Aktuelle Förderfristen Januar bis März 2023
Wir haben ein paar aktuelle Fördertipps und Preisausschreiben bis März 2023 für Euch zusammengestellt.
15.01. | Deutscher Kinder- und Jugendpreis 2023 | Deutsches Kinderhilfswerk
Das Deutsche Kinderhilfswerk zeichnet mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis 2023 Projekte aus, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken.Der Preis wird in den Kategorien „Solidarisches Miteinander“, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur vergeben. Die Gewinner:innen des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird. Bewerbungsschluss: 15. Januar 2023. Mehr Informationen
31.01. | Integrative Maßnahmen – Teil 1 | Sächsische Aufbaubank SAB
Das Landesprogramm „Integrative Maßnahmen“ fördert Projekte, die zur gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens beitragen, „Hilfe zur Selbsthilfe“ geben, zum Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit beitragen und den gesell-schaftlichen Zusammenhalt stärken. Im ersten Teil liegt der Fokus auf Projekten, die den Dialog und das Zusammenleben zwischen Zugewanderten und einheimischer Bevölkerung aufbauen beziehungsweise stärken. Projektträger sind hauptsächlich gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Wohlfahrtspflege. Nächste Antragsfrist: 31. Januar 2023. Mehr Informationen
17.02. | Ferry Porsche Challenge 2023. 1 Million Euro für kulturelle Teilhabe | Ferry-Porsche-Stiftung
Mit insgesamt einer Million Euro unterstützt die Ferry-Porsche-Stiftung 50 Kulturprojekte, die sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung entgegenwirken und die zentralen Fördergrundsätze der Stiftung erfüllen. Unter den 50 Förderungen gibt es drei erste Plätze mit je 75.000 Euro, sechs zweite Plätze mit je 50.000 Euro und neun dritte Plätze mit je 25.000 Euro. Alle Nominierten haben außerdem die Chance auf zwei mit 50.000 Euro dotierte Sonderpreise. Die übrigen der 30 Finalisten erhalten Förderungen in Höhe von jeweils 10.000 Euro. Zudem unterstützt die Stiftung 20 nicht nominierte Projektideen mit Anschubpreisen über je 2.500 Euro. Teilnehmen können kleine und große gemeinnützige Organisationen und Vereine aus Baden-Württemberg und Sachsen. Bewerbungsfrist: 17. Februar 2023. Mehr Informationen
20.02. | 100xDigital. Das DSEE-Programm für den digitalen Wandel in Engagement und Ehrenamt | Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Mit dem Programm 100xDigital unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt deutschlandweit 100 gemeinnützige Organisationen aus unterschiedlichen Engagement-Feldern beim digitalen Wandel. Neben umfangreichem und anwendbarem Grundlagenwissen erhalten die 100 teilnehmenden Organisationen neben der monetären Förderung zur Umsetzung eines konkreten Digitalvorhabens in Höhe von bis zu 20.000 Euro die Kostenübernahme für eine ressourcenorientierte und bedarfsgerechte Prozessbegleitung und werden in die 100xDigital-Community aufgenommen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen, die sich einer konkreten Herausforderung des digitalen Wandels stellen wollen. Es werden sowohl rein ehrenamtlich geführte Organisationen unterstützt, als auch solche bis zu einer Größe von maximal 20 hauptamtlichen Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent). Im Programm können vorhabenbezogene Personalausgaben, Sachausgaben (Hardware und Software), Honorare und Entgelte, sowie fach- und sachbezogene Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche als zuwendungsfähig anerkannt werden soweit sie erforderlich und angemessen sind. Die bereitgestellten Fördermittel müssen bis zum Ende des Förderzeitraums verwendet werden. Bewerbungsfrist: 20. Februar 2023. Mehr Informationen
27.02. | Starthilfe | Stiftung Mitarbeit
Die Starthilfeförderung der Stiftung Mitarbeit unterstützt unbürokratisch neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 500€ (für ÖA, Sachmittel, ggf. Kosten für erste Gründungsschritte), die z.B. konkrete Misstände oder gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege lösen oder Vorurteile abbauen helfen. Wesentlich ist dabei, dass die förderfähigen Aktionen beispielhaft aufzeigen, wie Zusammenschlüsse von freiwillig engagierten Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mit gestalten können. Nächste Antragsfrist: 27. Februar 2023. Mehr Informationen
28.02. | SPURENSUCHE 2023* | Sächsische Jugendstiftung
Das Jugendprogramm Spurensuche der Sächsischen Jugendstiftung fördert 2023 erneut bis zu 20 Projekte der Jugendgeschichtsarbeit! Mit dem Programm werden jedes Jahr Projektgruppen mit jeweils maximal 1.800€ gefördert und begleitet, die sich auf historische Forschungsreise begeben und die Geschichte ihres Ortes oder die der Menschen ihres Ortes beleuchten. Aus den 20 geförderten Geschichtsprojekten werden zudem 5 Fokusprojekte gewählt, denen vor Ort vertiefende Angebote zum Thema Vorurteile und Diskriminierung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt werden. Teilnehmen können Jugendgruppen aus Sachsen hauptsächlich im Alter von 12 – 18 Jahren mit Projektträgern aus der Jugendarbeit. Die Projekte starten am 01. April und laufen bis zum 30. November 2023. Antragsfrist: 28. Januar 2023. (Achtung: Da es noch keine schriftliche Zusage der Fördermittel für das Programm Spurensuche gibt, erfolgt die Antragstellung unter Vorbehalt.) Mehr Informationen
28.02. | Auf Augenhöhe. Ein Aufruf zur Begegnung in der Westlausitz | „Partnerschaften für Demokratie des Landkreises Bautzen“
Das Projekt „Partnerschaften für Demokratie des Landkreises Bautzen“ stärkt und unterstützt Bürger*innen und Initiativen in der Westlausitz, die sich gemeinsam im Landkreis Bautzen für ein respektvolles Zusammenleben einsetzen. Mit der Summe von einmalig 15.000 € unterstützt „Partnerschaften für Demokratie des Landkreises Bautzen“ ab April für das Jahr 2023 ein Projekt, das Begegnungen und / oder Gemeinsamkeiten zwischen den Menschen in Ihrem Ort fördert, wie zum Beispiel eine Dialogveranstaltung, ein Fotoprojekt, Geschichten aus der Region, Vorträge, ein Begegnungsfest, eine Ausstellung, Lesungen, Film, Theater, Musik und vieles mehr. Ermöglicht wird dies durch Fördermittel des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“. Die Koordinierungs- und Fachstelle berät Sie das Netzwerk für Kinder- und Jugendarbeit e.V. zu Ideen, Konzeption, zum Ablauf sowie zur Antragstellung. Antragsfrist: 28. Februar 2023. Mehr Informationen
01.03. | Projektförderung | Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen mit maximal 50% der Gesamtausgaben (Ausnahmen lt. Förderrichtlinie Nr. 5.1.1; Eigenanteil mind. 5% der Gesamtausgaben). Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Nicht förderfähig sind investive Maßnahmen, Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten, Benefizveranstaltungen, Vorhaben der Heimat- und Brauchtumspflege sowie Projekte, die bereits durch den Vorstand der Kulturstiftung abgelehnt worden sind oder nicht mit der Förderrichtlinie der Kulturstiftung übereinstimmen. Nächste Antragsfrist: 1. März 2023 (für Projekte mit Laufzeit zwischen 1. Juli und 31. Dezember desselben Jahres). Mehr Informationen
02.03. | Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung: 3. Antragsfrist | SMJusDEG
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung fördert mit der neuen Richtlinie „Bürgerbeteiligung“ lokale Beteiligungsformate von Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen in Sachsen mit Anteilsfinanzierung zwischen 5.000 und 80.000 Euro pro Jahr. Nächste Antragsmöglichkeit: 18. Januar bis 02. März 2023. Mehr Informationen
15.03. | X-Dörfer: Kulturprojekte im ländlichen Raum | Staatsschauspiel Dresden
Das Staatsschauspiel Dresden sucht Kulturinteressierte aller Altersstufen, die Lust haben, gemeinsam Kulturprojekte im ländlichen Raum zu erfinden und umzusetzen. Kultureinrichtungen, Vereine, bürgerschaftliche Initiativen, Kulturschaffende oder kulturinteressierte Laien jeden Alters aus sächsischen Gemeinden mit bis zu 40.000 Einwohnern, die nicht weiter als 60 km von Dresden entfernt liegen, können sich bewerben. Wenn Ihre Bewerbung ausgewählt wird, kommt die Projektleitung von X-DÖRFER in Ihren Ort, um die Idee gemeinsam weiterzuentwickeln und herauszufinden, wo das Projekt Unterstützung braucht, sodass es schließlich von den Beteiligten mit der Unterstützung der Projektleitung von X-DÖRFER vor Ort umgesetzt werden kann. Projektzeitraum: 2023 und/oder 2024. Bewerbungsfrist: 15. März 2023. Mehr Informationen
17.03. | Ausschreibung Aktionstopf | MONOM Stiftung
Die MONOM Stiftung fördert mit dem Aktionstopf Vorhaben, die sich kritisch mit der Gesellschaft auseinandersetzen, sich mit Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und anderen Ideologien der Ungleichheit beschäftigen oder Projekte, die die Shoah oder den Nationalsozialismus thematisieren mit maximal 5.000€ pro Projekt. Gemeinnützige Vereine sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem gemeinnützigen Verein können aus dem Aktionstopf beantragen. Förderfähig sind Kosten, die mit dem Projekt verbunden sind, wie Personalkosten (auch anteilig), Honorare, kleinere Anschaffungen, Reisekosten für Referent:innen, Druckkosten, Raummieten u. ä. Eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 4 % der Fördersumme für Telefon, Internet, Porto, Bürobedarf kann angesetzt werden. Diese muss nicht en détail abgerechnet werden. Die Projekte sollen planmäßig in 2023 durchgeführt werden. Bewerbungsfrist: 17. März 2023. Mehr Informationen
31.03. | Kooperationsprojekte der kulturellen Bildung im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien 2023 | Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien mit der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung
Der Kulturraum mit der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung unterstützt auch im Jahr 2023 Kooperationsprojekte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz, die sich mit der Vermittlung von Kunst und Kultur befassen. Die Förderung beläuft sich im Regelfall auf mindestens 1.500 Euro je Projekt und kann bis zu diesem Betrag auch als Vollfinanzierung gewährt werden. Auch umfangreichere Projekte können mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden, wobei eine Eigenbeteiligung von mindestens 15% vorausgesetzt wird. Über die neue Förderrichtlinie Kooperationen Kulturelle Bildung können Ideen und Konzepte eingereicht werden, die sich in Form von fachlich-künstlerisch geleiteten Beteiligungsangeboten insbesondere an Kinder und Jugendliche richten oder die einen generationsübergreifenden Ansatz verfolgen. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Partnern, aus den Bereichen Kunst/Kultur und Bildung oder Jugend/Soziales, um den Zugang zur Zielgruppe zu gewährleisten. Förderfähig sind Projekte aller künstlerischen Sparten wie z.B. Bildende Kunst, Theater, Literatur, Musik, Performance, Tanz, neue Medien etc. sowie spartenübergreifende Projektideen. Der Umsetzungszeitraum ist voraussichtlich der 01.Mai 2023 bis 31.Dezember 2023. Antragsfrist: 31. März 2023. Mehr Informationen
fortlaufend bis 31.07. | RE:Start: Neustart für Jugendräume im ländlichen Raum | Sächsische Jugendstiftung
Auch 2023 vergibt die Sächsische Jugendstiftung Förderungen an Jugendgruppen, Selbstverwaltete Jugendclubs und Jugendinitiativen im ländlichen Raum Sachsens, in denen sich junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren vor Ort engagieren und Freiräume für sich und andere wiederbeleben bzw. schaffen wollen. Fördersumme und -bedingungen sind abhängig vom jeweiligen KIT, auf das ihr euch bewerbt. Die Jury trifft sich einmal im Monat und entscheidet über alle bisher eingegangen Anträge. Förderzeitraum ist Februar bis Oktober 2023. Antragsfrist: fortlaufend bis 31. Juli 2023. Mehr Informationen
fortlaufend | Förderung von alternativen Projekten im Osten | Netzwerk Polylux e.V.
Netzwerk Polylux e.V. fördert undogmatisch, unbürokratisch und unkompliziert. Wir fördern auch Posten und Kosten, die andere nicht fördern: etwa für Miete, Druck-, Porto-, Technik und Veranstaltungskosten etc. Das Netzwerk fördert sowohl einmalig als auch mittel- und langfristig. Dabei fördert Polylux sowohl langjährig bestehende Zusammenhänge als auch neue, gerade entstehende Strukturen. Unterstützt werden v.a. Projekte in ländlicheren Regionen im Osten mit emanzipatorischen Ansätzen und antifaschistischer Positionierung, kritische Kinder- und Jugendarbeit, Selbstorganisation und DIY-Haltung. Mehr Informationen
fortlaufend | Kleinprojektefonds | Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm wurde 2019 ins Leben gerufen und bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können 500 bis 5.000 Euro (bis zu 100% der Gesamtausgaben, Eigenanteil erwünscht, aber nicht erfordert). In der Regel wird davon ausgegangen, dass Projekte mit einem Etat von mehr als 25.000 Euro keine Kleinprojekte sind, ebenso wie langjährig etablierte Projekte mit gesicherter Organisations- und Finanzierungsstruktur. Anträge für Kleinprojekte im Jahr 2023 können ab 30. Januar 2023 fortlaufend gestellt werden. Mehr Informationen
fortlaufend | DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume | Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Mit dem Mikroförderprogramm fördert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen mit bis zu 2.500€. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts. Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben. Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten, Personalkosten können nicht gefördert werden. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beendet sein. Antragsfrist: fortlaufend. Mehr Informationen