Aktuelle Förderfristen April bis Juli 2023

Wir haben ein paar aktuelle Fördertipps und Preisausschreiben bis Juli 2023 für Euch zusammengestellt.

05.04. | Politische Medienbildung: „Keine Angst vor schlechten Nachrichten“ | SLM & SLpB

Unter dem Schwerpunkt „Keine Angst vor schlechten Nachrichten“ sollen erwachsene Mediennutzende in ihrem Umgang mit belastenden medialen Informationen und Nachrichten gestärkt werden. Sächsische Vereine und Einrichtungen aus dem medienpädagogischen Bereich und der Erwachsenenbildung sind aufgerufen, sich mit geeigneten Konzepten bei der SLM zu bewerben (Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen in Sachsen). SLM und SLpB treffen dann eine gemeinsame Auswahl der förderungswürdigen Projekte. Die Förderprojekte im Umfang von mind. 2.000 Euro bis max. 18.000 Euro bei einem Eigenanteil von mind. 5% sollen 2023 umgesetzt werden (frühester Maßnahmenbeginn Juni 2023; Förderzeitraum endet spätestens zum 28.03.2024). Für die Antragsstellung, Durchführung und Abrechnung der Projekte gilt die Förderrichtlinie der SLM. Verlängerte Antragsfrist (Jene, die bereits Anträge einreichten, haben die Möglichkeit, diese bei Bedarf zu überarbeiten und zeitlich anzupassen): 05. April 2023. Mehr Informationen

18.04. | 2. Förderrunde „Orte der Demokratie“ | SMJusDEG

In der zweiten Förderrunde der „Orte der Demokratie“ sollen bis zu acht weitere Projekte für eine Förderung von bis zu 100.000 Euro pro Jahr ausgewählt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen auch höher. Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit dem Interessenbekundungsverfahren. Ein externer Fachbeirat von Sachverständigen – Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik – wird die eingereichten Konzepte sichten und eine Empfehlung abgeben, welche Träger zur Antragstellung (Stufe 2 des Antragsverfahrens) aufgefordert werden sollen. Frist zur Interessensbekundung: 18. April 2023. Mehr Informationen

21.04. | Wie wir erinnern: Plurale Erzählungen – Kollektive Geschichten – Gemeinsame Wege | Stiftung EVZ

Die Stiftung EVZ fördert Projekte der historisch-politischen Bildungsarbeit, die sich mit der Geschichte des Nationalsozialismus auseinandersetzen mit mindestens 30.000 und höchstens 80.000 Euro. Die Laufzeit eines Projekts beträgt zwischen 6 und 18 Monaten, frühestmöglicher Projektbeginn ist der 01.09.2023. Das Programm richtet sich an antisemitismus- und rassismuserfahrene Community-Organisationen in Deutschland. Antragsfrist: 21. April 2023. Mehr Informationen

25.04. | Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien für Träger der politischen Bildung in Transformationsregionen | Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb)

Die Bundeszentrale für politische Bildung fördert die Entwicklung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Kompetenz im Wissen und Umgang mit Verschwörungsideologien von Trägern der politischen Bildung in Transformationsregionen oder strukturschwachen Räumen, insbesondere im ostdeutschen Raum. Das Projekt kann frühestens ab dem 01.10.2023 beginnen und sollte bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein (Anm.: Abhängig von der Verfügbarkeit zukünftiger Haushaltsmittel könnte diese Förderung auf eine dreijährige Förderung verlängert werden). Die Zuwendung beträgt bis zu 100.000 € pro Projekt. Antragsberechtigt sind rechtsfähige Träger mit nachweisbarer Erfahrung auf dem Feld der politischen Bildung. Beantragt werden können zum einen Sachausgaben für die jeweiligen Projekte, aber auch projektbezogene Personalausgaben sind im Zuwendungsumfang enthalten. Die Mitteilung über die Bewilligung erfolgt in den Sommermonaten. Antragsfrist: 25. April 2023. Mehr Informationen

30.04. | Sächsischer Preis für Kulturelle Bildung »Kultur.LEBT.Demokratie« 2023 | Landesverband Soziokultur Sachsen e.V.

Der Sächsische Preis für Kulturelle Bildung Kultur.LEBT.Demokratie prämiert beispielhafte Projekte der Kulturellen Bildung mit 1.000€ (3. Platz), 2.500€ (2. Platz) und 5.000€ (1. Platz). Im Fokus stehen Formate, die eine nachhaltige Entwicklung bei Einzelpersonen und Gruppen jeden Alters angestoßen haben und damit das demokratische Miteinander fördern, demokratische Prozesse verstehen helfen, zur demokratischen Teilhabe befähigen. Die Projekte können sich in jeder künstlerischen Sparte (Musik, Literatur…) und jeder kulturellen Praxis (Handwerk, Brauchtum…) bewegen und sich sowohl an Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene richten. Gewürdigt werden: kulturell-künstlerische Bildungsformate, die im Ergebnis helfen, ein demokratisches Gemeinwesen zu stärken. Einrichtungen oder Akteure, die kulturelle Bildung als Methode im Sinne der Demokratieförderung begreifen und anwenden. Innovative Ansätze genauso wie verstetigte Strategien, die nicht das Rad neu erfinden, sondern stets am Laufen halten. Aufgerufen sind auch all jene Projekte kultureller Bildung, die vielleicht gar keine Demokratiearbeit intendierten und erst im Prozess auf solche Wirkungen gestoßen sind. Einsendefrist: 30. April 2023. Mehr Informationen

30.04. | Förderbekanntmachung Antisemitismus 2023 | SMS

Im Rahmen einer neuen Förderbekanntmachung ruft das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Beantragung von Projekten auf, die sich dem Abbau von Antisemitismus widmen. Gefördert werden im Freistaat Sachsen durchgeführte Maßnahmen, die zum Abbau von Antisemitismus als Ideologie und Weltbild beitragen von eingetragenen Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit min. 10.000 EUR und max. 40.000 EUR pro Jahr und Vorhaben (Anteilfinanzierung bis zu 90%). Projektlaufzeit: Ab 01. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024. Antragsfrist: 30. April 2023. Mehr Informationen

07.05. | Bildungsagenda NS-Unrecht. Ausschreibungen 2023 | Stiftung EVZ

Auch 2024 (vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Deutschen Bundestages als Haushaltsgesetzgeber) wird die Stiftung EVZ weitere Projekte, die durch den antragsstellenden Projektträger mit Sitz in Deutschland, ggf. zusammen mit Projektpartnern innerhalb oder außerhalb Deutschlands, entwickelt und durchgeführt werden, fördern. Die Antragssumme muss mind. 250.000€ betragen (Einbringung von Dritt- und Eigenmitteln erwünscht, aber keine Förderbedingung). Übernommen werden Personal- und Sachkosten (inklusive Honorare für z.B. künstlerische Leistungen) sowie 5 bis maximal 10 Prozent Verwaltungskosten. Es können Kosten sowohl der antragstellenden Organisation als auch bei beteiligten Partnerorganisationen gefördert werden. Aktuell läuft eine Ausschreibung, die auf die vier Förderschwerpunkte der Bildungsagenda NS-Unrecht – „Bilden in kulturellen Räumen“, „Bilden in digitalen Lernräumen“, „Transfer“ und „Europa“ – ausgerichtet ist. Projektlaufzeit: max. 24 Monate, frühester Beginn im 1. Quartal 2024. Einreichungsfrist für Antragsskizzen in allen Schwerpunkten: 07. Mai 2023. Mehr Informationen

18.05. | Förderung | Land in Sicht e.V.

Land in Sicht e.V. fördert gemeinnützige Vereine und Initiativen im ländlichen Raum bzw. in kleinen Städten in Sachsen, die sich für Weltoffenheit, humane, demokratische und soziale Denkweisen engagieren. Für die Durchführung von Projekten im kulturellen und sozialen Bereich können schnell und unbürokratisch Zuschüsse in Höhe von 100 bis 2500 EUR beantragt werden. So sollen beispielsweise auch gezielt Drittmittel-Anteile abgedeckt werden, die besagten Initiativen bei der Beantragung öffentlicher Gelder häufig fehlen. Die Höhe der Förderung soll im Regelfall nicht mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten und im Einzelfall höchstens 2500 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen. Im Regelfall nicht förderfähig sind Personalkostenzuschüsse sowie Sachkostenzuschüsse zum Betrieb von Vereinsräumen. Anträge können jederzeit eingesandt werden. Auch wenn eine Antragsstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn empfohlen wird, sind bereits laufende Projekte nicht von einer Förderung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen vergeben wir auch jenseits des regulären Vergaberhythmus Fördergelder, wenn z.B. ein akuter Fördernotfall vorliegt. In dem Fall bittet der Verein um eine E-Mail. Nächste Antragsfristen: 18. Mai 2023 (für die Jurysitzung am 01.06.). Mehr Informationen

26.05. bzw. fortlaufend bis 15.09. | Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit | BMFSFJ

Mit dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit will das BMFSFJ Kindern und Jugendlichen Raum für Teilhabe und Engagement geben. Junge Menschen von der Kita bis zum vollendeten 26. Lebensjahr werden eingeladen beim Zukunftspaket mitzumachen. Zudem sind Träger antragsberechtigt, die Einzelprojekte unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit planen und umsetzen möchten. Antragsstellung von Trägerprojekten: 20. März bis 3. April 2023. (Fördervolumen: 3 Mio.) und 8. bis 26. Mai 2023 (Fördervolumen: 1 Mio.). Eine Förderentscheidung für die Trägerprojekte fällt ca. 4 Wochen nach Ende der jeweiligen Antragsfrist. Antragsfrist für Kinder und Jugendliche, die gemeinsam mit einem Träger ihrer Wahl einen Antrag stellen: fortlaufend bis 15. September 2023. Mehr Informationen

01.06. | Themenförderung Platzmachen! – Wir empowern freie Jugendarbeit | Quartiermeister e.V.

Junge Menschen brauchen Platz. Freiräume an denen sie sich unabhängig ihrer Herkunft und ihres Geldbeutels entfalten, eigene Interessen und Stärken verfolgen können. Während der Pandemie haben solche Orte außerhalb der Schule und der Familie besonders gelitten. Quartiermeister e.V. möchte mit seiner Sonderförderung auf die Mehrwerte soziokultureller Jugendarbeit aufmerksam machen und diese niedrigschwellig unterstützen. Bewerben können sich alle gemeinnützigen und nicht-gemeinnützigen Projekte aus Deutschland und Österreich, die sich an junge Menschen (zwischen 12 und 20 Jahren) richten. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die einen diskriminierungssensiblen Ansatz verfolgen bzw. sich an Orten befinden, an denen die Angebotsstruktur für Jugendliche eher dünn ist. Nach einer regionalen Vorauswahl des ehrenamtlichen Quartiermeister e.V. nehmen die vier stärksten Projekte an einem Onlinevoting zwischen dem 15. und 30. Juli teil. Kein teilnehmendes Projekt geht danach leer aus. Alle Projekte erhalten die Chance auf 2.000 € (Platz 1), 1.000 € (Platz 2) und 500 € (Platz 3 und 4). Die Förderung wird nach dem Voting in Form einer Spende bzw. bei nicht-gemeinnützigen Trägern in Form einer Schenkung ausgezahlt. Bewerbungsfrist: 01. Juni 2023. Mehr Informationen

11.06. | Aufruf: Projektideen zur Stärkung rassismuskritischen Engagements in einer pluralen Gesellschaft | Aktionsfonds Stark gegen Rassismus

Der Aktionsfonds Stark gegen Rassismus unterstützt mit einer finanziellen Förderung von bis zu 5.000€ und einem projektbegleitenden Weiterbildungsprogramm informelle Gruppen ohne Rechtsform und kleinere Vereine, die sich ehrenamtlich mit einem Projekt gegen Rassismus auf lokaler Ebene engagieren möchten. Die Projekte können ab September 2023 umgesetzt werden und müssen bis November 2024 abgeschlossen sein. Antragsfrist: 11. Juni 2023. Mehr Informationen

30.06. | machen2023! Projekte für bürgerschaftliches Engagement | DSEE und Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland, Carsten Schneider

Der Engagement-Wettbewerb „machen!2023“ würdigt das vielfältige Engagement in ländlichen Regionen Ostdeutschlands. Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Carsten Schneider, und die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) suchen die besten 100 Ideen für den Zusammenhalt bei euch vor Ort. Damit eure Ideen für Ostdeutschland umgesetzt werden können, werden Preisgelder zwischen 5.000 und 10.000 Euro vergeben. Bewerben können sich unter anderem Vereine, Netzwerke, Bürgerbündnisse, Bürgerstiftungen und Bürgergenossenschaften, aber auch Zusammenschlüsse ohne Organisationsform, mit Sitz in ostdeutschen Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die gemeinwohlorientierte Projektidee sollte zu mindestens einer der vier Wettbewerbskategorien („Engagement für mehr Lebensqualität und ein gutes Miteinander“, „Engagement für innerdeutschen und europäischen Austausch“, „Engagement der jungen Generation“ und „Engagement für die Zukunft“) passen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Bewerbungsfrist: 30. Juni 2023. Mehr Informationen

14.07. | transform_D: das Förderprogramm | DSEE

Mit dem Förderprogramm transform_D fördert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt neue Projekte des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts und Projekte, die ihre Wirkung in einem der drei Themenschwerpunkte (Digitalisierung, Klimawandel und Gesellschaftlicher Zusammenhalt) des Förderprogramms bereits nachgewiesen haben und diese auch für andere nutzbar machen oder skalieren wollen mit mind. 20.000€ bis max. 100.000€ (Eigenanteil: 10%). Bewerben können sich gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und deren rechtsfähige Zusammenschlüsse. Die Umsetzungsphase läuft bis zum 31. Dezember 2024. Nächste Antragsfrist: 14. Juli 2023. Mehr Informationen

17.07. | Sächsischer Förderpreis für Demokratie 2023 | Amadeu Antonio Stiftung u.a.

Die Bewerbungsphase für den Sächsischen Förderpreis für Demokratie 2023 ist eröffnet! Mit dem Preis werden zum 17. Mal Projekte, Initiativen und Kommunen ausgezeichnet, die sich für die Stärkung der Demokratie und Menschenrechte in Sachsen engagieren und sich gegen Rassismus, Antisemitismus oder Rechtsextremismus einsetzen. Bis zum 17. Juli können sich Vereine, Netzwerke, Religionsgemeinschaften, Schulen, Bürgerinitiativen, Unternehmen und Kommunen in Sachsen bewerben oder vorgeschlagen werden. Dabei gibt es folgende Kategorien: Den Projektpreis (Preisgeld 5.000 Euro bzw. 1.000 Euro; Projekt, Teilprojekt oder die Maßnahmen müssen 2023 zumindest begonnen worden sein; Projekte, Teilprojekte oder Maßnahmen, die sich als Integrationsmaßnahmen verstehen, sind nicht förderfähig!), den Kommunenpreis (Der Kommunenpreis wird ausschließlich auf Vorschlag der Bürger:innen vergeben. Die Auszeichnung wird mit einem Siegel verliehen.) und den Peter-Henkenborg-Preis für die Didaktik der politischen Bildung (Dieser Preis wird für didaktisch und methodisch herausragende Projekte der politischen Bildung ausgelobt. Das Preisgeld beträgt 3.000 Euro.). Bewerbungsfrist: 17. Juli 2023. Mehr Informationen

17.07. | Ausschreibung und Förderrichtlinien 2023 für die „Ich kann was!“-Initiative | Deutsche Telekom Stiftung

Mit der bundesweiten Initiative „Ich kann was!“ unterstützt die Deutsche Telekom Stiftung Projekte und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit aus ganz Deutschland mit bis zu 10.000€. Die Telekom-Stiftung möchte Einrichtungen dabei unterstützen, offene Angebote im digitalen und medienpädagogischen Bereich anzubieten und weiterzuentwickeln. Ein ideeller Teil der Förderung ist ein jährlich stattfindendes Netzwerktreffen der „Ich kann was!“-Einrichtungen, das den Austausch, die Vernetzung und die Professionalisierung in medienpädagogischen Themen zum Ziel hat. Mitte September wählt eine unabhängige Expertenjury die Projekte für „Ich kann was!“ aus. Die für eine Förderung ausgewählten Initiativen erhalten mit der Bewilligung alle Informationen zu Verwendung, Abruf und Abrechnung der bewilligten Summe. Die Fördersumme kann unmittelbar im Anschluss bei der Deutsche Telekom Stiftung abgerufen werden. Der Förderzeitraum beginnt für alle geförderten Vorhaben ab Mitte/Ende Oktober 2023 und läuft bis zum Ende des darauffolgenden Jahres, also dem 31. Dezember 2024. Nächste Antragsfrist: 17. Juli 2023. Mehr Informationen

fortlaufend bis 31.07. | RE:Start: Neustart für Jugendräume im ländlichen Raum | Sächsische Jugendstiftung

Auch 2023 vergibt die Sächsische Jugendstiftung Förderungen an Jugendgruppen, Selbstverwaltete Jugendclubs und Jugendinitiativen im ländlichen Raum Sachsens, in denen sich junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren vor Ort engagieren und Freiräume für sich und andere wiederbeleben bzw. schaffen wollen. Fördersumme und -bedingungen sind abhängig vom jeweiligen KIT, auf das ihr euch bewerbt. Die Jury trifft sich einmal im Monat und entscheidet über alle bisher eingegangen Anträge. Förderzeitraum ist Februar bis Oktober 2023. Antragsfrist: fortlaufend bis 31. Juli 2023. Mehr Informationen

fortlaufend | Förderung von alternativen Projekten im Osten | Netzwerk Polylux e.V.

Netzwerk Polylux e.V. fördert undogmatisch, unbürokratisch und unkompliziert. Wir fördern auch Posten und Kosten, die andere nicht fördern: etwa für Miete, Druck-, Porto-, Technik und Veranstaltungskosten etc. Das Netzwerk fördert sowohl einmalig als auch mittel- und langfristig. Dabei fördert Polylux sowohl langjährig bestehende Zusammenhänge als auch neue, gerade entstehende Strukturen. Unterstützt werden v.a. Projekte in ländlicheren Regionen im Osten mit emanzipatorischen Ansätzen und antifaschistischer Positionierung, kritische Kinder- und Jugendarbeit, Selbstorganisation und DIY-Haltung. Mehr Informationen

fortlaufend | Kleinprojektefonds | Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm wurde 2019 ins Leben gerufen und bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können 500 bis 5.000 Euro (bis zu 100% der Gesamtausgaben, Eigenanteil erwünscht, aber nicht erfordert). In der Regel wird davon ausgegangen, dass Projekte mit einem Etat von mehr als 25.000 Euro keine Kleinprojekte sind, ebenso wie langjährig etablierte Projekte mit gesicherter Organisations- und Finanzierungsstruktur. Anträge für Kleinprojekte im Jahr 2023 können ab 30. Januar 2023 fortlaufend gestellt werden. Mehr Informationen

fortlaufend | DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume | Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Mit dem Mikroförderprogramm fördert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen mit bis zu 2.500€. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts. Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben. Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten, Personalkosten können nicht gefördert werden. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beendet sein. Antragsfrist: fortlaufend. Mehr Informationen

Redaktion TolSax

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