Interviewreihe „Menschenrechte konkret“

Direkt zur Reihe „Menschenrechte konkret“

Autor_innen: Paritätischer Wohlfahrtsverband Sachsen

Menschenrechte in der Sozial- und Bildungsarbeit umsetzen. Was bedeutet das konkret?

In der Reihe „Menschenrechte konkret“ erzählen sächsische Organisationen der Sozial- und Bildungsarbeit, was einzelne Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für ihre Arbeit bedeuten.

Unter anderem zu:

Menschenrechte konkret: Asylrecht

Der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. zu Artikel 14 – Asylrecht

Menschenrechte konkret: Recht auf die freie und volle Entfaltung der eigenen Persönlichkeit

Der Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e.V. aus Zwickau zu Artikel 29 – Grundpflichten.

Menschenrechte konkret: Recht auf Eheschließung und Familie

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Queeres Netzwerk Sachsen e.V. zu Artikel 16 – Recht auf Eheschließung und Familie.

Menschenrechte konkret: Freiheitssphäre des Einzelnen

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. in Leipzig zu Artikel 12 – Freiheitssphäre des Einzelnen

Alle beteiligten Organisationen unterstützen die Erklärung für eine menschenrechtsorientierte Sozial- und Bildungsarbeit in Sachsen.

Weitere Informationen hier

Redaktion TolSax

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