Aktuelle Förderfristen Juli bis September 2022

Wir haben ein paar aktuelle Fördertipps und Preisausschreiben bis September 2022 für Euch zusammengestellt.

17.07. | Sächsischer Förderpreis für Demokratie 2022 | Amadeu Antonio Stiftung u.a.

Zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai startete die Bewerbungsphase für den Sächsischen Förderpreis für Demokratie 2022. Der Preis würdigt alljährlich herausragendes Engagement von Initiativen und Kommunen gegen menschenfeindliche Ideologien und für Menschenrechte sowie ein demokratisches Miteinander in Sachsen. Bis zum 17. Juli können sich Vereine, Netzwerke, Religionsgemeinschaften, Schulen, Bürgerinitiativen, Unternehmen und Kommunen in Sachsen bewerben oder vorgeschlagen werden. Dabei gibt es folgende Kategorien: Den Projektpreis (Preisgeld 5.000 Euro bzw. 1.000 Euro; Projekt, Teilprojekt oder die Maßnahmen müssen 2022 zumindest begonnen worden sein; Projekte, Teilprojekte oder Maßnahmen, die sich als Integrationsmaßnahmen verstehen, sind nicht förderfähig!), den Kommunenpreis (Der Kommunenpreis wird ausschließlich auf Vorschlag der Bürger:innen vergeben. Die Auszeichnung wird mit einem Siegel verliehen und ist mit 3.000 Euro dotiert.) und den Peter-Henkenborg-Preis für die Didaktik der politischen Bildung (Dieser Preis wird für didaktisch und methodisch herausragende Projekte der politischen Bildung ausgelobt. Das Preisgeld beträgt 3.000 Euro.). Bewerbungsfrist: 17. Juli 2022. Mehr Informationen

28.07. | Wie weiter? | MONOM Stiftung

Häufig können Vereine gerade so mit ihrer Förderung arbeiten, es gibt mehr Aufgaben als Menschen, die sie erledigen können und für die Aufarbeitung von Konflikten oder Weiterbildung der engagierten Ehrenamtlichen ist weder Zeit noch Geld übrig. Die MONOM Stiftung fördert bei dieser Ausschreibung Weiterbildungen für Mitarbeiter:innen und strukturelle Beratungen, z. B. um Teamkonflikte zu lösen oder um die Arbeit neu auszurichten. Eine Beantragung ist bis zum 28. Juli 2022 möglich und die Maximalförderung beträgt 1.500 €. In dieser Förderrunde werden bis zu 20.000 € vergeben. Eine Teilfinanzierung kann beantragt werden. Förderfähig sind Kosten, die direkt mit der Weiterbildung oder Beratung verbunden sind, wie Honorare und Reisekosten. Eine Verwaltungspauschale von bis zu 4 % der Fördersumme für Telefon, Internet, Bürobedarf usw. kann angesetzt werden. Antragsschluss: 28. Juli 2022. Mehr Informationen

31.07. | Integrative Maßnahmen, Teil 1 | Freistaat Sachsen

Das Landesprogramm „Integrative Maßnahmen“ fördert Projekte, die zur gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens beitragen, „Hilfe zur Selbsthilfe“ geben, zum Abbau von Vorurteilen  und Fremdenfeindlichkeit beitragen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Im ersten Teil liegt der Fokus auf Projekten, die den Dialog und das Zusammenleben zwischen Zugewanderten und einheimischer Bevölkerung aufbauen beziehungsweise stärken. Projektträger sind hauptsächlich gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Wohlfahrtspflege. Nächste Antragsfrist: 31. Juli 2022. Mehr Informationen

07.08. | Ausschreibung für Projektkooperationen | Rosa-Luxemburg-Stiftung

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung Sachsen organisiert nicht nur eigene Veranstaltungen, sondern es besteht auch die Möglichkeit, politische Bildungsveranstaltungen in Kooperation mit ihr zu planen und durchzuführen. Im Herbst stehen noch einmal je Projekt zwischen 500 und 2000€ pro Verfügung. In der aktuellen Runde werden ausschließlich Projekte und Veranstaltungen im Themenschwerpunkt Theorie/Theoriebildung unterstützt. Nächste Antragsfrist: 07. August 2022 (für Projekte mit Laufzeit im Oktober und November 2022). Mehr Informationen

12.08. | Interessenbekundungsverfahren für Projekte im Bereich Innovationsfonds | Bundesprogramm „Demokratie leben!“

Ab dem 11. Juli 2022 können Projektideen für eine Förderung im Bereich Innovationsfonds eingereicht werden. Vom 11. Juli bis 12. August 2022 wird ein Interessenbekundungsverfahren für neue Projekte im Innovationsfonds stattfinden. Interessierte können sich in diesem Zeitraum beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für eine Projektförderung bewerben. Nähere Informationen zum Verfahren und die dazugehörigen Unterlagen werden ab dem 11. Juli auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Fragen zum in Kürze beginnenden Interessenbekundungsverfahren können per E-Mail gestellt werden. Ab dem 11. Juli wird darüber hinaus eine Service-Hotline zum Interessenbekundungsverfahren zur Verfügung stehen. Die entsprechenden Kontaktdaten werden am 11. Juli mit Start des Interessen-Bekundungsverfahrens auf dieser Seite veröffentlicht. Zum Förderaufruf hier, Angaben zu den Fördergrundsätzen hier. Frist für die Interessensbekundung: 12. August 2022. Mehr Informationen

20.08. | (Post-)Migrantischer Jugendpreis | DaMOST

Mit dem (Post-)Migrantischen Jugendpreis vergibt DaMOST insgesamt 2000 € an (Post-)Migrantische Initiativen, Gruppierungen oder Einzelpersonen aus Ostdeutschland! Mit dem Preis sollen (post-)migrantische Perspektiven finanziell unterstützt werden. Der erste Platz gewinnt 1000 Euro. Zwei weitere Plätze gewinnen jeweils 500 Euro. Bewerben können sich Einzelpersonen, Initiativen, Gruppen, Vereine und Verbände bis 27 Jahre mit einem Projekt in den fünf ostdeutschen Bundesländern, wenn ihre Veranstaltungen, Aktivitäten und Projekte der Initiative u.a. das Ziel haben, (post-)migrantische Perspektiven zu präsentieren, sie sichtbar zu machen und/ oder junge Migrant*innen zu empowern und schon mindestens zwei Veranstaltungen, Aktivitäten oder Projekte ab 2021 durchgeführt wurden. Bewerbungsfrist: 20. August 2022. Mehr Informationen

21.08. | Projektausschreibung „Mehr Vielfalt leben“ | Deutsch-Französischer Bürgerfonds

Unter dem Motto „Mehr Vielfalt leben“ fördert der Deutsch-Französische Bürgerfonds Projekte im Herbst 2022 mit bis zu 10.000 €, die sich grenzüberschreitend gegen Diskriminierung einsetzen. Antragsfrist: 21. August 2022. Mehr Informationen

01.09. und 01.11. | Quartiermeister Projektförderung | Quartiermeister e.V.

Der Quartiermeister e.V. fördert Menschen und Initiativen, die sich in ihrer Stadt, in ihrer Nachbarschaft, im Kiez, in ihrem Dorf, oder in ihrer Region für gesellschaftliche Vielfalt und Teilhabe engagieren. Förderfähig sind Projekte, Vereine, Personen und Kollektive, die in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft tätig sind. Dabei ist es unerheblich, ob die Initiativen vom Finanzamt gemeinnützig anerkannt sind oder nicht. Was zählt ist der gemeinnützige und lokale Fokus der Idee. Nach dem offiziellen Ende der Bewerbungsfrist entscheiden die lokal aktiven, ehrenamtlichen Quartiermeister*innen, welche Projekte zu unserer öffentlichen Onlineabstimmung zugelassen werden. In dieser Zeit können alle Menschen online mitentscheiden, welche Projekte gefördert werden. In Leipzig und Dresden stehen jeweils 2x 1000€ zur Verfügung. Bewerbungsfrist Leipzig: 01. September 2022. Bewerbungsfrist Dresden: 01. November 2022. Mehr Informationen

11.09. | Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung: 2. Antragsfrist | Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung fördert mit der neuen Richtlinie „Bürgerbeteiligung“ lokale Beteiligungsformate von Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen in Sachsen mit Anteilsfinanzierung zwischen 5.000 und 80.000 Euro pro Jahr. Nächste Antragsmöglichkeit für Projekte in 2022: 15. Juli bis 11. September 2022. Mehr Informationen

30.09. | Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz | Freistaat Sachsen

Das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (WOS) unterstützt Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Kultur und der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Sachsen sowie zum Abbau von Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Besonders im Fokus stehen Projekte, die sich an lokalen Bedürfnissen orientieren und die lokal und regional vernetzt sind. Förderfähig sind projektbezogene Sach- und Personalausgaben. Antragsfrist für Projekte zur Demokratieförderung (Teil C der Richtlinie): 30. September. Kurzleitfaden zu Fördersäule C des WOS, Mehr Informationen bei der SAB

Der WOS-Fachbeirat hat am 3. Mai 2022 eine Schwerpunktsetzung für die Projekte zur Demokratieförderung (Teil C) im Jahr 2023 mit regionalen Schwerpunkten sowie Schwerpunkten in den Zielgruppen und in der Methodik beschlossen. Außerdem wurde eine Aufteilung der im Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel zur Umsetzung der Förderrichtlinie auf die Fördersäulen A-F beschlossen. Nähere Informationen dazu auf der Programm-Seite des SMS

30.09. | Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ | Bündnis für Demokratie und Toleranz

Der Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ wird jedes Jahr vom Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt ausgeschrieben. Den Gewinner/-innen winken Geldpreise in Höhe von bis zu
10.000 €, eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit sowie ein Workshop-Angebot, welches die Interessen der Preisträgerprojekte aufgreift. Für den Wettbewerb werden jedes Jahr vorbildliche und nachahmbare zivilgesellschaftliche Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet gesucht, die bereits durchgeführt wurden und sich in den Themenfeldern des BfDT bewegen: Demokratie, Toleranz, Integration, Gewaltprävention, Extremismus, Antisemitismus. Es sollen Einzelpersonen und Gruppen für ihr Engagement gewürdigt werden, die das Grundgesetz im Alltag auf kreative Weise mit Leben füllen. Bewerbungsfrist: 30.09.2022. Mehr Informationen

fortlaufend | „SALVETE – Toleranz. möglich. machen!“ | Sächsische Jugendstiftung

SALVETE ist ein Förderprogramm der Sächsischen Jugendstiftung. Gefördert werden Projekte von Jugendinitiativen und Jugendgruppen aus ganz Sachsen mit 250 EURO. Voraussetzungen: Die Idee ist umsetzbar und kommt direkt von jungen Menschen im Alter von 14 bis 22 Jahren. Sie wendet sich an geflüchtete Menschen und bezieht sie ein, erleichtert den Menschen das Ankommen in unserem Land und ermöglicht Begegnungen. Die Idee fördert die Verständigung verschiedener Kulturen und das Miteinander. Mehr Informationen

fortlaufend | WOS-Förderung für Kleinprojekte mit Ukraine-Bezug | Freistaat Sachsen

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt stellt themenbezogen Mittel in Höhe von 250.000 Euro für Kleinprojekte auf Grundlage der Richtlinie »Weltoffenes Sachsen« (WOS) bereit, die sich mit den gesellschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges für die hier in Sachsen lebenden Menschen präventiv oder anlassbezogen auseinandersetzen und mit Ihrem Wirken die demokratische Kultur im Freistaat Sachsen stärken. Diese können fortlaufend beantragt und je Projekt mit bis zu 10.000 Euro unterstützt werden. Die Projekte sind bis zum 31. Dezember 2022 abzuschließen und müssen den Fördergegenständen sowie Förderzielen der Richtlinie Weltoffenes Sachsen entsprechen. Mehr Informationen

fortlaufend | Förderaufruf: Von den Baseballschlägerjahren bis heute – Kein Raum für rechte Gewalt | Amadeu Antonio Stiftung

Die Amadeu Antonio Stiftung startet eine Förderkampagne gegen rechte Gewalt und unterstützt mit 50.000€ Projekte und Initiativen, die Angsträume aufbrechen und rechte Orte zurückkippen. Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind oder Körperschaften des öffentlichen Rechts können eine Förderung von Reisekosten, Sachmitteln, Honoraren, anteiligen Personalkosten (bis zu 50% Arbeitgeber:innen-Brutto), Versicherungen z.B. Veranstaltungshaftpflichtversicherung für thematisch passende Projekte mit lokalem Bezug beantragen, bei denen die Perspektiven und Bedarfe von Betroffenen bei Projektentwicklung und –durchführung einbezogen werden. Die Höchstfördersumme pro Projekt beträgt 5.000€. Antragsfrist: fortlaufend. Mehr Informationen

fortlaufend | Programmbereich 3b: Modellprojekte zur Stärkung von Teilhabe und Engagement – Ideenfonds | BMI

Im Rahmen des Ideenfonds „Engagement in ländlichen Räumen stärken“ des BMI können regionale Vereine mit maximal 20.000€/Jahr für Honorar- und Sachausgaben ohne Kofinanzierung gefördert werden, die gezielt lokale Impulse zur Demokratiestärkung umsetzen wollen und die aufgrund ihrer Struktur bisher für eine Förderung im Bundesprogramm nicht berücksichtigt werden konnten. Frühestmöglicher Projektstart im Haushaltsjahr 2022 ist der 01.09.2022. Maximale Projektlaufzeit: 1-2 Jahre (max. bis 31.12.2024). Nicht förderfähig sind Einzelmaßnahmen, reine Anschaffungskosten und Personalkosten (ausgenommen: Honorarkosten). Antragsfrist: fortlaufend. Mehr Informationen

Redaktion TolSax

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