Ausschreibung: Projekte zur politischen Bildung im Jugendstrafvollzug
Autor_innen: Bundeszentrale für politische Bildung bpb
Einsendefrist: 31.07.2020
In sozialen Medien und im sonstigen Alltag treffen Jugendliche vermehrt auf Haltungen, die andere Personen aufgrund von Ethnie, Sexualität oder Religion abwerten oder demokratische Entscheidungs- und Aushandlungsprozesse diskreditieren. Haftanstalten als (ab-)geschlossene und temporär freiheitseinschränkende Sozialräume können der individuellen Stärkung solcher Ideologien zusätzlich Vorschub leisten. Da abwertende Haltungen, die sich im Jugendalter gefestigt haben, häufig nicht mehr abgelegt werden, besteht ein erhöhter Bedarf an politischer Bildung.
Erst unlängst hat die von der bpb geförderte und systematisch angelegte Pilotstudie (Politische Bildung im Jugendstrafvollzug – Angebote, Bedarfe und Leerstellen) des Anne Frank Zentrums e.V. in Kooperation mit der Hochschule Merseburg (verantwortlich: Prof. Dr. Jens Borchert) durch eine bundesweite Bestandsaufnahme zur politischen Bildung in Jugendstrafanstalten (JSA) bestehende Angebote abgebildet und Bedarfe deutlich hervorgehoben.
Aus den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen der Pilotstudie (Politische Bildung im Jugendstrafvollzug – Angebote, Bedarfe und Leerstellen) ergibt sich ein nach wie vor ausgeprägter Bedarf an neuen innovativen Projekten zur politischen Bildung für Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Haftstrafe in einer JSA verbüßen. Diese sollen für Ideologien der Ungleichwertigkeit wie islamistischen, rechtsextremistischen oder gruppenbezogen menschenfeindlichen Haltungen (besonders auch Antisemitismus) in ihrem Umfeld sensibilisiert werden.
Förderziele
Das Ziel besteht in der Prävention der Übernahme demokratie- und menschenfeindlicher Ansichten seitens der Insassinnen und Insassen bzw. im Hinterfragen und letztlich Ablegen bereits bestehender Ansichten dieses Spektrums. Sie sollen eine empathiegeleitete Vorstellung der unveräußerlichen Menschenwürde entwickeln und diese auch gegenüber Freunden und Bekannten argumentativ vertreten können.
Das Format soll als Tagung, Tagungsreihe oder Fortbildung konzipiert sein. Für die Förderung werden insgesamt bis zu 350.000 Euro zur Verfügung stehen. Beginnen soll die geförderte Durchführung der Maßnahmen frühestens Anfang Oktober mit einer Laufzeit von einem Jahr. Eine Förderung setzt voraus, dass die eingereichten Projekte eine langfristige Wirkung anstreben, Elemente der Qualitätssicherung in die Konzeption integrieren und klar akzentuierte Projektziele benennen.
Zielgruppen
Das Projekt richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Haftstrafe in einer Jugendstrafanstalt verbüßen.
Gegenstand der Förderung
Förderfähige Maßnahmen sind Fortbildungen (z.B. Diversity-Trainings, Argumentationstrainings, Vermittlung von Handlungskompetenzen im Umgang mit demokratie- und menschenfeindlichen Haltungen etc.), freizeitbezogene Veranstaltungen mit deutlicher Ausrichtung auf die Vermittlung von Ambiguitätstoleranz (z.B. schauspiel- oder musikbezogene Gruppenangebote, sportbasierte Programme o.ä.) sowie inklusive Maßnahmen, die sich an die heterogene Zielgruppe wenden – außerhalb der Regelstrukturen der formalen Beschulung.
Nicht gefördert werden können:
- Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur den anstaltsinternen Schulstrukturen gleichen,
- Maßnahmen, die nicht den didaktischen Prinzipien und den Grundlagen der politischen Bildung entsprechen,
- Maßnahmen, deren Durchführung auf den Personalstrukturen der JSAs beruhen oder zusätzliches Personal aus Vollzugsdienst binden,
- Maßnahmen, die über die reine Haftzeit hinaus geplant oder außerhalb eines JSA-Geländes durchgeführt werden sollen,
- Maßnahmen, bei denen wirtschaftliche Interessen verfolgt werden,
Förderfähig sind ausschließlich unmittelbar projektbezogene Personal- und Sachkosten. Investive Ausgaben und Ausgaben für Stammpersonal sind nicht zuwendungsfähig.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Zuwendungsempfänger ein wirtschaftliches Interesse an der Erfüllung des Zuwendungszwecks hat.
Zuwendungsempfänger
Rechtsfähige Organisationen, die über:
- nachgewiesene Erfahrungen und Kompetenzen in der Entwicklung und Umsetzung von Projekten der politischen Bildung in JSAs zur Prävention von Rechtsextremismus, islamistischem Extremismus, Rassismus, Antisemitismus oder anderen abwertenden bzw. demokratiefeindlichen Haltungen verfügen.
- nachgewiesene Erfahrung mit der Konzeption, Bewerbung, Planung und Durchführung von Projekten in Jugendstrafanstalten verfügen.
- Methodenkompetenz
- notwendige Personal- und Infrastruktur zur reibungslosen Durchführung des Projekts verfügen.
Auf diese Erfahrungen und Ressourcen muss in der Projektbeschreibung konkret eingegangen werden.
Die Zuwendung beträgt 30.000 € bis 60.000 € pro Projekt. Gefördert werden im Rahmen der gesamten Ausschreibung ca. fünf bis sieben Projekte. Antragsberechtigt sind Organisationen mit eigener Rechtsfähigkeit. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.
Teilnahmebedingungen
Gefördert werden zeitlich begrenzte Projekte, die einerseits der Ausformung eines gefestigt antidemokratischen oder anderweitig extremistischen Weltbildes vorbeugen und andererseits auch Erkenntnisse im Hinblick auf die Entwicklung, Durchführung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzeptionen in den Themenfeldern Extremismus, Demokratiefeindlichkeit und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit unter Insassinnen und Insassen deutscher JSAs erbringen sollen.
Im Antrag (max. 15.000 Zeichen) soll klar formuliert auf Ziele und Hauptinhalte des Projekts eingegangen werden. Die Projektbeschreibung soll folgendermaßen strukturiert sein:
- Titel
- Inhaltliche Ausrichtung
- Darstellung der Methoden und eigener Methodenkompetenz
- Programm / Projektbeschreibung
- Mögliche Akteure/Referentinnen/Referenten
- Zeitplan, Budgetplan, Kostenplan
- Darstellung eigener insb. auch personeller Ressourcen
Bereits vorhandene oder geplante Kontakte zu betreffenden Justizministerien oder ggf. JSAs wie auch Kooperationen mit Trägern ähnlicher Projekte im Jugendstrafvollzug und die hierdurch angestrebten Ziele sind zu erläutern. Ebenso soll die dem geplanten Projekt zugrunde liegende Problemlage oder Ausgangssituation in Bezug auf die Bedarfe an politischer Bildung in JSAs geschildert werden. Der zeitliche Ablauf des Projekts ist plausibel darzulegen.
Die Zuwendungen werden als Projektförderung auf der Grundlage der Paragraphen 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) zur Deckung von notwendigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne, abgegrenzte Vorhaben vergeben. Zuwendungen werden als Vollfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.
Die Antragstellung erfolgt auf dem der Ausschreibung beigefügten Antragsformular.
Bewerbungen sind nicht geheftet mit dem anliegenden Antragsformular vorläufig bis zum 31.07.2020 per Post oder per E-Mail bei der Bundeszentrale für politische Bildung, Fachbereich Extremismus, Adenauerallee 86, 53113 Bonn / mariana.fenske@bpb.de (Betreff: Ausschreibung Jugendstrafanstalten) einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Posteingangs bei der Bundeszentrale für politische Bildung entscheidend.
Vorprüfungen von Konzepten sind nicht möglich.
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch einen Projektbeirat. Die Mitteilung über die Bewilligung erfolgt frühestens Mitte September 2020.
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung ist durch Vorlage eines Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 6.4 ANBest-P nachzuweisen.
Kontakt
Fragen zur Ausschreibung richten Sie bitte an Mariana Fenske
mariana.fenske@bpb.de
Tel +40 (0)228 99515-541
Anmeldung
Per Post oder per E-Mail bei der Bundeszentrale für politische Bildung
Fachbereich Extremismus
z.Hd. Mariana Fenske
Adenauerallee 86
53113 Bonn mariana.fenske@bpb.de
Betreff: Ausschreibung Jugendstrafanstalten
Pressekontakt
Journalistinnen und Journalisten wenden sich bitte an die Pressestelle.