Aktuelle Förderfristen April bis Juni 2025

Fördertipps

01.04. | Aktiv-Wettbewerb | Bundeszentrale für politische Bildung

Der Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ zeichnet jährlich erfolgreiche zivilgesellschaftliche Projekte aus, die das Grundgesetz im Alltag auf kreative Weise mit Leben füllen und damit die aktive Demokratie gestalten und Toleranz in der Gesellschaft fördern. Ziel ist es, bewährte und erfolgreiche Projekte zu würdigen und ihnen mehr Sichtbarkeit zu verschaffen. Gesucht sind Vorbilder und Erfolgsgeschichten der engagierten Zivilgesellschaft, die als „Best-Practice-Beispiele“ zur Inspiration und Motivation dienen. Den Preisträgerprojekten winken Preisgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Aktiv-Wettbewerbs werden im Sinne des Entstehungsgedankens in diesem Jahr insbesondere Projekte, die gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus kämpfen, gesucht. Mehr Informationen

02.04. | Change Fellowship | Volkswagenstiftung

Das Förderangebot richtet sich an Wissenschaftler:innen aller Fachrichtungen, die das Potenzial außerwissenschaftlicher Wissensquellen für ihre Forschung zu Transformationsprozessen erkannt haben. Eine transdisziplinäre Herangehensweise und die Einbindung außerwissenschaftlicher Partner:innen (z. B. Netzwerke aus der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen, Vereine, Behörden, kleine Unternehmen, u. a. m.) sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung. Gemeinsam mit ihren außerwissenschaftlichen Partner:innen widmen sich die Forschenden gesellschaftlichen Problemen, gewinnen Erkenntnisse über Faktoren, die Wandel fördern oder hemmen, und entwickeln Wissen, Methoden und Szenarien zur Gestaltung von Transformationsprozessen. Ihr Ziel ist es, mit den Erkenntnissen und Strategien aus der gemeinsamen Forschung aktiv Veränderungsprozesse anzustoßen. Alle Infos zum Förderangebot finder Ihr im Merkblatt. Alle Antragstellenden müssen ihre Promotion abgeschlossen haben. In einzelnen Ausschreibungen kann es auch ausreichen, dass eine Dissertation eingereicht wurde. Die Hauptantragstellenden müssen an eine deutsche Universität oder Forschungseinrichtung angeschlossen sein oder mit dem Antrag eine Stellungnahme einreichen, in der die Leitung des Hochschulinstituts bzw. der Arbeitsgruppe bestätigt, sie im Fall einer Bewilligung anzustellen und die Verwaltung der Drittmittel zu übernehmen. Mehr Informationen

11.04. | Ferry Porsche Challenge | Ferry Porsche Stiftung

Unter dem Motto „Chancen zu wachsen“ werden Projekte gesucht, die chancengerechtes Aufwachsen für Kinder und Jugendliche ermöglichen. In der Bildung, in der Freizeit oder im gesellschaftlichen Leben. Zeigt uns, wie Ihr Euch für Kinder und Jugendliche stark macht. Teilnehmen können gemeinnützige Organisationen und Vereine aus Baden-Württemberg und Sachsen mit jeweils einer Projektidee aus einem der beiden Bundesländer. Egal ob das Projekt noch am Anfang steht oder bereits erfolgreich läuft. Die Stiftung vergibt insgesamt 50 Preise zwischen 2.500-75.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Organisation gemeinnützig ist und sich Euch aktiv für die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen einsetzt. Jede Organisation kann eine Bewerbung einreichen. Mehr Informationen

27.04. | Projektförderung | Partnerschaft für Demokratie Zittau

Die Stadt Zittau möchte ein (welt-)offenes, demokratisches und respektvolles Miteinander fördern und beteiligt sich deshalb als „Partnerschaft für Demokratie“ (PfD) am Programm „Demokratie leben!“. In diesem Rahmen stellen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Landespräventionsrat Sachsen der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Zittau Fördermittel zur Unterstützung von Einzelprojekten im Stadtgebiet zur Verfügung. Gefördert werden Projekte, die sich für Demokratie und Vielfalt einsetzen. Eine Antragsberatung bei der Koordinierungs- und Fachstelle ist deshalb für das Jahr 2025 verpflichtend. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 5.000 €. Projekte mit hoher Relevanz für die Stadt können mit bis zu 10.000 € gefördert werden. Gefördert werden Projekte, ab dem 15.05.2025 bis 31.12.2025. Die Förderung kann nur für Projekte beantragt werden, die bis zum 31.12.2025 abgeschlossen sind. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist möglich. Das Förderprogramm wendet sich an nichtstaatliche Organisationen, d.h. Vereine, Verbände, Netzwerke, Träger der Jugendhilfe sowie Bildungsträger, die Projekte in der Stadt Zittau durchführen. Initiativen ohne juristische Verfasstheit wenden sich bitte im Vorfeld an die externe Koordinierungsstelle. Mehr Informationen

02.05. | Allgemeine Projektförderung | Fonds Soziokultur

Die Allgemeine Projektförderung ist ein Förderprogramm für partizipative soziokulturelle Projekte mit Modellcharakter. Gesucht wird nach den besten Projektideen, mutigen Ansätzen und innovativen Formaten. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Es können mind. 5.000 Euro und max. 30.000 Euro beantragt werden, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets. Pro Antragsrunde kann nur ein Antrag eingereicht werden (entweder für Profil: Soziokultur oder für die Allgemeine Projektförderung). Die Allgemeine Projektförderung richtet sich vorrangig an freie soziokulturelle Träger. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler_innen und/oder Nicht-Akademiker_innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung. Den Förderantrag reicht Ihr digital über das Antrags-Portal ein. Das Antragsportal öffnet zweimal jährlich für einen Monat, in der Regel mit den Fristen 2. Mai und 2. November. Aufgrund vieler Serverzugriffe, kann es kurz vor Antragschluss zu technischen Problemen kommen. Es wird empfohlen den Ihren Antrag deutlich vorher abzusenden. Anträge, die bis 24 Uhr nicht übermittelt werden, können nicht mehr angenommen werden. Mehr Informationen

02.05. | Förderung von Organisationsprozessen | Fonds Soziokultur

Das Programm „Profil: Soziokultur“ des Fonds Soziokultur unterstützt die strategische und zukunftsorientierte Entwicklung freier soziokultureller Organisationen. Ziel ist es, deren Strukturen langfristig zu stabilisieren und das Profil zu schärfen. Dabei sollte sich das beantragte Vorhaben in eine Gesamtstrategie der Organisation einbetten und nicht isoliert stehen. Gefördert werden interne Entwicklungsprozesse, die in Zusammenarbeit mit dem eigenen Team, externen Expert_innen sowie durch Peer-to-Peer-Beratung erarbeitet werden. Es können mind. 5.000 Euro und max. 30.000 Euro beantragt werden, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets. Pro Antragsrunde kann nur ein Antrag eingereicht werden (entweder für Profil: Soziokultur oder für die Allgemeine Projektförderung). Im Gegensatz zur Allgemeinen Projektförderung, in der experimentelle Kulturpraxis mit der Gesellschaft im Mittelpunkt steht, geht es hier um die langfristige Weiterentwicklung im eigenen Team entlang der Gesamtstrategie der Einrichtung. Eine öffentliche Präsentation von Ergebnissen ist nicht zwingend notwendig. Profil: Soziokultur richtet sich an freie juristische Träger_innen, die als gemeinnützig anerkannt sind. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler_innen und/oder Nicht-Akademiker_innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung. Den Förderantrag reichen Ihr digital über das Antrags-Portal ein. Das Antragsportal öffnet einmal jährlich, in der Regel mit Frist 2. Mai (23.59 Uhr). Es wird empfohlen den Ihren Antrag deutlich vorher abzusenden. Anträge, die bis 24 Uhr nicht übermittelt werden, können nicht mehr angenommen werden. Mehr Informationen

02.05. | U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen | Fonds Soziokultur

U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen ist eine Mikroprojektförderung des Fonds Soziokultur für junge Perspektiven. Das Programm fördert eigenverantwortliche soziokulturelle Projekte von Menschen zwischen 18 und 25 Jahren und soll jungen Kulturschaffenden die ersten Schritte in der Soziokultur erleichtern. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Es können max. 4.000 Euro beantragt werden, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets. Das gesamte Budget des Projektes darf 8.000 Euro nicht überschreiten, größere Projekte müssen in der Allgemeinen Projektförderung beantragt werden. U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen richtet sich explizit an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren. Die Altersbeschränkung bezieht sich jedoch nur auf die*den Projektverantwortliche*n zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das Team sowie die Zielgruppe können älter oder jünger sein. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung. Den Förderantrag reicht Ihr digital über das Antrags-Portal ein. Mehr Informationen

04.05. | Neulandsucher Ost-West: Zukunft zusammen angehen! | Neuland gewinnen e.V. und Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus

Engagierst du dich im ländlichen Raum für Teilhabe und demokratisches Miteinander? Hast du ein konkretes Projektvorhaben, welches du über den Verlauf eines Jahres in deinem Ort etablieren möchtest? Willst du deine Ideen und Erfahrungen mit anderen Landaktivist_innen teilen, um den gesellschaftlichen Wandel mitzugestalten? Neulandsucher Ost-West fördert ein Jahr bundesweit engagierte Menschen, die in ihren Dörfern und Kleinstädten Teilhabe und demokratisches Miteinander voranstehen. Menschen, die mutig, kreativ und verantwortungsbewusst Veränderungen anstoßen, die andere mitnehmen und ihre Erfahrungen weitergeben wollen. Im Mittelpunkt der Förderung stehen der Austausch untereinander und die Einbindung in das wachsende Netzwerk der Neulandgewinner_innen. Dazu finden im Rahmen der einjährigen Förderung zwei Werkstätten zum intensiven Kennenlernen und Wissenstausch statt. Jede_r Neulandsucher_in erhält eine individuelle Begleitung durch erfahrene Prozessbegleiter_innen und Gestalter_innen aus dem Netzwerk. Darüber hinaus erhält jedes Projekt 5.000€ Projektförderung. Bewerbungen sind bis zum 04. Mai 2025 über das Onlineportal möglich. Mehr Informationen

15.05. | Wander Space | Spinnerei e.V.

Der Wanderspace bietet euch die Möglichkeit, eigene Ideen und Projekte auszuprobieren, für die euch vorher ein Raum, das Geld, und der letzte Anstoß gefehlt hat. Ihr wollt mehr Angebote für junge Menschen in eurem Ort, ihr wollt mehr Kultur in der Nähe? Das ist eure Chance, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und den Ort, der euch fehlt, selbst zu erschaffen.​ Die Räume aus Seecontainern bieten innen rund 60 m² flexibel nutzbare Fläche – und draußen sogar noch mehr Platz. Für die Umsetzung eurer Vorhaben, dem Programm, sowie die benötigte Ausstattung mit Möbeln, Werkzeug und Technik, steht euch ein Gesamtbudget von bis zu 15.000,- € zur Verfügung! Außerdem wird passend zu euren Projekten eine_n Expert_in, der oder die euch individuell begleiten und unterstützen wird, gefunden. Voraussetzungen: Ihr seid eine Gruppe von mind. 4-5 Personen zwischen 15 und 30 Jahren, die in der Kulturhauptstadtregion beheimatet sind. Es gibt einen Trägerverein bei euch vor Ort für eure Projekte, oder ihr seid bereit einen Verein zu gründen. Keine Sorge, wenn ihr hier noch nicht soweit seid: wir helfen gerne bei der Suche nach einem Partnerverein oder unterstützen euch bei der Neugründung. Ihr seid bereit, in der Zeit, bevor der Wanderspace kommt, sowie in den vier bis sechs Monaten, wenn er bei euch vor Ort ist, die nötige Zeit in eure Projekte zu investieren, und über den gesamten Zeitraum dabei zu bleiben. Hier sollte es euch möglich sein, dem Projekt mind. 8h (oder gern mehr) pro Woche zu widmen. Während der Zeit, wo der Wanderspace bei euch ist, veranstaltet ihr mind. 1x im Monat eine öffentliche Veranstaltung, darunter eine Abschlussveranstaltung, bei der ihr zeigt, was über die Laufzeit im Wanderspace entstanden ist. Mehr Informationen

28.05. | Förderung | Land in Sicht e.V.

Land in Sicht e.V. fördert gemeinnützige Vereine und Initiativen im ländlichen Raum bzw. in kleinen Städten in Sachsen, die sich für Weltoffenheit, humane, demokratische und soziale Denkweisen engagieren. Für die Durchführung von Projekten im kulturellen und sozialen Bereich können schnell und unbürokratisch Zuschüsse in Höhe von 100 bis 2500 EUR beantragt werden. So sollen beispielsweise auch gezielt Drittmittel-Anteile abgedeckt werden, die besagten Initiativen bei der Beantragung öffentlicher Gelder häufig fehlen. Die Höhe der Förderung soll im Regelfall nicht mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten und im Einzelfall höchstens 2500 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen. Im Regelfall nicht förderfähig sind Personalkostenzuschüsse sowie Sachkostenzuschüsse zum Betrieb von Vereinsräumen. Anträge können jederzeit eingesandt werden. Auch wenn eine Antragsstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn empfohlen wird, sind bereits laufende Projekte nicht von einer Förderung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen werden auch jenseits des regulären Vergaberhythmus Fördergelder vergeben, wenn z.B. ein akuter Fördernotfall vorliegt. In dem Fall bittet der Verein um eine E-Mail. Mehr Informationen

30.05. | Modellvorhaben zur Zukunftsplattform | Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

In der dritten Förderrunde »Modellvorhaben zur Zukunftsplattform« werden sozial innovative Präventions- und Unterstützungsangebote, die in allen Themenfeldern der Sozialen Arbeit wirken gefördert. Der aktuelle Förderaufruf gestaltet sich somit besonders offen und lässt Trägern viel Raum für innovative und kreative Konzepte. Folglich steht der Innovationscharakter der eingereichten Ideen besonders im Fokus. Zuwendungsempfänger sind Träger oder Trägerverbände mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen. Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses bis zu 24 Monate gewährt und beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Vorhaben können mit einer Zuwendungssumme von bis zu 300.000 Euro gefördert werden. Die geförderten Projekte sollen durch die Zukunftsplattform für soziale Innovationen begleitet und unterstützt werden. Dabei stehen den Projektträgern der Modellvorhaben die Angebote der Zukunftsplattform zur Verfügung. Interessierte Träger können bei der Bewilligungsbehörde, der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), bis zum 30. Mai 2025 einen aussagekräftigen Projektvorschlag einreichen. Mehr Informationen

02.06. | Gemeinschaftsfonds | Zukunftswege Ost

Der Gemeinschaftsfonds bietet fortlaufend mit bis zu 5.000 Euro für Aktionen eine Möglichkeit, dass Vorhaben in den drei geförderten Bereichen in ländlichen Räumen Ostdeutschlands zeitnah umgesetzt werden können. Der Gemeinschaftsfonds unterstützt Projekte und Initiativen, die nachweisbar in mindestens einem der drei zentralen Förderbereiche wirken: Austausch und Dialog, Demokratische Kultur und Stärkung der Zivilgesellschaft. Bei der Entwicklung eurer Projektidee denkt daran: Es soll aktivierend sein, Menschen zusammenbringen – und es darf auch Spaß machen! Macht Euer Projekt zu einer Aktion! Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Projekten und Initiativen, die in ländlichen Räumen der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen umgesetzt werden. Einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einer Projektidee kann nur eine gemeinnützige Organisation stellen. Einzelpersonen oder ehrenamtliche Initiativen ohne eigene Rechtsform können über lokale, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen gefördert werden, die in Ihrem Namen Fördermittel beantragen und verwalten. Die Stiftung Bürger für Bürger kann bei der Suche geeigneter Trägerstrukturen vor Ort unterstützen. Die Antragstellung erfolgt digital über das Formular. Nachdem das Formular abgesendet worden ist, erhalten alle Antragstellenden eine Eingangsbestätigung. Antragsfrist: 02.06.2025. Mehr Informationen

30.06. | Interessenbekundungsverfahren Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ) | Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) fördert das Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ) Projekte, die das Miteinander in den Städten und Kommunen nachhaltig positiv verändern. Gefördert werden ausschließlich neukonzipierte und schlüssige Projektideen, die einen klar erkennbaren roten Faden aufweisen und zu einem der nachfolgenden Themenschwerpunkte passen: Demokratie erleben, Teilhabe stärken und Zukunft mitgestalten, Zufallsbegegnungen – Brücken bauen für mehr Begegnung und Gemeinschaft, für Vielfalt und Toleranz – Beiträge zum Abbau von Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus, Projektarbeit als flankierende Maßnahme zum Integrationskurs. Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen endet am 30.06.2025 (Ausschlussfrist Poststempel). Geplant ist ein Projektstart zum 01.01.2026. Antragsberechtigt sind: Vereine, Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Stiftungen, Kommunen und sonstige gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen, die in der Arbeit mit Zugewanderten auf überregionaler, regionaler und lokaler Ebene tätig sind. Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), die den Status der Gemeinnützigkeit besitzen, jedoch nicht den Zusatz „gemeinnützig“ (gGmbH) im Namen tragen, sind dazu angehalten, dies bereits im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens anderweitig nachzuweisen. Nicht-gemeinnützige Organisationen und Unternehmen sind grundsätzlich von der Antragstellung ausgeschlossen. Maximale Fördersumme: 70.000 Euro jährlich. Maximale Projektlaufzeit: drei Kalenderjahre (bis zu 36 Monate). Einbringung von Eigenmitteln: möglichst 10 Prozent. Die Projekte können ausschließlich im Wege einer Anschubfinanzierung gefördert werden. Die Sprache im Projekt, das heißt bei der Umsetzung der Maßnahmen, soll Deutsch sein. Die öffentliche Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahren einschließlich Informationen zu Rahmenbedingungen und inhaltlichen Anforderungen der Förderung finden Sie in der Ausschreibung [PDF, 173KB]. Mehr Informationen

fortlaufend | Jugendfonds | Bundesprogramm „Demokratie leben!“

Na! Wieder mal nix los in Görlitz? Du hast Lust, was in Görlitz zu starten? Dir ist es wichtig, dass Görlitz bunt und vielfältig bleibt? Du findest, es gibt zu wenig Angebote für Jugendliche? Dann bewerbt Euch jetzt mit eurer Projektidee! Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ stellt jedes Jahr Geld für den Jugendfonds bereit. Der Jugendfonds unterstützt Projekte die von jungen Menschen für junge Menschen gemacht werden. Es können bis zu 1.000 Euro für ein Projekt beantragt werden. Bei der Bewerbung und Planung des Projektes kann das Team des Second Attempt e.V. helfen. Ob das Projekt gefördert wird, entscheidet der Jugendrat. Das ist eine Jury aus jugendlichen Vertreter:innen. Folgende Dinge sind wichtig: die Projektidee ist FÜR Demokratie, Toleranz und Vielfalt und GEGEN Diskriminierung, Gewalt und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Du bist zwischen 14 und 27 Jahre alt, das Projekt ist für junge Menschen in Görlitz und/oder ihren Ortsteilen. Mehr Informationen

fortlaufend | Mikroprojektefonds | House of Resources Dresden

Ihr habt eine Idee für ein Projekt, aber euch fehlen die finanziellen Mittel? Das House of Resources hilft euch! Über den Mikroprojektefonds werden kleine Projekte unterstützt. Es können Projekte finanziert werden, die das Miteinander fördern und bei denen Menschen aus verschiedenen Ländern zusammenkommen und sich austauschen. Die Projekte können in Dresden oder den Landkreisen Meißen, Mittelsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge stattfinden. Ihr könnt bis zu 500 Euro für euer Projekt beantragen. Eure Anträge könnt ihr jederzeit einreichen – bitte aber mindestens 3 Wochen vor Projektstart. Migrant*innenorganisationen, kleine Vereine und Initiativen aus dem Bereich der Migrationsarbeit können Anträge stellen. Wichtig: Damit ihr eine Förderung beantragen könnt, müsst ihr vorher ein Beratungsgespräch mit dem HOR führen oder an dem Workshop „Antragswerkstatt“ teilnehmen. Hier könnt ihr euch für die nächste Antragswerkstatt anmelden. Zusätzlich wird das Starterpaket angeboten. Damit werden neue Organisationen, die von Migrant*innen gegründet werden, mit bis zu 300 Euro unterstützt. Das Starterpaket hilft besonders beim Aufbau und der Gründung. Der Mikroprojektefonds ist speziell für ehrenamtliche Organisationen gedacht, die wenig oder keine Erfahrung mit Förderanträgen haben. Mehr Informationen

fortlaufend | Förderfonds Gegenwind 2025 | Amadeu Antonio Stiftung

Es braucht Projekte, die bewährte und neue Wege gehen, um die Werte des Grundgesetzes zu verteidigen und Solidarität zu praktizieren, indem sie Menschen schützen und unterstützen, die benachteiligt, ausgegrenzt und bedroht werden. Es braucht Initiativen, die gegen Rassismus, Antisemitismus, Antifeminismus und Behindertenfeindlichkeit aufstehen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und Krisen solidarisch bewältigen. Deshalb hat die AAS 2024 den Gegenwind – Förderfonds ins Leben gerufen. Der Schwerpunkt der Förderung sind die ostdeutschen Bundesländer. Aber auch Projekte aus kleinstädtischen und ländlichen Räumen in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland sind 2025 zur Antragsstellung eingeladen. Projekte können mit bis zu 2.500 Euro (im Ausnahmefalle bis zu 5.000 Euro) gefördert werden. Anträge werde fortlaufend angenommen. Die Bearbeitungszeit beträgt circa 6 Wochen. Für den Förderantrag nutzt bitte das Antragsformular und schickt den Antrag an foerderung@amadeu-antonio-stiftung.de mit dem Betreff Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland. Anträge können über das gesamte Jahr 2025 hinweg gestellt werden, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Die Projekte müssen 2025 begonnen werden. Es gelten die allgemeinen Förderkriterien sowie alle Details zur Antragstellung. Mehr Informationen

fortlaufend | Mikroförderprogramm | DSEE

Kleines Geld für große Wirkung. Mit dem Mikroförderprogramm Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen dabei, Nachwuchs für Engagement zu gewinnen. Damit sollen die Strukturen für Engagement und Ehrenamt gestärkt werden. Antragsberechtigt sind: juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind (z. B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften); juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt. Achtung: Es gilt das Verbot der Doppelförderung. Das bedeutet, dass Maßnahmen nach der Richtlinie der DSEE nicht gefördert werden können, wenn für diese auch andere Förderprogramme der Europäischen Union (EU), des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden. Das Projektende ist einheitlich für alle geförderten Projekte der 31. Dezember des laufenden Jahres. Projekte werden mit maximal 1.500 Euro gefördert. Die Anteilsfinanzierung erfolgt in Höhe von maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Im Rahmen des Förderprogramms können Sachausgaben sowie Honorarausgaben gefördert werden, die für das Erreichen des Projektziels notwendig und angemessen sind. Die Antragstellung erfolgt über das digitalen Fördersystem der DSEE. Mehr Informationen

fortlaufend | Projektförderung | anstiftung

Die anstiftung fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören urbane Gemeinschaftsgärten wie Interkulturelle GärtenOffene WerkstättenReparatur-Initiativen, Open-Source-Projekte ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Die anstiftung unterstützt zivilgesellschaftliches Engagement. Sie folgt damit einer Perspektive, die aufs Selbermachen als kollektive Praxis vieler setzt und die eine dezidiert kritische Haltung zu den (spät)modernen Konsumregimen einnimmt. Förderanträge werden formlos entgegengenommen, denn die Projekte sollen (im Sinne der Satzung) wirken statt Formularberge bearbeitet werden. Trotzdem müssen gewisse Voraussetzungen bestehen, z.B. können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden. Welche weiteren Richtlinien zu beachten sind, kann je nach Praxisbereich (Offene Werkstätten oder Gemeinschaftsgärten) hier nachgelesen werden. Mehr Informationen

fortlaufend | Projektförderung | hertie Stiftung

Die Hertie-Stiftung richtet ihre Tätigkeit innerhalb ihrer in der Stiftungsverfassung festgelegten Förderbereiche aus: Erziehung zur Demokratie, Förderung neurowissenschaftlicher Erkenntnisse und Europäische Integration. Innovativen, modellhaften Projektideen möchte die Stiftung nicht mit bürokratischen Hürden begegnen. Daher verzichtet die Stiftung auf Antragsformulare und Antragsfristen. Statt dessen wird um eine formlose schriftliche Projektskizze gebeten. Die Mittel werden zweckgebunden, grundsätzlich in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses vergeben. Die Gewährung allgemeiner, nicht spezifizierter Zuschüsse ist ausgeschlossen. Fördermittel können in der Regel nur an Institutionen und Einrichtungen vergeben werden, jedoch nicht an Einzelpersonen. Die Institution bzw. Einrichtung sollte ihren Sitz oder eine Betriebsstätte, mindestens jedoch einen Vertreter, in der Europäischen Union haben. Es können Personal-, Sach- und Reisemittel beantragt werden. Mehr Informationen

fortlaufend | Projektförderung | Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung

Die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung unterstützt Projekte, die geeignet sind, die Völkerverständigung zu fördern, Rechtsextremismus, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und daraus motivierte Gewalt in Deutschland entgegenzuwirken. Zielgruppe der Förderung sind Kinder und Jugendliche. Zielgebiet der Förderung sind die Neuen Bundesländer und Berlin. Die Stiftung fördert insbesondere innovative Projekte im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich und Jugendaustauschprojekte, vorwiegend mit den östlichen Nachbarländern Europas und Israel. Die Projekte sollten nachhaltig angelegt sein. Zuwendungsempfänger können in der Regel nur juristische Personen oder rechtsfähige Vereine sein. Die Stiftung bietet keine Vollfinanzierung an. Es muss mindestens ein weiterer Fördergeldgeber oder ein entsprechender Eigenanteil vorliegen. Anträge sind ausschließlich mit dem Onlineformular an die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung zu richten. Dem Projektantrag sind ein Nachweis der Gemeinnützigkeit und bei Vereinen die Satzung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 2-3 Monate vor Projektbeginn der Stiftung vorliegen muss. Mehr Informationen

fortlaufend | Sonderfonds Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien | Deutsches Kinderhilfswerk

Über den Sonderfonds Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien werde deutschlandweit Projekte, die geflüchteten Kindern das Ankommen in Deutschland erleichtern, unterstützt. Zum Beispiel Sprachkurse, Kunst-Therapien, die helfen, die Ereignisse der Flucht zu erarbeiten sowie Asuflüge, um ihre neue Umgebung kennenzulernen. Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen. In der Regel stehen bis zu 5.000 Euro pro Antrag zur Verfügung. Folgeanträge sind möglich. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Anträge können direkt über die Förderdatenbank  gestellt werden. Bitte vorher die Förderrichtlinien  lesen, um zu erfahren, ob der Fonds für das Vorhaben geeignet ist. Mehr Informationen

fortlaufend | Projektförderung | Netzwerk Polylux e.V.

Das Netzwerk Polylux e.V. fördert undogmatisch, unbürokratisch und unkompliziert. Gefördert werden auch Posten und Kosten, die andere nicht fördern: etwa für Miete, Druck-, Porto-, Technik und Veranstaltungskosten etc. Polylux fördert sowohl einmalig als auch mittel- und langfristig; sowohl langjährig bestehende Zusammenhänge als auch neue, gerade entstehende Strukturen. Besonders gefördert werden Projekte mit emanzipatorischen Ansätze, in ländlicheren Regionen im Osten, mit antifaschistischer Positionierung, kritische Kinder- und Jugendarbeit und weiteres. Mehr Informationen

Redaktion TolSax

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