Aktuelle Förderfristen Januar bis März 2025

Fördertipps

15.01. | „(K)ein Kunststück – Powersharing im Kulturbetrieb fördern“ | Bildungsstätte Anne Frank

Im Rahmen des Programms „(K)ein Kunststück – Powersharing im Kulturbetrieb fördern“ unterstützt die Bildungsstätte Anne Frank fünf ausgewählte Kultureinrichtungen wie Museen, Theater, Tanzhäuser und Kulturzentren, die ihre Häuser diskriminierungskritischer und zukunftsorientierter verändern wollen. Die Bildungsstätte begleitet dafür fünf ausgewählte Einrichtungen über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren bei dem Prozess und steht mit ihrer langjährigen Expertise beratend und schulend zur Seite. Bei der zweiten Runde des Programms liegt der Schwerpunkt auf der Gleichzeitigkeit und Verschränkungen von Rassismus und Antisemitismus in der Gesellschaft. Das Angebot richtet sich an Institutionen in öffentlicher bzw. freier gemeinnütziger Träger_innenschaft mit institutioneller Förderung und einem regelmäßigen öffentlichen Programm. Laufzeit des Programms: Mitte März 2025 bis Oktober 2026. Bewerbungsfrist: 15. Januar 2025. Mehr Informationen.

17.01. | Interessenbekundung: Projektförderung | Deutsche Postcode Lotterie

Die Deutsche Postcode Lotterie fördert Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt. Die Deutsche Postcode Lotterie unterscheidet drei verschiedene Förderhöhen: bis zu 30.000 € für wirkungsvolle Projekte, die die Bereiche Mensch und Natur umfassen; bis zu 100.000 € für innovative Projekte, die einen ökologisch oder gesellschaftlich wertvollen Mehrwert leisten; bis zu 250.000 € für besonders innovative Projekte mit Vorbildcharakter, die eine signifikante Wirkung und eine entsprechende öffentliche Aufmerksamkeit erzielen und zudem einen ökologischen und gesellschaftlichen Mehrwert leisten. Bei einer erstmaligen Bewerbung mit einer Interessensbekundung sollte ausschließlich eine Förderung bis zu 30.000 € beantragt werden. Die Deutsche Postcode Lotterie fördert ausschließlich rechtsfähige Organisationen, die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind, über einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid verfügen (hierbei gelten ausschließlich die folgenden steuerbegünstigen Zwecke) sowie berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen. Das Projekt muss einen möglichst innovativen Ansatz verfolgen sowie einen Mehrwert für die Gesellschaft und den Planeten leisten. Mehr dazu in den Förderschwerpunkten. Frist Interessenbekundung: 17. Januar 2025. Mehr Informationen

20.01. | Gemeinschaftsfonds | Zukunftswege Ost

Der Gemeinschaftsfonds bietet fortlaufend mit bis zu 5.000 Euro für Aktionen eine Möglichkeit, dass Vorhaben in den drei geförderten Bereichen in ländlichen Räumen Ostdeutschlands zeitnah umgesetzt werden können. Der Gemeinschaftsfonds unterstützt Projekte und Initiativen, die nachweisbar in mindestens einem der drei zentralen Förderbereiche wirken: Austausch und Dialog, Demokratische Kultur und Stärkung der Zivilgesellschaft. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Projekten und Initiativen, die in ländlichen Räumen der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen umgesetzt werden. Einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einer Projektidee kann nur eine gemeinnützige Organisation stellen. Einzelpersonen oder ehrenamtliche Initiativen ohne eigene Rechtsform können über lokale, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen gefördert werden, die in Ihrem Namen Fördermittel beantragen und verwalten. Die Stiftung Bürger für Bürger kann bei der Suche geeigneter Trägerstrukturen vor Ort unterstützen. Die Antragstellung erfolgt digital über das Formular. Nachdem das Formular abgesendet worden ist, erhalten alle Antragstellenden eine Eingangsbestätigung. Antragsfrist: 20.01.2025. Mehr Informationen

29.01. | Förderung | Land in Sicht e.V.

Land in Sicht e.V. fördert gemeinnützige Vereine und Initiativen im ländlichen Raum bzw. in kleinen Städten in Sachsen, die sich für Weltoffenheit, humane, demokratische und soziale Denkweisen engagieren. Für die Durchführung von Projekten im kulturellen und sozialen Bereich können schnell und unbürokratisch Zuschüsse in Höhe von 100 bis 2500 EUR beantragt werden. So sollen beispielsweise auch gezielt Drittmittel-Anteile abgedeckt werden, die besagten Initiativen bei der Beantragung öffentlicher Gelder häufig fehlen. Die Höhe der Förderung soll im Regelfall nicht mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten und im Einzelfall höchstens 2500 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen. Im Regelfall nicht förderfähig sind Personalkostenzuschüsse sowie Sachkostenzuschüsse zum Betrieb von Vereinsräumen. Anträge können jederzeit eingesandt werden. Auch wenn eine Antragsstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn empfohlen wird, sind bereits laufende Projekte nicht von einer Förderung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen werden auch jenseits des regulären Vergaberhythmus Fördergelder vergeben, wenn z.B. ein akuter Fördernotfall vorliegt. In dem Fall bittet der Verein um eine E-Mail. Nächste Antragsfrist: 29. Januar 2025. Mehr Informationen

31.01. | „Start2Act“ | Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)

Das Förderprogramm „Start2Act“ ermöglicht Trägern und Vereinen der Kulturellen Bildung Präventionsprojekte durchzuführen, um sichere Orte zu werden, in denen Kinder und Jugendliche umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind. Im Programm „Start2Act“ werden folgende Projekttypen gefördert: Impulsprojekt (bis 2.000 Euro), Expertiseprojekt (bis 8.000 Euro) und Entwicklungsprojekt. Die Projekte müssen (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren. Ziel der Förderung ist es, im Feld der Kulturellen Bildung Strukturen des Kinderschutzes zu implementieren oder zu stärken. Gefördert werden Projekte von Trägern der Kulturellen Bildung, die zum Beispiel in den Bereichen Bildende Kunst, Literatur, Medien, Museum, Musik, Spiel, Tanz, Theater und Zirkus aktiv sind. Für Fragen zur Einordnung von Trägern als Träger der Kulturellen Bildung steht das Team von Start2Act gern zur Beratung bereit. Antragsfrist Impulsprojekt: mind. 6 Wochen vor dem geplantem Projektstart. Die Förderung für ein Impulsprojekt kann jederzeit beantragt werden, bis das Fördervolumen aufgebraucht ist. Antragsfrist Expertiseprojekt: 31. Januar 2025. Mehr Informationen

fortlaufend | Projektförderung | anstiftung

Die anstiftung fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören urbane Gemeinschaftsgärten wie Interkulturelle GärtenOffene WerkstättenReparatur-Initiativen, Open-Source-Projekte ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Die anstiftung unterstützt zivilgesellschaftliches Engagement. Sie folgt damit einer Perspektive, die aufs Selbermachen als kollektive Praxis vieler setzt und die eine dezidiert kritische Haltung zu den (spät)modernen Konsumregimen einnimmt. Förderanträge werden formlos entgegengenommen, denn die Projekte sollen (im Sinne der Satzung) wirken statt Formularberge bearbeitet werden. Trotzdem müssen gewisse Voraussetzungen bestehen, z.B. können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden. Welche weiteren Richtlinien zu beachten sind, kann je nach Praxisbereich (Offene Werkstätten oder Gemeinschaftsgärten) hier nachgelesen werden. Mehr Informationen

fortlaufend | Projektförderung | hertie Stiftung

Die Hertie-Stiftung richtet ihre Tätigkeit innerhalb ihrer in der Stiftungsverfassung festgelegten Förderbereiche aus: Erziehung zur Demokratie, Förderung neurowissenschaftlicher Erkenntnisse und Europäische Integration. Innovativen, modellhaften Projektideen möchte die Stiftung nicht mit bürokratischen Hürden begegnen. Daher verzichtet die Stiftung auf Antragsformulare und Antragsfristen. Statt dessen wird um eine formlose schriftliche Projektskizze gebeten. Die Mittel werden zweckgebunden, grundsätzlich in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses vergeben. Die Gewährung allgemeiner, nicht spezifizierter Zuschüsse ist ausgeschlossen. Fördermittel können in der Regel nur an Institutionen und Einrichtungen vergeben werden, jedoch nicht an Einzelpersonen. Die Institution bzw. Einrichtung sollte ihren Sitz oder eine Betriebsstätte, mindestens jedoch einen Vertreter, in der Europäischen Union haben. Es können Personal-, Sach- und Reisemittel beantragt werden. Mehr Informationen

Redaktion TolSax

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