Aktuelle Förderfristen Januar bis März 2025

Fördertipps

13.01. | MITEINANDER REDEN 2025 | Bundeszentrale für politische Bildung

Im Förderzeitraum vom 01.02.2025 – 31.10.2025 unterstützt die BpB vielfältige, bunte und innovative Formatideen, die zur Stärkung von gegenseitiger Toleranz und zur konstruktiven Mitgestaltung ländlicher Lebenswelten anregen wollen. Das Programm richtet sich an Einzelpersonen, Bildungs- und Kulturträger, Vereine, Initiativen, Netzwerke, Bürgermeister:innen, Kommunalvertreter:innen, Ortsvorsteher:innen, Gemeindeverbände und -kooperationen sowie Unternehmen, die aus ländlichen Regionen, Dörfern, Städten und Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohner_innen kommen. Projektmaßnahmen oder Vorhaben, die bereits durch andere Bundesprogramme gefördert werden, sind von einer Förderung durch MITEINANDER REDEN ausgeschlossen. Die Förderhöhe beträgt 8.000 Euro. Gefördert werden Honorarkosten für Projektmanagement, Moderation, Referent_innen oder Künstler_innen sowie Beratung. Außerdem können Sachmittel zur Umsetzung, Technik, Öffentlichkeitsarbeit und Reisekosten (ohne Tagegeld) finanziert werden. Das Projekt erhält eine 100%ige Vollfinanzierung ohne Eigenmittel. Bewerbungsfrist: 13.01.2025. Mehr Informationen

15.01. | „(K)ein Kunststück – Powersharing im Kulturbetrieb fördern“ | Bildungsstätte Anne Frank

Im Rahmen des Programms „(K)ein Kunststück – Powersharing im Kulturbetrieb fördern“ unterstützt die Bildungsstätte Anne Frank fünf ausgewählte Kultureinrichtungen wie Museen, Theater, Tanzhäuser und Kulturzentren, die ihre Häuser diskriminierungskritischer und zukunftsorientierter verändern wollen. Die Bildungsstätte begleitet dafür fünf ausgewählte Einrichtungen über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren bei dem Prozess und steht mit ihrer langjährigen Expertise beratend und schulend zur Seite. Bei der zweiten Runde des Programms liegt der Schwerpunkt auf der Gleichzeitigkeit und Verschränkungen von Rassismus und Antisemitismus in der Gesellschaft. Das Angebot richtet sich an Institutionen in öffentlicher bzw. freier gemeinnütziger Träger_innenschaft mit institutioneller Förderung und einem regelmäßigen öffentlichen Programm. Laufzeit des Programms: Mitte März 2025 bis Oktober 2026. Bewerbungsfrist: 15. Januar 2025. Mehr Informationen.

17.01. | Interessenbekundung: Projektförderung | Deutsche Postcode Lotterie

Die Deutsche Postcode Lotterie fördert Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt. Die Deutsche Postcode Lotterie unterscheidet drei verschiedene Förderhöhen: bis zu 30.000 € für wirkungsvolle Projekte, die die Bereiche Mensch und Natur umfassen; bis zu 100.000 € für innovative Projekte, die einen ökologisch oder gesellschaftlich wertvollen Mehrwert leisten; bis zu 250.000 € für besonders innovative Projekte mit Vorbildcharakter, die eine signifikante Wirkung und eine entsprechende öffentliche Aufmerksamkeit erzielen und zudem einen ökologischen und gesellschaftlichen Mehrwert leisten. Bei einer erstmaligen Bewerbung mit einer Interessensbekundung sollte ausschließlich eine Förderung bis zu 30.000 € beantragt werden. Die Deutsche Postcode Lotterie fördert ausschließlich rechtsfähige Organisationen, die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind, über einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid verfügen (hierbei gelten ausschließlich die folgenden steuerbegünstigen Zwecke) sowie berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen. Das Projekt muss einen möglichst innovativen Ansatz verfolgen sowie einen Mehrwert für die Gesellschaft und den Planeten leisten. Mehr dazu in den Förderschwerpunkten. Frist Interessenbekundung: 17. Januar 2025. Mehr Informationen

20.01. | Gemeinschaftsfonds | Zukunftswege Ost

Der Gemeinschaftsfonds bietet fortlaufend mit bis zu 5.000 Euro für Aktionen eine Möglichkeit, dass Vorhaben in den drei geförderten Bereichen in ländlichen Räumen Ostdeutschlands zeitnah umgesetzt werden können. Der Gemeinschaftsfonds unterstützt Projekte und Initiativen, die nachweisbar in mindestens einem der drei zentralen Förderbereiche wirken: Austausch und Dialog, Demokratische Kultur und Stärkung der Zivilgesellschaft. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Projekten und Initiativen, die in ländlichen Räumen der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen umgesetzt werden. Einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einer Projektidee kann nur eine gemeinnützige Organisation stellen. Einzelpersonen oder ehrenamtliche Initiativen ohne eigene Rechtsform können über lokale, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen gefördert werden, die in Ihrem Namen Fördermittel beantragen und verwalten. Die Stiftung Bürger für Bürger kann bei der Suche geeigneter Trägerstrukturen vor Ort unterstützen. Die Antragstellung erfolgt digital über das Formular. Nachdem das Formular abgesendet worden ist, erhalten alle Antragstellenden eine Eingangsbestätigung. Antragsfrist: 20.01.2025. Mehr Informationen

29.01. | Förderung | Land in Sicht e.V.

Land in Sicht e.V. fördert gemeinnützige Vereine und Initiativen im ländlichen Raum bzw. in kleinen Städten in Sachsen, die sich für Weltoffenheit, humane, demokratische und soziale Denkweisen engagieren. Für die Durchführung von Projekten im kulturellen und sozialen Bereich können schnell und unbürokratisch Zuschüsse in Höhe von 100 bis 2500 EUR beantragt werden. So sollen beispielsweise auch gezielt Drittmittel-Anteile abgedeckt werden, die besagten Initiativen bei der Beantragung öffentlicher Gelder häufig fehlen. Die Höhe der Förderung soll im Regelfall nicht mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten und im Einzelfall höchstens 2500 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen. Im Regelfall nicht förderfähig sind Personalkostenzuschüsse sowie Sachkostenzuschüsse zum Betrieb von Vereinsräumen. Anträge können jederzeit eingesandt werden. Auch wenn eine Antragsstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn empfohlen wird, sind bereits laufende Projekte nicht von einer Förderung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen werden auch jenseits des regulären Vergaberhythmus Fördergelder vergeben, wenn z.B. ein akuter Fördernotfall vorliegt. In dem Fall bittet der Verein um eine E-Mail. Nächste Antragsfrist: 29. Januar 2025. Mehr Informationen

31.01. | MUT-Stipendium | Radikale Töchter gUG

Du willst ins politische Handeln kommen, weißt aber nicht genau wie? Du willst Banden bilden, um gemeinsam etwas zu bewegen? Du hast Lust, Aktionskunst auszuprobieren und eine eigene öffentlichkeitswirksame Kunstaktion umzusetzen? Dann ist das Stipendium genau das richtige für dich! Du wirst mit den Radikalen Töctern und deinen potenziellen Kompliz_innen 8 Wochenenden (2025/2026) verbringen, an denen ihr in deine Themen und die Aktionskunst eintaucht und gemeinsam ins politische und künstlerische Handeln kommt. Voraussetzungen: Du bist mind. 16 und max. 29 Jahre alt und lebst in Thüringen, Sachsen oder Brandenburg. Bewirb dich jetzt! Du hast schon eine Bande? Toll! Dann bewerbt euch gerne gemeinsam als Team (max. 4 Personen)! Sende bis zum 31.01.2025 um 23.59 Uhr eine schriftliche Bewerbung (maximal 2 Seiten) ODER eine Voice-Message (maximal 4 Minuten) ODER ein Video (maximal 4 Minuten). Dateigröße max. 100 MB. Hier geht es zum Bewerbungsformular. Mehr Informationen

31.01. | „Start2Act“ | Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)

Das Förderprogramm „Start2Act“ ermöglicht Trägern und Vereinen der Kulturellen Bildung Präventionsprojekte durchzuführen, um sichere Orte zu werden, in denen Kinder und Jugendliche umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind. Im Programm „Start2Act“ werden folgende Projekttypen gefördert: Impulsprojekt (bis 2.000 Euro), Expertiseprojekt (bis 8.000 Euro) und Entwicklungsprojekt. Die Projekte müssen (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren. Ziel der Förderung ist es, im Feld der Kulturellen Bildung Strukturen des Kinderschutzes zu implementieren oder zu stärken. Gefördert werden Projekte von Trägern der Kulturellen Bildung, die zum Beispiel in den Bereichen Bildende Kunst, Literatur, Medien, Museum, Musik, Spiel, Tanz, Theater und Zirkus aktiv sind. Für Fragen zur Einordnung von Trägern als Träger der Kulturellen Bildung steht das Team von Start2Act gern zur Beratung bereit. Antragsfrist Impulsprojekt: mind. 6 Wochen vor dem geplantem Projektstart. Die Förderung für ein Impulsprojekt kann jederzeit beantragt werden, bis das Fördervolumen aufgebraucht ist. Antragsfrist Expertiseprojekt: 31. Januar 2025. Mehr Informationen

14.02. | LOKAL – Programm für Kultur und Engagement | Kulturstiftung des Bundes

Mit dem Programm LOKAL fördert die Kulturstiftung des Bundes Kulturvereine und Kulturinstitutionen in Städten unter 100.000 Einwohner_innen, die sich bereits aktiv für vielfaltsorientierte Partizipationsprozesse und ein soziales Miteinander vor Ort einsetzen und die im Hinblick auf lokal verschärfte Polarisierungsprozesse zunehmend herausgefordert sind. Ziel der Förderung ist, dass sich die geförderten Kultureinrichtungen und -vereine über vier Jahre vor Ort lokale Partner suchen, mit ihnen sowie Künstlerinnen und Künstlern und den Menschen im Ort künstlerische Projekte entwickeln, gesellschaftliche Themen debattieren und ein soziales Miteinander organisieren. Die partizipativ-künstlerischen Projekte werden im Programm gemeinsam mit den Partnern vor Ort entwickelt. Im ersten Jahr der Förderung finden zunächst eine vertiefte Recherche zur Situation vor Ort statt sowie die Suche nach geeigneten regionalen Partnern, die gemeinsame Zieldefinition und die Entwicklung erster gemeinsamer Projektideen. In der darauffolgenden ca. dreijährigen Umsetzungsphase werden die Partnerschaften vor Ort aufgebaut und vertieft und gemeinsam künstlerische Projekte geplant und umgesetzt. Für die Antragsstellung muss zunächst nur das Online-Formular, das Anlage zum Antrag und ein Kosten- und Finanzierungsplan bis zum 14. Februar 2025 eingereicht werden. Förderfähig sind Kultureinrichtungen mit und ohne Haus wie Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater, Bibliotheken, Kulturhäuser oder Museen, die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen – mit nachweisbarem Schwerpunkt in einer Stadt oder Gemeinde unter 100.000 Einwohner_innen. Die antragstellenden Kultureinrichtungen und -vereine müssen ihren Sitz in Deutschland haben und als öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft organisiert sein. Antragsfrist: 14.02.2025. Mehr Informationen

28.02. | Dialog fördern – Demokratie stärken | Deutsche Bahn Stiftung

Unter dem Leitgedanken Verstehen, ohne einverstanden zu sein  fördert die Deutsche Bahn Stiftung 2025 gemeinnützige Organisationen, die Menschen mit unterschiedlichen politischen Einstellungen, Erfahrungen und Zielen zusammenbringen. Die gesamte Fördersumme beträgt 200.000 € für ca. 10 bis 15 gemeinnützige Projekte. Ziel ist es, einen gleichberechtigten Dialog zu ermöglichen und Bürger_innen zu demokratischer Mitverantwortung zu motivieren. Gefördert werden Projekte, die durch zielgerichtete Ansätze überzeugen, wie Menschen mit unterschiedlichen politischen Einstellungen erreicht werden können, ein neutrales Umfeld schaffen, in dem die Zielgruppen konstruktiv auf Augenhöhe diskutieren können, gegenseitiges Verständnis und Toleranz zum Ziel haben und sich an Jugendliche (ab 16 Jahren) und Erwachsene mit unterschiedlichen politischen Meinungen und Erfahrungen richten (Zielgruppe). Die Arbeit der antragstellenden Organisation muss den Zielen und Wertvorstellungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen entsprechen und weltanschaulich und politisch offen sein. Projekte in ländlichen Regionen bzw. der Einbezug von Menschen aus ländlichen Regionen sind besonders erwünscht. Die Einbindung von ehrenamtlichem Engagement ist erwünscht. Spendenempfänger muss eine gemeinnützige Organisation nach deutschem Recht sein. Voraussetzung für die Förderung ist die anerkannte Gemeinnützigkeit. Projekte werden nicht rückwirkend gefördert (Projektstart: 2025; Projektende: vor 31.12.2026). Durchführungsort muss Deutschland sein. Nutzt das Onlineportal für die Bewerbung. Mehr Informationen

01.03. | Projektförderung | Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. Mit einem Fördervolumen von rund 3,6 Millionen Euro pro Jahr ist die Projektförderung der größte Förderbereich der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen. Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Die Vorhaben sind in der Regel im Freistaat Sachsen zu realisieren. Die Kulturstiftung fördert in der Regel maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben eines Projektes. Mögliche Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Mehr Informationen

05.03. | Gemeinschaftsfonds | Zukunftswege Ost

Mit dem Gemeinschaftsfonds sollen Menschen ermutigt und finanziell unterstützt werden, die sich in Ostdeutschland aktiv vor Ort für ein gesellschaftliches Miteinander und ein respektvolles Zusammenleben einsetzen oder einsetzen möchten. Der Gemeinschaftsfonds bietet fortlaufend mit bis zu 5.000 Euro für Mikroprojekte eine Möglichkeit, dass Vorhaben in den drei geförderten Bereichen in ländlichen Räumen Ostdeutschlands zeitnah umgesetzt werden können. Langfristig soll der Fonds mit weiteren Partner_innen schrittweise ausgebaut werden und so auch strukturelle Förderung ermöglichen. Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Initiativen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Sie müssen über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen. Initiativen ohne eigene Rechtsform können über lokale, gemeinnützige Vereine einreichen. Das zivilgesellschaftliche Engagement der Antragsteller_innen für die Gleichwertigkeit aller Menschen und demokratische Grundwerte ist Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Fonds. Parteipolitische Aktivitäten sind von der Förderung ausgeschlossen. Organisationen mit Sitz in Berlin sind nicht antragsberechtigt. Einreichungen sind ausschließlich über das digitale Antragsformular möglich. Mehr Informationen

05.03. | Preis für soziales und sozialpolitisches Engagement | David-Schmidt-Preis 2025

Gesucht werden Aktionen, Engagement oder Ideen, die sich auf kreativ-künstlerische, provokativ-politische und emanzipatorisch-partizipative Art und Weise dafür einsetzen, dass die Welt im Großen oder im Kleinen gerechter und besser wird. Die Welt heißt hier erst einmal Sachsen und ehrenamtliches Engagement. Der David-Schmidt-Preis wird in verschiedenen Kategorien verliehen: 500 € für eine Initiative, Verein, Gruppe | 500 € für eine Einzelperson | 250 € für „Young Talents“ Sonderpreis des Noteingang e. V. für Projekte im kulturellen / künstlerischen Bereich, die maßgeblich durch U20 Menschen durchgeführt werden |  250 € „Mutmacher:innen-Sonderpreis“ von Martin Dulig. Die Jury des David-Schmidt-Preises freut sich auf Bewerbungen und Vorschläge bis zum 05.03.2025. Direkt zur Ausschreibung und zum Bewerbungsformular. Mehr Informationen

17.03. | Wettbewerb „Land und Leute“ | Wüstenrot Stiftung

Der sechste Wettbewerb „Land und Leute“ sucht „Mehr Orte für Viele“. Ein lebendiges Dorfleben braucht soziale Treffpunkte und eine lebendige Ortsmitte. Hier kreuzen sich die täglichen Wege – im Dorfladen, auf dem Marktplatz oder in der Eisdiele grüßt man sich, tauscht Neuigkeiten aus und kommt ins Gespräch. Beiläufige Begegnungen stärken das Wir-Gefühl und bilden den sozialen Kitt, der eine Gemeinschaft zusammenhält. Der Wettbewerb will eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze und Projekte aufspüren, die Ideen dahinter veranschaulichen und diese mithilfe von Publikationen, einer interaktiven Website und einer Wanderausstellung Interessierten und potenziellen Nachahmer:innen zugänglich machen. Bewerben können sich Engagierte und Initiativen aus ländlich geprägten Dörfern, Ortsteilen und Kleinstädten mit bis zu 10.000 Einwohner_innen. Der Wettbewerb ist offen für Teilnehmer_innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Eingereicht werden können verschiedene Formen von Angeboten, Konzepten und Beispielen, unabhängig davon, wer die Trägerschaft übernimmt. Den Beitrag könnt Ihr ausschließlich über die Website einreichen. Als Gesamtpreissumme stehen 50.000 Euro zur Verfügung. Vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung der Jury verteilt sich die Preissumme auf verschiedene Prämierungen. Mehr Informationen

20.03. | Aktionstopf | MONOM Stiftung

Gemeinnützige Vereine oder andere gemeinnützige Institutionen sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem gemeinnützigen Verein können Geld aus dem Aktionstopf beantragen. Gefördert werden Vorhaben, die sich kritisch mit der Gesellschaft auseinandersetzen, sich mit Antisemitismus, Sexismus, Rassismus und anderen Ideologien der Ungleichheit beschäftigen oder Projekte, die die Shoah oder den Nationalsozialismus thematisieren. Dies können Veranstaltungen, Öffentlichkeitskampagnen, Publikationen und andere Aktionen sein. Eine Teilfinanzierung kann beantragt werden, d.h. die Förderung der MONOM Stiftung kann Teil eines größeren Projektes sein, bei dem schon andere Mittel bewilligt wurden und dort auch für den Eigenanteil verwendet werden. Vereine, deren Arbeitsschwerpunkte Ideologien der Ungleichheit oder die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus sind, und Einrichtungen, die sich erkennbar im Alltag gegen Diskriminierungen engagieren, werden vorrangig berücksichtigt. Bitte füllt das Antragsformular aus und haltet euch an die Vorgaben aus dieser Ausschreibung. Die Maximalförderung pro Projekt beträgt 5.000 €. Mehr Informationen

31.03. | Thema des Jahres | Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds

Nie wieder Krieg, nie wieder Nationalsozialismus, nie wieder Holocaust! Dieses Credo erfährt angesichts der derzeitigen Konflikte eine neue Aktualität. Der Fonds möchte Menschen aus beiden Ländern anregen, diesen wichtigen Meilenstein der europäischen Geschichte gemeinsam zu feiern und zu reflektieren und sich auch in ihrem aktuellen Handeln von dem Wertekonsens des ‚Nie wieder’ leiten zu lassen. Gefördert werden können gemeinsame Vorhaben, die sich folgenden Themenschwerpunkten widmen: moderne Ansätze und Strategien in der historisch-politischen Bildung mit Fokus auf Jugend wie auch breitere Öffentlichkeit; Jubiläum des Kriegsendes und der Befreiung vom Nationalsozialismus 1945; gemeinsame Pflege von Gedenkorten und gemeinsame Gedenkveranstaltungen; Kampf gegen Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Nationalismus. Bei Projekten zum Thema des Jahres kann der beantragte Zuschuss anstelle der sonst üblichen 50 % bis zu 70 % der Gesamtkosten betragen. Bitte sprecht das Vorhaben im Rahmen des Jahresthemas vorab mit dem Fonds ab. Voraussetzung für die Durchführung ihres Projekts ist ein Projektpartner aus dem jeweils anderen Land. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal. Mehr Informationen

31.03. | Themenfonds Kinderpolitik | Deutsches Kinderhilfswerk

Über den Themenfonds “Kinderpolitik“ fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte für Kinder und Jugendliche, die ihnen ihre Rechte vermitteln und ihnen dabei helfen, ihr Recht auf Mitbestimmung einzufordern. Wichtig ist außerdem, dass die beteiligten Kinder und Jugendlichen im Projekt möglichst stark beteiligt werden: von der Projektplanung bis zur Projektumsetzung. Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; ebenso operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten. Es können bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Der Antrag kann direkt über die Förderdatenbank  gestellt werden. Bitte vorher die Förderrichtlinien lesen, um zu erfahren, ob der Fonds für Ihr Vorhaben geeignet ist. Mehr Informationen

31.03. | Themenfonds Medienkompetenz | Deutsches Kinderhilfswerk

Über den Themenfonds “Medienkompetenz“ fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte für Kinder und Jugendliche, in denen sie lernen, Medien sicher und kritisch zu nutzen. Zum Beispiel, um sich zu informieren, auf ihre Belange aufmerksam zu machen oder in der digitalen Welt teilzuhaben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die beteiligten Kinder und Jugendlichen im Projekt möglichst stark beteiligt werden: von der Projektplanung bis zur Projektumsetzung. Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; ebenso operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten. Es können bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Der Antrag kann direkt über die Förderdatenbank  gestellt werden. Bitte vorher die Förderrichtlinien lesen, um zu erfahren, ob der Fonds für Ihr Vorhaben geeignet ist. Mehr Informationen

31.03. | Spurensuche | Sächsische Jugendstiftung

Es ist wieder soweit! „Spurensuche“ fördert 2025 erneut bis zu 15 Projekte der Jugendgeschichtsarbeit! Unterstützt und begleitet werden jedes Jahr Projektgruppen, die sich auf historische Forschungsreise begeben und die Geschichte ihres Ortes beleuchten. „Spurensuche“ ermöglicht es den Jugendlichen die Geschichte in ihrem Ort aufzudecken und den Menschen fast Vergessenes in Erinnerung bringen! Im Laufe des Projektjahres trefft sie andere Spurensucher_innen und zeigen am Ende die entstandenen Ergebnisse auf den Jugendgeschichtstagen. Teilnehmen können Jugendgruppen aus Sachsen, hauptsächlich im Alter von 12 bis 18 Jahren. Projektträger sind Träger der Jugendarbeit. In Ausnahmefällen können auch Vereine, Kirchgemeinden sowie Stadt- und Gemeindeverwaltungen Träger sein. Schulen sind nicht antragsberechtigt, aber z. B. ihre Fördervereine – vorausgesetzt, das Projekt ist außerschulisch. Projekt werden mit bis zu 1.800 Euro gefördert. Projektzeitraum und wichtige Termine (Teilnahmepflicht). Die Bewerbung erfolgt über das Antragsformular. Weitere Informationen

31.03. | Memorails | Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und Stiftung EVZ

Das Förderprogramm MemoRails der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Stiftung EVZ richtet sich an zivilgesellschaftliche Initiativen in Deutschland, die auf kreative und zeitgemäße Art und Weise an die Verbrechen des NS-Regimes und ihre Folgen an Bahnhöfen in Deutschland erinnern. Ziel ist es, Bahnhöfe als Orte der NS-Verfolgung sichtbar zu machen, Geschichten von Verfolgten, aber auch von Täter:innen zu recherchieren und mit verschiedenen Gedenk- und Veranstaltungsformaten, jeweils abgestimmt auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort, im Bahnhofsumfeld, an sie zu erinnern. Die lokale Bevölkerung soll in die Erinnerungsarbeit einbezogen werden. Projektanträge können von gemeinnützigen, rechtsfähigen Trägerorganisationen mit Sitz in Deutschland eingereicht werden. Antragsteller können zum Beispiel sein: Geschichtsvereine, Träger der historisch-politischen Bildung, Gedenkstätten, künstlerische Kollektive, Kultureinrichtungen, Initiativen der Jugendarbeit, Selbstorganisationen, queere oder inklusionsfördernde Initiativen, Träger der Aus- und Fortbildung im öffentlichen Bereich. Privatpersonen sind nicht antragsfähig. Die Antragsumme muss zwischen 20.000 und 70.000 Euro liegen und richtet sich nach Umfang und Format des geplanten Projekts.  Bitte reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bestehend aus Antragsformular mit Anlagen und dem Kostenplan per E-Mail an memorails@stiftung-evz.de bis zum 31.03.2025 bis 23:59 Uhr ein. Weitere Informationen

fortlaufend | Mikroprojektefonds | House of Resources Dresden

Ihr habt eine Idee für ein Projekt, aber euch fehlen die finanziellen Mittel? Das House of Resources hilft euch! Über den Mikroprojektefonds werden kleine Projekte unterstützt. Es können Projekte finanziert werden, die das Miteinander fördern und bei denen Menschen aus verschiedenen Ländern zusammenkommen und sich austauschen. Die Projekte können in Dresden oder den Landkreisen Meißen, Mittelsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge stattfinden. Ihr könnt bis zu 500 Euro für euer Projekt beantragen. Projekte können frühestens ab dem 15. Februar 2025 starten. Eure Anträge könnt ihr jederzeit einreichen – bitte aber mindestens 3 Wochen vor Projektstart. Migrant_innenorganisationen, kleine Vereine und Initiativen aus dem Bereich der Migrationsarbeit können Anträge stellen. Wichtig: Damit ihr eine Förderung beantragen könnt, müsst ihr vorher ein Beratungsgespräch mit dem HOR führen oder an dem Workshop „Antragswerkstatt“ teilnehmen. Hier könnt ihr euch für die nächste Antragswerkstatt anmelden. Zusätzlich wird das Starterpaket angeboten. Damit werden neue Organisationen, die von Migrant_innen gegründet werden, mit bis zu 300 Euro unterstützt. Das Starterpaket hilft besonders beim Aufbau und der Gründung. Der Mikroprojektefonds ist speziell für ehrenamtliche Organisationen gedacht, die wenig oder keine Erfahrung mit Förderanträgen haben. Mehr Informationen

fortlaufend | Förderfonds Gegenwind 2025 | Amadeu Antonio Stiftung

Es braucht Projekte, die bewährte und neue Wege gehen, um die Werte des Grundgesetzes zu verteidigen und Solidarität zu praktizieren, indem sie Menschen schützen und unterstützen, die benachteiligt, ausgegrenzt und bedroht werden. Es braucht Initiativen, die gegen Rassismus, Antisemitismus, Antifeminismus und Behindertenfeindlichkeit aufstehen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und Krisen solidarisch bewältigen. Deshalb hat die AAS 2024 den Gegenwind – Förderfonds ins Leben gerufen. Der Schwerpunkt der Förderung sind die ostdeutschen Bundesländer. Aber auch Projekte aus kleinstädtischen und ländlichen Räumen in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland sind 2025 zur Antragsstellung eingeladen. Projekte können mit bis zu 2.500 Euro (im Ausnahmefalle bis zu 5.000 Euro) gefördert werden. Anträge werde fortlaufend angenommen. Die Bearbeitungszeit beträgt circa 6 Wochen. Für den Förderantrag nutzt bitte das Antragsformular und schickt den Antrag an foerderung@amadeu-antonio-stiftung.de mit dem Betreff Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland. Anträge können über das gesamte Jahr 2025 hinweg gestellt werden, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Die Projekte müssen 2025 begonnen werden. Es gelten die allgemeinen Förderkriterien sowie alle Details zur Antragstellung. Mehr Informationen

fortlaufend | Mikroförderprogramm | DSEE

Kleines Geld für große Wirkung. Mit dem Mikroförderprogramm Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen dabei, Nachwuchs für Engagement zu gewinnen. Damit sollen die Strukturen für Engagement und Ehrenamt gestärkt werden. Antragsberechtigt sind: juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind (z. B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften); juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt. Achtung: Es gilt das Verbot der Doppelförderung. Das bedeutet, dass Maßnahmen nach der Richtlinie der DSEE nicht gefördert werden können, wenn für diese auch andere Förderprogramme der Europäischen Union (EU), des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden. Das Projektende ist einheitlich für alle geförderten Projekte der 31. Dezember des laufenden Jahres. Projekte werden mit maximal 1.500 Euro gefördert. Die Anteilsfinanzierung erfolgt in Höhe von maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Im Rahmen des Förderprogramms können Sachausgaben sowie Honorarausgaben gefördert werden, die für das Erreichen des Projektziels notwendig und angemessen sind. Die Antragstellung erfolgt über das digitalen Fördersystem der DSEE. Mehr Informationen

fortlaufend | Projektförderung | anstiftung

Die anstiftung fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören urbane Gemeinschaftsgärten wie Interkulturelle GärtenOffene WerkstättenReparatur-Initiativen, Open-Source-Projekte ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Die anstiftung unterstützt zivilgesellschaftliches Engagement. Sie folgt damit einer Perspektive, die aufs Selbermachen als kollektive Praxis vieler setzt und die eine dezidiert kritische Haltung zu den (spät)modernen Konsumregimen einnimmt. Förderanträge werden formlos entgegengenommen, denn die Projekte sollen (im Sinne der Satzung) wirken statt Formularberge bearbeitet werden. Trotzdem müssen gewisse Voraussetzungen bestehen, z.B. können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden. Welche weiteren Richtlinien zu beachten sind, kann je nach Praxisbereich (Offene Werkstätten oder Gemeinschaftsgärten) hier nachgelesen werden. Mehr Informationen

fortlaufend | Projektförderung | hertie Stiftung

Die Hertie-Stiftung richtet ihre Tätigkeit innerhalb ihrer in der Stiftungsverfassung festgelegten Förderbereiche aus: Erziehung zur Demokratie, Förderung neurowissenschaftlicher Erkenntnisse und Europäische Integration. Innovativen, modellhaften Projektideen möchte die Stiftung nicht mit bürokratischen Hürden begegnen. Daher verzichtet die Stiftung auf Antragsformulare und Antragsfristen. Statt dessen wird um eine formlose schriftliche Projektskizze gebeten. Die Mittel werden zweckgebunden, grundsätzlich in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses vergeben. Die Gewährung allgemeiner, nicht spezifizierter Zuschüsse ist ausgeschlossen. Fördermittel können in der Regel nur an Institutionen und Einrichtungen vergeben werden, jedoch nicht an Einzelpersonen. Die Institution bzw. Einrichtung sollte ihren Sitz oder eine Betriebsstätte, mindestens jedoch einen Vertreter, in der Europäischen Union haben. Es können Personal-, Sach- und Reisemittel beantragt werden. Mehr Informationen

fortlaufend | Projektförderung | Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung

Die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung unterstützt Projekte, die geeignet sind, die Völkerverständigung zu fördern, Rechtsextremismus, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und daraus motivierte Gewalt in Deutschland entgegenzuwirken. Zielgruppe der Förderung sind Kinder und Jugendliche. Zielgebiet der Förderung sind die Neuen Bundesländer und Berlin. Die Stiftung fördert insbesondere innovative Projekte im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich und Jugendaustauschprojekte, vorwiegend mit den östlichen Nachbarländern Europas und Israel. Die Projekte sollten nachhaltig angelegt sein. Zuwendungsempfänger können in der Regel nur juristische Personen oder rechtsfähige Vereine sein. Die Stiftung bietet keine Vollfinanzierung an. Es muss mindestens ein weiterer Fördergeldgeber oder ein entsprechender Eigenanteil vorliegen. Anträge sind ausschließlich mit dem Onlineformular an die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung zu richten. Dem Projektantrag sind ein Nachweis der Gemeinnützigkeit und bei Vereinen die Satzung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 2-3 Monate vor Projektbeginn der Stiftung vorliegen muss. Mehr Informationen

fortlaufend | Sonderfonds Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien | Deutsches Kinderhilfswerk

Über den Sonderfonds Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien werde deutschlandweit Projekte, die geflüchteten Kindern das Ankommen in Deutschland erleichtern, unterstützt. Zum Beispiel Sprachkurse, Kunst-Therapien, die helfen, die Ereignisse der Flucht zu erarbeiten sowie Asuflüge, um ihre neue Umgebung kennenzulernen. Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen. In der Regel stehen bis zu 5.000 Euro pro Antrag zur Verfügung. Folgeanträge sind möglich. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Anträge können direkt über die Förderdatenbank  gestellt werden. Bitte vorher die Förderrichtlinien  lesen, um zu erfahren, ob der Fonds für das Vorhaben geeignet ist. Mehr Informationen

Redaktion TolSax

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