Aktuelle Förderfristen Dezember 2023 bis Ende Februar 2024
Wir haben ein paar aktuelle Fördertipps und Preisausschreiben von Dezember 2023 bis Februar 2024 für Euch zusammengestellt:
15.12. | Integrative Maßnahmen – Integration und Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts | Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)
Die Richtlinie Integrative Maßnahmen wurde geändert. Anträge für Integrationsfördernde Einzelprojekte können noch bis 15.12.2023 für das kommende Jahr gestellt werden. Anträge, die bereits zum Antragsstichtag 31.07.2023 eingereicht wurden, müssen ebenfalls nach der jetzt gültigen Richtlinie neu eingereicht werden. Zu beachten ist die zulässige Projektlaufzeit bis maximal 31.12.2024. Antragsfrist: 15. Dezember 2023. Mehr Informationen
15.12. | Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ für Kinder und Jugendliche | Förderverein Demokratisch Handeln e.V.
Der Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ lädt alle Kinder und Jugendlichen bis 25 Jahre ein, sich zu bewerben: ob mit einer Ausstellung, Podcast, Theaterstück, Film, Parlament oder Straßenaktion – dem Format sind keine Grenzen gesetzt. Nächste Antragsfrist: 15. Dezember 2023. Mehr Informationen
01.01. | Soziale Projekte in Region Ost | Quartiermeister
Die Quartiermeister Stiftung fördert wieder in Leipzig und der Region Ost gemeinnützige und nicht-gemeinnützige Initiativen, die sich in sozialen Projekten für gesellschaftliche Teilhabe engagieren. Gefördert wird mit jeweils 1.000 € in Form einer Spende bzw. Schenkung. Antragsfrist für die Region Ost: 01. Januar 2024. Mehr Informationen
17.01. | Engagiertes Land | DSEE
Das Programm Engagiertes Land zielt darauf ab, lokale Gemeinschaften in strukturschwachen ländlichen Gebieten zu unterstützen, um bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beteiligung vor Ort zu fördern. Unterstützt werden lokale Netzwerke in strukturschwachen ländlichen Dörfern, Kleinstädten oder Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beteiligung vor Ort stärken wollen. Eine Prozessbegleitung und Zukunftswerkstätten stärken sie beim Aufbau der Netzwerke. Ein Umsetzungsbudget von bis zu 20.000€/Jahr (Eigenanteil mind. 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben) ermöglicht die Weiterentwicklung des Netzwerks und das Durchführen gemeinsamer Maßnahmen zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Ehrenamt und Beteiligung vor Ort. Aber nicht nur das Netzwerken vor Ort, sondern auch der bundesweite Austausch der geförderten Netzwerke untereinander: das gemeinsame Lernen und Teilen von Ideen. Antragsfrist zur Interessensbekundung: 17. Januar 2024. Mehr Informationen
23.01. | Förderung | Land in Sicht e.V.
Land in Sicht e.V. fördert gemeinnützige Vereine und Initiativen im ländlichen Raum bzw. in kleinen Städten in Sachsen, die sich für Weltoffenheit, humane, demokratische und soziale Denkweisen engagieren. Für die Durchführung von Projekten im kulturellen und sozialen Bereich können schnell und unbürokratisch Zuschüsse in Höhe von 100 bis 2500 EUR beantragt werden. So sollen beispielsweise auch gezielt Drittmittel-Anteile abgedeckt werden, die besagten Initiativen bei der Beantragung öffentlicher Gelder häufig fehlen. Die Höhe der Förderung soll im Regelfall nicht mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten und im Einzelfall höchstens 2500 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen. Im Regelfall nicht förderfähig sind Personalkostenzuschüsse sowie Sachkostenzuschüsse zum Betrieb von Vereinsräumen. Anträge können jederzeit eingesandt werden. Auch wenn eine Antragsstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn empfohlen wird, sind bereits laufende Projekte nicht von einer Förderung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen werden auch jenseits des regulären Vergaberhythmus Fördergelder vergeben, wenn z.B. ein akuter Fördernotfall vorliegt. In dem Fall bittet der Verein um eine E-Mail. Nächste Antragsfrist: 23. Januar 2024. Mehr Informationen
31.01. | Sächsischer Beteiligungspreis 2024 | Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Der Sächsische Beteiligungspreis 2024 wird in drei Kategorien vergeben. Der Preis ist mit insgesamt 36.000 Euro dotiert, wobei in jeder Kategorie 12.000 Euro vergeben werden. Pro Kategorie ziehen drei Projekte in die Endrunde ein. Das Siegerprojekt erhält jeweils 10.000 Euro. Die restlichen Finalteilnehmenden erhalten 1.000 Euro für den Einzug ins Finale. Bewerben können sich Gebietskörperschaften, d. h. Kommunen und Landkreise, sowie gemeinnützige zivilgesellschaftliche Träger in Form von juristischen Personen, wie beispielsweise Vereine, Verbände, Stiftungen oder gGmbHs mit Sitz in Sachsen. Eine Förderung über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung ist keine Voraussetzung für die Bewerbung. Wichtig ist jedoch, dass das eingereichte Projekt in Sachsen umgesetzt wurde und bereits abgeschlossen ist. Bewerbungsfrist: 31. Januar 2024. Mehr Informationen
31.01. | David-Schmidt-Preis und Sonderpreis des Noteingang e.V. | David-Schmidt-Preis
Zum zehnten Mal dotiert der David-Schmidt-Preis wieder Aktionen, Engagement oder Ideen, die sich auf kreativ-künstlerische, provokativ-politische und emanzipatorisch-partizipative Art und Weise dafür einsetzen, dass die Welt im Großen oder im Kleinen gerechter und besser wird mit je einmal 700 Euro für Projekte und Initiativen und 500 Euro für Einzelpersonen Preisgeld. Die Welt heißt hier erst einmal Sachsen und ehrenamtliches Engagement. Zudem gibt es einen Sonderpreis des Noteingang e.V. für Initiativen, die auf besondere Weise ihren Nachwuchs im Ehrenamt fördern oder hervorstechende Ideen bzw. Projekte entwickelt haben, die neuen Nachwuchs für ehrenamtliche (sozialpolitische) Arbeit begeistern können (250€) und den Sonderpreis Mutmacher*innen gesponsert von Martin Duhlig: Würdigen möchte er zusammen mit dem David-Schmidt-Preis Menschen, die mit Ideen, durch persönliches Handeln, durch ein besonderes Miteinander oder einfach durch ihre Haltung positive Veränderungen möglich machen. Menschen, die für jemanden oder uns alle den guten Unterschied machen und damit eine Mutmacher*innenfunktion eingenommen haben. Bewerbungsfrist und Frist für Vorschläge: 31. Januar 2024. Mehr Informationen
29.02. | Spurensuche 2024 | Sächsische Jugendstiftung
Das Jugendprogramm Spurensuche der Sächsischen Jugendstiftung fördert 2024 erneut bis zu 20 Projekte der Jugendgeschichtsarbeit! Mit dem Programm werden jedes Jahr Projektgruppen mit jeweils maximal 1.800€ gefördert und begleitet, die sich auf historische Forschungsreise begeben und die Geschichte ihres Ortes oder die der Menschen ihres Ortes beleuchten. Aus den 20 geförderten Geschichtsprojekten werden 5 Fokusprojekte gewählt, denen vor Ort vertiefende Angebote zur Verfügung gestellt werden. Teilnehmen können Jugendgruppen aus Sachsen hauptsächlich im Alter von 12 – 18 Jahren mit Projektträgern aus der Jugendarbeit. Die Projekte starten am 01. April und laufen bis zum 30. November 2024. Antragsfrist: 29. Februar 2024. (Achtung: Da es noch keine schriftliche Zusage der Fördermittel für das Programm Spurensuche gibt, erfolgt die Antragstellung unter Vorbehalt.) Mehr Informationen
29.02. | Sonderausschreibung: Fördermittel für Projekte zur Antisemitismusbekämpfung im Förderjahr 2024 | BGZ
Das Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ) schreibt für das Förderjahr 2024 Fördermittel für zehn Projekte mit speziellem Fokus auf das Thema „Bekämpfung von Antisemitismus“ aus. Die Ausschreibung richtet sich an Vereine und Verbände sowie gemeinnützige Organisationen, die einschlägige, praktische Erfahrungen in der Projektarbeit zur Bekämpfung von Antisemitismus nachweisen können. Die Projekte sollen ab dem zweiten Quartal 2024 starten und werden mit bis zu 70.000€ pro Projekt pro Jahr gefördert. Mehr Informationen