räumen Ostdeutschlands zeitnah umgesetzt werden können. Der Gemeinschaftsfonds unterstützt Projekte und Initiativen, die nachweisbar in mindestens einem der drei zentralen Förderbereiche wirken: Austausch und Dialog, Demokratische Kultur und Stärkung der Zivilgesellschaft. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Projekten und Initiativen, die in ländlichen Räumen der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen umgesetzt werden. Einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einer Projektidee kann nur eine gemeinnützige Organisation stellen. Einzelpersonen oder ehrenamtliche Initiativen ohne eigene Rechtsform können über lokale, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen gefördert werden, die in Ihrem Namen Fördermittel beantragen und verwalten. Die Stiftung Bürger für Bürger kann bei der Suche geeigneter Trägerstrukturen vor Ort unterstützen. Die Antragstellung erfolgt digital über das Formular. Nachdem das Formular abgesendet worden ist, erhalten alle Antragstellenden eine Eingangsbestätigung. Antragsfrist: 15.10.2024 Mehr Informationen

15.10. | Strukturen schaffen gegen Antisemitismus | Stiftung EVZ

Um Antisemitismus gesamtgesellschaftlich wirksam zu bekämpfen, fördert die Stiftung EVZ die Errichtung von Erst-Anlaufstellen für Antisemitismusprävention in Institutionen und Organisationen, begleitende Projekte und Aktivitäten sowie die Erarbeitung verbindlicher Maßnahmen bei antisemitischen Vorfällen. Institutionen und Organisationen können sein: Dachverbände, Sportverbände, Umweltschutzorganisationen, Gewerkschaften, Genossenschaften, Interessensvereinigungen, Kultureinrichtungen, Universitäten und Medienhäuser. Die geförderten Anlaufstellen fungieren als Erst- und Verweisberatungsstellen und werden mit Ressourcen und Kompetenzen ausgestattet. Durch diese Anschubfinanzierung strebt die EVZ die Etablierung von dauerhaften Maßnahmen und Konzepten und die Implementierung von Interventionskompetenzen für Multiplikator_innen und Akteur_innen in Gesellschaft und Organisationen an. Projekte werden mit einer Fördersumme von 50.000 bis 90.000 Euro unterstützt. Die Einbringung von Dritt- und Eigenmitteln ist erwünscht, ist aber keine Förderbedingung. Die geförderten Projekte bzw. Träger werden durch Vernetzungstreffen, analoge und digitale Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Netzwerkbetreuung begleitet. Die Laufzeit der Förderung der Projekte beläuft sich auf 18 bis 24 Monate. Der Projektbeginn soll zwischen dem 01.03. und dem 01.04.2025 liegen. Antragsfrist: 15.10.2024. Mehr Informationen

31.10. | Bildungsfahrten „Weltoffenes Sachsen“ | Freistaat Sachsen

Das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (WOS) unterstützt Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Kultur und der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Sachsen sowie zum Abbau von Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Projekte im Bereich Fördersäule E – Bildungsfahrten im ersten Halbjahr 2025 können bis Ende Oktober beantragt werden. Förderfähig sind 25 EUR pro Teilnehmer und Tag für Ein-Tagesfahrten im Inland; 20 EUR pro Teilnehmer und Tag für Mehr-Tagesfahrten im Inland; 30 EUR pro Teilnehmer und Tag für Mehr-Tagesfahrten ins Ausland; 10 EUR für Vor- und Nachbereitungstreffen pro Teilnehmer, wenn die Fahrt nicht im schulischen Kontext stattfindet. Antragsfrist für Bildungsfahrten, die im ersten Halbjahr 2025: 31.10.2024. Mehr Informationen

31.10. | Integrative Maßnahmen | Freistaat Sachsen

Das Landesprogramm „Integrative Maßnahmen“ unterstützt Projekte zur Integration und Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Sachsen. Aktuell ausgeschrieben sind Förderungen in der Fördersäule A – Landesweite integrationsfördernde Strukturprojekte, der Fördersäule D – Patenschafts- und Mentoringprojekte, sowie der Fördersäule E – Sprach-Lern-Räume. Finanziert werden 90% der förderfähigen Kosten (bei eingetragenen Vereinen 95%). Patenschafts- und Mentoringprojekte so wie Sprach-Lern-Räume werden mit bis zu 120.000 EUR pro Jahr gefördert. Achtung: Es gibt besondere Hinweise des Sozialministeriums zur Beantragung und Bewilligung zur Fördersäule D und Fördersäule E. Antragsfrist: 31.10.2024. Mehr Informationen

26.11. | Cultural Bridge | Fonds Soziokultur

Der Fonds Soziokultur fördert mit dem Programm Cultural Bridge bilaterale Partnerschaften zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland. Durch die Finanzierung von Kooperationen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich zielt das Programm darauf ab, neue Beziehungen aufzubauen und die künstlerische Zusammenarbeit und kulturelle Demokratie zu fördern. Gefördert werden Austauschtreffen, um neue Partnerschaften zwischen Organisationen in Deutschland und dem Vereinigten Königreich der Community Art aufzubauen (Förderbereich 1 | bis zu 10.000 Pfund) als auch konkrete soziokulturelle Projekte von Partnerorganisationen, die bereits zusammengearbeitet haben (Förderbereich 2 | bis zu 30.000 Pfund). Für Organisationen ohne Partner in UK, finden im September sogenannte Matchmaking Sessions statt. Anmeldefrist hierzu ist der 09.09.2024. Bewerbungs für das Programm 15.10.-26.11.2024. Mehr Informationen. Mehr Informationen auf deutsch (pdf-Link)

fortlaufend | Mikroförderung | Aktion Mensch e.V.

Die Mikroförderung eignet sich für vielfältige, lokale Projektideen, die klein und niederschwellig sind. Außerdem unterstützt die Aktion Mensch Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen und beispielsweise ein Netzwerk planen oder aufbauen. Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar und zugänglich sind und genutzt werden können. Möglich machen dies zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit). Aber auch Gestaltung von Webseiten (digitale Barrierefreiheit) oder technische Unterstützung wie Elektro-Fahrräder für mindestens zwei Personen zur Stärkung der Mobilität von Menschen mit Behinderung (beispielsweise Rikschas oder Tandems mit E-Motor). Auch Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) gehören dazu. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Mehr Informationen

fortlaufend | Viel vor: Gemeinsam aktiv für Inklusion | Aktion Mensch e.V.

Die Aktion Mensch e.V. möchten dabei helfen, zusätzliche Gelegenheiten für inklusive Begegnungen zu schaffen, um Inklusion erlebbar und erfahrbar zu machen. Inklusion bedeutet, eine vielfältige und offene Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von individuellen Unterschieden am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 10.000 € ganz ohne Eigenmittel beantragt werden. Förderanträge können vom 1.2.2024 bis zum 31.1.2026 gestellt werden. Der maximale Durchführungszeitraum eines Projektes kann bis zu 12 Monate betragen. Mehr Informationen

fortlaufend | NOVUM: Ideen.einfach.machen! | Sächsische Jugendstiftung

Mit dem Förderprogramm NOVUM werden Gruppen von mind. 3 Personen zwischen 14 und 26 Jahren aus Sachsen mit – je nach Kategorie – bis zu maximal 500€ (Gestaltung), 750€ (Aktion) bzw. 1.500€ (Neugründung) gefördert. Förderfähige Projekte sind Angebote in Gemeinden, die es dort so noch nicht gibt, nutzbar für möglichst viele junge Menschen vor Ort, lange wirksam, realisierbar und das Projekt darf noch nicht begonnen haben. Die Umsetzung erfolgt in einem vielfältigen und diskriminierungsfreiem Miteinander. Das Projekt darf nicht durch eine weitere öffentliche Zuwendung gefördert werden, da ansonsten eine unzulässige Doppelfinanzierung vorliegt. Ebenso kann die NOVUM-Förderung nicht als eine Drittmittelfinanzierung für ein größeres Projektvorhaben eingesetzt werden. Antragsfrist: fortlaufend. Mehr Informationen

fortlaufend | Projektförderung | Doris-Wuppermann Stiftung

Die Stiftung will junge Menschen zum politischen Handeln ermuntern und ihr politisches Engagement unterstützen. Dazu fördert und ermöglicht sie im weitesten Sinne soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung engagierter junger Menschen. Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern: Stärkung politischer Beteiligungsformen und Empowerment von Kindern und Jugendlichen; Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierungsarbeit; Klimaschutz demokratisch gestalten; Erinnerungskultur bewahren. In der Regel wird eine Förderung bis zu einem Höchstbetrag von € 5.000 gewährt. Grundsätzlich sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, antragsberechtigt. Es können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder bei der Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen. Dazu zählen zum Beispiel eingetragene Vereine (e.V.) oder kommunale Jugendeinrichtungen.Die Initiative, die den Antrag stellt, muss rechtsfähig und gemeinnützig sein. Initiativen, die nicht rechtsfähig sind, sollten sich bitte einen gemeinnützigen Träger suchen. Anträge werden laufend entgegengenommen. Mehr Informationen

fortlaufend | Projektförderung | Fonds auf Augenhöhe

Der »Fonds Auf Augenhöhe« unterstützt gemeinsam mit unserem House of Resources Projekte, die  insbesondere Begegnungsformate für Menschen mit und ohne Fluchtbiografie umsetzen wollen. Der Austausch untereinander und gemeinsame Aktivitäten stehen im Fokus. Der Fonds Auf Augenhöhe ist eine Initiative für mehr Vielfalt, Respekt und Miteinander. Dabei lässt er den Antragsteller_innen und ihren Förderpartner_innen viel (Frei-)Raum in der Ausgestaltung ihres zivilgesellschaftlichen Engagements. Dies kann z.B. Beratung und Begleitung in verschiedenen sozialen Bereichen, unterschiedliche Formen der Selbstorganisation und des Empowerments oder auch Garten, Kunst und Kulturaktionen oder Feste und weitere Begegnungsformate umfassen. Um möglichst viele Projekte fördern zu können, hat der »Fonds Auf Augenhöhe« das House of Resources und die Bürgerstiftungen beauftragt, die Abwicklung und die Betreuung der Projekte zu organisieren. Eine direkte Antragstellung beim »Fonds Auf Augenhöhe« ist für Vereine NICHT möglich. Ein Projektkonzept und den Kostenplan schickt man bei Interesse einer Förderung an das House of Resources. Dieses prüft inhaltlich und formal, ob das Projekt den Vorgaben des »Fonds Auf Augenhöhe« entspricht. Das House of Resources beantragt das Projekt dann direkt beim des »Fonds Auf Augenhöhe«. Konzepte können laufend eingereicht werden. Feste Fristen und Termine gibt es nicht. Konzepte, die bis zum 15. jeden Monats vollständig eingereicht wurden, werden in der  Jurysitzung des darauffolgenden Monats beim »Fonds Auf Augenhöhe« entschieden. Mehr Informationen

Redaktion TolSax

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